Mietrückstand - Bescheinigung Sozialamt

Hallo,

Wenn eine Mieterin einen Mietrückstand hat und dem Vermieter eine „Mietbescheinigung (zur prüfung sozialrechtlicher Ansprüche)“ zur Unterzeichnung schickt, wie kann der Vermieter da vorgehen um Mietzahlungen des Amtes direkt zu bekommen?
Auf dem Formular wäre ein Feld zur Angabe der Mietrückstände, aber keine Möglichkeit die Kontodaten des Vermieters einzutragen.

Falls das Regional unterschiedlich gehandhabt werden sollte, so gilt hier Kreis Nordfriesland/Schleswig-Holstein.

Gruss
M.

Hallo,

Vermutlich wird es intern erst einmal abzuklären sein, wodurch der Mietrückstand überhaupt aufgetreten sein wird.

Hat die Behörde falsch gerechnet, teilweise gar keinen Mietzins an den Antragsteller überwiesen, bzw. eine hohe Nachzahlung ( NK, Heizung, Mieterhöhung … ) wurde dem Mieter erst kürzlich bekannt.

…oder könnte der Antragsteller das Geld zweckentfremdend verwendet haben. ?

Danach hätte die Behörde Entscheidungsmöglichkeiten, wie dieser Rückstand zu tilgen wäre, bzw. im Falle eines Fehlverhaltens / Unvermögens des Antragstellers ( Mieters ) nicht auch direkt an den VM gehen könnte.

mfg

ennlo

Hallo,

Was wäre denn, wenn der Mieter erst nach Mietrückstand auf die Idee käme Gelder zu beantragen? Er wäre also frisch blank oder jetzt erst auf die Idee gekommen.

Einem Vermieter wird ja nicht immer die Wahrheit gesagt…der Miete könnte z.B. angegeben haben, dass die Bescheinigung für das Finanzamt sei, jenes verneine dies aber.

Wäre es möglich auf dem Sozialamt mal jemanden ans Telefon zu kriegen, hätte man vielleicht eine Auskunft…aber so einfach scheint das nicht zu gehen.

Ein Vermieter überlegt sich ob er so eine Bescheinigung überhaupt so unterschreiben soll, wenn er nicht weiss wohin der Wisch geht und ob er von dem Geld dann jemals etwas aufs Konto bekommt.

Gruss
M.

Hallo,

Wenn eine Mieterin einen Mietrückstand hat und dem Vermieter
eine „Mietbescheinigung (zur prüfung sozialrechtlicher
Ansprüche)“ zur Unterzeichnung schickt, wie kann der Vermieter
da vorgehen um Mietzahlungen des Amtes direkt zu bekommen?
Auf dem Formular wäre ein Feld zur Angabe der Mietrückstände,
aber keine Möglichkeit die Kontodaten des Vermieters
einzutragen.

Falls das Regional unterschiedlich gehandhabt werden sollte,
so gilt hier Kreis Nordfriesland/Schleswig-Holstein.

ergänzend zu dem was ennlo schon schrieb:

Der Vertragspartner ist der Mieter und dieser, und nicht irgendein Amt, schuldet den Mietzins. Wenn der Mieter Angesteller wäre und es zu einem Mietrückstand käme, würde dann der AG aufgefordert die Mietzahlung des M direkt an den VM abzuführen?
ALG-II-Empfänger sind, von Ausnahmen abgesehen, voll geschäftsfähig.

Zahlt hingegen das Amt die Miete und ist dabei stets in Verzug, so ist das kein Kündigungsgrund, sondern Pech für den VM (BGH vom 21.10.2009, Az. VIII ZR 64/09).

Ich möchte nicht in Frage stellen, daß es extrem ärgerlich ist, wenn Mietzahlungen unzuverlässig erfolgen und daraus Mietrückstände entstehen. Allerdings finde ich es auch ziemlich unglaublich mit welcher Selbstverständlichkeit eine Bevormundung von ALG-II-Empfängern gefordert wird, handelt es sich bei der Forderung doch um eine Analogie zur Einschränkung der Geschäftsfähigkeit.

