Mietvertrag im Fall einer Währungsreform?

Hallo Wissende,

ich frage mich gerade, ob man sich eigentlich in einem neuen, noch zu schließenden Mietvertrag gegen eine Währungsreform absichern kann.

Wie müsste eine entsprechende Formulierung im Vertrag aussehen, und wäre so etwas mit dem geltenden Mietrecht vertretbar?

Oder kann man sich nur absichern, indem man grundsätzlich nur befristete Mietverträge abschließt und dann - im Fall der Fälle - eben den nächsten Vertrag hoffentlich schon in DM abschließen kann?

Schöne Grüße

Petra

P.S. Mietvertrag mit Zahlung in Gold abschließen?
P.S. Wäre eigentlich eine derartige Formulierung legal?
„Die monatliche Mietzahlung beträgt EUR 250,- und zwei Zehntel Unzen Gold.“

Schöne Grüße

Petra

Im Prinzip unterschreibt ja der Mieter den Mietvertrag.
Und wenn Ihr Zahhlung in Gold aus macht oder Silbermünzen ( Maple Leaf ) dann ist das doch okay.
Der Gedanke ist auf jeden Fall sehr lobenswert.

Moin,

„Die monatliche Mietzahlung beträgt EUR 250,- und zwei Zehntel
Unzen Gold.“

selbst wenn die Formulierung legal sein sollte würde ich als Mieter von einer Mietung der Sache absehen, weil ich Befürchtungen hätte, das der Vermieter (gelinde gesagt) etwas eigentümlich ist.
Eine etwas eigentümliche Vermieterin hatte ich schon mal und habe keinerlei Bestrebung eine ebensolche je wieder haben zu wollen.

Gandalf

1 „Gefällt mir“

bleibt bestehen

Hallo Wissende,

Hallo.

ich frage mich gerade, ob man sich eigentlich in einem neuen,
noch zu schließenden Mietvertrag gegen eine Währungsreform
absichern kann.

Nein. Jedenfalls nicht in dem Sinn wie du es meinst. Zu unterscheiden sind Währungsreform und Währungsschwankungen und Währungsinflation.

Die Währungsreform (DM in EUR) ist gestezlich und wirkt auf bestehende Verträge bindend zu dem festgesetzten Kurs. Seinerzeit 1 EUR : 1,95583 DM. Das kann der VM nicht anders festsetzen. Wobei grundsätzlich angenommen werden darf, dass der VM eine für sich günstigere Lösungen sucht. Das Mietrecht schließt aber häufig zum Nachteil des Mieters gereichte Vereinbarungen aus.

Die Währungsschwankungen können nur auftreten, wenn in anderer Währung bezahlt wird. Wobei, für wen anders? VM, welche eine Immobilie im Ausland haben, vermieten zur dortigen Währung. Besitzt ein Russe eine ETW in D, vermietet er sie in EUR und nicht RUB. Der RUB ist in D kein gesetzliches Zahlungsmittel. Damit verbundene Verluste durch Kursrisikien trägt der VM. Diese auf den M abzuwälzen dürfte nicht haltbar sein. Damit läge ja kein geordneter Mietpreis zugrunde, da der ständigen Schwankungen unterliegen würde.

Die Währungsinflation ist da schon ein andere interessanter Punkt. Da ist der Schuldner besser gestellt, da er sich von Geldschulden schneller/günstiger entledigen kann. Dies trifft aber auch auf die Schulden den VM zu, falls sein Haus finanziert ist!

Oder kann man sich nur absichern, indem man grundsätzlich nur
befristete Mietverträge abschließt und dann - im Fall der
Fälle - eben den nächsten Vertrag hoffentlich schon in DM
abschließen kann?

Absichern wofür? Ein EUR-Mietvertrag bleibt auch bei der Wiedereinführung der DM gültig und der Mietzins wird zum Festkurs umgerechnet. So wie seinerzeit bei DM in EUR auch.

Schöne Grüße
Petra

MfG