Mindestvertragslaufzeit

Hallo!

Folgendes Szenario:
Internet-/Telefonflatrate abgeschlossen mit 24 Monaten Vertragslaufzeit. Wurde 14 Monate benötigt und sollte nun gekündigt werden, weil nicht weiter benötigt (Haushaltszusammenlegung).

Aussage des Providers:

  1. Außerordentlich kann nicht gekündigt werden.
  2. Die restlichen 10 Monate sind in jedem Fall fällig.
    Wird jetzt schon gekündigt statt in 9 Monaten wird der gesamte Restbetrag für die 10 Monate auf einen Schlag fällig.

Versteht jemand den Sinn dahinter? Wieso ist es nicht egal, wann man kündigt?
Ist das überhaupt legal, bei einer „frühen“ Kündigung mit einem Mal den kompletten Restbetrag zu verlangen?

Ich bedanke mich herzlich für alle Antworten!
ash

Versteht jemand den Sinn dahinter? Wieso ist es nicht egal,
wann man kündigt?

Die Antwort auf diese Frage hast du selber schon gegeben:

Internet-/Telefonflatrate abgeschlossen mit 24 Monaten
Vertragslaufzeit.

Weil ein Vertrag über 24 Monate abgeschlossen wurde und nicht einer über 14 Monate. Nachdem du laut Vika einen Abschluß in vergleichenden Rechtswissenschaften besitzt, sollten dir die Grundzüge des Vertragsrechts doch annähernd bekannt sein.

Gruß

Nein, trotz Bachelor of Laws verstehe ich nicht, wieso bei einer sofortigen Kündigung der gesamte Betrag auf einmal fällig wird statt auf die restlichen 10 Monate Vertragslaufzeit verteilt.

Also die Kündigung wird doch so oder so erst in 10 Monaten rechtskräftig.

Es wäre nur einfacher, alles auf einmal zu kündigen anstatt das eine jetzt, das andere in 3, das dritte in 9 Monaten.

Dem Provider sollte es doch egal sein, Hauptsache, er bekommt sein Geld.

hallo!

Nein, trotz Bachelor of Laws verstehe ich nicht, wieso bei
einer sofortigen Kündigung der gesamte Betrag auf einmal
fällig wird statt auf die restlichen 10 Monate
Vertragslaufzeit verteilt.

Ich vermute stark, des Rätsels Lösung liegt in den Worten „Kündigung zum …“ - der Zeitpunkt, an dem die Kündigung ausgesprochen wird, ist nicht zwangsläufig gleichbedeutenden mit dem Zeitpunkt, zu dem gekündigt wird. Eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ist etwas als eine zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochene Kündigung (zum Vertragsende).

Es wäre nur einfacher, alles auf einmal zu kündigen anstatt
das eine jetzt, das andere in 3, das dritte in 9 Monaten.

Es dürfte mE nichts dagegen sprechen, zum jetztigen Zeitpunkt eine Kündigung zum Vertragsende auszusprechen.

Gruß,
Max

Danke Max,
so sehe ich das auch.

Da eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, war auch nichts anderes geplant als JETZT zum Ende der Vertragslaufzeit in 10 Monaten zu kündigen.

Allerdings lautete die Aussage der Sacharbeiterin eben wie oben beschrieben. Ein Kündigungsvermerk zum derzeitigen Zeitpunkt und die restlichen 10 Monate werden mit einem Schlag fällig.

Ich verstehe weiterhin den Sinn dahinter nicht bzw. wie es zu einer solchen Aussage kommen kann.
Kündige ich meine Wohnung jetzt zu Ende Juni muss ich doch auch nicht mit einem Schlag 6 Monatsmieten zahlen.

Spekuliert der Provider darauf, dass man später vergisst zu kündigen?
Wie handelt man nun am besten?

Der Anschluss soll ja in jedem Fall zum Termin der Wohnungszusammenlegung/des Auszuges abgemeldet werden, damit niemand anderes ihn nutzt und zusätzliche Kosten entstehen.

Mit herzlichem Dank
ash

Der Anschluss soll ja in jedem Fall zum Termin der
Wohnungszusammenlegung/des Auszuges abgemeldet werden, damit
niemand anderes ihn nutzt und zusätzliche Kosten entstehen.

Das weisst Du. Hast Du Deinem Provider vom Umzug und von Deinen Befürchtungen erzählt?
Er kann durchaus für den Rest der Laufzeit den Anschluß in Deine neue Wohnung legen.
Du wärest nicht die Erste, die umzieht und ihren Anschluß mitnimmt. :smile:

Das mit der sofortigen Fälligkeit der 10 Raten wird sich wohl aus den AGB ergeben.

