Mirco Schlitter- Wie heißt der Täter

Freud / ot

Es gibt noch keinen Täter. Bisher gibt es nur einen
mutmaßlichen Täter. Man ist bei uns unschuldig, bis ein
Gerucht das Gegenteil festgestzellt hat. Vielleicht wirst Du
selber mal sehr froh darüber sein.

Gerücht?
Sorry, aber dieser Freud passt wirklich wie die Faust aufs Brustbein!

Nichts für ungut.

Gruß
Elke

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Gemeint ist natürlich „Gericht“. Wenn Du noch mehr Tipfehler findest, darfst Du sie behalten.

Hallo,

Oder das, was sich derzeit in Ostdeutschland abspielt. Die

Wo hast Du das denn her?

Das habe ich aus der Praxis.

U - Haft wird bei Verdunklungs -
Wiederholungs - oder Fluchtgefahr angeordnet. Ist keines davon
gegeben, gibt es auch keine U - Haft.

Gut geschrieben, aber kannst du mir denn verraten, warum denn ein ausländischer Straftäter nach seiner ersten Tat wieder freigelassen wird, nach seiner zweiten Tat wieder freigelassen wird…?
Ich wohne in einem Gebiet mit überschäumender Eigentumskriminalität, die Täter kommen nachweislich aus Osteuropa.
Auch wenn ich mich auf Stammtischniveau herunter begebe, solch eine Justiz versteht hier kaum noch einer.

Das heißt aber nicht,
daß man sich nicht für die Taten verantworten muß. Man muß nur
nicht bis zur Verhandlung in U - Haft.

Und der osteuropäische Täter folgt auch der Ladung zum deutschen Amtsgericht?
Nochmal: Es dreht sich nicht um deutsche Eierdiebe, sondern um grenzüberschreitende Kfz-Schieber und Einbrecher. Kfz-Diebstähle sind in der Grenzregion mittlerweile zum Massendelikt verkommen. Das Sicherheitsgefühl bei der Bevölkerung ist auf dem Nullpunkt. Und der Täter freut sich, denn selbst wenn er gefasst wird… man lässt ihn wieder laufen. Was nützt es, wenn in der StPO die Haftgründe aufgeführt sind, sie aber offenbar keine Rolle mehr spielen?

Gruss

Iru

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Gemeint ist natürlich „Gericht“. Wenn Du noch mehr Tipfehler
findest, darfst Du sie behalten.

Entschuldige, dass du dich auf die Zehen getreten fühlst.
Es ging ja nicht um einen einfachen Tippfehler, sondern in einem Artikel, der sich speziell gegen die Vorverurteilung, eben durch Gerüchte, wendet, hast du von einem „Gerucht“ gesprochen.

Warum also gleich angefressen?

Sangoma

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Hmmmmjaaaaiiiin :smile:

Es sind eine fehlende Qualitätssicherung (die
sich durchaus auch mit der Unabhängigkeit der Richter in
Einklang bringen ließe), fehlende Kontrolle der Arbeitszeiten
der Richter und Staatsanwälte,

Wird immer wieder gerne genannt. Eine Arbeitszeitenkonrtolle ist aber letztlich eine reine Anwesenheitskontrolle. Das ist bei einer Tätigkeit, die ausschließlich ergebnisorientiert ist, aber m.E. kein Mittel. Nur weil ein Richter im Haus ist, bedeutet das nicht, dass er auch arbeitet und nicht bei Kollegen, in der Kantine, beim Zeitungslesen ist. Wie er zu seinem Ergebnis kommt, ist m.E. eine ganz entscheidende individuelle Sache, da jeder einen anderen Stil hat. Manche arbeiten eben zu Hause, einige haben einen viel schnelleren Zugang zu Akten, anderer lesen eben achtmal die bestehende Rechtsprechung quer. Das ist alles nicht zu vereinheitlichen.

