Mindestumsatz bei Kartenzahlung

Hallo,

ist es erlaubt, einen Mindestumsatz bei Kartenzahlung (egal ob ec, VISA, etc.) zu fordern?

Habe ich das falsch in Erinnerung, dass das vor kurzem geändert wurde?

Danke,
-Efchen

Hallo,

ist es erlaubt, einen Mindestumsatz bei Kartenzahlung (egal ob
ec, VISA, etc.) zu fordern?

es gibt kein Gesetz, daß das verbietet. Sehr wohl aber sehen die Verträge zwischen Händler usw. und Kartengesellschaft die Gleichstellung von Kartenzahlern und Barzahlern vor. Wenn es Dich stört, informiere die Kartengesellschaft darüber, die dann alles weitere veranlassen wird.

Gruß
Christian

ist es erlaubt, einen Mindestumsatz bei Kartenzahlung (egal ob
ec, VISA, etc.) zu fordern?

Wenn es
Dich stört, informiere die Kartengesellschaft darüber, die
dann alles weitere veranlassen wird.

Danke für die klare Antwort.
„Kartengesellschaft“; also reicht vermutlich das Institut, bei dem meine Karte ausgestellt wurde? Oder wer ist bei ec-Karten die Kartengesellschaft?

Nochmal danke,
-Efchen

Hallo,

Danke für die klare Antwort.
„Kartengesellschaft“; also reicht vermutlich das Institut, bei
dem meine Karte ausgestellt wurde? Oder wer ist bei ec-Karten
die Kartengesellschaft?

Kartengesellschaft war wahrscheinlich der falsche Ausdruck. Ich meine den Dienstleister, der die Abwicklung der Zahlungen übernimmt und nicht das kartenausgebende Kreditinstitut. Sowohl für Maestro als auch für Kreditkarten gibt es da ja mehrere Anbieter. Kontakt in dem Zusammenhang hatte ich bisher nur mit Visa bzw. Mastercard/GZS.

Gruß
Christian

Ich meine den Dienstleister, der die Abwicklung der Zahlungen
übernimmt und nicht das kartenausgebende Kreditinstitut.

Okay, alles klar. Vielen Dank!

-Efchen

Vielleicht denkst du aber mal darüber nach das der Händler für diese Dienstleistung auch zahlen muss, und das bei Beträgen bis ca.10,00 Euro mit den Gebühren(je nach Branche) der Gesamte Gewinn für die Gebühren draufgehen kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielleicht denkst du aber mal darüber nach das der Händler für
diese Dienstleistung auch zahlen muss

Nein, warum sollte ich das tun? Wenn der Händler diese Zahlungsweise anbietet, kann das nicht mein Problem sein. Es gibt genug Händler, die solche Zahlungsweisen abgeschafft haben, weil es ihnen zu teuer war. Dann muss der Händler aber auch daran denken, dass das u.U. mit Kosten für den Kunden verbunden ist, und der deswegen woanders hin gehen wird.

Das ist aber nicht Bestandteil der Frage gewesen, denn dass das den Händler was kostet, ist mir bewusst.

Aber ich finde es an Unverschämtheit grenzend, wenn der Händler Kartenzahlung anbietet und hinterher darüber jammert, wenn man seine Karte zückt. Dann soll er sie nicht annehmen. Aber auch das war nicht die Frage.

und das bei Beträgen
bis ca.10,00 Euro mit den Gebühren(je nach Branche) der
Gesamte Gewinn für die Gebühren draufgehen kann.

Zugegeben, die Händler jammern immer nur rum, wie teuer das ist, aber mit den Preisen rückt keiner raus. Für VISA zahlt der Händler wohl 3% des Umsatzes, aber bei ec-Karten habe ich in der Tat keine Vorstellung davon, wie die Gebühren sich zusammen setzen. Wenn Du magst und das weißt, kannst Du mir gerne mal Licht ins Dunkel bringen und mir das auflisten. Das würde mich interessieren.

Allerdings ändert das nichts daran, mit welchen Zahlungsmitteln ich weiterhin zahlen werde.

Gruß,
-Efchen

Vielleicht denkst du aber mal darüber nach das der Händler für
diese Dienstleistung auch zahlen muss, und das bei Beträgen
bis ca.10,00 Euro mit den Gebühren(je nach Branche) der
Gesamte Gewinn für die Gebühren draufgehen kann.

Tja, Pech.