Red

Hallo!

Auch Hallo,

Aussage des Providers:

  1. Außerordentlich kann nicht gekündigt werden.
  2. Die restlichen 10 Monate sind in jedem Fall fällig.
    Wird jetzt schon gekündigt statt in 9 Monaten wird der gesamte
    Restbetrag für die 10 Monate auf einen Schlag fällig.

Versteht jemand den Sinn dahinter?

Ich vermute mal die wollen nicht, das gekündigt wird.

Wieso ist es nicht egal,

wann man kündigt?

Was steht denn dazu im Vertrag? „Außerordentlich kann nicht gekündigt werden.“

Ist das überhaupt legal, bei einer „frühen“ Kündigung mit
einem Mal den kompletten Restbetrag zu verlangen?

Kann ich nicht beantworten. Aber wenn es im Vertrag so steht, dann kann ich mir das schon vorstellen. Haben ja beide gewusst was unteschrieben wird.

Ob es legal ist? Es erscheint mir Sinnvoll und nicht zum Nachteil des Nutzers. Denn der will doch vorzeitig aus dem Vertrag.

Schönen Gruß
vom Canadier

Hallo!
nein, ich habe die AGBs extra noch einmal gelesen. Eine solche Klausel gibt es nicht.

Dort steht zur Kündigung „Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart ist jedoch erstmals zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit.“

Der Anschluss kann nicht mitgenommen werden. In der neuen Wohnung gibt es schon einen Internetanschluss (bei einem anderen Provider, so dass eine Verschmelzung der Anschlüsse auch nicht möglich ist).

Die Sachberaterin wurde ausführlich über die Situation informiert. Ihr Reaktion beschränkte sich aber auf obige Auskunft: Stilllegung des Anschlusses = Fälligkeit von Restbetrag. Weitere Fragen zur Sachlage konnte oder wollte sie nicht beantworten, sondern argumentierte mit „Das ist eben so.“

Es kann doch nicht sein, dass man nur mit der Zahlung des Gesamtbetrages sicherstellen kann, dass der Anschluss nicht fremdgenutzt wird.

Oder?

Grüße
ash

Da eine außerordentliche Kündigung nicht möglich ist, war auch
nichts anderes geplant als JETZT zum Ende der Vertragslaufzeit
in 10 Monaten zu kündigen.

Jetzt verstehe ich deine Fragestellung. In deiner ursprünglichen Formulierung war das etwas undurchsichtig.

Allerdings lautete die Aussage der Sacharbeiterin eben wie
oben beschrieben. Ein Kündigungsvermerk zum derzeitigen
Zeitpunkt und die restlichen 10 Monate werden mit einem Schlag
fällig.

Das ist eine Aussage einer Sachbearbeiterin. Die heisst so, weil sie ‚Sachen‘ bearbeitet, nicht weil sie ‚sachlich‘ richtige Angaben macht. Sie wird dich einfach falsch verstanden haben. Möglicherweise aufgrund etwas undurchsichtiger Formulierungen:wink:

Gruß

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Sorry, aber deine Argumentation wird nicht durchsichtiger.

Es kann doch nicht sein, dass man nur mit der Zahlung des
Gesamtbetrages sicherstellen kann, dass der Anschluss nicht
fremdgenutzt wird.

Eben wolltest du doch noch zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Wo siehst du da einen Ansatzpunkt für evtl. Fremdnutzung? Kann es sein, dass die arme Sachbearbeiterin deiner speziellen Rabulistik einfach nicht gewachsen war?

Gruß

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Zieht man aus aus und der Anschluss bleibt weiter bestehen und freigeschaltet, kann ihn der Nachmieter einfach nutzen.

Der Anschluss soll daher abgemeldet/stillgelegt wird, natürlich wird für die restlichen 10 Monate Vertragslaufzeit der Grundtarif weiterhin bezahlt.

Wobei ich eben eine Inforamtion gefunden habe, dass aufgrund des Umzuges doch ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen könnte…

Was willst Du eigentlich?
Du hast einen Vertrag über 24 Monate.
Der Provider entlässt Dich gegen Zahlung der restlichen Monatsraten nach 14 Monaten aus dem Vertrag, weil Du den bestehenden Anschluß nicht mitnehmen willst.

Er bekommt das ihm laut Vertrag zustehende Entgelt, Du bist aus dem Vertrag raus, was Du ja willst.