Wenn man also - jetzt mal einen Verstoß gegen die Unabhängigkeit theoretisch ausgeschlossen - eine Kontrolle einführen wollte, wäre es diejenige der Erledigungen und der Aufhebung im Rechtsmittelverfahren. Erst hieraus ergibt sich, ob ein Richter tatsächlich viel und auch gut arbeitet (wie man das dann ins Verhältnis setzt, müsste man sehen).

die ständig über Überlastung
klagen,

Das stimmt allerdings, hier hätten manche vorher mal Anwalt sein sollen…

zu einem merklichen Teil aber oft stundenlang in den
Gerichtskantinen anzutreffen sind, und die ihre eigentliche
Arbeit dann eher nebenbei betreiben, was dann zu überlangen
Verfahrenszeiten und schlechten Urteilen führt,

Ja, hm, weiß nicht. Also zu einer Arbeitszeitenkontrolle habe ich mich geäußert, an der tatsächlichen Einstellung kann man hier und da wirklich arbeiten. Wobei es auch Kollegen gibt, die eine vorbildliche Einstellung und entsprechende Erledigungszeiten haben (ohen das Verfahren faktisch auf die Berungsinstanz zu verlagern).

Und hier möchte ich aber die Anwaltschaft auch ausdrücklich mit ins Boot nehmen. Es gibt Anwälte, die produktiv arbeiten und dem Fortgang des Verfahrens ebenfalls zuträglich sind. Es gibt aber auch solche (und das immer mehr, wenn man älteren Kollegen glaubt), die einfach nur alles torpedieren und reine Blockadepolitik betreiben. In wie vielen Verfahren würde ich gerne nach umfassender Ein- und Bearbeitung des Falls entscheiden und kann nicht, weil dann immer noch hier und da was einfällt (man versuche mal einen 296 II berufungsfest durchzubringen), Schriftsätze kurz vor oder im Termin übergeben werden (auch nach Wochen Zeit), wenn man nicht eine ausdrückliche Frist gesetzt hat. Auch das Bestreiten (insb. mit Nichtwissen) wird bis zum Exzess betrieben und so eine Verfahrensverzögerung herbei geführt.

Hier gibt es viele Ursachen bei allen Beteiligten.

eine zu wenig
zielorientiere Arbeit in der Justiz, die eher von möglichst
vielen Zählkarteneinträgen pro Fall als von Pragmatismus im
Sinne kurzer Verfahrensdauer bestimmt ist,

Meinen Sie „Zählkartenaustragungen“? Das verstehe ich jetzt nicht ganz und wie würde hier Pragmatismus zu einer kurzenn Verfahrensdauer führen (ist eine ehrliche Frage)?

und letztendlich
auch in Verfahrensfehlern in der rein technischen Abwicklung
von Verfahren.

Jupp, manche Verfahren könnten bei enstrechend richtiger(er) Rangehensweise schneller entschieden werden (darum lade ich alle in Betracht kommenden Zeugen grundsätzlich prozessleistend auch zum frühen ersten Termin, andere schauen erst mal, ob man sich vergleicht…).

Gruß
Dea
(der das auch mal aus der anderen Seite beleuchtet aber meint, dass an der Kritik durchaus was dran ist).

Hallo,

jetzt müssen wir natürlich aufpassen, dass das hier nicht zu professionell für den Rest der Truppe wird :wink: Aber was Arbeitszeit- und Leistungskontrolle angeht, so haben wir die in vielen anderen Bereichen auch, die durchaus vergleichbar sind. Natürlich meine ich hier jetzt nicht die einfache Stechuhr, und will ich auch ganz sicher nicht behaupten, dass jeder der von daheim arbeitet, dies nur nett vor sich her schiebt, da aber nichts tut (ich arbeite selbst überwiegend vom heimischen Schreibtisch, genieße mal Leerlauf zwischendurch, komme aber unter dem Strich immer deutlich über mein offizielles Maß).

Ich arbeite selbst als Unternehmensjurist, und da würde man mir den Kopf abreißen, wenn ich z.B. auch nur ansatzweise so „arbeiten“ würde, wie mein alter Ausbilder zu Referendarzeiten. Mein Vorstand hat sehr genaue Vorstellungen davon, wie lange ich mir für das ein oder andere Thema Zeit lassen darf, und in welchem Umfang „Runden geflogen“ werden dürfen, bis eine Sache zum Abschluss kommt. Anwälte in großen Kanzleien werden ebenso gemessen, und sind sich der Konsequenzen bewusst, die ihnen bei Bummelei drohen. Mein alter Ausbilder lief jahrelang mit dem zweifelhaften Titel "faulster Amtsrichter " durch die Gegend, und niemand hat da mal Konsequenzen gezogen. Über die anwaltliche Tätigkeit habe ich auch so diverse Exemplare kennengelernt, die in der freien Wirtschaft nicht bestehen würden.

