Mietvertrag gekoppelt mit Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

wir bewohnen eine Wohnung die zu dem Dienstverhältnis meines Mannes gehört. Was wäre in dem Fall, wenn meinem Mann was passiert (ich hoffe und bete, dass dieser Fall nicht eintritt)?

Müsste ich, ich stehe nicht im Mietvertrag und bin ja auch nicht für den Wohnungsgeber tätig, im schlimmsten Fall ausziehen? Falls ja, mit welchen Fristen?

Wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

Vielen Dank und Gruß

Wie lange wohnt ihr dort schon?
Ist es auf Grund der Art der Tätigkeit notwendig, dass der Arbeitnehmer dort wohnt (etwa wenn er als Hausmeister eine Wohnung innerhalb der Firma haben muss)?

Ja, er ist tatsächlich als Hausmeister angestellt und der Mietvertrag läuft schon 30 Jahre..

Hallo,

Du kannst relativ beruhigt sein. Es gibt zwar Sonderbedingungen für Dienstwohnungen, diese gelten aber nicht, wenn der Beschäftigte, der diese Wohnung im Rahmen eines Dienstverhältnisses zur Überlassung erhalten hat, diese mit Familie bzw. Partner*in bewohnt. Das ist in § 576b BGB so geregelt:
§ 576b BGB - Einzelnorm
Wenn also Dein Ehemann erwerbsunfähig wird, „normal“ in Rente geht oder verstirbt, gelten die allgemeinen Regelungen des Mietrechts. Im Fall des Todes Deines Ehemanns gilt dann für Dich § 563 BGB, Du kannst den Mietvertrag übernehmen:
§ 563 BGB - Einzelnorm

Allerdings ist Rechtsschutz im Mietrecht - zB über den örtlichen Mieterverein - nie verkehrt.

&tschüß
Wolfgang

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