Mietwohnung binnen 5 Minuten vergeben?

Hallo,

wie kann es sein, dass eine Mietwohnung binnen 5 Minuten vergeben wird
(also neu vermietet, bei Mieterwechsel) in einer Großstadt? Wie kann man
sich das vorstellen?  Läuft sowas telefonisch ab, und die Unterlagen sofort
per Fax oder e-mail übermitteln, oder wie?

Aber hat der Vermieter (keine Privatperson) denn kein Interesse, den neu-
en Mieter auch überhaupt erst einmal zu Gesicht zu bekommen? Zählt nur
das Papier und nicht der persönliche Eindruck?

Und hat der neue Mieter kein Interesse zunächst einmal vor Ort zu besichti-
gen? Also ich kapier das nicht.  Ein faires u. öffentliches Vergabeverfahren
findet dann ja gar nicht erst statt! Und woher weiß der neue Mieter, welche
Unterlagen er an d. Vermieter faxen/mailen muss? Schufa, Lohnzettel, und
noch was?

Bitte erkläre mir mal einer einen solchen Vorgang…
Das geht ja wohl dann nur über Kontakte, Freunde, Beziehungen, Empfeh-
lungen, richtig?? Dass man überhaupt v. einer frei werdenden Whg erfährt
u. dann auch noch dazu Chancen hat, bedenkenlos vom Vermieter genom-
men zu werden.

Danke und Gruß,
Yedi386

Wann begannen denn die 5 Minuten?
Hallo Yedi

Bitte erkläre mir mal einer einen solchen Vorgang…

wozu? Ein Vermieter darf doch heute zum Glück noch vermieten, an wen er will und wann er will. Er muss die Wohnung überhaupt nicht anbieten.

Wann begannen denn die 5 Minuten? als die Zeitung im Briefkasten lag oder der Zettel am schwarzen Brett?

Ganz schnell geht es auch, wenn ein langjähriger Mieter nun in die frei werdende größere (kleinere, ebenerdige, mit Garten, Balkon…) ziehen will.

Gruß
achim

Die meisten (auch meiner) Wohnungen brauchen keine 5 Minuten. Da bringt der ausziehende Mieter jemand aus seinem Bekanntenkreis mit. Vor allem funktioniert das bei guten, gesuchten Wohnungen so. Die schlechten landen auf dem Markt.

vnA

Ist doch Wumpe
Hallo Wilbert,

ist doch egal wann d. 5 Minuten anfingen. Verblüffend ist dabei viel mehr
der Umstand, dass Arme, Kranke und Schwache munter und regelmäßig
benachteiligt und (versteckt) diskriminiert werden. Auch solche mit einem
Dringlichkeitsschein. Denn die kommen somit NIE an eine Wohnung! Und
selbst b. offenbar öffentlich gefördertem Wohnraum wird diese Handhabe
praktiziert. Dort gilt zwar teilweise 'ne Ausschreibungspflicht, aber in Wirk-
lichkeit ist die Whg. schon längst hinter der Hand vergeben… noch bevor
die ersten Trottel sich zu einer Besichtigung einfinden.

Na ja, im Prinzip überrascht das nicht weiter.
So geht es überall in der Welt und im Leben zu. Und leider wird es immer
schlimmer. Komisch ist das bei den Wohnungen aber trotzdem, denn ich
kenne Fälle, - wo Mieter nicht nur eine Kaution hinterlegen müssen, son-
dern auch wenigstens noch 2 Bürgen beibringen müssen!! Und das alles
in quasi 5 Minuten? Na, prost Mahlzeit!

Grüße,
Yedi386

Hallo!

Wieso beziehst du das Problem nur auf „Arme, Kranke und Schwache“. Kann es sein, dass du hier eine Diskriminierung und Benachteiligung reinreden möchtest? Man könnte auch sagen, dass die sportlich, erfolgreichen Manager benachteiligt wären, weil diese sich nicht um einen Besichtigungstermin kümmern können, während der Arbeitslose hierfür genügend Zeit hat. Alles klar?

Oft kommen „die ersten Trottel“ so spät zu einer Besichtigung, dass die Wohnung eben schon weg ist. Wieso soll ein Vermieter warten, bis der letzte hinter dem Ofen hervorgekrochen ist? Früher wurden die Zeitungen mit den neuen Wohnungsanzeigen (Mittwoch + Samstag) um Mitternacht am Bahnhof gekauft, um einen kleinen Zeitvorsprung gegenüber denen zu haben, die die Zeitung erst gemütlich bei Croissants und Milchkaffee im Szenebistro gelesen haben. Und der Vermieter wurde bereits um 6:30 Uhr telefonisch aus dem Bett geklingelt.

Ein faires u. öffentliches Vergabeverfahren
findet dann ja gar nicht erst statt!

Ist ja auch nicht notwendig!

Und woher weiß der neue Mieter, welche Unterlagen er an d. Vermieter faxen/mailen
muss? Schufa, Lohnzettel, und noch was?

Im Zweifel faxe/maile alles hin. Wo ist das Problem?

Ich glaube, du suchst nur Ausreden, weil du nicht schnell genug bist. Ist dies korrekt? Wenn ja, reagiere beim nächsten Mal etwas zügiger. Bereite deine „Unterlagen“ vor, lese die Anzeigen früher und dann klappt es auch.

Gruß
Falke

1 Like

Bloße Empfehlungen, mehr nicht…

Hallo!

