sicher wissen einige von Euch, wie viel man als Alg-II-Empfänger im Minijob dazuverdienen darf bzw. wie viel Prozent bei z.B. 400,–€ Einkommen abgezogen werden bzw. andersrum, wie viel % man behalten darf?!
Sicher habe ich mich ungeschickt ausgedrückt; ich frage nicht für mich.
die ersten 100 € sind immer anrechnungsfrei; danach bleiben nur noch 20% anrechnungsfrei, so dass sich bei 400 € für die Jobcenter 160 € nicht angetastet werden darf.
100 € (die ersten 100 € frei) plus aus den restlichen 300 € = 20% = 60 €, so ergeben sich 160 €.
Zumindest die des üblichen Einkommensfreibetrags.
Sobald man sich aber nach eventuellen Absetzungsmöglichkeiten erkundigt, durch die sich ja evtl.(!) – wenn schon nicht de jure, aber dann zumindest de facto ,) – der Freibetrag erhöhen kann(!), wird’s kompliziert!
Und für solche Zwecke sind z. B. unsere FAQs da! Hier wäre das FAQ:3256. Da würde ich als UP unbedingt noch den einen oder anderen Blick reinwerfen; vielleicht trifft auf seinen fiktiven Fall ja irgendeine der Absetzungsmöglichkeiten zu und dieser übersteigt obendrein auch noch den Grundfreibetrag!? Versuch mach klug.
Zumindest die des üblichen Einkommensfreibetrags.
Sobald man sich aber nach eventuellen Absetzungsmöglichkeiten
erkundigt, durch die sich ja evtl.(!) – wenn schon nicht de
jure , aber dann zumindest de facto ,) – der Freibetrag erhöhen
kann(!), wird’s kompliziert!
Und für solche Zwecke sind z. B. unsere FAQs da! Hier wäre
das FAQ:3256. Da würde ich als UP unbedingt noch den einen
oder anderen Blick reinwerfen; vielleicht trifft auf seinen
fiktiven Fall ja irgendeine der Absetzungsmöglichkeiten zu und
dieser übersteigt obendrein auch noch den Grundfreibetrag!?
da hat der Gesetzgeber allerdings noch die magische 400-Euro-Grenze vorgesetzt. Die Absetzmöglichkeit nach realen Beträgen für § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II, also den in der FAQ:3256 genannten, eröffnet sich nur Denen, die ein Einkommen von EUR 400,01 und mehr haben. In der Ausgangsfrage ist allerdings von EUR 400,- die Rede.
Meine persönliche Vermutung ist jedoch, daß der Gesetzgeber hier verpasst hat, daß 400-Euro-Jobs ab diesem Jahr bia zu EUR 450,- einbringen dürfen und sich somit für viele eine bessere Absetzmöglichkeit offenbart, besonders unter Betracht der Nummer 5 (mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben).
da hat der Gesetzgeber allerdings noch die magische
400-Euro-Grenze vorgesetzt.
die in den FAQ leider nicht berücksichtigt wird - sollte überarbeitet werden!
Meine persönliche Vermutung ist jedoch, daß der Gesetzgeber
hier verpasst hat, daß 400-Euro-Jobs ab diesem Jahr bia zu EUR
450,- einbringen dürfen und sich somit für viele eine bessere
Absetzmöglichkeit offenbart,
das sehe ich auch so - und rate Minijobbern mit höheren Werbungskosten zur Aufstockung auf min. 400,01 €. Ein netter Arbeitgeber sollte das doch unterstützen…