Hallo
ich habe ein riesen Problem und zwar folgendes:
im Nov 2008 bin ich mit meinem damaligen Partner und meinen 3 Kids in eine gemeinsame Wohnung gezogen aber das Zusammenleben klappte nicht,worauf hin er im Juni 2009 in eine eigene Wohnung in Duisburg gezogen ist,den Mietvertrag hat er seiner seits nicht gekündigt,mit seiner Wohnung gab es dann irgendwelche Probleme,woraufhin er dann wieder bei mir vor der Tür stand und auf sein Recht als Mieter pochte,nach langem hin und her und einer einstweiligen Verfügung die er vom Gericht bekam,mußte ich ihn wieder rein lassen.
Erneut gab es Konflikte und Streit,nach ewigen Diskussionen verließ er dann im Oktober 2010 endlich wieder meine Wohnung da er eine neue Wohnung gefunden hat,diesmal in Kamp-Lintfort,wo er auch immer noch polizeilich gemeldet ist.Im Januar 2011 bekam er dann eine Wohnung in Siegen und nun im Juni 2011 stand er wieder vor meiner Tür und pochte auf sein Mietrecht da seine in Siegen angemietete Wohnung nicht bewohnbar sei und alles beginnt von vorne…meine Kids leiden unter dieser Situation und mittlerweile hab ich deswegen schon Probleme mit dem Jugendamt,die mir raten auszuziehen,aber es kann doch nicht sein das ich als Mutter mit meinen Kids umziehen muß,oder?Mitterlerweile ist er nur noch mein Ex Freund und die Miete bezahlt für mich und meine Kids die Arge mit denen ich bald auch Probleme bekommen werde,weil er nicht geht.Gespräche meinerseits mit meinem Vermieter brachten gar nix,er sieht keinen Grund ihm den Mietvertrag zu kündigen.Ich weiß mir keinen Rat mehr und hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Hallöchen,
also, wenn Dein Vermieter sich auch nicht auf ein Umschreiben des Mietvertrages auf Deinen Namen einlässt, bleibt Dir aber wenig anders übrig, als die Wohnung zu verlassen, da es ja offiziell gar nicht Deine ist. Aber eigentlich sollte Dein Vermieter in der Hinsicht auf das Umschreiben sich einlassen, da er ja auch nicht der Mietzahler ist und die Zahlung ja in dem Moment eingestellt wird, wenn Du ausziehst. Dann ist er ja quasi gezwungen, Deinen Ex zur Mietzahlung zu verpflichten, da der Vertrag ja auf seinem Namen läuft. Gib Deinem Vermieter einfach das Ultimatum, dass er entweder den Mietvertrag auf Deinen Namen umschreibt, was ihm dann seine Miete sichert oder Du suchst Dir eine neue Wohnung und er darf dann seine Miete bei Deinem Ex eintreiben.
Tja, ehrlich gesagt weiß ich bei so einem Problem auch nicht weiter. Ich würde mich an den Mieterverein wenden.
Aus deiner Schilderung geht leider nicht hervor, wer im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist. Sollte das der Ex Freund alleine sein, denke ich, dass die ganze Angelegenheit sehr schwierig für dich wird und er weiterhin als Mieter Anspruch auf die Wohnung hat.
Ich würde mich, um ein für alle Mal auch Ruhe zu haben, nach einer neuen Wohnung umsehen.
petra0801
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht wäre es doch das Beste eine eigene Wohnung zu suchen (evtl. mit Hilfe der ARGE)
Gruß
Udo
Schwierig. Ich weiss auch keine konkrete Lösung außer dem Herrn das Zusammenleben zu verleiden. Wenn er das nächste Mal auszieht, die Miete um seinen Anteil kürzen. Dann wird der Vermieter schon tätig und ihm den Vertrag kündigen. Aber wenn immer die volle Miete kommt, warum sollte er sich Ärger an den Hals holen?
Ansonsten bleibt nur der Umzug. Die Kinder werden das besser vertragen, als das ewige hin und her.
Hallo , das sind wirklich Große -Probleme .