Wieso beziehst du das Problem nur auf „Arme, Kranke und
Schwache“. Kann es sein, dass du hier eine Diskriminierung und
Benachteiligung reinreden möchtest? Man könnte auch sagen,
dass die sportlich, erfolgreichen Manager benachteiligt wären,
weil diese sich nicht um einen Besichtigungstermin kümmern
können, während der Arbeitslose hierfür genügend Zeit hat.
Alles klar?

Oh je, die armen Manager. Dann sollten wir für jene noch einmal
sammeln gehen. Wenn ein Manager keine Zeit für eine Besichti-
gung hat, dann kann er jemanden dafür beauftragen und bezah-
len. Derjenige geht für ihn hin, klärt alle ihm wichtigen Fragen und
macht Fotos, usw. Wo ist da die Benachteiligung?

Oft kommen „die ersten Trottel“ so spät zu einer Besichtigung,
dass die Wohnung eben schon weg ist. Wieso soll ein Vermieter
warten, bis der letzte hinter dem Ofen hervorgekrochen ist?

Es soll ja auch Menschen geben, die müssen ein Wohnungsan-
gebot erst einmal dem Sozialamt vorlegen (zur Prüfung und Ab-
segnung wegen der Kostenübernahme). Das geht natürlich nur,
wenn man überhaupt ein schriftliches Angebot zugesandt bekom-
mt vom Vermieter, mit d. Daten, einem Grundriss, mit Fotos usw.
Hingegen geht d. nicht, wenn d. Whg. gar nicht erst ausgeschrie-
ben wird, sondern sofort hinter der Hand an den guten Freund
des vorherigen Mieters vergeben wird. Übrigens prüft das Amt
schon mal gern 3-5 Tage!

Früher wurden die Zeitungen mit den neuen Wohnungsanzeigen
(Mittwoch + Samstag) um Mitternacht am Bahnhof gekauft, um
einen kleinen Zeitvorsprung gegenüber denen zu haben, die die
Zeitung erst gemütlich bei Croissants und Milchkaffee im
Szenebistro gelesen haben. Und der Vermieter wurde bereits um
6:30 Uhr telefonisch aus dem Bett geklingelt.

Also wenn ich Vermieter wäre und mich jemand am Sa um 6 Uhr aus
dem Bett klingelt, - dann kriegt er die Wohnung schon alleine wegen
dieser Unverschämtheit nicht! :wink: Aber jetzt mal ehrlich: Was hat der
Vermieter denn eigentlich von einer ungeprüften Wohnungsvergabe
an Unbekannt, binnen 5 Minuten? Ist doch Quatsch sowas. Und was
hat der Mieter von einer unbesehenen Wohnung?? Wird der Mietver-
trag dann auch noch per Fax geschickt, od. wie kann ich mir das so
vorstellen? Am besten auch binnen weiterer 5 Minuten, u. sofort un-
gelesen unterzeichnet. Nee, ist klar…

Ein faires u. öffentliches Vergabeverfahren
findet dann ja gar nicht erst statt!

Ist ja auch nicht notwendig!

Sicher, wenn man den unteren Teil der Gesellschaft
ausschließen will, dann wohl nicht. Wobei ich da noch
so meine Zweifel habe bei diesen überstürzten, unge-
prüften Vergabeverfahren. Da gibt es bestimmt auch
einen großen Haufen Ärger mit dazu, - frei Haus.

Und woher weiß der neue Mieter, welche Unterlagen er an d. Vermieter faxen/mailen
muss? Schufa, Lohnzettel, und noch was?

Im Zweifel faxe/maile alles hin. Wo ist das Problem?

Ich glaube, du suchst nur Ausreden, weil du nicht schnell
genug bist. Ist dies korrekt? Wenn ja, reagiere beim nächsten
Mal etwas zügiger. Bereite deine „Unterlagen“ vor, lese die
Anzeigen früher und dann klappt es auch.

Anzeigen? Welche Anzeigen? Genau darum geht es hier
doch. Die wenigsten Wohnungen werden ausgeschrieben
und sind schon über Beziehungen vergeben, noch bevor
Du mit der Wimper zucken kannst. > Ich verstehe das nur
trotzdem nicht so ganz, denn der gute Freund vom vorhe-
rigen Mieter ist ja noch lange nicht der gute Freund u. Be-
kannte des Vermieters. Eine bloße Empfehlung also, und
mehr auch nicht. Oder wird da noch mit Geld überredet??

Gruß
Falke

Grüße von
Yedi386

Hallo!

Oh je, die armen Manager. Dann sollten wir für jene noch einmal
sammeln gehen. Wenn ein Manager keine Zeit für eine Besichti-
gung hat, dann kann er jemanden dafür beauftragen und bezah-
len. Derjenige geht für ihn hin, klärt alle ihm wichtigen
Fragen und macht Fotos, usw. Wo ist da die Benachteiligung?

Ein g’scheider Manager macht so was nicht. Der kauft blind den kompletten Straßenzug und sucht sich dann seine Traumwohnung per Eigenbedarfkündigung raus. :wink:

Das nur so am Rande, weil das Thema „Benachteiligung“ ja du ins Spiel gebracht hast, du es aber nur aus deiner Perspektive betrachtest.

Es soll ja auch Menschen geben, die müssen ein Wohnungsan-
gebot erst einmal dem Sozialamt vorlegen (zur Prüfung und Ab-
segnung wegen der Kostenübernahme). Das geht natürlich nur,
wenn man überhaupt ein schriftliches Angebot zugesandt bekom-
mt vom Vermieter, mit d. Daten, einem Grundriss, mit Fotos usw.