Gruß
Christian

P.S.
Der Händler klebt sich die Schilder nicht ins Fenster, weil sie schön bunt sind, sondern weil sie den Kunden darauf hinweisen sollen, daß Kartenzahlung in diesem Etablissement möglich sind. Das wiederum macht er, weil er davon ausgeht, daß es die Kunden interessiert. Weil der Händler bestimmt keine Information vermitteln will, die schlecht fürs Geschäft sind, geht er offensichtlich davon aus, daß das Schild beim Kunden eine positive Wirkung auslösen.

Mit anderen Worten: Die Schilder stellen eine Art von Werbung dar. Wer Kunden aber in den Laden mit einer Dienstleistung in den Laden lockt, um diese dann nicht anzubieten, weil es ihm gerade nicht paßt, ist zumindest frech (aus dem genannten Grund) und dumm (weil man damit prima Kunden vergrault).

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Es ist keine Unverschaehmtheit wenn der Haendler Kartenzahlungen erst ab einem gewissen Gesamtumsatz zulaesst, das ist nichts anderes als Tankstellen die 500,00 Euro oder 200,00 Euro Scheine nicht annehmen wollen. Es besteht Vertragsfreiheit und wenn der Haendler als Teil seiner AGBs erklaert das er Kartenzahlungen erst ab 10,00 Euro akzeptiert dann ist das Teil eines Kaufvetrages den du abschliessen willst. Wie die Vertraege zwischen dem einzelnen Haendler und dem Kartenzahlungsunternehmen geregelt sind geht dich in dem Moment gar nix an. Im Zweifelsfall steht in den Vertraegen z.B. gar nicht das die Karte angenommen werden muss. Wenn in deinem Kartenvertrag steht das jeder der die Zahlung mit Karte anbietet diese auch bei jedem Betrag akzeptieren muss dann bleibt dir nix anderes uebrig als dich bei deinem Vertragspartner zu beschweren. Es ist sogar in Deutschland laengst Praxis das man beim Einsatz einer Kreditkarte dafuer eine Gebuehr bezahlen muss.

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Hallo,

ist es erlaubt, einen Mindestumsatz bei Kartenzahlung (egal ob
ec, VISA, etc.) zu fordern?

ich habe gerade darüber nachgedacht, ob man daraus nicht einen Verstoß gegen das UWG konstruieren kann (Werbung für Zahlungsmethode, die gar nicht angeboten wird), aber wahrscheinlich ist der Eingriff in den Wettbewerb nicht erheblich genug (vgl. § 3 UWG)

Gruß
Christian

Und dieselben Haendler stellen Schilder auf auf denen z.B. steht Kartenzahlung erst ab 10,00 Euro moeglich - wer hat da jetzt Pech? Der Haendler der sein Kram nicht los wird oder der Kunde der seine Ware nicht bekommt.

Ein bisschen mehr an gesunden Menschenverstand und schoen erspart man sich so eine Diskussion.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wieso das? Die Zahlungsmethode wird ja angeboten, nur nicht bei jeder Summe, und wenn der Haendler das durch aufstellen eines Schildes z.B. deutlich macht, wo ist das Problem.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und dieselben Haendler stellen Schilder auf auf denen z.B.
steht Kartenzahlung erst ab 10,00 Euro moeglich - wer hat da
jetzt Pech? Der Haendler der sein Kram nicht los wird oder der
Kunde der seine Ware nicht bekommt.

Hm, mal überlegen… Stehe ich in der Wüste an einem Limostand? Wenn nicht, hat der Händler Pech: Ich kläre ihn über sein Fehlverhalten auf und wenn er die Zahlung mit Karte weiterhin ablehnt, gehe ich, kaufe meinen Kram woanders und schicke anschließend einen Brief an die Kreditkartengesellschaft.

Ein bisschen mehr an gesunden Menschenverstand und schoen
erspart man sich so eine Diskussion.

Wir haben bestimmt noch ganz doll viel Spaß miteinander.

C.

P.S.
Dein anderer Artikel hat mich übrigens sehr amüsiert.

Und dieselben Haendler stellen Schilder auf auf denen z.B.
steht Kartenzahlung erst ab 10,00 Euro moeglich - wer hat da
jetzt Pech? Der Haendler der sein Kram nicht los wird oder der
Kunde der seine Ware nicht bekommt.

Da es Kreditkartenunternehmen im allgemeinen wenig spassig finden, wenn gegen Ihre Bedingungen verstossen wird, würde ich im Wiederholungsfall sagen… eindeutig der Händler.

