Mini GmbH - Was ist draus geworden

Hallo,

vo einiger Zeit war mal die Rede davon, das die Mindesteigenkapitalausstattung bei GmbHs gesenkt werden soll.
Nach einiger Recherche bei google habe ich zwar einige alte Artikel gefunden, jedoch keine konkreten Informationen wie der Stand der Dinge ist.

Daher meine Frage:
Offensichtlich hat sich bisher noch nichts geändert, also nach wie vor 25000€, richtig? Sind konkrete Änderungen geplant? Wenn ja, wann treten diese in Kraft?

Grüße,
Sebastian

Hallo Sebastian!

Offensichtlich hat sich bisher noch nichts geändert, also nach
wie vor 25000€, richtig? Sind konkrete Änderungen geplant?
Wenn ja, wann treten diese in Kraft?

Antworten auf Deine Fragen habe ich nicht, statt dessen weitere Fragen:

Wäre es wünschenswert, das Mindestkapital herab zu setzen und warum?
Für welche Gründer und für welche Tätigkeiten kommt eine Kapitalgesellschaft mit weniger als 25 T€ Stammkapital in Betracht? Ist Dir bewußt, daß eine GmbH mit allem haftet, was sie hat, unabhängig von der Höhe des Stammkapitals?

Gruß
Wolfgang

Wäre es wünschenswert, das Mindestkapital herab zu setzen und
warum?

Ja, da viele Existenzgründer nicht über 25000€ verfügen und für viele Gründungen auch keine 25000€ Eigenkapital benötigt werden.

Ist Dir bewußt, daß eine GmbH mit allem haftet,
was sie hat, unabhängig von der Höhe des Stammkapitals?

Sicher ist mir das bewusst, es ist ja eine Kapitalgesellschaft.

Hi,

Ja, da viele Existenzgründer nicht über 25000€ verfügen und
für viele Gründungen auch keine 25000€ Eigenkapital benötigt
werden.

Was spricht gegen eine Personengesellschaft?
Haftung? Wenn ja, welche?

mfg Ulrich

Hallo!

… da viele Existenzgründer nicht über 25000€ verfügen und für
viele Gründungen auch keine 25000€ Eigenkapital benötigt werden.

Wobei sich mir in vielen Fällen der Sinn einer Kapitalgesellschaft nicht erschließt. Es ist bei Neugründungen beinahe der Regelfall, daß es nur einen einzigen Gesellschafter gibt, der gleichzeitig Geschäftsführer ist. Dabei ist ebenfalls die Regel, daß dieser GF die GmbH wie einen Bauchladen führt und keine Trennung von Privatvermögen und Gesellschaftsvermögen erkennbar ist. Sobald die GmbH Geld oder Lieferungen in nennenswertem Umfang braucht, geht der Gf in die persönliche Haftung.

In einem Einzelunternehmen ist flexiblere Reaktion auf Liquiditätsengpässe möglich. Was bei einer GmbH zur Insolvenz oder zur Insolvenzverschleppung führt, läßt sich in einem Einzelunternehmen überstehen, ohne daß ein Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Deshalb prognostiziere ich den Anstieg solcher Ermittlungsverfahren, falls es zur Herabsetzung des Mindest-Stammkapitals für GmbHs kommen sollte.

In etlichen Fällen wählen Gründer eine GmbH, obwohl ein Einzelunternehmen die preiswertere, dauerhaft einfachere und optimal angepaßte Rechtsform wäre, weil es „eine richtige Firma“ sein soll und der Name des Unternehmens eine Phantasiebezeichnung ohne den Namen des Inhabers sein soll - ziemlich unsinnige Beweggründe. Die Senkung des Mindestkapitals würde noch mehr Leute in eine unsinnige Wahl der Rechtsform treiben, die schon pleite sind, nachdem sie die ersten Gehälter an sich selbst zahlten.

Statt sich für ein paar Zehner einen Gewerbeschein von der Gemeinde zu holen, füttern etliche kaufmännisch unbeleckte Gründer eine Szene aus Vermittlern, die britische Ltds unters Volk bringen. Um gegen dieses Unwesen wettbewerbsfähig zu werden, ist die Senkung des Stammkapitals im Gespräch. Ich halte es für keinen guten Weg, einer Fehlentwicklung mit einer weiteren Fehlentwicklung entgegen wirken zu wollen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Sebastian,

wie wäre es mit einer Limited anstelle einer GmbH? Soviel ich weiß, ist die Haftung bei beiden Rechtsformen ähnlich geregelt, nur braucht man für eine Limited nicht so viel Stammkapital. Details unter http://www.go-limited.de

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra!

nur braucht man für eine Limited nicht so viel
Stammkapital. Details unter http://www.go-limited.de

Dort werden Ltds mit € 1,40 bis € 140 feilgeboten. Nehmen wir an, das Geschäft braucht einige Zeit, um Umsätze zu realisieren, der erste Monat ist vorüber, die Telefonrechnung ist fällig, die Miete natürlich auch und das Gehalt des Geschäftsführers muß überwiesen werden. Von welchem Geld soll das passieren? Ich verstehe einfach nicht, wie sowas gehen kann. Weißt Du, woher das Geld kommen soll, wenn die Ltd. nur einen oder von mir aus auch 100 € hat?