Möglich. Es soll auch Menschen geben, die im Urlaub sind, aber auch Interesse an dieser Wohnung gehabt hätten. Dies ist aber kein juristischer Grund, dass ein Wohnungsangebot einen festen Zeitraum ausgeschrieben sein muss, damit jeder Hinz und Kunz es auch wirklich sieht.

Und selbst dann würde die Wohnung wieder nur der schon zuvor bekannte Kumpel bekommen. Du hättest aber nur mehr Arbeit und unnötige Zeit investiert. Ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Sache. Richtig?

Was hat der Vermieter denn eigentlich von einer ungeprüften
Wohnungsvergabe an Unbekannt, binnen 5 Minuten? Ist doch Quatsch sowas.

Woher weißt du, dass es ungeprüft war? Wie schon erwähnt: Vieles läuft im Vorfeld und Hintergrund ab, wovon du keine Ahnung hast.

Und was hat der Mieter von einer unbesehenen Wohnung??

Vielleicht kennt er die Wohnung, weil er ein Spezl des Vormieters ist? Weißt du das?

Wird der Mietvertrag dann auch noch per Fax geschickt, od. wie kann ich mir
das sovorstellen? Am besten auch binnen weiterer 5 Minuten, u.
sofort ungelesen unterzeichnet. Nee, ist klar…

Ist doch völlig egal und für den Fakt, dass die Wohnung vergeben ist, auch unrelevant. Wenn sich zwei Parteien einig sind, kann die Unterzeichnung des Mietvertrags sich auch noch Monate hinziehen. Wo ist das Problem?

Ein faires u. öffentliches Vergabeverfahren
findet dann ja gar nicht erst statt!

Ist ja auch nicht notwendig!

Sicher, wenn man den unteren Teil der Gesellschaft
ausschließen will, dann wohl nicht.

Man könnte auch bei ALDI ein öffentliches Vergabeverfahren einführen, wenn nur noch eine Dose Mais im Regal ist. Jeder der die Dose haben möchte, kann im Zeitraum der nächsten 24 Stunden kommen und sie genau in Augenschein nehmen und ein Angebot abgeben.

Und so nebenbei: Wo steht geschrieben, dass es fair zugehen muss?

Wobei ich da noch
so meine Zweifel habe bei diesen überstürzten, unge-
prüften Vergabeverfahren. Da gibt es bestimmt auch
einen großen Haufen Ärger mit dazu, - frei Haus.

Nochmal für dich: Wo steht geschrieben, dass es bei Vermietungen ein Vergabeverfahren geben muss? Da du ja scheinbar Zeit hast, kannst du mal danach im Internet suchen.

Ich glaube, du suchst nur Ausreden, weil du nicht schnell
genug bist. Ist dies korrekt? Wenn ja, reagiere beim nächsten
Mal etwas zügiger. Bereite deine „Unterlagen“ vor, lese die
Anzeigen früher und dann klappt es auch.

Anzeigen? Welche Anzeigen? Genau darum geht es hier
doch. Die wenigsten Wohnungen werden ausgeschrieben
und sind schon über Beziehungen vergeben, noch bevor
Du mit der Wimper zucken kannst.

Dann willst du also auch noch den Privateigentümern vorschreiben, wo und wie sie ihr Eigentum anbieten dürfen. Etwas Weltfremd, nicht?

Sei froh über eine klare und schnelle Aussage. Besser so, als wenn du auf zig Ämter gerannt wärst, Formulare ausgefüllt hättest, dir drei Mal die Wohnung angeschaut nur um zu erfahren, dass du eh niemals eine Chance hattest, diese zu bekommen.

Gruß
Falke

Bei Vermietern mit großem Wohnungsbestand liegen Bewerberlisten vor. Da liegen die Unterlagen bereits vor und die Daten sind bereits geprüft. Wenn dann eine Wohnung frei wird, schwups ist der Mietvertrag gemacht. Dauert nur einen Anruf. Vorbeigehen, Unterschreiben, fertig.
Wenn man kein Vitamin B hat und kein Geld um sich Dienstleistung zu kaufen, ist man angesch…en. Nennt sich Marktwirtschaft, freier Markt, oder auch Leistungsgesellschaft.

vnA

Oder es nennt sich Diskriminierung

Bei Vermietern mit großem Wohnungsbestand liegen
Bewerberlisten vor. Da liegen die Unterlagen bereits vor und
die Daten sind bereits geprüft. Wenn dann eine Wohnung frei
wird, schwups ist der Mietvertrag gemacht. Dauert nur einen
Anruf. Vorbeigehen, Unterschreiben, fertig.
Wenn man kein Vitamin B hat und kein Geld um sich
Dienstleistung zu kaufen, ist man angesch…en. Nennt sich
Marktwirtschaft, freier Markt, oder auch
Leistungsgesellschaft.

Oder es nennt sich Diskriminierung, - wenn man mit einem Dring-
lichkeitsschein in eben diesen von Dir genannten Bewerberlisten
schon jahrelang drinsteht, ohne eine Wohnung auch nur angebo-
ten zu bekommen von den Wohnungsbaugenossenschaften. Die
vergeben bevorzugt an andere Wohnungsbewerber. Wahrschein-
lich ist ein Dringlichkeitsschein in der Praxis u. Realität sogar ein
Nachteil bei der Wohnungsbewerbung.

