Mietrecht und Mietkürzung

Hallo,
ich bin neu hier und suche Rat;

ich habe mit meiner Familie ein Haus im Januar 2011 angemietet und Anfang März eingezogen.
Bei Einzug stellte ich erhebliche Mängel fest. Beispiel;
ich erhalte für die Eingangstür seit Mietbeginn 01/11 keinen Haustürschlüssel;
elektriche offene Kabel im Dachgeschoß und Küche;
Teils Schimmelbefall, Dach undicht daher überhöhte Heizungskosten (ÖL-Tank) und einiges mehr; ich zahle seit Januar schon die Miete; bei Einzug verweigert der Vermieter ein Übergabeprotokoll zu fertigen, um die Mängel festzuhalten; auch die Kaution will er komplett in Bar haben (steht zwar so im Vertrag); wir waren uns mündlich einig, diese ab März in 3 Teile zu zahlen; nun sagt Vermieter nein umd gibt mir erst den Haustürschlüssel wenn er die Kaution (4000 Euro) in Bar bekommt; ein Übergabeprotokoll mit den Mängel will er nicht machen; Was kann ich tun? Kann mir jemand in meiner Not helfen? Danke

Hallo dieterbausm

hast du eventuell ein Zeuge für die mündliche Zusage?
Ansonsten würde ich einen Anwalt einschalten der für Abschaffung der Mietmängel und auch für den Schlüssel
dein Recht erkämpfst.

mfg

Mündliche Absprachen zählen nicht, daher ist die Kaution bei Bezug zu leisten!
Insofern ist der Vermieter hier schon verärgert worden.

Wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wurde hätte ich als Mieter ein solchen mit Zeugen (nicht verwandt) erstellt und mit Fotos dokumentiert, ansonsten schadet sich der Viermieter hier eigentlich nur selbst und nicht dem Mieter.

Die vorhandenen Mängel dem Vermieter schriftlich mitteilen (Einschreiben, Posteinwurf mit Zeugen der den Inhalt des Schreibens kennt).
Nach angemessener Frist die Miete kürzen. (Anteil ermitteln mittels Mietervereinigung, Anwalt osä.)

Waren denn die Mängel bei der Hausbesichtigung noch nicht vorhanden?
Stehen die offenen Kabel unter Spannung? (Oder handelt es sich gar nur um Lampendrähte an denen die Lüsterklemmen fehlen?)
Schimmel kann auch vom Bewohner verursacht sein, kenne hier zu wenig Details.

Vermute hier Versäumnisse auf beiden Seiten…

Gruß

auch hallo,

selbstverständlich geht das überhaupt nicht! Sie haben anspruch sowohl auf den haustürschlüssel als auch auf abstellung der mängel.

jedoch scheint Ihr vermieter eindeutig gegen soviele mietrechtliche vorschriften zu verstoßen, dass eine beratung über diese plattform nicht professiuonell sein kann. nehmen sie sich einen anwalt für mietrecht, bzw suchen Sie bitte den nahegelegendsten mieterverein auf!

mit freundlichen grüßen,
udo

Hallo,

vielen Dank für eure Mitteilungen, die sehr hilfreich sind;
in Bezug der Kaution habe ich gehört, dass auch wenn im Mietvertrag die Kaution als Einmalzahlung steht, ist dies Rechtsunwirksam, da der Gesetzgeber das klar (mit 3 Raten) geregelt hat. Zeugen? ja meine Frau;

Zur Sache, der Vermieter habe ich schön verärgert;
Ich zahle seit Jan. 2011 Miete und habe bis heute keinen Haustürschlüssel. Ich bin von Bayern in den Norden erst Anfang Mai gezogen. Die Kaution sollte Fällig werden im Januar bzw. bei Einzug. Die erheblichen Mängel sind erst bei Einzug teils versteckte Mängel die man bei der Besichtung nicht erkannte festgestellt worden. Wenn ich die Kaution zahle und mal ausziehen sollte, werde ich diese nie mehr wieder sehen; der Vermieter könnte ja behaupten, es gab nie Mängel. Für März habe ich bereits Mietminderung gelten gemacht. Auch die Mängel angezeigt mit einer frist diese zu beseitigen. die 1. rate der Kaution will ich überweisen. Hierzu habe ich den Vermieter angeschrieben, auf welches Konto.
Der Vermieter reagiert auf nichts. Nun wohne ich schon 2 Wochen im Haus und habe keinen Schlüssel um die Haustür abzuschließen. Somit bin ich bzw. meine Frau gehindert zu arbeiten, da ja einer das Haus bewachen muß. Nachts wird unsere Haustür mit einem Brett unter der Türklinke gesichert. Das ist doch kein Zustand. Wenn ich ein Gutachten über die Mängel erstellen lasse, hat das Bestand?

Danke an euch alle

Hallo,
das hast du ja einen richtigen Griff ins Klo gemacht…
Ich würde an Deiner Stelle sofort einen Anwalt einschalten, da einige Dinge nicht rechtens sind.

