Hallo zusammen,
ich habe in meinem Mietvertrag eine Kostenbeteiligung i.H. von 150,-- DM (=76,69 EUR)bei Kleinreparaturen und Instandhaltungen vereinbart.
- Ist eine solche Vereinbarung seitens des
Vermieters zulässig? - in meinem Falle handelte es sich um den Aus-
tausch einer Mischbatterie in der Küche,
deren Kosten mir mit in Rechnung gestellt
wurden. Die alte Mischbatterie ist vom
Vermieter seinerzeit eingebracht worden.
Nach meiner Auffassung handelt es sich bei
den Kosten für diese Mischbatterie nicht um
eine Position Kleinreparatur und
Instandhaltung, sondern um einen Austausch
eines „Gebäudebestandteiles“, der in jedem
Falle nicht vom Mieter zu tragen ist.
Liege ich mit meiner Auffassung richtig oder hat der Vermieter Recht?
Ich danke im voraus für eine wertvolle Auskunft
Beste Grüße
Ihr B.Reinhardt