Hi all,
habe gerade einen Artikel gelesen, in dem der Chaos Computer Club rät als Akt des zivilen Ungehorsams den neuen Pass mit Chip in die Mikrowelle zu packen um den Chip zu zerstören.
Der Pass soll dann angeblich trotzdem gültig sein da er ja trotzdem noch eine Identifizierung erlaubt.
(Wobei ich ungerne erleben möchte wie lange eine Einreise in die USA dauert wenn der Chip kaputt ist und somit Manipulation im Raum steht).
Völlig abgesehen vom Sinn bzw. Unsinn der Aktion (einigen wir uns einfach vorab darauf dass die Idee sehr mittelmäßig durchgeplant ist) wäre meine Frage die Folgende:
Wird der Chip nicht nur erwärmt? Oder löschen Mikrowellen Daten?
Und wie weit muss man so einen Chip erhitzen damit er zerstört wird, bzw. nimmt nicht vorher schon der Rest vom Pass sichtbaren Schaden?
Gruß
Nick H
(und nein ich habe das nicht vor, bin nur neugierig )
Wird der Chip nicht nur erwärmt? Oder löschen Mikrowellen
Daten?
Die Idee dahinter ist, dass die eingestrahlte Energie von der Antenne in den Chip eindringt und dir mikroskopisch feine Elektronik zerstört. So wie auch bei einer heftigen elektrostatischen Entladung (hmm. wir haben hier Prüfgeräte).
Hitze ja, aber nur in den wenigen µm² der Chipfläche. Und das kriegt man eben nicht so gezielt per Mikrowelle hin.
wird, bzw. nimmt nicht vorher schon der Rest vom Pass
sichtbaren Schaden?
Der Pass soll dann angeblich trotzdem gültig sein da er ja
trotzdem noch eine Identifizierung erlaubt.
Hallo,
über die juristische Gültigkeit kann man sich ja streiten, aber ein um den Chip herum angekokelter Pass ist eine sichere Garantie dafür, bei JEDER Kontrolle aufzufallen.
Hi Reinhard,
sehe ich genauso!
Abgesehen davon sind 60€ für den Pass mir für Experimente auch echt zu teuer.
Bleibt das Ding nicht auch Eigentum des Bundes? Somit wäre das ja dann auch noch Sachbeschädigung…
Hi Reinhard,
sehe ich genauso!
Abgesehen davon sind 60€ für den Pass mir für Experimente auch
echt zu teuer.
Bleibt das Ding nicht auch Eigentum des Bundes? Somit wäre das
ja dann auch noch Sachbeschädigung…
nee, der pass gehört dir…du kannst damit machen, was du willst. musst dich allerdings ausweisen können:smile:))
nee, der pass gehört dir…du kannst damit machen, was du
willst. musst dich allerdings ausweisen können:smile:))
Auf den Reisepässen (alt wie neu) steht ausdrücklich, dass er „Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“ ist. Man hat sozusagen nur die Lizenz, das Teil zu benutzen.
Die Begriffe „Eigentum“ und „Besitz“ sind in der Juristerei KEINE Synonyme, auch wenn sie im normalen Sprachgebrauch umgangssprachlich oft als solche gehandhabt werden.
Hallo Chatairliner
mein Vorredner hat recht.
Und zwar aus einem ganz besonderen Grund:
Wenn es Dein Pass wäre, könnte eine andere Nation das Dokument beschlagnahmen und es wäre an Dir, das Teil zurück zu bekommen.
Die Beschlagnahme eines Staatseigentumes -und das ist der Dir überlassene Pass- kommt international einem Affront gleich, fast vergleichbar wie die Okkupation einer Botschaft. Das hat nach internationalem Recht einen ganz anderen Stellenwert.
Ohne Pass bist Du zunächst staatenlos, weil Du nicht unmittelbar nachweisen kannst, welcher Staat Deine Heimat ist; Du hast weniger Rechte!
dass Du den Pass nach dem Ablaufen -ungültig gemacht- behalten kannst ist ein innerdeutscher oder nationaler Handel, den keine andere Nation etwas angeht.
nee, der pass gehört dir…du kannst damit machen, was du
willst. musst dich allerdings ausweisen können:smile:))
Auf den Reisepässen (alt wie neu) steht ausdrücklich, dass er
„Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“ ist. Man hat
sozusagen nur die Lizenz, das Teil zu benutzen.
lese ich auch gerade…
wenn das so ist, ist der ratschlag, den chip unbrauchbar zu machen, eigentlich sachbeschädigung staatlichen eigentums.
dass Du den Pass nach dem Ablaufen -ungültig gemacht- behalten
kannst ist ein innerdeutscher oder nationaler Handel, den
keine andere Nation etwas angeht.
und der dir in vielen Ländern eine Festnahme einhandeln kann!
Dass man 2 oder mehr Pässe haben kann, ist eine deutsche Spezialität (auch gültige: Reiseführer z.B., die öfters arabische Staaten und Israel beruflich bereisen müssen, können 2 Pässe bekommen, weil bei einem „falschen“ Stempel im Pass die Einreise verweigert wird). Das wissen aber die wenigsten Grenzpolizisten und schliessen messerscharf 2 Pässe = Geheimagent.
Elektronische Bauteile sind oft sehr empfindlich was Hochspannungen betrifft.
So werden Chips beim Versand auf eine leitende Schaumstoffunterlage gesteckt, damit sie bei eventueller statischer Aufladung nicht beschädigt werden.