  1. Übergabe des Schlüssels erfolgt bei Einzug und Zahlung der ersten Rate der Kaution.
  2. Die Kaution kann der Vermieter nicht auf einmal verlangen, dazu gibt es bestehende Gesetze, die auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung legetimieren.
  3. Die Mängel solltest Du dringlichst dokumentieren, am besten per Foto festhalten und dann über deinen Anwalt Dich an den Vermieter wenden. Selbst wenn ihr kein Übergabeprotokoll gemacht habt, so sind ja die Mängel dokumentiert. Wenn Du Mitglied beim Mieterbund bist, dann solltest Du Dir dort einen Sachverständigen organisieren.Kostet dann pauschal unter 100 € (gut investiertes Geld).

Also zusammenfassend kann ich Dir auf jedenfall dringlichst einen Anwalt ans Herz legen, wenn Du grösseren Schaden für Dich vermeiden möchtest.

Wichtig in eigenenr Sache: Ich bin kein Anwalt und somit vertrete ich hier nur meine Meinung, die somit rechtlich nicht eingeklagt werden kann.

Lieber Gruß
Daylighter

hallo,

selbstverständlich haben Sie den anspruch darauf, die mietsicherheit in 3 raten zu zahlen. grundsätzlich haben Sie auch anspruch auf rückzahlung der mietsicherheit, wenn Sie sich nicht zu schulden kommen lassen.
jedoch - jedoch haben Sie vermutlich recht, die gibt es dann nur nach einen rechtsstreit zurück! deshalb - ab zum mieterverein, bzw zum mietrechtsanwalt - und toi-toi-toi…

udo

  1. In ein Haus/eine Wohnung mit offensichtlichen Mängeln zieht man nicht ein/schließt man keinen Mietvertrag ab.

  2. Ein Übergabeprotokoll ist nicht das Maß der Dinge. Es hilft nur als Beweis bei einem späteren Auszug, dass man die Mängel übernommen aber nicht verursacht hat.

  3. Eine Kaution in bar kann und darf laut § 551 Abs 2 BGB in 3 Raten gezahlt werden: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

  4. Wenn Sie keinen Haustürschlüssel haben, frage ich mich, wie Sie ins Haus kommen.

  5. Kaution auch in bar ist erlaubt, sie muss aber zwingend vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt werden (Kautionssparbuch).

  6. Da dies erst der Anfang ist, der Ärger garantiert weiter gehen wird, sollten Sie sich die URL dieses Lexikons notieren: www.mietrechtslexikon.de

  7. Warum tauschen Sie nicht einfach den Schließzylinder an der Haustür aus. Ihr Vermieter hat ohne Ihre Erlaubnis keinen Zutritt mehr zu dem vermieteten Haus! Zuwiderhandlungen wäre Hausfriedensbruch: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Wie konnten sie Ohne Schlüssel einziehen?
Wen sie sich 4000,-€ Kaution leisten können,
dann sicher für 200,-€ auch einen Bausachverständigen oder Gutachter , der Ihnen - statt Übergabeprotokoll - diese Mängel bestätigt.
Dann setzen sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist
( in dem Fall vielleicht 4 Wochen ) zur Beseitigung der Mängel.Wenn sie bis dahin nicht abgestellt sind kürzen sie die Miete um (gefühlt) 30-40%

Oder sie ziehen gleich woanders hin…

Hallo

vielen Dank für die gute Antwort;
Möchte darstellen.
Komme aus GAP Bayern; meine Frau hat sich das Haus im Nov. 2011 angesehen; Im Mietvertrag steht, das der Vermieter verpflichtet das Haus ordnungsgemäß zu übergeben. Davon gin meie Frau aus, dass der Vermieter alle Mängel beseitigt.
Als meine Frau mit dem Möbelwagen vor der Tür stand, hat der Vermieter das Haus aufgeschlossen und schnell mit dem Hausschlüssel das weite gesucht, da meine Frau nicht mehr die Möglichkeit hatte, die Hausschlüssel zu verlangen.
Schloss werde ich austauschen, wird wohl teurer Spaß werden, da das alte Schloß aufgebohrt werden mus.
Auch ein vereinbarter Übergabetermin am nächstem Tage, ist er nicht erschienen. Auf Schreiben reagiert er überhaupt nicht.

Vielen Dank für die Antwort und den Hinweisen.

