Hi Experten,
ich beziehe Hartz IV und habe aus Kostengründen eine 3 Zimmer Wohnung, die bisher vom Arbeitsamt finanziert wurde (550 € inkl. Betriebskosten) gekündigt. Nu habe ich eine 1 1/2 Zimmer Wohnung für 355 € inkl. Betriebskosten angemietet. Das Arbeitsamt lehnte die Kostenübernahme ab, da mir als Einzelperson nur eine Wohnung für 318 € inkl. Betriebskosten zusteht. (Standort Hamburg)
Seit gestern habe ich vom Versorgungsamt eine Behinderung von 50 % einschließlich dem Buchstaben „G“ zugesprochen bekommen.
Muss das Arbeitsamt mir aufgrund der Behinderung eine größere bzw. teurere Wohnung gewähren.
Vielen Dank für eure Bemühungen.
Gruß Hans-Jürgen !
Hi Hans-Jürgen,
die Arbeitsagentur, bzw. die Gemeinde muss dir die Miete (KDU) für 6 Monate noch vollständig bezahlen.
Weiter unten wurde die gleiche Frage auch schon genauer beantwortet.
Du kannst dort genaueres nachlesen.
Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum dir bisher 550 € von der AA bezahlt wurden.
Ich habe jetzt gerade keine Links parat. Aber wenn du kurz googelst, wirst du bestimmt fündig. Tacheles scheint eine recht frequentierte Seite zu sein.
Beim Bundesministerien gibt es auch Hotlines.
Diphda, leider nur geringe Kenntnisse in diesem Bereich
ich beziehe Hartz IV und habe aus Kostengründen eine 3 Zimmer
Wohnung, die bisher vom Arbeitsamt finanziert wurde (550 €
inkl. Betriebskosten) gekündigt. Nu habe ich eine 1 1/2 Zimmer
Wohnung für 355 € inkl. Betriebskosten angemietet. Das
Arbeitsamt lehnte die Kostenübernahme ab, da mir als
Einzelperson nur eine Wohnung für 318 € inkl. Betriebskosten
zusteht. (Standort Hamburg)
Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum dir bisher 550 € von
der AA bezahlt wurden.
Weil dem Alg-II-Empfänger bei „unangemessen großem“ Wohnraum erst eine gewisse Frist zu setzen ist, innerhalb der er sich was „Angemessenes“ zu suchen hat. Und innerhalb dieser Frist wird die überhöhte Miete voll übernommen. (Zumindest bei uns.)
Gruß, Liza
die Arbeitsagentur, bzw. die Gemeinde muss dir die Miete (KDU)
für 6 Monate noch vollständig bezahlen.
Ja, aber nur die erste Wohnung. Wenn er bereits eine unangemessene Wohnung hatte und darüber belehrt wurde und dann eine andere anmietet, die ebenfalls unangemessen ist, ohne dies mit der BA vorher abzuklären, muss von da an nur noch die angemessene Miete anerkannt werden.
Gruß
Nelly
Muss das Arbeitsamt mir aufgrund der Behinderung eine größere
bzw. teurere Wohnung gewähren.
Eindeutig: nein.
Evtl. wenn du im Rollstuhl sitzen würdest. Ansonsten sehe ich keinen Grund dafür.
Gruß
Nelly