Was die Zählkartengeschichte angeht, so meine ich diese wunderbar kleinen Zettel im halben Postkartenformat mit zwei Spalten (eigentlich nur Vorderseite) für die Einträge der Vorlagen jeder Akte, die in Nds. damals zur Performance-Messung eingesetzt wurden (k.A. ob die heute noch verwendet werden). D.h. je öfter die Akte auf den Schreibtisch kam, um so besser für das Bild des überarbeiteten Amtsrichters. Mein besonderer Freund schaffte es in einfachen Angelegenheiten auf Karten mit voll beschriebenen Vorder- und Rückseiten, und niemand hat da mal nachgehakt was das alles für angeblich ach so komplexe Dinge waren, die da erst nach Jahren zu einem Ende kamen.

Und daher kommt dann eben auch die Frage nach dem notwendigen Pragmatismus: Warum kann man nicht zum Telefonhörer greifen, wenn man Dinge nicht verstanden hat/rückfragen will, Dinge im Sinne der Verfahrensbeschleunigung mit dem Anwalt abstimmen will, und ggf. seine Zustimmung hierzu braucht? Ich denke da an eine Amtsrichterin in Hamburg, die mich zum Termin 200 Km anreisen ließ, nur um mir mitzuteilen, dass sie raten würde die Klage zurück zu nehmen, weil sie mit einem Detail nicht einverstanden war, das man auch problemlos wunschgemäß gerne anders hätte regeln können. So hatten dann die Kollegen beim Landgericht auch noch mal Spaß mit dem Fall. Das kostete zusätzliche Monate und Geld. Eine Amtsrichterin in Hildesheim hielt eine Kalkulation für falsch, fragte aber auch nicht nach, wie ich zu den Zahlen gekommen sei, und wie ich diese gerechnet hätte, und sorgte in der Berufungsinstanz dann für eine sehr peinliche Entschuldigung des Kammervorsitzenden für eine Kollegin, die offensichtlich die Grundrechenarten im Zahlenbereich bis 100 nicht beherrsche.

Warum lässt man Dinge offenbar mit Genuss liegen, bis sich der Anwalt nach der dritten erfolglosen Sachstandsanfrage mit der Bitte um Bestätigung der Mutmaßung an das Gericht wendet, ob diesem ggf. noch etwas fehlen könnte, um dem Verfahren Fortgang zu geben?

Wer macht sich bei Gericht wirklich Gedanken darüber, was es für die Parteien wirtschaftlich bedeutet, wenn Verfahren wegen Kleinigkeiten nicht entschieden werden? Der Amtsrichter, der erst auf wiederholte Nachfrage mitteilte, dass er sich leider außer Stande gesehen hätte ein Versäumnisurteil zu erlassen, weil er bzgl. der Zinsforderung ein Detail anders sehe (was zu sagenhaften 2 Cent Abweichung führte), und statt entsprechender Teilabweisung dann erst einmal eine Korrektur verlangte (das Urteil brauchte dann weitere sechs Wochen), ist leider kein Einzelfall.

Gruß vom Wiz

Huhu,

Ich arbeite selbst als Unternehmensjurist, und da würde man
mir den Kopf abreißen, wenn ich z.B. auch nur ansatzweise so
„arbeiten“ würde, wie mein alter Ausbilder zu
Referendarzeiten. Mein Vorstand hat sehr genaue Vorstellungen
davon, wie lange ich mir für das ein oder andere Thema Zeit
lassen darf, und in welchem Umfang „Runden geflogen“ werden
dürfen, bis eine Sache zum Abschluss kommt. Anwälte in großen
Kanzleien werden ebenso gemessen, und sind sich der
Konsequenzen bewusst, die ihnen bei Bummelei drohen.

Hmm, naja, ich war ja davor in genau so einer Großkanzlei. Irgendwie kann ich es dennoch nicht vergleichen. Die Arbeit des Richters ist einfach zu terminsfixiert und das (in jedem Verfahren) nunmal in größeren Abständen (mündliche Verhandlung, VT, etc.). Demgegenüber habe Anwälte einfach viel kürzere Abgabefristen, insb. meine ich jetzt die beratenden Anwälte gegenüber ihren Mandanten. Aber auch hier ist eine Anwensenheitskontrolle irgendwie genau so sinnlos. Entweder die Antwort, der Vertrag, das Schreiben, der DD-Bericht, etc. ist dann und dann da oder nicht. Und wenn nicht, brauchts ne gute Ausrede, ansonsten muss man halt mal wieder NJW hinten lesen.