Hallo,
das ist natürlich wirklich übel. Aber es sollte ja auch für den Vermieter letztendlich kein problem darstellen, sich das geld beim Vormieter zurück zu holen. Auf jedenfall hast Du, bei der beschriebenen Mängelliste, sogar noch die Möglichkeit, eine Mietkürzung zu machen. in welcher Höhe das geht, da gibt es gesetzliche Richtlinien, die Du and en vorhin beschriebenen Stellen einsehen kannst. Ansonsten hilft auch da der Anwalt. Normalerweise kannst Du sogar, meines erachtens nach, von dem Mietvertrag zurücktreten, aber das bedarf auch einer rechtlichen Beratung.
Drücke Dir die Daumen, das sich alles doch noch in Wohlgefallen auflöst.
Gruß Daylighter

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ich kenne mich aus mit Haus, Hof, Garten, Mieten und schreibe Ihnen meine Meinung. Ich möchte auch nicht wissen, wie die Besichtigung des Hauses gelaufen ist. Die von Ihnen geschilderten Mängel sollten schon bei der Besichtigung erkennbar sein . Zahlen Sie keine Kaution. Kündigen Sie zum nächsten Termin den Vertrag und suchen sich ein anderes Haus, wo Sie genauer auf Mängel achten können. Wenn das so anfängt, haben Sie keine Freude am Objekt. Sie werden sich immer über etwas ärgern.
Mit freundlichen Grüßen.

Vielen Dank für Ihre Meinung;
wir sind schon am überlegen, ob wir nicht besser ausziehen sollten; Ein Umzug bedeutet wieder hohe Kosten; der jetzige Umzug von Garmisch nach Norddeutschland hat schon ne Stange Geld gekosten. Die Hausbesichtigung hat meine Frau vorgenommen, im Glauben das der Vermieter (schriftlich festgehalten) das Haus ordnungsgemäß übergibt. Davon gingen wir aus, das der Vermieter alles erledigt. Inwieweit kann ich Schadenersatzanspruch forden, wenn ich nun auf Grund der erhbelichen Mängel Umziehe?

Vorweg gesagt bin ich kein Freund von Rechtsstreitigkeiten.Aus ausgiebiger eigener Erfahrung kann ich sagen , dass die einzigen die davon etwas haben , die Anwälte sind.Sparen sie sich die Zeit und das Geld.
unterm Strich kommt regelmäßig nicht das heraus , als was sie erwarten.

…und ohne Übergabeprotokoll schon gar nicht …

Hallo,

da das, was der Vermieter macht, nicht zulässig ist (rechtlich gesehen) und Sie alleine anscheinend nicht weiterkommen, würde ich an Ihrer Stelle umgehend einen Anwalt aufsuchen, der Sie vertritt. Es gibt in vielen Städten auch Mietervereine oder ähnliches, die Ihnen gegen einen geringen Jahresbeitrag helfen. Dies empfehle ich eigentlich nie, aber bei Ihnen scheint es mir angebracht zu sein.

mitredenwill

Hallo und Danke an alle,

ich werde morgen rechtlichen Rat einholen und hier mitteilen. Alle Antworten waren sehr hilfreich. Man fühlt sich wieder gestärkt. Vielen Dank.

Guten Abend,

dies ist weniger eine Frage des Mietrechts als ein Fall für einen Anwalt. Ich rate Ihnen, sich schnellstmöglich an einen solchen (oder den Mieterbund) zu wenden.

MfG

J. Kühl

Hallo aus Bernburg,

fordern Sie den Vermieter schriftlich auf die Mängel innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen. Ganz wichtig und entscheidend ist die Fristsetzung! Ändert sich nichts kann danach die Miete gemindert werden - Bei dem angeführten Mangel gehe ich von 15-25% aus. Gemindert darf immer nur die Grundmiete werden. Mietminderung wird nie beantragt sondern vom Mieter individuell festgesetzt, da jeder die Mängel anders empfindet. Um die Haustür zu sichern kann der Mieter bei Gefahr im Verzuge, auch selbst einen Schlüsseldienst beauftragen und die Kosten mit den Mietzahlungen verrechnen. Hierbei ist wichtig, dass niemals die komplette Miete gemindert wird sonder ratenweise, der Vermieter also immer wenigstens einen Teil der Miete bekommt!

Viel Erfolg wünscht der Bernburger

Kaution gegen Hausschlüssel zu Mietbeginn einmalig oder in drei Monatsraten ist i.O.
Mängel der Wohnung berechtigen nach Feststellung und Aufforderung an den Vermieter zum Abstellen mit Frist zur Minderung der Miete.
Empfehle aber trotzdem sich beim Mieterverein beraten zu lassen

Gruß
pete88

hallo,

ganz ehrlich: ich würde ausziehen. und frage: hattet ihr keine chance gehabt, die mängel vorher zu bemerken???

wenn der VM kein protokoll über die beschädigungen und mängel anfertigen will, dann wird er sicherlich nicht morgen die schäden reparieren wollen… klingt ja alles ein wenig dubios - auch die nun geplatzte vereinbarung wegen der kaution.

daher würde ich eher über eine kündigung nachdenken. sorry, aber bei solch einem VM weiß ich keinen besseren rat.

ansonsten gilt wie meist: mängel auflisten, schriftlich dem VM mitteilen mit der bitte um behebung der mängel innerhalb einer angemessenen frist zu beseitigen, ansonsten mietminderung ankündigen und ab der fristverstreichung auch durchführen.

viel glück ,
viele grüße
mannheim13