Gruss Ivo

Wie die Vertraege zwischen dem einzelnen Haendler und
dem Kartenzahlungsunternehmen geregelt sind geht dich in dem
Moment gar nix an. Im Zweifelsfall steht in den Vertraegen
z.B. gar nicht das die Karte angenommen werden muss.

Gut das es den Zweifelsfall gar nicht gibt… denn alle Kreditkartenunternehmen sagen in Ihren Verträgen einhellig: Wo mein Logo klebt muss die auch für jede Zahlung akzeptiert werden. Dies versprechen wir nämlich unseren Kartenkunden.

Was du als Händler davon hälst ist mir persönlich egal.

Gruss Ivo

Gut das es den Zweifelsfall gar nicht gibt… denn alle
Kreditkartenunternehmen sagen in Ihren Verträgen einhellig: Wo
mein Logo klebt muss die auch für jede Zahlung akzeptiert
werden. Dies versprechen wir nämlich unseren Kartenkunden.

Was du als Händler davon hälst ist mir persönlich egal.

Gruss Ivo

Das wird in den Veträgen zur EC Zahlung so immer vereinbart? Glaube ich dir daher nicht weil ich einen anderen Vertrag vorliegen habe. Zudem hat der Händler keine Verträge mit den Kreditkartenunternehmen (Ausnahme Amex) sondern mit einem Dienstleister der den Zahlungsverkehr abwickelt. Daher ist mir als Händler schnuppe welchen Vertrag das Kreditkartenunternehmen mit seinem Kunden hat. In den Kreditkartenverträgen ist meines Wissens auch geregelt das der Händler keine Gebühr für den Einsatz einer Karte verlangen darf, trotzdem machen die meisten Airlines in der Zwischenzeit genau das. Wenn du mir jetzt noch ein Beispiel nennen könntest in dem man einen Händler die Kartenakzptanz wieder in entzogen hat weil er Karten bei bestimmten Beträgen nicht angenommen hat, dann hätte ich das Gefühl das Kartenunternehmen den Wortlaut ihrer Verträge tatsächlich ernst nehmen.

Das wird in den Veträgen zur EC Zahlung so immer vereinbart?

EC… ich denke wir reden von Kreditkarten?

Glaube ich dir daher nicht weil ich einen anderen Vertrag
vorliegen habe. Zudem hat der Händler keine Verträge mit den
Kreditkartenunternehmen (Ausnahme Amex) sondern mit einem
Dienstleister der den Zahlungsverkehr abwickelt. Daher ist mir
als Händler schnuppe welchen Vertrag das
Kreditkartenunternehmen mit seinem Kunden hat. In den
Kreditkartenverträgen ist meines Wissens auch geregelt das der
Händler keine Gebühr für den Einsatz einer Karte verlangen
darf, trotzdem machen die meisten Airlines in der Zwischenzeit
genau das. Wenn du mir jetzt noch ein Beispiel nennen könntest
in dem man einen Händler die Kartenakzptanz wieder in entzogen
hat weil er Karten bei bestimmten Beträgen nicht angenommen
hat, dann hätte ich das Gefühl das Kartenunternehmen den
Wortlaut ihrer Verträge tatsächlich ernst nehmen.

Ic könnte dr in der Tat einen nennen… nur darf ich das wohl aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

Gruss Ivo

Es ist keine Unverschaehmtheit wenn der Haendler
Kartenzahlungen erst ab einem gewissen Gesamtumsatz zulaesst,

Ich will nur darauf hinweisen, dass ich sowas nicht gesagt habe.
Daher hier nochmal das Originalzitat.

Aber ich finde es an Unverschämtheit grenzend, wenn der
Händler Kartenzahlung anbietet und hinterher darüber jammert,
wenn man seine Karte zückt. Dann soll er sie nicht annehmen.

Gruß,
-Efchen

Das wird in den Veträgen zur EC Zahlung so immer vereinbart?

EC… ich denke wir reden von Kreditkarten?

Meine ursprüngliche Frage bezog sich auch auf ec. Genaugenommen habe ich das Problem überwiegend bei ec-Kartenzahlungen beobachten können.

Gruß,
-Efchen

Ein bisschen mehr an gesunden Menschenverstand und schoen
erspart man sich so eine Diskussion.

Danke für die Einschätzung meines Menschenverstandes.
Für mich war es eine ernst gemeinte Frage. Und wenn das nicht gegen FAQ:1129 verstößt, darf ich vielleicht sagen, dass es für mich auch vor einem konkreten Hintergrund stand.

Also danke,
-Efchen