Kurz: Der gesamte Rechtsbreich ist m.E. keiner für Anwesenheitspflichten- oder kontrollen. Die Ergebniskontrolle reicht völlig und ist aussagekräftig genug.

Natürlich soll man nicht der faulste Amtsrichter sein, sondern gerade ich gehöre zu denen, die wenig Verständnis für Kollegen haben, die nie in der Wirtschaft waren und sich dort bewähren (und so lange arbeiten) mussten und dann ständig über die „Belastung“ jammern. Aber kontrollieren sollte man das doch (wenn bei Richtern überhaupt) anders.

Was die Zählkartengeschichte angeht, so meine ich diese
wunderbar kleinen Zettel im halben Postkartenformat mit zwei
Spalten (eigentlich nur Vorderseite) für die Einträge der
Vorlagen jeder Akte, die in Nds. damals zur
Performance-Messung eingesetzt wurden (k.A. ob die heute noch
verwendet werden). D.h. je öfter die Akte auf den Schreibtisch
kam, um so besser für das Bild des überarbeiteten
Amtsrichters. Mein besonderer Freund schaffte es in einfachen
Angelegenheiten auf Karten mit voll beschriebenen Vorder- und
Rückseiten, und niemand hat da mal nachgehakt was das alles
für angeblich ach so komplexe Dinge waren, die da erst nach
Jahren zu einem Ende kamen.

Ok, das gibts bei uns nicht. Die Verfahren sind entweder auf uns eingertagen oder eben nicht. Ausgetragen werden sie erst, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Und daher kommt dann eben auch die Frage nach dem notwendigen
Pragmatismus: Warum kann man nicht zum Telefonhörer greifen,
wenn man Dinge nicht verstanden hat/rückfragen will, Dinge im
Sinne der Verfahrensbeschleunigung mit dem Anwalt abstimmen
will, und ggf. seine Zustimmung hierzu braucht? Ich denke da
an eine Amtsrichterin in Hamburg, die mich zum Termin 200 Km
anreisen ließ, nur um mir mitzuteilen, dass sie raten würde
die Klage zurück zu nehmen, weil sie mit einem Detail nicht
einverstanden war, das man auch problemlos wunschgemäß gerne
anders hätte regeln können.

Das sehe ich allerdings ganz genau so. Ich hab von Anfang an, weil ich es als Anwalt eben gewohnt war, regelmäßig zum Telefon gegriffen und kläre einen erhebliche Teil der Verfahren hierüber ab. Genau so oft müssen, damit es seinen „ordentlichen Weg geht“ rechtzeitige und umfassende Hinweise erteilt werden, damit die Partei weiß, wo man steht (oder was man als Richter falsch sieht). Da schütteln auch viele Kollegen mit dem Kopf, dass man von sich aus Anwälte anruft (dementsprechend sehen dann aber auch deren Bestandszahlen aus, was wieder viel Dezernatsarbeit und viele Termine bringt, dann wird wieder gejammert…).

So hatten dann die Kollegen beim
Landgericht auch noch mal Spaß mit dem Fall. Das kostete
zusätzliche Monate und Geld. Eine Amtsrichterin in Hildesheim
hielt eine Kalkulation für falsch, fragte aber auch nicht
nach, wie ich zu den Zahlen gekommen sei, und wie ich diese
gerechnet hätte, und sorgte in der Berufungsinstanz dann für
eine sehr peinliche Entschuldigung des Kammervorsitzenden für
eine Kollegin, die offensichtlich die Grundrechenarten im
Zahlenbereich bis 100 nicht beherrsche.

Ja, genau sowas meine ich. Halte ich für absolut unverantwortlich.

Warum lässt man Dinge offenbar mit Genuss liegen, bis sich
der Anwalt nach der dritten erfolglosen Sachstandsanfrage mit
der Bitte um Bestätigung der Mutmaßung an das Gericht wendet,
ob diesem ggf. noch etwas fehlen könnte, um dem Verfahren
Fortgang zu geben?

