Mietwohnung einer Genossenschaft kaufen?

Hallo zusammen,
ich wohne aktuell in einer Mietwohnung einer Wohngenossenschaft. Ich wollte fragen, ob es möglich ist die Immobilie in der ich jetzt wohne zu erwerben.

Gibt es gesetzliche Vorgaben diesbezüglich (Wenn man 10 Jahre in einer Mietwohnung wohnt, kann man es erwerben)? Oder bestimmt die jeweilige Genossenschaft ob sie Immobilien zum Verkauf frei gibt?

Wo kann ich genauere Informationen einholen? Gibt es so etwas wie eine „Genossenschaft-Charta“ ?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Abgoosht

Moin,

wie kommst Du darauf, daß man einen Eigentümer zwingen kann, sein Eigentum zu veräußern?!

Gandalf

Hallo,

eine Genossenschaft ist insoweit zunächst einmal ein Eigentümer wie jeder andere auch. Nur ist der Hintergrund der Genossenschaften gerade eben nicht der, Handel mit Immobilien in dem Sinn zu betreiben, dass sie Objekte errichten, oder erwerben, um sie dann häppchenweise als Eigentumswohnungen zu veräußern, sondern für die Mitglieder auf Dauer angelegt Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Insoweit dürften die Chancen eine Genossenschaft zur Veräußerung zu bewegen eher gegen Null gehen. Ganz abgesehen davon, dass dies erfordern würde, zunächst mal das ganze Objekt in Eigentumswohnungen aufzuteilen, nur um dann eine verkaufen zu können. Du merkst schon, dass ist eine eher theoretische Geschichte. Aber fragen kostet ja nichts.

Gruß vom Wiz

Gibt es gesetzliche Vorgaben diesbezüglich (Wenn man 10 Jahre
in einer Mietwohnung wohnt, kann man es erwerben)? Oder
bestimmt die jeweilige Genossenschaft ob sie Immobilien zum
Verkauf frei gibt?

Hallo,
es gibt evtl. ein -Vorkaufsrecht- für den Mieter, aber nur wenn die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll und an einen Dritten zum Verkauf angeboten wird.
Grüße

Vielen Dank für die Antworten.

Es ist nicht meine Absicht die Genossenschaft zu „zwingen“ Immobilien zu veräußern (wie kann man nur auf so eine Interpretation kommen???). Es ging mir nur darum zu wissen, ob Immobilien einer Genossenschaft auch veräußert werden können und ob es eventuell dazu rechtliche Grundlagen gibt.

Ich denke aktuell über den Erwerb einer Immobilie nach und der Hintergedanke war, warum nicht die Immobilie in der ich aktuell wohne und mich sehr wohl fühle erwerben?

Der Hinweis, die Immobilien „aufteilen“ zu müssen macht deutlich, dass es nicht machtbar ist.

Besten Dank und viele Grüße,
Abgoosht

Genossenschaften handeln nicht unbedingt damit Immobilien zu kaufen und verkaufen wie ein Makler.
Jedoch, wo ist das Problem den Eigentümer anzusprechen?
Sicherlich ist die Wohnung in Sondereigentum aufgeteilt und auch " kaufbar ". Doch ganz sicher weißt Du es erst, wenn Du einfach die Genossenschaft frägst.

Die Erfahrung ist, dass ein Mieter immer bessere Karten hat für einen Kauf der Immobilie. Doch zwingen kann auch nach 10 Jahren ein Mieter niemals den Eigentümer.

Es hängt ganz alleine von ihm ab.

Hi,

Es ist nicht meine Absicht die Genossenschaft zu „zwingen“
Immobilien zu veräußern (wie kann man nur auf so eine
Interpretation kommen???).

nun, dieser Absatz aus Deinem UP…

Gibt es gesetzliche Vorgaben diesbezüglich (Wenn man 10 Jahre in einer Mietwohnung wohnt, kann man es erwerben)? Oder bestimmt die jeweilige Genossenschaft ob sie Immobilien zum Verkauf frei gibt?

läßt nur die Interpretation zu, daß Du wissen willst, ob es einen Zwang zum Verkauf gibt.

Es ging mir nur darum zu wissen, ob
Immobilien einer Genossenschaft auch veräußert werden können
und ob es eventuell dazu rechtliche Grundlagen gibt.

Eine Genossenschaft darf natürlich, wie jeder andere Eigentümer auch, ihr Eigentum grundsätzlich auch verkaufen. Ob eine spezielle Genossenschaft in ihrer Satzung etwas anderes stehen hat, kann man hier natürlich nicht beantworten.

Der Hinweis, die Immobilien „aufteilen“ zu müssen macht
deutlich, dass es nicht machtbar ist.

Selbstverständlich ist es grundsätzlich machbar - genau deshalb gibt es eben die Vorschrift, daß die aktuellen Mieter bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen ein Vorkaufsrecht haben. Aber warum sollte eine Genossenschaft eine einzelne Wohnung verkaufen wollen - insofern stimmt es: Ihr werdet nicht kaufen können.

Stefan

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