Gruß

osmodius

Hallo,

Was wäre denn, wenn der Mieter erst nach Mietrückstand auf die
Idee käme Gelder zu beantragen? Er wäre also frisch blank oder
jetzt erst auf die Idee gekommen.

was wäre, ginge er M zu seiner Bank und bäte um einen Kredit? Ginge das den VM irgendetwas an?

Einem Vermieter wird ja nicht immer die Wahrheit gesagt…der
Miete könnte z.B. angegeben haben, dass die Bescheinigung für
das Finanzamt sei, jenes verneine dies aber.

Das FA ist nicht berechtigt Auskünfte zu anderen Steuerpflichtigen zu geben.

Wäre es möglich auf dem Sozialamt mal jemanden ans Telefon zu
kriegen, hätte man vielleicht eine Auskunft…aber so einfach
scheint das nicht zu gehen.

So, wie der M beim Finanzamt anrufen sollte und sich nach den Einkünften des VM erkundigen sollte? Ist Datenschutz dem VM ein Begriff?!?

Ein Vermieter überlegt sich ob er so eine Bescheinigung
überhaupt so unterschreiben soll, wenn er nicht weiss wohin
der Wisch geht und ob er von dem Geld dann jemals etwas aufs
Konto bekommt.

Der VM sollte sich überlegen gar nicht zu vermieten. Dann hat er auch keine Probleme mit Mietern oder „Wischen“, die er unterschreiben soll.

Gruß

osmodius

Hallo,

So ganz hab ich nicht alles verstanden was Du wohl sagen wolltest.

Mir geht es nicht um Bevormundung, mir geht es um einen Vermieter der angelogen wird (angebliche Kontensperrung durch das finanzamt - stimmt nicht - , Bescheinigung für das Finanzamt nötig - stimmt nicht -) und für eine unbekannte Quelle etwas unterschreiben soll, so dass der Mieter Zweckgebundenes Geld beziehen kann und dann selbst entscheiden kann ob er das Geld an die Stelle für die es gedacht ist weiterleitet oder nicht.

Ein Mietausfall ist nicht nur ärgerlich, er kann auch bei einem Vermieter, z.B. wenn das vermietete Objekt nicht Kreditfrei ist, zu existenziellen Problemen führen.
Vielleicht geht es ja nicht um eine kleine Einzimmerwohnung zu normalem Mietspiegel, sondern um ein Einfamilienhaus in dem der Mieter auch Gewerberäume hatte, also um nicht unerhebliche Summen.

Im übrigen soll es nicht um Kündigung gehen, denn der Mieter hätte notariell incl titel beurkundet Ende Nov ausgezogen zu sein, sondern darum dass leider leider der Anschein entsteht, dass zum Schluss hin noch eben Geld gespart werden soll indem man Verpflichtungen einfach nicht nachkommt.

Im übrigen gehöre ich zu den Menschen, die die Art wie mit Antragstellern von H4 umgegangen wird sehr kritisieren. Aber fair play gegenüber anderen muss auch sein.

Gruss
M (nicht Vermieter!)

1 Like

Hallo nochmal,

Jetzt halt aber mal den Ball flach!

was wäre, ginge er M zu seiner Bank und bäte um einen Kredit?
Ginge das den VM irgendetwas an?

In dem Fall ging das den VM seit 3 Jahren was an, denn der „M“ hatte das Haus eigentlich mal gekauft und dann nie bezahlt. Nun sei das Haus GsD anderweitig verkauft worden und es stünden noch zwei Monatsbeträge der Nutzungsvereinbarung aus.

Einem Vermieter wird ja nicht immer die Wahrheit gesagt…der
Miete könnte z.B. angegeben haben, dass die Bescheinigung für
das Finanzamt sei, jenes verneine dies aber.

Das FA ist nicht berechtigt Auskünfte zu anderen
Steuerpflichtigen zu geben.

Immerhin sagte es dem „VM“ dass die Bescheinigung nicht, wie vom M behauptet, vom FA angefordert worden sei.

Wäre es möglich auf dem Sozialamt mal jemanden ans Telefon zu
kriegen, hätte man vielleicht eine Auskunft…aber so einfach
scheint das nicht zu gehen.