Versuch doch einfach mal ein Piezzofeuerzeug außeinader zu bauen und den hochspannenden Funken über den Persochip zu leiten.
Das gibt keine Verbrennungen, aber könnte höchstwahrscheinlich die feinen elektronischen Bauteile zerstören.
Ein Versuch wäre es wert.
aber wer nimmt denn 2 paesse mit? liegt der 2. nicht zu hause
ober beim arbeitgeber?
Hallo,
vernünftig - wenn einem bewusst ist, dass am deutschen Wesen noch nicht die ganze Welt genesen ist. Es denkt nicht jeder dran, dass woanders etwas, das bei uns erlaubt ist, verboten sein könnte (z.B. Todesstrafe für Homosexualität oder Ehebruch).
und der dir in vielen Ländern eine Festnahme einhandeln kann!
Wenn das Dokument nicht mehr gültig ist, so kannst Du es als Andenken behalten, aber nicht mehr als als offiziellen Ausweis verwenden!
Macht man das trotzdem und wird bei der Einreise in einen Pass- und Visumpflichtigen Staat erwischt, so ist man so dummdreist, dass man es verdient hat, eingetütet zu werden.
Ein Onkel von mir hatte auch 2 Pässe, da er häufig nach Israel und nach Arabien musste (Kücheneinrichter und Instruktor bei Hilton Hotels im vorderen Orient).
Mir war es auch mal blöd ergangen:
Ich hatte meinen Pass in der Firma abgegeben, damit die für mich einen Visumstempel für Sambia besorgen.
Im ganzen Trubel hatte ich dastotal vergessen. 3 Tage vor der Abreise fing ich an meinen Pass zu suchen. Nix zu Hause zu finden. Zum Bürgerbüro Eilantrag für neuen Pass -der Abreisetermin war fest gebucht- nachmittags noch mit einem mitreisenden Kollegen darüber gesprochen. „Dein Pass liegt bei Gisela im Schreibtisch, da hatte ich den gestern zufällig gesehen“ Gigi angerufen, bestätigt bekommen, zum Bürgerbüro und das ganze mit viel Mühe storniert.
Wäre ich mit dem alten Pass bei der Ausreise aufgefallen und hätte auch den neuen , hätten die mich wahrscheinlich bei der Ausreise wegen unklarer Dokumentenlage festgehalten.
aber wer nimmt denn 2 paesse mit? liegt der 2. nicht zu hause
ober beim arbeitgeber?
Hallo,
vernünftig - wenn einem bewusst ist, dass am deutschen Wesen
noch nicht die ganze Welt genesen ist. Es denkt nicht jeder
dran, dass woanders etwas, das bei uns erlaubt ist, verboten
sein könnte (z.B. Todesstrafe für Homosexualität oder
Ehebruch).
und wie hilft mir da der 2. pass, wenn ich ihn bei mir habe?
und wie hilft mir da der 2. pass, wenn ich ihn bei mir habe?
Bitte keine solchen demagogischen Verfälschungen meiner Aussagen: ich habe nicht behauptet, dass er hilft. Eine weitere Diskussion ist bei solchen Methoden sinnlos, was soll es überhaupt, wegen solch einer Nichtigkeit einen Streit anzuzetteln?
und der dir in vielen Ländern eine Festnahme einhandeln kann!
Wenn das Dokument nicht mehr gültig ist, so kannst Du es als
Andenken behalten, aber nicht mehr als als offiziellen Ausweis
verwenden!
Hallo,
davon war gerade NICHT die Rede! Sondern von 2 gültigen Pässen. Solchen Unsinn mit der Verwendung von ungültigen Pässen habe ich nie behauptet, wenn du schon einmal einen gesehen hast, müsstest du auch wissen warum das absurd ist.
und wie hilft mir da der 2. pass, wenn ich ihn bei mir habe?
Bitte keine solchen demagogischen Verfälschungen meiner
Aussagen: ich habe nicht behauptet, dass er hilft. Eine
weitere Diskussion ist bei solchen Methoden sinnlos, was soll
es überhaupt, wegen solch einer Nichtigkeit einen Streit
anzuzetteln?
und der dir in vielen Ländern eine Festnahme einhandeln kann!
Wenn das Dokument nicht mehr gültig ist, so kannst Du es als
Andenken behalten, aber nicht mehr als als offiziellen Ausweis
verwenden!
davon war gerade NICHT die Rede! Sondern von 2 gültigen
Pässen. Solchen Unsinn mit der Verwendung von ungültigen
Pässen habe ich nie behauptet, wenn du schon einmal einen
gesehen hast, müsstest du auch wissen warum das absurd ist.
Dann hast Du Dich aber ziemlich missverständlich ausgedrückt. Ich habe Deine Aussage nämlich genauso verstanden. Wie soll man sich denn sonst „in vielen Ländern eine Festnahme einhandeln“ wenn man den „den Pass nach dem Ablaufen -ungültig gemacht-“ behält? Allein der Besitz des ungültigen Passes reicht da sicher nicht. Man müsste ihn in den betreffenden Ländern zumindest dabei haben und selbst dann ist das sehr unwahrscheinlich, weil man dem gelochten Pass ja sofort ansieht, dass er ungültig ist. Deshalb bin ich (und da bin ich offensichtlich nicht der einzige) davon ausgegangen, dass Deine unmittelbar auf obige Behauptung folgende Aussage die zugehörige Erklärung sein soll.