Erst mal das , wer den Vertrag hat hat auch Anspruch auf die Wohnung ,auch wenn in der Zwischenzeit Miete von anderer Stelle gezahlt wurde.
allerdings wird die Arge nicht weiter zahlen bzw die Zahlung einstellen da der Hauptmieter ja die Wohnung nutzt.
ist mir schleierhaft das die Arge die Miete Übernommen hat ,normalerweise wollen die ja einen Mietvertrag sehen.
Da der Vermieter auch nicht mit sich reden lässt wird Dir nichts anderes übrig bleiben wie der Umzug in eine andere Wohnung .
ich wünsche Dir viel kraft und hoffe das Du bald in deiner eigenen Wohnung in Ruhe leben kannst .
Sorry hatte vergessen zu erwähnen das wir beide im Mietvertrag stehen unter Mieter 1 steht mein name und unter Mieter 2 seiner,die Arge hat nach dem ersten Auszug von ihm die Miete voll übernommen.Selbst wenn ich wirklich umziehen muß um endlich Ruhe zu haben,so muß ich das bei der Arge begründen sonst bekomm ich von denen keinerlei Umzugsgenehmigung bzw muß alle kosten was den Umzug angeht(Kaution,Renovierung etc)selbst zahlen aber wovon??
Moin,
leider ist das primär keine mietrechtliche Sache, dadurch kann ich dazu nichts sagen.
Ich würde einfach eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Da schon eine einstweilige Verfügung erlassen worden ist, wird die Mieterin sicherlich schon einen Anwalt haben, der die Sachlage kennt.
Mietrechtlich sind zwei Mieter eingetragen und damit auch berechtigt, dort zu wohnen.
Der Vermieter hat keine Handhabe, einem Mieter wegen Missfallen zu kündigen.
Der Anwalt kann auch sicherlich Vorschläge machen, wie die Mieterin rechtlich gegen den Ex vorgehen kann.
die einstweilige Verfügung hatte er beantragt und als er dann seine Wohnung hatte,wieder zurück gezogen.Es kann doch niht sein das er jedes Mal wenn in seinem Leben was schief geht was Wohnungen usw angeht bei mir vor der Tür steht und auf sein Recht pocht.Einen Anwalt hat weder er noch ich aber en werd ich mir jetzt wohl suchen müßen,denn umziehen kommt für mich nicht in frage denn hier in dem Ort wo wir wohnen haben die Kids ihr komplettes soziales Umfeld und das Jugendamt welches mir wegen der Sache schon aufs Dach steigt will nicht das ich dies ändere aber eine andere wohnung hier im Ort zu finden ist schier unmöglich.Man und sowas nennt sich Rechstsstaat immer müßen wir frauen das Feld räumen dabei würde er die Wohnung von der Arge gar nicht bezahlt bekommen
Bei Auseinandersetzungen, die schon Beantragungen von einstweiligen Verfügungen beinhalten, sollte man einen Anwalt beauftragen.
Dieser kostet einer ALGII-empfangenden Mutter von mehreren Kindern in der Regel nichts bzw. höchsten 20 Euro (Prozesskostenbeihilfe).
Dieser kann im Kontext die richtigen rechtlichen Mittel nennen und umsetzen.
Nach der jetzigen Beschreibung ist das Ganze kein Mietrechtsproblem, sondern ein Privatrecht oder Familienrecht oder so etwas.
Die einstweilige Verfügung scheint nach dieser Beschreibung auch nicht erlassen worden zu sein, sondern (wenn überhaupt) nur beantragt, nach Aussage des Ex vielleicht sogar nur. Das heißt, es hat auch noch kein Gericht bestätigt, dass dieser letztlich das Anrecht habe, die Wohnung wieder in Besitz zu nehmen.
Die anderen Stellen, die genannt worden sind, haben mit der Situation an sich nichts zu tun, zumindest nicht im Sinne und INteresse der Mieterin (Arge, Vermieter), höchstens die Jugendhilfe, diese eher im Interesse der Kinder.
Wenn grundsätzlich Probleme bestehen, wie sich die Mieterin verhalten soll, bieten Anlaufstellen Hilfe, zB AWO. Diese können einem oft weiterhelfen.