So, wie der M beim Finanzamt anrufen sollte und sich nach den
Einkünften des VM erkundigen sollte? Ist Datenschutz dem VM
ein Begriff?!?

Soll der Vermieter denn einfach mal irgendwas unterschreiben wenn er nicht mal weiss für wen und was dann passiert? Klar fragt er dann mal nach, es ist so ein Formular ja auch nicht in allen Punkten klar, und wen soll man fragen, wenn nicht das Amt?

Ein Vermieter überlegt sich ob er so eine Bescheinigung
überhaupt so unterschreiben soll, wenn er nicht weiss wohin
der Wisch geht und ob er von dem Geld dann jemals etwas aufs
Konto bekommt.

Der VM sollte sich überlegen gar nicht zu vermieten. Dann hat
er auch keine Probleme mit Mietern oder „Wischen“, die er
unterschreiben soll.

Ich glaube genau so weit sind mitlerweile viele Leute in Deutschland die etwas zu vermieten hätten.
Ich finde das sehr sehr schlimm, denn darunter leiden auch gerade Familien die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und nun keinen finden.
In diesem Fall ist nicht einmal vermietet worden, sondern verkauft.

Also bevor Du hier so auf dem bösen bösen Vermieter rumhackst solltest Du Dir mal überlegen wie Du in so einer Situation handeln würdest, wenn Du mal eben was unterschreiben sollst und weder weisst ob das so ok ist, noch ob Du das Dir zustehende bekommst oder nur jemandem der Dich belügt noch ein Geschenk zukommen lässt.

Gruss
M.

1 Like

Hallo,

Hier wäre zunächst die Frage, ob der Mieter überhaupt Sozialgeld ( nicht erwerbsfähig ) oder aber ALG II als erwerbsfähige Person erhält.

Da ja zumindest schon mal ein Bescheinigungsformular vorliegt, gäbe es 3 mögliche Anlaufstellen, sich von der Echtheit dieses Formulars in Verbindung mit einer dieser 3 Behörden zu überzeugen:

  • Grundsicherungsamt
  • Sozialamt
  • Jobcenter

Wie @osmodius schon anmerkte, gibt es personenbezogenen Datenschutz, aber nach Möglichkeit werden benannte Behörden ihre eigenen Formulare schon erkennen.

Da es telefonisch nicht klappt, wäre ein persönlicher Besuch bei den benannten Behörden ratsam.
Einerseits liegen sie räumlich meistens dicht beieinander, andererseits sollte interne Kommunikation untereinander die Regel darstellen.
Mit einem hausinternen Anruf oder einem Fax sollten die dann klären können, ob besagtes Formular in einer der Behörden wie vorgelegt existent sei.

Wenn „ja“ ( amtliches Formular ) , dann wird der Vermieter bestimmt amtsseitig eine allgemeine Auskunft zu Sinn und Zweck dieses Formulars erhalten können.

mfg

ennlo

Hallo,

Hier wäre zunächst die Frage, ob der Mieter überhaupt
Sozialgeld ( nicht erwerbsfähig ) oder aber ALG II als
erwerbsfähige Person erhält.

Da ja zumindest schon mal ein Bescheinigungsformular vorliegt,
gäbe es 3 mögliche Anlaufstellen, sich von der Echtheit dieses
Formulars in Verbindung mit einer dieser 3 Behörden zu
überzeugen:

  • Grundsicherungsamt
  • Sozialamt
  • Jobcenter

Wie @osmodius schon anmerkte, gibt es personenbezogenen
Datenschutz, aber nach Möglichkeit werden benannte Behörden
ihre eigenen Formulare schon erkennen.

Da es telefonisch nicht klappt, wäre ein persönlicher Besuch
bei den benannten Behörden ratsam.

Vielen Dank für den Tipp, aber in diesem Fall lägen ca 1000km zwischen den Wohnorten.
Der Mieter sei nachweisbar Gewerbetreibend, also wohl Jobcenter?

Gruss
M.

Hallo nochmal,

ebenso

was wäre, ginge er M zu seiner Bank und bäte um einen Kredit?
Ginge das den VM irgendetwas an?