Im Übrigen nützt Vitamin B auch nur dann, wenn man in 'nem fes-
ten und gut bezahlten Arbeitsverhältnis ist. Ich fürchte dass mein
vorgeschlagener Freund (Hartz IV) eher nicht vom Vermieter ge-
nommen wird, - wenn ich selber (beschäftigt bei z.B. BMW) meine
Wohnung einmal wechsle.

Soviel dazu…
Yedi386

Ja ja, weiß schon

Hallo!

Oh je, die armen Manager. Dann sollten wir für jene noch einmal
sammeln gehen. Wenn ein Manager keine Zeit für eine Besichti-
gung hat, dann kann er jemanden dafür beauftragen und bezah-
len. Derjenige geht für ihn hin, klärt alle ihm wichtigen
Fragen und macht Fotos, usw. Wo ist da die Benachteiligung?

Ein g’scheider Manager macht so was nicht. Der kauft blind den
kompletten Straßenzug und sucht sich dann seine Traumwohnung
per Eigenbedarfkündigung raus. :wink:

Das nur so am Rande, weil das Thema „Benachteiligung“ ja du
ins Spiel gebracht hast, du es aber nur aus deiner Perspektive
betrachtest.

Ja ja, weiß schon. Das was man verdient und das was manche einfach
so bekommen (selbst wenn sie schlechteste Arbeit gemacht haben als
Manager) klafft leider sehr weit auseinander. Es ist die Frage, wie lang
die Gesellschaft solche asozialen Ar***lö**er noch mit trägt.

Es soll ja auch Menschen geben, die müssen ein Wohnungsan-
gebot erst einmal dem Sozialamt vorlegen (zur Prüfung und Ab-
segnung wegen der Kostenübernahme). Das geht natürlich nur,
wenn man überhaupt ein schriftliches Angebot zugesandt bekom-
mt vom Vermieter, mit d. Daten, einem Grundriss, mit Fotos usw.

Möglich. Es soll auch Menschen geben, die im Urlaub sind, aber
auch Interesse an dieser Wohnung gehabt hätten. Dies ist aber
kein juristischer Grund, dass ein Wohnungsangebot einen festen
Zeitraum ausgeschrieben sein muss, damit jeder Hinz und Kunz
es auch wirklich sieht.

Weiß nicht, warum Du einen Leistungsempfänger mit jemandem ver-
gleichst, der nicht da ist (Urlaub). Aber wahrscheinlich entspricht das
Deiner Wahrnehmung für die genannte Personengruppe. Sie sind de
facto nicht da für Dich. Du übersiehst sie einfach und übergehst sie
wohl auch. Da erübrigt sich jede weitere Unterhaltung mit Dir.

Und selbst dann würde die Wohnung wieder nur der schon zuvor
bekannte Kumpel bekommen. Du hättest aber nur mehr Arbeit und
unnötige Zeit investiert. Ist ja auch nicht Sinn und Zweck der
Sache. Richtig?

Wenn Du meinst

Was hat der Vermieter denn eigentlich von einer ungeprüften
Wohnungsvergabe an Unbekannt, binnen 5 Minuten? Ist doch Quatsch sowas.

Woher weißt du, dass es ungeprüft war? Wie schon erwähnt:
Vieles läuft im Vorfeld und Hintergrund ab, wovon du keine
Ahnung hast.

Ich hoffe Dir widerfährt so etwas mal, und nicht nur einmal. Sagen
wir über die Dauer von 15 Jahren? Solche Erfahrungen bereichern
ungemein. :wink:

Und was hat der Mieter von einer unbesehenen Wohnung??

Vielleicht kennt er die Wohnung, weil er ein Spezl des
Vormieters ist? Weißt du das?

Genau diese Fallkonstellation tritt aber wohl doch eher selten
auf, oder? Ich denke es gibt viele Bewerber, die die Whg noch
nicht kennen.

Wird der Mietvertrag dann auch noch per Fax geschickt, od. wie kann ich mir
das sovorstellen? Am besten auch binnen weiterer 5 Minuten, u.
sofort ungelesen unterzeichnet. Nee, ist klar…

Ist doch völlig egal und für den Fakt, dass die Wohnung
vergeben ist, auch unrelevant. Wenn sich zwei Parteien einig
sind, kann die Unterzeichnung des Mietvertrags sich auch noch
Monate hinziehen. Wo ist das Problem?

Das hatte ich Dir schon erklärt, wo das Problem ist.

Ein faires u. öffentliches Vergabeverfahren
findet dann ja gar nicht erst statt!

Ist ja auch nicht notwendig!

Sicher, wenn man den unteren Teil der Gesellschaft
ausschließen will, dann wohl nicht.

Man könnte auch bei ALDI ein öffentliches Vergabeverfahren
einführen, wenn nur noch eine Dose Mais im Regal ist. Jeder
der die Dose haben möchte, kann im Zeitraum der nächsten 24
Stunden kommen und sie genau in Augenschein nehmen und ein
Angebot abgeben.

Und das wäre auch angemessen in Krisenzeiten, wo Hunger und
Not herrschen (anbei: wir haben hier i Hamburg totale Wohnungs-
not! Es fehlen bis zu 90.000 Wohnungen).

Und so nebenbei: Wo steht geschrieben, dass es fair zugehen
muss?

Ja ich weiß, in Deiner Welt natürlich nicht.
Zum Glück haben wir in der BRD ein Antidiskriminierungsgesetz
um solchen Denkweisen wie Deiner nicht Tor und Tür zu öffnen.

Wobei ich da noch
so meine Zweifel habe bei diesen überstürzten, unge-
prüften Vergabeverfahren. Da gibt es bestimmt auch
einen großen Haufen Ärger mit dazu, - frei Haus.