Nehmen wir weiter an, jemand hat die originelle Idee, einen Online-Shop zu gründen. Dafür muß die Ltd Ware bestellen. Was mag wohl passieren, wenn ein Lieferant die Bestellung von einer Ltd auf den Tisch bekommt? Glaubst Du etwa, der Lieferant liefert auf Rechnung mit Zahlungsziel? Er wird sehr wahrscheinlich, wenn überhaupt, per Nachnahme liefern. Aber wovon soll die Ltd. die Nachnahme bezahlen? Von € 1,40 Stammkapital?

Gruß
Wolfgang

Gute Antwort :smile:
Hallo …

Gute Antwort…

Frage: Wo steckt das Stammkapital in Ihrer Ltd.?
Antwort: In den beiden 55 Cent Briefmarken, die Sie gerade gekauft haben!

Da wird einem besonders deutlich, wie absurd die Ltd. mit 1,10 € Stammkapital ist…

Aber es bleibt einem der Trost, dass eine Kapitalerhöhung in England sehr schnell vonstatten geht, wenn man z.B. das Stammkapital um 35 Cent erhöhen möchte, um sich den Luxus einer Briefmarke zu 1,45 € zu gönnen.

MfG
BEBOUB

Hallo an alle interessierten,
ich verfolge gerade den Austausch zum Thema Mini-GmbH.
Ich habe das Thema vor etwa einer Woche bei den zuständigen Personen unserer IHK ebenfalls mal angesprochen. Die sind alle vollkommen überzeugt (um nicht zu sagen sicher)davon, dass die Herabsetzung auf 10.000 Euro kommen wird, (höchst)wahrscheinlich in 2007. Über Sinn und Nichtsinn lässt sich allerdings wirklich streiten.

Wäre es wünschenswert, das Mindestkapital herab zu setzen und
warum?

Ja, da viele Existenzgründer nicht über 25000€ verfügen und
für viele Gründungen auch keine 25000€ Eigenkapital benötigt
werden.

Zu dieser Frage und der angeführten Antwort kann ich nur mpfehlen die genauen Gründungsbedingungen der bisherigen GmbH intensiv zu studieren, denn dann wird nämlich manch einem klar werden, dass zur Gründung einer GmbH exakt die Hälfte der vielzitierten 25.000 Euro ausreichen.
(siehe §7 Abs.2, Satz 2 des GmbH Gesetzes)
Zur Ltd. ist nur zusagen:
-Mittlerweile schlechter Ruf
-so gut wie nicht Kreditwürdig
-doppelte Bilanzierung (nach deutschem und englischem Bilanzierungsverfahren) muß gemacht werden
-und es muß eine Niederlassung in GB existieren, wenn auch nur als Briefkasten.
Gruß,
Frank Scholtysek

Hallo Frank,

zur Ergänzung ein paar Krümelchen:

dass zur Gründung einer GmbH exakt die Hälfte der
vielzitierten 25.000 Euro ausreichen.

Falls sie mehr als einen Gesellschafter hat und falls die andere Hälfte dergestalt in petto gehalten wird, dass sie auf Anforderung jederzeit eingezahlt werden kann, falls es nötig ist - die Gesellschafter haften auch mit den nicht eingezahlten Beträgen, und wenn es diese von vornherein nie gegeben hat, haben wir in der Krise ein weiteres Problem für die schwungvollen Gründer.

Hierzu:

-und es muß eine Niederlassung in GB existieren, wenn auch nur
als Briefkasten.

gehen die Ansichten - auch in der Rechtsprechung - auseinander. Die Meinung, eine Verlegung in ein anderes Land der EU würde die Existenz der Ltd als Ltd nicht gefährden, ist offenbar begründbar. In diesem Fall müsste nach Verlegung auch bloß nach HGB/EStG bilanziert werden. Ist freilich ein weiterer Schritt zur Disqualifizierung in den Augen potentieller Geschäftspartner.

Unverändert grüble ich drüber, was man - unabhängig von formalen Aspekten, rein technisch betrachtet - mit weniger als 25.000 € Eigenkapital überhaupt aufziehen kann…

Schöne Grüße

MM

Morgen,

Gute Antwort…

Naja.