Eventuell auch dabei, dass die Mieterin psychisch in die Lage kommt, einem solchen Ex endgültig die Tür zu weisen.
Also ab zum Anwalt oder in einer anderen Sparte als Mietrecht nachfragen .
lg
Lieber Ratsuchende,
wenn Sie mit dem Exfreund oder „Partner“ nicht verheiratet waren und auch nicht selbst den Mietvertrag als (Mit)mieterin unterschrieben haben, sind Sie leider nicht berechtigt, in der Wohnung zu bleiben.
Trotzdem alles Gute und viel Glück!
Hallo
doch wir stehen beide im Vertrag ich als Mieter 1 und er als Mieter 2.Es geht mir nur darum das ich die Wohnung gerne alleine mit meinen Kids nutzen möchte und das Amt zahlt ja auch in voller Höhe die Miete für die Kids und mich aber jedes Mal wenn bei ihm Wohnungstechnisch was schief läuft steht er bei mir vor der Tür weil er ja auch Mietrecht hat,der Mann ist 46 Jahre und muß doch einsehen das er zum einen die Wohnung vom Amt gar nicht bezahlt bekommt weil für eine Person zu groß(90qm 645 WM)und zum andere den Kids und mir schadet,denn es gibt jedes Mal Krach wenn er wieder hier ist,alles muß dann so laufen wie er will aber da spilen die Kids und ich nicht mit.Es muß doch irgendeine Lösung geben wie ich den Vertrag allein auf mich umgeschrieben bekomme ohne das ich mit 3 Kids umziehen muß.
Hallo Joy,
zum Mietrecht kann ich Dir nicht viel sagen, da ich nicht erkennen kann ob Du einen gemeinsamen Mietvertrag hast. Nur soviel, eine einstweilige Verfügung ist kein richterlicher Entscheid. Ich möchte Dir raten, Dich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle für Frauen zu wenden, die sind kostenfrei. Adressen findest Du im Netz oder über Pro Familia. Mach es schnell schon der Kinder wegen, dieses Männchen benutzt Dich nur.
Alles Gute und sei stark
Hubu
hallo nochmals ,
verzwickt,verzwickt …
Also 2 Mieter eine Wohnung, Miete wurde Anfangs für beide von der Arge übernommen, danach der Anteil des Ex auch von der Arge gezahlt ,richtig ?
Es spielt auch keine Rolle wo man gemeldet ist .
Der Weg wird mühselig , da er jetzt wieder mit in der Wohnung lebt besteht wieder eine Bedarfsgemeinschaft und so muss die Arge die Leistungen für Miete splitten .
drauf würde ich an deiner Stelle bestehen da es sonnst noch zu weiteren Problemen für Dich kommen könnte .
Des weiteren ,beim Jugendamt vor stellig werden und die sollen schriftlich begründen das diese Zwangsgemeinschaft für die Kids nicht erträglich ist und empfehlen diese sofort zu beenden , Arge muss dann einem Umzug zustimmen.
Sollte der Ex auch noch lautstark Stress machen ,Polizei anrufen und sagen das Ihr euch bedroht fühlt , gibt dann einen Verweis so das er die Wohnung zumindest für einen kleinen Zeitraum verlassen muss .
wenn die Arge die Zahlung der Miete kürzt und er sich nicht bewegt ,wird der Vermieter sich bewegen ,wer verzichtet schon gerne auf sein Geld !
Ciao Joy,
es scheint dass ihr beide (du und dein Ex) als Vertragsparteien im Mietvertrag stehen?
Daher könnt nur ihr beide zusammen die Wohung kündigen oder der Vermieter Euch beiden. Allerdings kann der Vermieter dies auch nicht einfach so, sondern braucht dafür Gründe.
Wenn sich keine Einvernehmliche Lösung zwisch dir und deinem Ex finden lässt, dann übersteigt deine Frage mein Kompetenzen.
Viell solltest mal bei einem Frauenhaus oder dergleichen nach Rechtshilfe fragen. Was den rechtlichen Hintergrund angeht, sollten diese dich da optimal bearten können.