In dem Fall ging das den VM seit 3 Jahren was an, denn der „M“
hatte das Haus eigentlich mal gekauft und dann nie bezahlt.
Nun sei das Haus GsD anderweitig verkauft worden und es
stünden noch zwei Monatsbeträge der Nutzungsvereinbarung aus.

Einem Vermieter wird ja nicht immer die Wahrheit gesagt…der
Miete könnte z.B. angegeben haben, dass die Bescheinigung für
das Finanzamt sei, jenes verneine dies aber.

Das FA ist nicht berechtigt Auskünfte zu anderen
Steuerpflichtigen zu geben.

Immerhin sagte es dem „VM“ dass die Bescheinigung nicht, wie
vom M behauptet, vom FA angefordert worden sei.

Ich denke, das Finanzamt fordert grundsätzlich keine solchen Informationen an.

Wäre es möglich auf dem Sozialamt mal jemanden ans Telefon zu
kriegen, hätte man vielleicht eine Auskunft…aber so einfach
scheint das nicht zu gehen.

So, wie der M beim Finanzamt anrufen sollte und sich nach den
Einkünften des VM erkundigen sollte? Ist Datenschutz dem VM
ein Begriff?!?

Soll der Vermieter denn einfach mal irgendwas unterschreiben
wenn er nicht mal weiss für wen und was dann passiert? Klar
fragt er dann mal nach, es ist so ein Formular ja auch nicht
in allen Punkten klar, und wen soll man fragen, wenn nicht das
Amt?

Grundsätzlich hat der M ein Recht darauf. Natürlich verstehe ich auch das Interesse des VM.

Ein Vermieter überlegt sich ob er so eine Bescheinigung
überhaupt so unterschreiben soll, wenn er nicht weiss wohin
der Wisch geht und ob er von dem Geld dann jemals etwas aufs
Konto bekommt.

Der VM sollte sich überlegen gar nicht zu vermieten. Dann hat
er auch keine Probleme mit Mietern oder „Wischen“, die er
unterschreiben soll.

Ich glaube genau so weit sind mitlerweile viele Leute in
Deutschland die etwas zu vermieten hätten.
Ich finde das sehr sehr schlimm, denn darunter leiden auch
gerade Familien die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind
und nun keinen finden.
In diesem Fall ist nicht einmal vermietet worden, sondern
verkauft.

Da darfst Du Dir meiner vollen Zustimmung sicher sein. Es sind eine Hand voll M und VM, die für ein unnötig raues Klima sorgen zwischen Parteien, die eigentlich das gleiche wollen, einen Mietvertrag über eine Wohnung an den sich beide Seiten halten.

Also bevor Du hier so auf dem bösen bösen Vermieter rumhackst
solltest Du Dir mal überlegen wie Du in so einer Situation
handeln würdest, wenn Du mal eben was unterschreiben sollst
und weder weisst ob das so ok ist, noch ob Du das Dir
zustehende bekommst oder nur jemandem der Dich belügt noch ein
Geschenk zukommen lässt.

Wie ich schon schrieb, ich habe Verständnis für die Situation des VM, aber nicht alles was Erfolg verspricht ist auch Recht.

Gruß

osmodius

Hallo,

So ganz hab ich nicht alles verstanden was Du wohl sagen
wolltest.

Mir geht es nicht um Bevormundung, mir geht es um einen
Vermieter der angelogen wird (angebliche Kontensperrung durch
das finanzamt - stimmt nicht - , Bescheinigung für das
Finanzamt nötig - stimmt nicht -) und für eine unbekannte
Quelle etwas unterschreiben soll, so dass der Mieter
Zweckgebundenes Geld beziehen kann und dann selbst entscheiden
kann ob er das Geld an die Stelle für die es gedacht ist
weiterleitet oder nicht.

seit 1992 gibt es in D keine Entmündigung mehr, sondern die Betreuung, welche für bestimmte Bereiche des Lebens angeordnet wird, der Finanzielle Bereich ist einer davon. Größere Verfügungen darf Betreffende dann nicht ohne seinen Betreuer treffen. Zuvor war das die Vormundschaft, daher die Bezeichnung „Bevormundung“ um die Anlaogoe aufzuzeigen.
Bei ALG II ist der Betreffende verpflichtet das Geld (KdU) weiterzuleiten, da es im Gegensatz zum Regelsatz Zweckgebunden ist.

