hallo,
wir möchten demnächst einen verlag anmelden, wo ende des jahres ein
buch drüber erscheinen soll.
im internet habe ich nicht viele nützliche hinweise auf meine
eigentlichen fragen gefunden, aber vielleicht kann mir hier jemand
weiterhelfen:
ab wann ist ein verlag kein mini-(klein)verlag mehr? gibt es da
irgendwelche gesetzlichen regelungen vom umsatz oder absatz her?
kann man einem mini-verlag auch einen eigenen namen geben oder muss
der verlag immer den vor und zunamen vom inhaber + verlag enthalten?
( also z.b. heinrich müller verlag oder kann man ihn auch buchwurm
media nennen?)
vielen dank.
lg
andrea