Minijob

Hallo,

ich habe eine Frage zum Zuverdienst:

Wenn man von der AA keine Leistung mehr erhält und nur noch arbeitsuchend gemeldet ist, kann man ja auch 14,5 Std. wöchentlich für 165 € arbeiten gehen.

Was passiert aber, wenn man für die 14,5 Std. mehr als 165 € verdient?
Bleibt man trotzdem auf dem AA arbeitsuchend gemeldet?

Danke Cora

Völlige Verwirrung…
Hi!

Wenn man von der AA keine Leistung mehr erhält und nur noch arbeitsuchend gemeldet ist,

Arbeitsuchend (asu) oder arbeitslos ohne Leistungen (alo o. L.)?

kann man ja auch 14,5 Std. wöchentlich für 165 € arbeiten gehen.

Ich fürchte, da sind die NEK-Vorschriften ziemlich unbekannt oder völlig falsch verstanden worden.

Bei Alg-Bezug: max. 14,99… Std./Wo. und Monatsverdienst niedriger als das monatl. Alg.
Von dem, was man hinzuverdient, kann man 165 € behalten, der Rest wird vom Alg abgezogen.

Bei Alokeit ohne Leistungen: max. 14,99… Std./Wo.; bzgl. der Verdiensthöhe keine Einschränkung!

Wenn arbeitsuchend gemeldet: Man kann arbeiten wie viel und verdienen, was man will.

Was passiert aber, wenn man für die 14,5 Std. mehr als 165 € verdient?

Nix.

Bleibt man trotzdem auf dem AA arbeitsuchend gemeldet?

Wie denn nun der Status bei der AA tatsächlich? Wirklich nur asu und nicht alo o. L.?

Gruß
Liza

Hallo Cora,

Wenn man von der AA keine Leistung mehr erhält und nur noch
arbeitsuchend gemeldet ist, kann man ja auch 14,5 Std.
wöchentlich für 165 € arbeiten gehen.

Arbeitsuchend melden kann sich jeder Bürger Deutschlands ab 16 Jahren bei der AA. Vorher besteht die allgemeine Schulpflicht.

Auch in Lohn und Brot stehende Arbeitnehmer können sich arbeitsuchend melden, wenn sie z.B. ihren Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer verlassen möchten.

Wenn man keine Leistung erhält, muß man auch keine Rechenschaft gegenüber der AA abgeben.

Man kann dann also so viel „verdienen“ wie man will und hat es nur mit dem Finanzamt zu tun.

Du kannst auch 240 Stunden/Monat arbeiten, wenn du es schaffst. Niemand wird dich hindern. Darüber ist Schluss wegen dem Arbeitszeitgesetz.

Alles verstanden?

Gruß,
John