Wie gesagt, hier rennst Du offene Türen ein. Es gibt aber auch viele, die m.E. hier vorbidlich arbeiten (und mit einer Anwesenheitskontrolle ändern man daran natürlich auch nix).

Wer macht sich bei Gericht wirklich Gedanken darüber, was es
für die Parteien wirtschaftlich bedeutet, wenn Verfahren wegen
Kleinigkeiten nicht entschieden werden? Der Amtsrichter, der
erst auf wiederholte Nachfrage mitteilte, dass er sich leider
außer Stande gesehen hätte ein Versäumnisurteil zu erlassen,
weil er bzgl. der Zinsforderung ein Detail anders sehe (was zu
sagenhaften 2 Cent Abweichung führte), und statt
entsprechender Teilabweisung dann erst einmal eine Korrektur
verlangte (das Urteil brauchte dann weitere sechs Wochen), ist
leider kein Einzelfall.

Auch das finde ich in der Tat seltsam. Wenn ich beim VU Neben- oder auch Hauptforderungen teilweise für unbegründet halte (und das dummer Weise auch erst bei Erlass merke und nicht vorher, wie es sich gehört, einen Hinweis gegeben habe), dann rufe ich den Anwalt kurz an und entweder, ich habe kurze Zeit später eine Teilrücknahme per Fax (was bisher immer der Fall war) oder es ergeht eben Teilabweisung.

Also wie gesagt, ich bin da ganz bei Dir, aber wir haben auch viele gute Leute und ich könnte jetzt auch ein bißchen über Anwälte vom Leder ziehen, die uns und den Parteien das Leben seeeehr schwer machen, weil sie einfach vieles nicht verstanden haben (aber gegen alles dann Rechtsmittel wegen fehlender Hinweise einlegen, manche scheinen zu denken, ich solle ihnen eigentlich die Klageschrift schreiben oder das Urteil vorher zur Stellungnahme geben) und sich auf die Termine nicht vorbereiten, etc.

Naja, das gehört wohl alles zum Beruf :smile:

Gruß
Dea

Wo hast Du das denn her? U - Haft wird bei Verdunklungs -
Wiederholungs - oder Fluchtgefahr angeordnet. Ist keines davon
gegeben, gibt es auch keine U - Haft.

Das sieht das Gesetz aber anders:

http://dejure.org/gesetze/StPO/112a.html

Abschreckend ist nicht die Höhe er zu erwartenden Strafe,
sondern die Höhe des Risikos, erwischt zu werden.

Davon gehe ich auch aus.

Hallo,

wie schon geschrieben, reine Anwesenheitskontrollen meine ich auch nicht. Ich bin ja selbst das beste Beispiel dafür, dass man wunderbar auch vom heimischen Schreibtisch, im Zug, auf dem Flughafen, im Hotel produktiv arbeiten kann, sich hierbei auch mal Pausen für andere Dinge gönnt (Zeit, die die Kollegen im Büro mit „Sozialkontakten“ verbringen), … und trotzdem sein Pensum so schafft, dass niemand was an den Durchlaufzeiten zu bemängeln hat.

Aber was mir in der Justiz fehlt, ist die „Instanz“, die sich im Nachhinein mal stichprobenweise die Akten durchsieht, feststellt, was an Durchlaufzeiten für bestimmte Fallgruppen akzeptabel ist, und nachfragt, wenn ein Kollege da ständig drüber liegt, die Akten mehr als doppelt so oft auf dem Schreibtisch hat, als der Kollege im Büro nebenan, die Urteile in höheren Instanzen außergewöhnlich oft gekippt werden, klare handwerkliche Fehler haben, und die dann auch in der Lage wäre geeignete Konsequenzen zu ziehen, und hierfür einen entsprechenden Maßnahmenvorrat hätte.