Wünsch Dir viel Erfolg und starke Nerven.
g, mar
Hallo
ja sehr verzwickt…beim Jugenadamt war ich ja schon und die haben mir einerseits gesagt das ich die Kids auf keinen Fall aus ihrem Sozialenumfeld(Schule+Kita,Freunde etc)raus reißen darf und gegebenfalls umziehen muß ABER in dem Ort wo ich wohne gibt es keine 4,5 Zimmer Whg und wenn dann sind die Mieten so hoch das die Arge das nicht übernehmen würde,kleiner ja aber das darf ich laut Aussage vom Jugendamt auch nicht,er selbst würde die Whg niemals alleine halten können da diese für ihn alleine zu groß ist.Gespräche mit dem Vermieter haben nix gebracht dem ist es egal denn die Miete bekommt er ja vom Amt.Ich denke ich werd mir jetzt mal doch nen Anwalt suchen und wenn es gar nicht anders geht wohl doch in eine kleinere Whg ziehen müßen auch wenn es dem Jugendamt nicht passt und ich nicht verstehen kann warum sowas von einer Mutter verlangen werden kann,für ihn wäre sooo vieles leichter aber nein er setzt sich ins gemachte Nest denn an den Kosten für Miete NK usw beteitigt er sich auch nicht.
warum sind sie so stur? machen sie einfach was ihnen die ämter raten! ihre gedanken sind nicht nachvollziehbar!
Hallo
ich bin weiß Gott nicht stur aber
1.gibt es in dem Stadtteil wo ich wohne keine andere Wohnung nach Arge Bedingungen für mich
2.darf ich das Sozialeumfeld meiner Kids nicht verlasse,laut Aussage vom Jugendamt
3.warum klein beigeben??Nur weil er der Mann ist??
4.bin ich mit meinen Kids alleine und kann gar keinen Umzug allein bewältigen
5.würde er die Wohnung alleine von der Arge gar nicht genehmgt bekommen
warum sind sie so stur? machen sie einfach was ihnen die ämter
raten! ihre gedanken sind nicht nachvollziehbar!
NEIN nicht weil er ein Mann ist, heute gibt es im liberalen und toleranten Deutschland auch andere Partner- und Lebensgemeinschaften. Wer einen gültigen Mietvertrag hat und nicht gegen geltendes Recht verstößt, muss nicht kündigen nur weil andere das wünschen.
ich bin weiß Gott nicht stur aber
1.gibt es in dem Stadtteil wo ich wohne keine andere Wohnung
nach Arge Bedingungen für mich
2.darf ich das Sozialeumfeld meiner Kids nicht verlasse,laut
Aussage vom Jugendamt
3.warum klein beigeben??Nur weil er der Mann ist??
4.bin ich mit meinen Kids alleine und kann gar keinen Umzug
allein bewältigen
5.würde er die Wohnung alleine von der Arge gar nicht genehmgt
bekommenwarum sind sie so stur? machen sie einfach was ihnen die ämter
raten! ihre gedanken sind nicht nachvollziehbar!
Das ist schon klar ABER wir stehen beide im Mietvertrag und ER will den von seiner Seite aus nicht kündigen und jedesmal wenn in seinem Bescheidenen Leben etwas schief läuft weil er mal wieder kein Bock auf Miete zahlen hatte oder weil ihm der vermieter dann doch nicht passt steht er bei mir vor der Tür und pocht auf sein Mietrecht dabei ist er mein Ex und macht mir und den meinen Kids das Leben nicht gerade angenehm und warum soll ich nun mit den Kids umziehen wo er die Wohnung doch eh nicht zahlen kann und von der Arge auch das Geld dafür nicht bekommt,weil die Wohnung für ihn allein zu groß ist??? Ich hab bei ihm das Gefühl wenn ich die Wohnung nicht haben kann dann keiner und warum soll ich mir das gefallen lassen?? Meine Kids haben genug mitgemacht in den letzten 3 Jahren irgendwann reicht es doch,warum soll ich denen schon wieder nen Wechsel zumuten,nur weil ER auf stur stellt???