Nochmal für dich: Wo steht geschrieben, dass es bei
Vermietungen ein Vergabeverfahren geben muss? Da du ja
scheinbar Zeit hast, kannst du mal danach im Internet suchen.

Erstens hab ich das nicht geschrieben (MUSS) und zweitens kannst
Du ja mal im Internet nach dem AGG suchen. Hast Du eigentlich ei-
nen Job? Und biste froh drüber, oder? Bist wahrscheinlich froh, dass
Dein Chef Dich gewählt hat und nicht dass die Stelle schon hinter d.
Hand über Connections vergeben wurde, ohne dass Du auch nur d.
Chance f. eine Bewerbung bekommen hättest. Oder f. den Fall dass
Du eine Glatze hast, Dein Chef glücklicherweise nichts gegen Glatzen
hatte bei Deiner Bewerbung.

Ich glaube, du suchst nur Ausreden, weil du nicht schnell
genug bist. Ist dies korrekt? Wenn ja, reagiere beim nächsten
Mal etwas zügiger. Bereite deine „Unterlagen“ vor, lese die
Anzeigen früher und dann klappt es auch.

Anzeigen? Welche Anzeigen? Genau darum geht es hier
doch. Die wenigsten Wohnungen werden ausgeschrieben
und sind schon über Beziehungen vergeben, noch bevor
Du mit der Wimper zucken kannst.

Dann willst du also auch noch den Privateigentümern
vorschreiben, wo und wie sie ihr Eigentum anbieten dürfen.
Etwas Weltfremd, nicht?

Wo schrieb ich denn jetzt etwas von Privateigentümern?
Aber ja, auch ein Privateigentümer darf nicht offen sagen
oder schreiben, dass er beispielsweise nicht an Türken o-
der so vermietet. Selbst wenn es verdeckt abläuft, ist es
strafbar (die Diskriminierung), wenn der Türke es bewei-
sen kann.

Sei froh über eine klare und schnelle Aussage. Besser so, als
wenn du auf zig Ämter gerannt wärst, Formulare ausgefüllt
hättest, dir drei Mal die Wohnung angeschaut nur um zu
erfahren, dass du eh niemals eine Chance hattest, diese zu
bekommen.

Ja, wie gesagt - ich hoffe es trifft Dich nicht mal so arg in Deinem
Leben. Ein Autounfall reicht schon aus, und schwupps bist Du je
nachdem wie gut Du versichert warst (Unfallversicherung/ Berufs-
unfähigkeitsversicherung) ein Leistungsempfänger… :smile:

Gruß
Falke

Aufs Herzlichste
Yedi386

der so vermietet. Selbst wenn es verdeckt abläuft, ist es

strafbar (die Diskriminierung), wenn der Türke es bewei-
sen kann.

Hi,

auf welcher gesetzlicher Grundlage wäre das dann strafbar?

Gruß
Tina

Hallo!

Weiß nicht, warum Du einen Leistungsempfänger mit jemandem
vergleichst, der nicht da ist (Urlaub). Aber wahrscheinlich
entspricht das Deiner Wahrnehmung für die genannte Personengruppe. Sie sind
de facto nicht da für Dich. Du übersiehst sie einfach und
übergehst sie wohl auch. Da erübrigt sich jede weitere Unterhaltung mit Dir.

Ganz einfach: Weil du nach einer gesetzlichen Regelung schreist, damit du mehr Zeit für deine Wohnungssuche hast. Diese Neuregelung soll aber nur für „Leistungsempfänger“ gelten. Das wäre eine Diskriminierung.

Und wo steht etwas in deinem Ausgangspost, dass du nur von „Leistungsempfänger“ sprichts? Erst keine Einschränkung, dann Arme, Kranke und Schwache und jetzt nur noch Leistungsempfänger. Und wieso setzt krank mit arm gleich.

Und selbst dann würde die Wohnung wieder nur der schon zuvor
bekannte Kumpel bekommen. Du hättest aber nur mehr Arbeit und
unnötige Zeit investiert. Ist ja auch nicht Sinn und Zweck der
Sache. Richtig?

Wenn Du meinst

Natürlich. Oder glaubst du etwas, jemand würde sich von seiner Meinung ändern lassen, nur weil er seine Anzeige 2 Wochen irgend wo herum hängen lassen muss, damit sich auch der letzte noch darauf bewerben kann? Erkläre mir mal warum er dies machen sollte???

Was hat der Vermieter denn eigentlich von einer ungeprüften
Wohnungsvergabe an Unbekannt, binnen 5 Minuten? Ist doch Quatsch sowas.

Woher weißt du, dass es ungeprüft war? Wie schon erwähnt:
Vieles läuft im Vorfeld und Hintergrund ab, wovon du keine
Ahnung hast.

Ich hoffe Dir widerfährt so etwas mal, und nicht nur einmal.
Sagen wir über die Dauer von 15 Jahren? Solche Erfahrungen
bereichern ungemein. :wink:

Traumwohnung nicht bekommen? Ist mir schon oft passiert. Mit allen Begründungen! Verzweifelt! Bisher nicht! Gewinnen heißt einmal mehr aufstehen, als man auf die Nase gefallen ist.

Und was hat der Mieter von einer unbesehenen Wohnung??

Vielleicht kennt er die Wohnung, weil er ein Spezl des
Vormieters ist? Weißt du das?

Genau diese Fallkonstellation tritt aber wohl doch eher selten
auf, oder? Ich denke es gibt viele Bewerber, die die Whg noch
nicht kennen.

