Mustermann soll von der AA eine Massnahme machen! Parallel hat er nun das Angebot auf einen Minijob von 2 x 3 Sunden pro Woche als eventuellen Wiedereinstieg, da er schon seit langem AU ist.
Nun hat Mustermann ein Problem, die AA hat ihn als 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig eingestuft. Mustermann ist aber AU und wird dies auch weiterhin bleiben; kann er den „Minijob“ machen, ohne Probleme zu bekommen, weil AU oder muss er die Massnahme annehmen und den Job sausen lassen, oder erst Job, soll bis Dezember gehen und dann einmonatige Massnahme!?
Mustermann will nix falsch machen, was zu Geldsperrfristen der AA führen könnte und will auch keinen Anwalt bezahlen (sehr knapp bei Kasse)!?
Mustermann dankt für reichliche Hilfe!!!
zu sagen: