Minijob bei Alg II

Hallo,

sicher wissen einige von Euch, wie viel man als Alg-II-Empfänger im Minijob dazuverdienen darf bzw. wie viel Prozent bei z.B. 400,–€ Einkommen abgezogen werden bzw. andersrum, wie viel % man behalten darf?!

Sicher habe ich mich ungeschickt ausgedrückt; ich frage nicht für mich.

Viele Grüße und danke im Voraus

Rosine

Guten Tag,

die Berechnung ist einfach:

die ersten 100 € sind immer anrechnungsfrei; danach bleiben nur noch 20% anrechnungsfrei, so dass sich bei 400 € für die Jobcenter 160 € nicht angetastet werden darf.
100 € (die ersten 100 € frei) plus aus den restlichen 300 € = 20% = 60 €, so ergeben sich 160 €.

ay

Auch eventuelle Absetzungsbeträge prüfen!
Hi!

die Berechnung ist einfach:

Zumindest die des üblichen Einkommensfreibetrags.
Sobald man sich aber nach eventuellen Absetzungsmöglichkeiten erkundigt, durch die sich ja evtl.(!) – wenn schon nicht de jure, aber dann zumindest de facto ,) – der Freibetrag erhöhen kann(!), wird’s kompliziert!

Und für solche Zwecke sind z. B. unsere FAQs da! :smile: Hier wäre das FAQ:3256. Da würde ich als UP unbedingt noch den einen oder anderen Blick reinwerfen; vielleicht trifft auf seinen fiktiven Fall ja irgendeine der Absetzungsmöglichkeiten zu und dieser übersteigt obendrein auch noch den Grundfreibetrag!? Versuch mach klug.

Gruß
Jadzia

Hallo,

die Berechnung ist einfach:

Zumindest die des üblichen Einkommensfreibetrags.
Sobald man sich aber nach eventuellen Absetzungsmöglichkeiten
erkundigt, durch die sich ja evtl.(!) – wenn schon nicht de
jure
, aber dann zumindest de facto ,) – der Freibetrag erhöhen
kann(!), wird’s kompliziert!

Und für solche Zwecke sind z. B. unsere FAQs da! :smile: Hier wäre
das FAQ:3256. Da würde ich als UP unbedingt noch den einen
oder anderen Blick reinwerfen; vielleicht trifft auf seinen
fiktiven Fall ja irgendeine der Absetzungsmöglichkeiten zu und
dieser übersteigt obendrein auch noch den Grundfreibetrag!?

da hat der Gesetzgeber allerdings noch die magische 400-Euro-Grenze vorgesetzt. Die Absetzmöglichkeit nach realen Beträgen für § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II, also den in der FAQ:3256 genannten, eröffnet sich nur Denen, die ein Einkommen von EUR 400,01 und mehr haben. In der Ausgangsfrage ist allerdings von EUR 400,- die Rede.

Meine persönliche Vermutung ist jedoch, daß der Gesetzgeber hier verpasst hat, daß 400-Euro-Jobs ab diesem Jahr bia zu EUR 450,- einbringen dürfen und sich somit für viele eine bessere Absetzmöglichkeit offenbart, besonders unter Betracht der Nummer 5 (mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben).

Versuch mach klug.

Das immer.

Gruß

osmodius

Hi,

da hat der Gesetzgeber allerdings noch die magische
400-Euro-Grenze vorgesetzt.

die in den FAQ leider nicht berücksichtigt wird - sollte überarbeitet werden!

Meine persönliche Vermutung ist jedoch, daß der Gesetzgeber
hier verpasst hat, daß 400-Euro-Jobs ab diesem Jahr bia zu EUR
450,- einbringen dürfen und sich somit für viele eine bessere
Absetzmöglichkeit offenbart,

das sehe ich auch so - und rate Minijobbern mit höheren Werbungskosten zur Aufstockung auf min. 400,01 €. Ein netter Arbeitgeber sollte das doch unterstützen…

Gruß
Ingo