Hast du überhaupt eine Ahnung was für ein Stress so eine Wohnungsvermietung sein kann? Hunderte von Familien durch eine (vielleicht noch bewohnte) Wohnung zu schleifen, Auskünfte einholen lassen, Notizen schreiben etc. Da ist es deutlich einfach, sich auf Empfehlungen zu verlassen.

Ist doch völlig egal und für den Fakt, dass die Wohnung
vergeben ist, auch unrelevant. Wenn sich zwei Parteien einig
sind, kann die Unterzeichnung des Mietvertrags sich auch noch
Monate hinziehen. Wo ist das Problem?

Das hatte ich Dir schon erklärt, wo das Problem ist.

Dann meckere nicht die Wohnungsbesitzer an, sondern beschleunige das Amt. Du lässt deinen Ärger an den falschen Personen aus.

Und das wäre auch angemessen in Krisenzeiten, wo Hunger und
Not herrschen (anbei: wir haben hier i Hamburg totale
Wohnungsnot! Es fehlen bis zu 90.000 Wohnungen).

Bis „Wohnungsmarken“ ausgestellt werden, ist es allerdings noch ein weiter Weg.

Und so nebenbei: Wo steht geschrieben, dass es fair zugehen muss?

Ja ich weiß, in Deiner Welt natürlich nicht.

In deiner Traumwelt vielleicht. Wach auf uns seh der Realität ins Auge.

Zum Glück haben wir in der BRD ein Antidiskriminierungsgesetz
um solchen Denkweisen wie Deiner nicht Tor und Tür zu öffnen.

Dann lese mal das Gesetz und verstehe es. Dann wirst du vielleicht merken, dass du Blödsinn redest!

Nochmal für dich: Wo steht geschrieben, dass es bei
Vermietungen ein Vergabeverfahren geben muss? Da du ja
scheinbar Zeit hast, kannst du mal danach im Internet suchen.

Erstens hab ich das nicht geschrieben (MUSS)

Doch. Du forderst es schlichtweg ein!

und zweitens kannst Du ja mal im Internet nach dem AGG suchen.

Brauch ich nicht, weil ich hier kein Problem damit habe

Hast Du eigentlich einen Job? Und biste froh drüber, oder? Bist wahrscheinlich
froh, dass Dein Chef Dich gewählt hat und nicht dass die Stelle schon
hinter d. Hand über Connections vergeben wurde, ohne dass Du auch nur d.
Chance f. eine Bewerbung bekommen hättest. Oder f. den Fall
dass Du eine Glatze hast, Dein Chef glücklicherweise nichts gegen
Glatzen hatte bei Deiner Bewerbung.

Was hat das mit deiner Wohnungssuche zu tun?

Wo schrieb ich denn jetzt etwas von Privateigentümern?

Wo schreibst du etwas von einem Bett im Auffanglager? Vermieter können auch Unternehmen sein wie Banken, Baufirmen, Versicherungen etc. Wenn du einen speziellen Vermieter meinst, musst du schon mit mehr Auskünften daher kommen als nur zu schimpfen.

Ja, wie gesagt - ich hoffe es trifft Dich nicht mal so arg in
Deinem Leben. Ein Autounfall reicht schon aus, und schwupps bist Du
je nachdem wie gut Du versichert warst (Unfallversicherung/
Berufsunfähigkeitsversicherung) ein Leistungsempfänger… :smile:

Ja, das hoffe ich auch.

Gruß
Falke

Hallo!

Oder es nennt sich Diskriminierung, - wenn man mit einem
Dringlichkeitsschein in eben diesen von Dir genannten
Bewerberlisten schon jahrelang drinsteht, ohne eine Wohnung auch nur angebo-
ten zu bekommen von den Wohnungsbaugenossenschaften.

Schon wieder eine Änderung in deinen Prämissen. Mach endlich mal klare Angaben, um was es geht.

Ich fürchte dass mein vorgeschlagener Freund ( Hartz IV ) eher nicht
vom Vermieter genommen wird, - wenn ich selber (beschäftigt bei z.B. BMW
meine Wohnung einmal wechsle.

Schon wieder eine Änderung in deinen Prämissen. Mach endlich mal klare Angaben, um was es geht.

Gruß
Falke

gutes Beispiel!
Hallo Yedi,

Man könnte auch bei ALDI ein öffentliches Vergabeverfahren
einführen, wenn nur noch eine Dose Mais im Regal ist. Jeder
der die Dose haben möchte, kann im Zeitraum der nächsten 24
Stunden kommen und sie genau in Augenschein nehmen und ein
Angebot abgeben.

Und das wäre auch angemessen in Krisenzeiten, wo Hunger und
Not herrschen (anbei: wir haben hier i Hamburg totale
Wohnungs-
not! Es fehlen bis zu 90.000 Wohnungen).

Das ist doch ein gutes Beispiel! Warum klappt das bei Aldi gut mit dem Mais und warum fehlen bei Euch 90.000 Wohnungen.

  • Du bekommst den Mais nur, wenn Du ihn auch bezahlst.
  • Du hast kein Recht auf täglich eine kostenlose neue Dose, wenn Du mal eine gekauft hast.
  • Aldi muss die Dose nicht nachher aufpeppen, um sie weiter zu verkaufen
  • Wenn Du bei Aldi die Einrichtung zerdepperst, fliegst Du in einer Minute raus, ohne Mais

Darum, und nur darum stellt Aldi genügend Mais für Banker und Obdachlose bereit, ohne Schufa.Und Aldi ist es sogar egal, ob das Geld geerbt, erarbeitet oder empfangen wurde!