Ich weiß, dass es schwer ist, als Richter am Amtsgericht mit ggf. schon Mitte 30 das Ende der Karriereleiter erreicht zu haben, und sich trotzdem bis 65 noch die Motivation zu erhalten. Aber der absolut sichere Hafen, der eine solche Position heute ist, lädt natürlich geradezu ein, es mehr als nur ruhig angehen zu lassen, und sich gottgleich zu fühlen, mit der Konsequenz „was interessiert es mich, ob der Kläger aufgrund meiner gemütlichen Arbeitsweise zwischenzeitlich insolvent geht“ Und genau diese Abgehobenheit davon, was Verfahren wirtschaftlich und persönlich für die Beteiligten bedeuten, dass diese nicht nur Selbstzweck sind, dem „Schönheitsideal“ des Vorsitzenden zu entsprechen haben, …, sondern dass hier eine für viele Beteiligte existenzielle Dienstleistung zu erbringen ist, bei der es oft mehr um Geschwindigkeit und eine noch irgendwie akzeptable Lösung, als um die perfekte Lösung in drei Jahren geht, die spürt man leider oft.

Eines der wenigen Mandate, die ich aktuell noch nebenbei habe, ist ein Betreuungsfall, wo ein wohlhabender dementer Mensch mit einer höchst kuriosen Vollmacht zwecks Maximierung des Erbes und angestrebter eigener kostenloser Nutzung der Immobilie des Betroffenen plötzlich über Nacht in ein billigst mögliches Heim in ein Doppelzimmer verfrachtet wurde, obwohl er immer häusliche Unterbringung gewünscht hatte, und entsprechende Mittel für die notwendige Pflege und Betreuung vorhanden sind. Nachdem ich nach einem Jahr Verfahensdauer mal sehr deutlich geworden bin, kam dann innerhalb einer Woche ein ablehnender Minimalbeschluss in Sachen Betreuerbestellung. Ich weiß wirklich nicht, ob wir es noch schaffen werden, diese Person zu Lebzeiten noch in ein ihrer Erkrankung und ihren finanziellen Möglichkeiten angemessenes Heim, oder besser noch zurück in das eigene Haus zu bekommen. Da frage ich mich schon, ob sich so ein Amtsrichter mal darüber Gedanken macht, was es heißt, gegen seinen Willen aus dem eigenen Haus verschleppt zu werden, und von jetzt auf gleich ein Zimmer mit einer wildfremden Person teilen zu müssen?

Natürlich will ich auch die Anwaltskollegen nicht in Gänze in Schutz nehmen. Auch bei vielen Kollegen stellt man eine überschießende Freude am Streit fest, die nicht ansatzweise den Interessen der Mandantschaft gerecht wird. Und viele Kollegen sind offenbar aufgrund wirtschaftlicher Zwänge auch gezwungen wirklich jeden Blödsinn mitzumachen, der nur irgendwie ein paar Cent abwirft. Mich hat das immer angewidert, wenn junge Kollegen gleich einen auf dicke Hose machen, Kanzlei in bester Lage, Personal, dickes Auto und schönes Haus anfinanzieren, und dann mit ordentlicher Arbeit nicht hinterher kommen, dies alles zu stemmen, und dann nicht mehr in der Lage sind, auch mal Leute freundlich aber bestimmt abzuwimmeln, denen man nur den guten Rat geben kann, ihre Dinge anderweitig zu regeln.

Daher bin ich ehrlich gesagt froh, heute eigentlich nur noch mit Leuten zu tun zu haben, die dem wirtschaftlichen Unternehmenserfolg verpflichtet sind, und mit denen man in erstaunlicher Geschwindigkeit und mit großem Pragmatismus Dinge im Wert von Millionenbeträgen geregelt bekommt, ohne sich gegenseitig böse zu sein, dass man die Interessen des eigenen Unternehmens wahren muss. Da wird geflaxt, gescherzt, gelacht, über die Kinder und den letzten Urlaub geplaudert, und dann setzt man sich beim Kaffee hin, und bringt die Dinge in wenigen Stunden durch, bevor hinterher alle Beteiligten mit einem guten Gefühl sich wieder verabschieden.

