Hallo,
das hat nichts mit Gelassenheit zu tun, sondern etwas damit, nicht gleich dem erstbesten Gefühl nachzugeben, sondern sehr genau zu überlegen, was alles zu so einem Thema dazu gehört, wo es hin führt, welche „Nebenwirkungen“ es hat, was man damit Positives zu welchem Preis erreichen kann, …
Es gibt viele gute Gründe, vor rechtskräftiger Verurteilung sehr vorsichtig mit der Namensnennung zu sein. Ich hatte mal einen Bekannten, den man mit der Polzei vom Arbeitsplatz abgeholt hat, Verdacht auch da Tötungsdelikt an einem Kind. Er war nach ein paar Stunden wieder zurück. Alle Verdachtsmomente waren ausgeräumt. So schon schlimm genug, aber stell Dir vor, er wäre über den Redaktionsschluss der örtlichen Zeitung in Verdacht geblieben, und die hätten seinen Namen genannt. So schnell kannst Du eine astreine bürgerliche Existenz vernichten.
Es gibt Täter, die auf den ersten Blick als 1A-Vorsatztäter erscheinen, denen man meint den Vorsatz bzgl. aller zur Tat gehörenden Dinge an der Nasenspitze anzusehen. Im Laufe des Verfahrens kommen dann ggf. Dinge raus, die dies ausschließen. Schlimm genug, dass es dann ein Opfer gegeben hat, schlimm genug, dass es einen Täter gibt, der aber für die Tat nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, oder dem man auch diverse Dinge zugute halten muss/bei dem man auch Dinge findet, die eine Tat verständlich oder sogar entschuldbar machen. Eine Vorverurteilung in den Medien mit vollem Namen ist dann schlimmer als ein wohl erwogenes - mildes - Urteil vor Gericht.
Und selbst Geständnisse werden gelegentlich zum Schutz Dritter abgegeben, oder stimmen aus anderen Gründen nicht. Auch daher: Vorsicht mit Vorverurteilungen.
Und was den Schutz des persönlichen Umfelds des Täters angeht (der Mann hat mehrere Kinder!) wurde ja schon einiges geschrieben.
Gruß vom Wiz