Gruß
achim

3 Like

Thema ist durch - ich bin dann mal raus!
Das Thema ist durch! Ich wollte hier keine Diskussion mit (oder sagen wir
lieber gegen) nachher 60 Leute lostreten, wo es nur noch um persönliche
Ansichten/Meinungen geht. Okay?

Der Drops war schon nach den ersten beiden Antworten gelutscht.

@wilbert: Meine Kommentare findest Du in den eckigen Klammern

Das ist doch ein gutes Beispiel! Warum klappt das bei Aldi gut mit dem Mais und warum :fehlen bei Euch 90.000 Wohnungen.

[Hier fehlt wohl ein Fragezeichen. Das mal vorneweg. Zu ALDI kann ich nichts sagen, geh ich nicht hin, der Laden ist mir zu billig. Zu den Wohnungen hingegen schon: Weil der Senat es über Jahre und Jahrzehnte versäumt hat Wohnungen zu bauen. Nichts hat man getan, außer die Sozialwohnungen noch zurückzufahren und es zuzulassen, dass immer mehr Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden durften/dürfen. Ein Skandal der zum Himmel schreit! Viele Azubis finden auch keine Wohnung mehr in Hamburg und können daher keine Ausbildung antreten. Viele Normalverdiener werden durch unbezahlbare Mieten zu Obdachlosen oder einfach vertrieben aus der Stadt, usw.]

  • Du bekommst den Mais nur, wenn Du ihn auch bezahlst.

[Ach nee, wirklich? Und das Geld vom Amt ist demnach also kein Geld, oder wie? Vielleicht ja Geld zweiter Klasse nach Deiner Denke]

  • Du hast kein Recht auf täglich eine kostenlose neue Dose, wenn Du mal eine gekauft :hast.

[Hhhmmmm… wusste ich gar nicht *zwinker* aber sag mal hab ich denn was anderes behauptet? Pochte ich gar auf Gratiswohnungen? Ist mir nicht aufgefallen. Wollen wir auch noch über Mondlandungen diskutieren?]

  • Aldi muss die Dose nicht nachher aufpeppen, um sie weiter zu verkaufen

[Das muss der gewöhnliche Vermieter auch nicht zwingend. Anbei: Wie oft ist denn die Mietwohnung in der Du drinsitzt schon spekulativ weiterverkauft worden? Bist Du von den neuen Eigentümern auch noch stets wieder akzeptiert worden, - oder bist Du wegen Segelohren und einem offenen Schnürsenkel rausgeflogen? :smiley: Und gabs jedesmal eine saftige Mieterhöhung, ja? Hi hi hi hi…]

  • Wenn Du bei Aldi die Einrichtung zerdepperst, fliegst Du in einer Minute raus, ohne :Mais

[sprichst Du hier aus eigener Erfahrung? Schlimm, schlimm…]

Darum, und nur darum stellt Aldi genügend Mais für Banker und Obdachlose bereit, :ohne Schufa.Und Aldi ist es sogar egal, ob das Geld geerbt, erarbeitet oder empfangen :wurde!

[Komm lass uns ALDI anbeten. Nein aber ehrlich: Es wäre doch toll, wenn eine Stadt für ihre Bürger (und insbesondere für die Behinderten, Kranken, Schwachen und
Armen) dies auch täte. Und noch toller wäre es, wenn den Vermietern egal wäre, ob das Geld geerbt, erarbeitet oder empfangen wurde! Übrigens gerade diese Erben kann ich
ja auch auf den Tod nicht ausstehen. Nix getan für ihr Geld, aber groß die Klappe auf- reißen. Mann, mann, mann… Nach Mahatma Ghandi ist das eine der 7 sozialen Sünden (Reichtum ohne Arbeit)].

@Engelchen!: Mensch Tina, Du hast mir hier grad noch gefehlt. Mir reicht schon der Senf von Falke. Aber bei Penny gibts grad IQ-Ketchup im Sonderangebot *

@Falke:

Ganz einfach: Weil du nach einer gesetzlichen Regelung
schreist, damit du mehr Zeit für deine Wohnungssuche hast.

Tat ich das? Wirklich??? Wollen wir nochmal zusammen ganz genau nachlesen?

Diese Neuregelung soll aber nur für „Leistungsempfänger“
gelten. Das wäre eine Diskriminierung.

Forderte ich das? Ist mir gar nicht aufgefallen. Ich muss aber indessen Deine Behauptung zurückweisen, dass Albino-Kühe kein grünes Gras betreten würden. Das ist ja nun - mit Verlaub - wirklich totaler Nonsens. *zwinker*

Und wo steht etwas in deinem Ausgangspost, dass du nur von
„Leistungsempfänger“ sprichts? Erst keine Einschränkung, dann
Arme, Kranke und Schwache und jetzt nur noch
Leistungsempfänger. Und wieso setzt krank mit arm gleich.

Wieso schreibst Du eigentlich in diesem Zusammenhang von rothaarige Astronautinnen, ich verstehe das nicht, da Du in Deiner ersten Antwort noch mit der Kernkompetenz von Aushilfskassiererinnen in der Mensa beschäftigt warst. Und wieso setzt Du rothaarig mit Aushilfen gleich? Das ist doch ein Vorurteil von Dir.