Ein Mietausfall ist nicht nur ärgerlich, er kann auch bei
einem Vermieter, z.B. wenn das vermietete Objekt nicht
Kreditfrei ist, zu existenziellen Problemen führen.

Maximal ärgerlich, sozusagen. Ärgerlich ist das Minimum, ich wollte nichts verniedlichen.

Vielleicht geht es ja nicht um eine kleine Einzimmerwohnung zu
normalem Mietspiegel, sondern um ein Einfamilienhaus in dem
der Mieter auch Gewerberäume hatte, also um nicht unerhebliche
Summen.

Du brauchst Dich nicht rechtfertigen. Ob EUR 2,50 oder 2.500,- ist egal. Wenn es dem VM zusteht gibt es da keinen Unterschied. Auch 2,50 sind Geld.

Im übrigen soll es nicht um Kündigung gehen, denn der Mieter
hätte notariell incl titel beurkundet Ende Nov ausgezogen zu
sein, sondern darum dass leider leider der Anschein entsteht,
dass zum Schluss hin noch eben Geld gespart werden soll indem
man Verpflichtungen einfach nicht nachkommt.

Das Beispiel sollte verdeutlichen, daß das vermeintlich bessere/zuverlässigere nicht das sein muss, das es zu sein scheint.

Im übrigen gehöre ich zu den Menschen, die die Art wie mit
Antragstellern von H4 umgegangen wird sehr kritisieren.

Manche Dinge darf man durchaus als unmöglich bezeichnen, aber nicht alle.

Aber fair play gegenüber anderen muss auch sein.

Absolut.

Ein paar warme Worte zu Schluß:
Die Art Deines geschriebenen erinnerte stark an die jener Leute, die alle ALG-II-Empfänger für faule Schmarotzer halten denen man am besten alle Bürgerrechte aberkennen sollte. Deine Verärgerung kann ich verstehen (man stelle sich vor, es handelte sich um einen realen Fall), aber Gesetze gelten nunmal für alle, auch wenn eine Seite sie bis zum Anschlag (oder darüber hinaus) für sich nutzt.
Gäbe es einen realen Fall, würde ich dem VM wünschen, daß er möglichst zügig zu seinen Einnahmen käme. Ennlo gab ja schon den Hinweis, daß es nette Mitarbeiter bei Ämtern und Behörden gibt.

Gruß

osmodius

1 Like

vielleicht liegt es ja auch an…

Ein paar warme Worte zu Schluß:
Die Art Deines geschriebenen erinnerte stark an die jener
Leute, die alle ALG-II-Empfänger für faule Schmarotzer halten
denen man am besten alle Bürgerrechte aberkennen sollte.

Hallo
… deiner Art, Dinge so zu interpretieren, wie du es für richtig hältst.

Luise

1 Like

Zuständigkeit
Hi!

Hier wäre zunächst die Frage, ob der Mieter überhaupt Sozialgeld* Sozialhilfe (bzw. genauer (hier): Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII)) (nicht erwerbsfähig) oder aber Alg II als erwerbsfähige Person erhält.

*) Sozialgeld ist die SGB-II-Leistung für Kinder in einer BG!

Spätestens nach mopedhexles Antwort unten scheint ja Alg II das Wahrscheinlichste zu sein (zumal EM-Grusi ja meist nicht alleine steht, sondern als Aufstockung zu einer EM-Rente gezahlt wird).

gäbe es 3 mögliche Anlaufstellen

Das finde ich missverständlich, da diese Aussage meiner Meinung nach suggeriert, dass jede Kommune diese drei Anlaufstellen hat und man nur noch schauen muss, welche nun für einen zuständig ist. So einheitlich ist die Organisation jedoch nicht!

Allgemein kann gesagt werden:

Grundsicherungsamt

… welches meist dem Sozialamt angegliedert ist, wenn es überhaupt ein gesondertes Amt dieses Namens gibt. (Sonst ist das Sozialamt (SA) für Grusi (SGB XII) zuständig; s. u.)