Wo ist jetzt das Problem?
red

Der Anschluss soll daher abgemeldet/stillgelegt wird,
natürlich wird für die restlichen 10 Monate Vertragslaufzeit
der Grundtarif weiterhin bezahlt.

Ich vermute mal, die Sachbearbeiterin war mit diesem Sachverhalt überfordert bzw. der Fall, daß jemand zum Vertragsende kündigt, aber den Abschluß vorher abgemeldet haben will, ist einfach nicht vorgesehen. Oder noch nie vorkommen. „Stillegung zum …“ wird hier wohl gleichgesetzt „Kündigung zum …“. Ob das nur an der Sachbearbeiterin lag oder grundsätzlich so ist, weiß ich nicht.

Gruß,
Max

Zieht man aus aus und der Anschluss bleibt weiter bestehen und
freigeschaltet, kann ihn der Nachmieter einfach nutzen.

Der Anschluss soll daher abgemeldet/stillgelegt wird,
natürlich wird für die restlichen 10 Monate Vertragslaufzeit
der Grundtarif weiterhin bezahlt.

Es geht um zwei getrennte Geschäftsvorfälle. Der eine ist der Umzug, der andere die Kündigung. Du scheinst der Ansicht zu sein, dass durch die Zusammenlegung beider Vorfälle Synergien genutzt werden könnten. Das aber ist im Handbuch der (jeweils) zuständigen Sachbearbeiterin(nen) ganz sicher nicht vorgesehen. Du hast es mit Callcenter-Angestellten zu tuen, deren Qualifikation wesentlich darin besteht, vorgegebenen Ablaufplänen schleuderfrei zu folgen.

Wenn’s noch so sinnlos ist - lass den Provider den Anschluß umziehen. Mach dir aus Rache einen Spaß daraus, ihn zu nerven, sobald seine Leute sich dabei um zwei Minuten verspäten. Und kündige den Anschluß parallel, aber unabhängig davon.

Wobei ich eben eine Inforamtion gefunden habe, dass aufgrund
des Umzuges doch ein außerordentliches Kündigungsrecht
bestehen könnte…

Oder so. Umso besser.

Gruß

Wenn’s noch so sinnlos ist - lass den Provider den Anschluß
umziehen. Mach dir aus Rache einen Spaß daraus, ihn zu nerven,
sobald seine Leute sich dabei um zwei Minuten verspäten. Und
kündige den Anschluß parallel, aber unabhängig davon.

Mooooment. Schön aufpassen. Der Umzug des Anschlusses kann durchaus etwas kosten, klar es entstehen für den Provider ja auch Kosten, die er weitergibt. Bzw. lassen einige dann den Vertrag von vorne mit 24 Monaten laufen. Also bevor man aus Rache etwas macht, genau durchlesen, was man da beauftragt.
Im Übrigen ist es durchaus möglich (zumindest technisch fast immer) zwei Anschlüsse in einer Wohnung zu haben, also kann der Schuss nach hinten los gehen, indem eine zweite Leitung gelegt wird und die Kosten noch höher werden.

Das mit der „Sachbearbeiterin“ ist aber richtig. Mach daraus einfach zwei Vorgänge. „Kündigung zum Vertragsende“. Punkt. Bestätigung. Neuer Vorgang. „Sperrung des Anschlusses zum Auszugstermin“ Punkt. Beide Vorgänge sind in den Handbüchern der „Sachbearbeiterin“ erfasst und können von ihr abgewickelt werden. :wink:

Gruß,
Andreas

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Moin,

Er bekommt das ihm laut Vertrag zustehende Entgelt, Du bist
aus dem Vertrag raus, was Du ja willst.

Wo ist jetzt das Problem?

Das Problem könnte sein, dass man plötzlich 10 Raten auf einmal und zinsfrei zahlen muss. Das ist u.U. eine schöne dreistellige Summe. Und gerne auch mal 10 EUR Zinsausfälle. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich darüber jemand ärgert oder das benötigte Geld auf einen Schlag einfach nicht hat.

Liebe Grüße,
-Efchen

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Aussage des Providers:

  1. Außerordentlich kann nicht gekündigt werden.

Das ergibt sich auch aus technischen Gegebenheiten (kann der Vertrag am neuen STandort seitens des Providers erfüllt werden?).

  1. Die restlichen 10 Monate sind in jedem Fall fällig.
    Wird jetzt schon gekündigt statt in 9 Monaten wird der gesamte
    Restbetrag für die 10 Monate auf einen Schlag fällig.