Weißt Du was? Ich erspare es uns beiden und auch den unbeteiligten Lesern, auf Dein Geschwurbel hier noch weiter etwas zu erwidern. Dafür ist mir meine Zeit zu kostbar. Du kannst mit „Engelchen!“ herumschwurbeln. Die steht auf sowas.

Ich empfehle mich -
Yedi386

@Engelchen!: Mensch Tina, Du hast mir hier grad noch gefehlt.
Mir reicht schon der Senf von Falke. Aber bei Penny gibts grad
IQ-Ketchup im Sonderangebot *

Hi,

ich habe eine ganz normale Frage gestellt, denn ich weiß wirklich nicht wie eine Diskriminierung strafbar ist. Bei allem anderen habe ich mich bewußt zurückgehalten, ich kenne Deinen Diskussionsstil ja mittlerweile.

Ist es Dir nicht möglich auf eine normale Frage eine normale Antwort zu geben?

Das sagt dann ja auch schon einiges aus…

Gruß
Tina

Jetzt schon???
Hallo!

Das Thema ist durch!

Ist ja auch nur dein Thema.

Ich wollte hier keine Diskussion mit (oder sagen wir
lieber gegen) nachher 60 Leute lostreten, wo es nur noch um
persönliche Ansichten/Meinungen geht. Okay?

Wenn du meinst.

Der Drops war schon nach den ersten beiden Antworten gelutscht.

Warum hast du dann weiter deine persönlichen Ansichten kund getan?

Ganz einfach: Weil du nach einer gesetzlichen Regelung
schreist, damit du mehr Zeit für deine Wohnungssuche hast.

Tat ich das? Wirklich??? Wollen wir nochmal zusammen ganz
genau nachlesen?

Gerne. Nur allzuoft fordert du in deinen Beiträgen eine „Ausschreibungspflicht“. Derartige Pflichten werden i.d.R. in Verordnungen oder Gesetze geregelt. Folglich forderst du eine gesetzliche Regelung, wie die Wohnungsvergabe deiner Meinung nach zu laufen hat.

Diese Neuregelung soll aber nur für „Leistungsempfänger“
gelten. Das wäre eine Diskriminierung.

Forderte ich das? Ist mir gar nicht aufgefallen.

Mir ist klar, dass wir wenig auffällt in deinen Beiträgen. Du siehst „Arme, Kranke und Schwache“ diskriminiert und benachteiligt, für die es Sonderregelungen (Stichwort: Ausschreibungspflicht) geben soll, während andere eines auf den Deckel bekommen sollen.

Ich muss aber
indessen Deine Behauptung zurückweisen, dass Albino-Kühe kein
grünes Gras betreten würden. Das ist ja nun - mit Verlaub -
wirklich totaler Nonsens. *zwinker*

Wo bekommt man das Zeug, das du rauchst??? Muss gut sein!

Und wo steht etwas in deinem Ausgangspost, dass du nur von
„Leistungsempfänger“ sprichts? Erst keine Einschränkung, dann
Arme, Kranke und Schwache und jetzt nur noch
Leistungsempfänger. Und wieso setzt krank mit arm gleich.

Wieso schreibst Du eigentlich in diesem Zusammenhang von
rothaarige Astronautinnen, ich verstehe das nicht, da Du in
Deiner ersten Antwort noch mit der Kernkompetenz von
Aushilfskassiererinnen in der Mensa beschäftigt warst. Und
wieso setzt Du rothaarig mit Aushilfen gleich? Das ist doch
ein Vorurteil von Dir.

Wo bekommt man das Zeug, das du rauchst??? Muss gut sein! Oder ist das Verschreibungspflichtig für Leistungsempfänger?

Weißt Du was? Ich erspare es uns beiden und auch den
unbeteiligten Lesern, auf Dein Geschwurbel hier noch weiter
etwas zu erwidern. Dafür ist mir meine Zeit zu kostbar. Du
kannst mit „Engelchen!“ herumschwurbeln. Die steht auf sowas.

Bitte nicht. Es macht Spaß mit dir!!

Gruß
Falke

1 Like

Hallo Tina,

anscheinend ist Diskriminierung nach „Rasse“ oder ethnischer Herkunft bei der Wohnungssuche nach dem AGG strafbar oder schadenersatzpflichtig. Ausnahme wohl nur bei kleinen selbstbewohnten Häusern. Ab etwa 50 Mitwohnungen sind dann auch die anderen Differenzierungsmerkmale unberücksichtigt zu lassen.

Gruß
achim

Hallo Tina,

anscheinend ist Diskriminierung nach „Rasse“ oder ethnischer
Herkunft bei der Wohnungssuche nach dem AGG strafbar oder
schadenersatzpflichtig.

Hi.

„oder“? Das es einen fließenden Übergang zur Beleidigung geben kann ist mir klar. Nur wüsste ich nicht, daß alleine die Ablehnung aus vom UP genannten Gründen ein Straftatbestand sein soll. Gibt es den Straftatbestand der Diskriminierung?

Ausnahme wohl nur bei kleinen

selbstbewohnten Häusern. Ab etwa 50 Mitwohnungen sind dann
auch die anderen Differenzierungsmerkmale unberücksichtigt zu
lassen.

Ausnahmen für einen Straftatbestand?

Gruß
Tina

keine Straftat
Hallo Tina,

„strafbar“ hier im landläufigen Sinne von Rechtsanspruch des Benachteiligten auf z.B. finanziellen Ausgleich.

Ich nehme an, auch der UP unterstellt keinen Straftatbestestand.

Sorry für die falsche Wortverwendung.

Gruß
achim