Aber es bleibt einem der Trost, dass eine Kapitalerhöhung in
England sehr schnell vonstatten geht, wenn man z.B. das
Stammkapital um 35 Cent erhöhen möchte, um sich den Luxus
einer Briefmarke zu 1,45 € zu gönnen.

Das ist doch Unsinn.

Warum muß/soll ich den Gegenwert dessen was ich kaufe als
Stammkapital haben?

Es gibt durchaus GmbHs die erhebliche finanzielle Möglichkeiten haben
aber nur 25k€ Stammkapital.

Sag mir lieber einen Grund warum soll ich Kapital als Stammkapital
deklarieren?

Gruß
Stefan

Hallo Wolfgang,

Glaubst Du etwa, der
Lieferant liefert auf Rechnung mit Zahlungsziel? Er wird sehr
wahrscheinlich, wenn überhaupt, per Nachnahme liefern.

Das ist bei einer jungen GmbH völlig unabhängig davon wieviel
Stammkapital da war. Man bekommt am anfang Sachen nur gegen
Vorkasse oder Nachnahme.

Aber
wovon soll die Ltd. die Nachnahme bezahlen? Von € 1,40
Stammkapital?

Mit den liquiden Mitteln, die erstmal nichts mit dem Stammkapital zu
tun haben.

Gruß
Stefan

Hallo Martin

zur Ergänzung ein paar Krümelchen:

dass zur Gründung einer GmbH exakt die Hälfte der
vielzitierten 25.000 Euro ausreichen.

Falls sie mehr als einen Gesellschafter hat und falls die
andere Hälfte dergestalt in petto gehalten wird, dass sie auf
Anforderung jederzeit eingezahlt werden kann, falls es nötig
ist - die Gesellschafter haften auch mit den nicht
eingezahlten Beträgen, und wenn es diese von vornherein nie
gegeben hat, haben wir in der Krise ein weiteres Problem für
die schwungvollen Gründer.

Deine Anmerkungen sind natürlich richtig, aus der Haftung kommt man nicht heraus, aber es ging hier lediglich um die Frage der Gründung.
Und eine GmbH lässt sich eindeutig mit einem Stammkapital von 12.500 Euro gründen.
Es fragt später auch niemnd mehr nach, ob der Rest eingebracht wurde, oder nicht.
Geht es gut, dann geht es halt gut. Geht irgendetwas schief, hat man halt Pech gehabt und muß trotzdem mit vollen 25.000 Euronen haften. Ganz klar.
Gruß,
Frank

Servus Stefan,

Sag mir lieber einen Grund warum soll ich Kapital als
Stammkapital deklarieren?

Ein Grund ist, dass das Stammkapital einen Teil der Visitenkarte ausmacht, der mit einfachsten Mitteln öffentlich zu kriegen ist, und der auch bei oberflächlicher Betrachtung zuerst ins Auge fällt.

Ferner ist es ein bisschen weniger einfach, Aktiva mal eben wieder aus der Gesellschaft rauszukriegen, soweit sie dem Stammkapital entsprechen: So dass eine angemessene Ausstattung mit Stammkapital eine (sicherlich bloß indikative, und sicherlich bloß minimale) Gewähr für Dritte dafür ist, dass die Gesellschaft nicht grad von heute auf morgen als hohler Zahn dasteht.

Ich hab mit einer Reihe 50.000-DM-GmbHs, Töchter von französischen Müttern, zu tun gehabt. Immer die gleiche Frage aus Richtung Bank: „Ihre 50.000 DM Stammkapital passen eigentlich nicht so recht zu den 15 Mio Umsatz, die Sie schreiben“. Und immer die gleiche Mühe, den DAF der Muttergesellschaften zu erklären, dass eine angemessene Ausstattung gleich bei der Gründung viel einfacher zu handhaben ist als der ganze Zirkus mit Bürgschaften, Patronatserklärungen etc., der im Zweifelsfall an deren Stelle tritt.

Schöne Grüße

MM

Abend Martin!

Sag mir lieber einen Grund warum soll ich Kapital als
Stammkapital deklarieren?

Ein Grund ist, dass das Stammkapital einen Teil der
Visitenkarte ausmacht, der mit einfachsten Mitteln öffentlich
zu kriegen ist, und der auch bei oberflächlicher Betrachtung
zuerst ins Auge fällt.

Einverstanden das ist so ziemlich der einzige Grund. Dann laß uns
aber bitte auch das Ganze Marketinggeld (Budget) nennen, denn was
anderes ist es nicht. :smile:

Ferner ist es ein bisschen weniger einfach, Aktiva mal eben
wieder aus der Gesellschaft rauszukriegen, soweit sie dem
Stammkapital entsprechen: So dass eine angemessene Ausstattung
mit Stammkapital eine (sicherlich bloß indikative, und
sicherlich bloß minimale) Gewähr für Dritte dafür ist, dass
die Gesellschaft nicht grad von heute auf morgen als hohler
Zahn dasteht.