Das sieht wohl eher so aus:
Kündige ich jetzt mit sofortiger Wirkung, wird das Vertragsverhältnis ja komplett wegfallen, somit die Kosten der Restlaufzeit anfallen.
Wobei ich mich da frage: Warum eigentlich? Dem Provider entstehen durch den Wegfall der Leistungen ja erwiesenermaßen weniger Kosten, zum Beispiel die der angemieteten Leitung? Aber vermutlich ist das rechtens, da wird es schon einige zig Prozesse in Montabaur gegeben haben…
Würde man aber in so einem Fall einen Brief abschicken in dem steht:
Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.09.10", würde weiterhin nur die monatlichen Kosten anfallen.
Technische Anmerkung: Dann hat der Nachmieter ein Problem, da der jetzige Anbieter dann auf dieser Leitung „sitzt“. Keine Ahnung, wie das dann abläuft, vermutlich alles andere als reibungslos.

Hi!
Danke für eure Meinungen und Gedanken! :smile:

Ich möchte die Sache eigentlich am liebsten so schnell wie möglich abschließen und mit dem Anbieter danach nie wieder etwas zu tun haben. Daher werde ich alles schriftlich in die Wege leiten.
Also erst mal eine außerordentliche Kündigung beantragen.

Klappt das nicht, dann 1. zum Vertragsende kündigen und 2. um Stilllegung des Anschlusses bitten.

Sollte verlangt werden, dass ich den Gesamtrestbetrag für 10 Monate auf einen Schlag zahle, suche ich mir einen Anwalt. Ich bin rechtschutzversichert, für irgendwas muss das ja gut sein. :wink:

Mittlerweile habe ich mich auch wieder etwas abgeregt. Die Sachbearbeiterin war einfach so unglaublich pampig. Dazu dann auch noch die Androhung, dass die Gesamtrestsumme sofort fällig wird…
Ich glaube, denen liegt gar nichts daran, ihre Kunden zufrieden zu stellen und zu behalten, lieber greifen die zu Mafia-Erpresser-Methoden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

ash

Hi!
Danke für eure Meinungen und Gedanken! :smile:

Sollte verlangt werden, dass ich den Gesamtrestbetrag für 10
Monate auf einen Schlag zahle, suche ich mir einen Anwalt. Ich
bin rechtschutzversichert, für irgendwas muss das ja gut sein.

Um was willst Du da streiten? Einfach so des Streitens willen?

10*19,90*5%= 9,95 €

Viel Spass. Da währe mir der Anruf beim Anwalt zu peinlich.

Außerdem was bringt es Dir? Nur Ärger.

Mittlerweile habe ich mich auch wieder etwas abgeregt.

Das wird noch besser.

Ich glaube, denen liegt gar nichts daran, ihre Kunden
zufrieden zu stellen und zu behalten, lieber greifen die zu
Mafia-Erpresser-Methoden.

Das stimmt. Aber Dich waren die doch sowieso schon los.

Vielen Dank für eure Hilfe!

ash

Schönen Gruss noch

XMan

Also erst mal eine außerordentliche Kündigung beantragen.

Klappt das nicht, dann 1. zum Vertragsende kündigen und 2. um
Stilllegung des Anschlusses bitten.

Moooment. Wenn jetzt vertraglich vereinbart ist, dass bei einer außerordentlichen Kündigung der Restbetrag sofort fällig wird. Dann wirst du mit eben dieser außerordentlichen Kündigung genau das erreichen. Der Anbieter freut sich nur, bestätigt die außerordentliche Kündigung und schickt ne Rechnung. Oft ist es ja auch so bescheuert formuliert, sowas wie „Bei einer außerordentlichen Kündigung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe vom Restbetrag sofort fällig“. Vermutlich in der Hoffnung dass eine Bearbeitungsgebühr bei einer außerordentlichen Kündigung ja rechtens ist, den Vertrag weiterlaufen zu lassen, u.U. nicht.

Sollte verlangt werden, dass ich den Gesamtrestbetrag für 10
Monate auf einen Schlag zahle, suche ich mir einen Anwalt. Ich
bin rechtschutzversichert, für irgendwas muss das ja gut sein.
:wink:

Das kannst du gerne machen. Wäre auch nett, wenn du uns dann von dem Ausgang berichtest. Denn soweit ich weiß, gab es in solchen Fällen noch keine Urteile. Es wäre echt mal interessant wie ein Gericht sowas sieht.

Gruß,
Andreas