Sozialamt

… welches je nach lokaler Organisationsform nicht nur für Sozialhilfe/Grusi zuständig sein kann (s. o.), sondern auch auch für Alg II (Stichwort „Optionskommune“ (in alleiniger Zuständigkeit) bzw. (seit 01.01.2011!**) „Jobcenter“ (in gemeinsamer Zuständigkeit mit der lokalen Arbeitsagentur (AA); s. u.).
**) Löste aufgrund eines BVerfG-Urteils zum 01.01.2011 die bisherige (gemeinsame) Organisationsform der „ARGE“ ab. Bis dahin hießen diejenigen Ämter bzw. (genauer) Abteilungen der AAs „Jobcenter“, die vor Ort alleine für Alg II zuständig waren!

Jobcenter

JCs sind in den Kreisen, in denen sie existieren – sprich: in denen weder die AA noch das SA Alg II in Eigenregie „betreiben“ –, ausschließlich für Alg II (bzw. genauer: für Leistungen nach dem SGB II) zuständig.

– Es existiert jedoch theoretisch auch noch eine 4. Möglichkeit ; nämlich – wie bereits oben angedeutet – bei Alg-II -Bezug als Zuständigkeit (alleine) die örtliche AA (bis 31.12.2010 noch als „Jobcenter“ bezeichnet**)!

Im Speziellen – also im konkreten Fall hier – ist die Zuständigkeit relativ einfach, da der Landkreis Nordfriesland laut [http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/SiteGlobals/Fo…](http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/SiteGlobals/Forms/Suche/Partner/partnersuche large form,templateId=processForm.html?wohnort=Husum&x=0&y=0) eine Optionskommune ist und damit das (Kreis-)SA (bzw. ggf. das Grusiamt) in Husum nicht nur Grusi verantwortet, sondern auch Alg II. D. h., man muss innerhalb des SA nur noch den richtigen Ansprechpartner finden (was allerdings ja auch manchmal nicht so einfach ist :smile:.

Der Mieter sei nachweisbar gewerbetreibend, also wohl Jobcenter?

Nein, hier nicht (weil Optionskommune; s. o.), sondern das Kreis-SA.

LG
Jadzia

2 Like

Hi,

wie kann der Vermieter
da vorgehen um Mietzahlungen des Amtes direkt zu bekommen?

gar nicht.
Allerdings gilt seit der letzten Änderung des SGB II:
"Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn

Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,"
Sind mehr als zwei Monatsmieten offen, dann könntest Du in der Bescheinigung auf diesen Umstand explizit hinweisen.

Gruß
Ingo

… deiner Art, Dinge so zu interpretieren, wie du es für
richtig hältst.

Ja, ich werde in Zukunft die Dinge immer so interpretieren, wie Du sie für richtig hältst. Auch wenn ich das anders sehe.

Sag mal, verschleppst Du gerade Dinge aus einem anderen Thread oder hast Du auch was zur Sache beizutragen?

osmodius

1 Like

Hi,

ich habe mir nur ein paar Posts durchgelesen, die die Möglichkeit verneinen.

Es ist allerdings möglich, dass der VM das Geld direkt überwiesen bekommt. Siehe auch Antrag auf KDU, wo das vom Antragsteller so angegeben werden kann! Siehe auch § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Aber Vorsicht! Das kann jeder Zeit vom Leistungsberechtigten rückgängig gemacht werden (sofern die Überweisung nicht von Amts wegen gem. § 22 SGB II Abs 7 Satz 2 veranlasst ist.)
Zudem wird nur die Höhe des Anspruchs an KdU an den VM überwiesen. Hat der Leistungsberechtigte z. B. Schulden an das Amt, die mit den lfd. Leistungen verrechnet werden, so wird vom Amt nur der gekürzte Betrag an den VM überwiesen.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Abtretungserklärung des Mieters. Aber auch hier Vorsicht! Damit haftet der VM dann auch für Schulden des Leistungsberechtigten gegenüber des Leistungsträgers.

Hier ein Kommentar zu einem Urteil (mit Link zum Urteil), in dem alles ganz gut erklärt wird.
http://www.hartzbote.de/rueckforderung-der-kosten-de…