Auch da bin ich „begrenzt“ einverstanden mit dir. Nur wenn ich eine
GmbH mit sagen wir 50 Leuten habe, dann muß das Stammkapital doch
mindestens 50 * 5000 * 6 = 1,5Mio€ sein (50 Leute mal 5k Gehalt mal
6 Monate) und das ist noch knapp. So eine Kapitalausstattung ist
aber eher unüblich, zumindest bei den GmbHs die ich kenne.

Ich hab mit einer Reihe 50.000-DM-GmbHs, Töchter von
französischen Müttern, zu tun gehabt. Immer die gleiche Frage
aus Richtung Bank: „Ihre 50.000 DM Stammkapital passen
eigentlich nicht so recht zu den 15 Mio Umsatz, die Sie
schreiben“. Und immer die gleiche Mühe, den DAF der
Muttergesellschaften zu erklären, dass eine angemessene
Ausstattung gleich bei der Gründung viel einfacher zu
handhaben ist als der ganze Zirkus mit Bürgschaften,
Patronatserklärungen etc., der im Zweifelsfall an deren Stelle
tritt.

Das hat mit einer privat neu gegründeten GmbH aber nichts zu tun.
Das etwas andere Spielregeln gelten, wenn etablierte Unternehmen
versuchen durch In-Out Sourceing, aufteilen in Sub-Unternehmen
oder Bildung von Tochterunternehmen Geld zu sparen ist klar.

Steuerminimierung, eventuell Zoll, lokale Präsenz, Haftungsfragen
und viele andere Dinge mehr sind da eher entscheident.

Gruß
Stefan

Was spricht gegen eine Personengesellschaft?
Haftung? Wenn ja, welche?

Richtig, die Haftung spricht dagegen.
Wird man von jemandem Verklagt und muss Schadenersatz leisten, kann das ein ganzes Leben finanziell ruinieren. Bei einer Kapitalgesellschaft ist diese dann zwar u.U. insovent, aber der GF kann weiter ein normales Leben führen.

Zudem halt ich Kapitalgesellschaften für flexibler, wenn es um (Eigen)Kapitalbeschaffung oder Veräußerung geht.

Hallo Wombat,

kannst Du dieses:

Zudem halt ich Kapitalgesellschaften für flexibler, wenn es um
(Eigen)Kapitalbeschaffung oder Veräußerung geht.

noch ein bissel näher erläutern? Vor allem die einfachere Kapitalbeschaffung täte mich interessieren.

Ist im Zusammenhang „Veräußerung“ der steuerliche Aspekt, Aufdeckung stiller Reserven, gemeint? Da gibts sehr viele Möglichkeiten, und allein deswegen sich jahrelang eine Kapitalgesellschaft ans Bein zu binden, halte ich für heroisch. Zumal die stillen Reserven ja erstmal da sein müssen, bevor man Angst vor ihrer Aufdeckung haben muss…

Schöne Grüße

MM

Hallo Wombat,

auch hier:

Bei einer
Kapitalgesellschaft ist diese dann zwar u.U. insovent, aber
der GF kann weiter ein normales Leben führen.

spielt, insbesondere bei der Einmann-GmbH, in dem eine Person gleichzeitig Geschäftsführer, Gesellschafter und operativ tätiger Angestellter der GmbH ist, das Stichwort „Durchgriffshaftung“ eine Rolle.

Alle Einmann-GmbHs, die ich bisher in den Fingern hatten, waren in den Vermögenssphären GmbH und Gesellschafter so intensiv vermanscht, dass ein Gläubigeranwalt mit Biss wohl im Fall des Falles nicht so große Mühe gehabt hätte, sich an den Gesellschafter zu halten. „Haftungsbeschränkung“ muss man genauso spielen lernen wie alle anderen Instrumente auch. Sonst gibts Katzenmusik.

Schöne Grüße

MM

WIESO eine solche Denkweise Limited-Antipathie
Langsam verstehe ich diese Limited Antipathie nicht mehr.

Hier werden die Beispiele mit den 1€ Briefmarken gebracht und das von nominal Kapital.

Wer sagt denn das die Limited sich die Kohle nicht von der Bank leiht, oder von einer privatperson, oder shareholder kapital.

Ich bin, gott weiss, kein Experte. Aber ich finde dieses Beispiel einfach zu oberflächlich rüber gebracht.

das nominal Kapital hat doch nichts mit dem Geld zu tun das der Unternehmer dann der Limited leiht. er kann der Limited 1Mio leihen und dann kann die erstmal arbeiten und sich ein paar Briefumschläge zu den Briefmarken kaufen.

Ich bin sicher dieses Beispiel geht auch mit einer GmbH…