Gruß vom Wiz

Aber was mir in der Justiz fehlt, ist die „Instanz“, die sich
im Nachhinein mal stichprobenweise die Akten durchsieht,
feststellt, was an Durchlaufzeiten für bestimmte Fallgruppen
akzeptabel ist, und nachfragt, wenn ein Kollege da ständig
drüber liegt, die Akten mehr als doppelt so oft auf dem
Schreibtisch hat, als der Kollege im Büro nebenan, die Urteile
in höheren Instanzen außergewöhnlich oft gekippt werden, klare
handwerkliche Fehler haben,

Naja, das gibt es ja. Natürlich kennen die Gerichtsleitung und auch die nächste Instanz ebenso wie alle Kollegen ihre Pappenheimer ganz genau. Da braucht man gar keine Stichproben. Die Erledigungs- und Bestandszahlen sind alles andere als ein Geheimnis, die Berufungsquote, jedenfalls in den Fällen, in denen sie bedenklich ist, auch. Also bekannt ist ist das sehr wohl.

und die dann auch in der Lage wäre
geeignete Konsequenzen zu ziehen, und hierfür einen
entsprechenden Maßnahmenvorrat hätte.

Tja, und da haben wir nun das Problem. Ganz ehrlich, alle Direktoren, bzw. Präsidenten wünschen sich solche Möglichkeiten. Das ist denen keineswegs egal (denn danach werden letztlich auch sie bewertet und wer sich in die Gerichtsverwaltung- Leitung begibt, der will auch gerne noch immer ein bißchen höher). Die Kollegen, insb. die neuen, sind auch nicht erfreut, wenn diese Dezernate irgendwann wandern und man plötzlich über 400 Akten vor sich hat oder diese zur Hälfte auf die anderen verteilt werden.

Man braucht nicht glauben, dass sei den anderen egal, ein Gericht ist eine Behörde/ein Unternehmen wie jedes andere, wenn es darum geht, wie Mitarbeiter durch andere und die Leitung beurteilt und angesehen werden. Allein es fehlt an den Sanktionsmöglichkeiten. Denn welche sollten das denn sein?

Ich weiß, dass es schwer ist, als Richter am Amtsgericht mit
ggf. schon Mitte 30 das Ende der Karriereleiter erreicht zu
haben, und sich trotzdem bis 65 noch die Motivation zu
erhalten.

Das muss man aber, wenn man sich für den Job entscheidet. Ich hätte auch in der Großkanzlei bleiben und Karriere machen können. Für diejenigen, die dennoch in die Justiz gehen und dann lamentieren, sie wären nicht motiviert, weil sie ja nicht weiter kommen, habe ich kein Verständnis. Zudem gibt es unzählige Veränderungsmöglichkeiten (Abordnungen in Ministerien, zur EU, etc.).

Aber der absolut sichere Hafen, der eine solche
Position heute ist, lädt natürlich geradezu ein, es mehr als
nur ruhig angehen zu lassen, und sich gottgleich zu fühlen,
mit der Konsequenz „was interessiert es mich, ob der Kläger
aufgrund meiner gemütlichen Arbeitsweise zwischenzeitlich
insolvent geht“ Und genau diese Abgehobenheit davon, was
Verfahren wirtschaftlich und persönlich für die Beteiligten
bedeuten, dass diese nicht nur Selbstzweck sind, dem
„Schönheitsideal“ des Vorsitzenden zu entsprechen haben, …,
sondern dass hier eine für viele Beteiligte existenzielle
Dienstleistung zu erbringen ist, bei der es oft mehr um
Geschwindigkeit und eine noch irgendwie akzeptable Lösung, als
um die perfekte Lösung in drei Jahren geht, die spürt man
leider oft.

Ja, das gibt es. Aber man muss hier doch wirklich deutlicher Differenzieren und nicht alle über einen Kamm scheren. Wir haben sehr viele sehr gute, engagierte und sozialkompetente Leute. Und wie gesagt, die Anwaltschaft leistet zu der Verfahrensdauer oftmals einen erheblichen Teil bei.

Eines der wenigen Mandate, die ich aktuell noch nebenbei
habe, ist ein Betreuungsfall, wo ein

Ich denke, Einzelfälle sind hier nicht weiterführend. Ich kann auch von dem Verfahren mit dem Anwalt, etc. sprechen. Ist nicht repräsentativ.

Natürlich will ich auch die Anwaltskollegen nicht in Gänze in
Schutz nehmen. Auch bei vielen Kollegen stellt man eine
überschießende Freude am Streit fest, die nicht ansatzweise
den Interessen der Mandantschaft gerecht wird. Und viele
Kollegen sind offenbar aufgrund wirtschaftlicher Zwänge auch
gezwungen wirklich jeden Blödsinn mitzumachen, der nur
irgendwie ein paar Cent abwirft. Mich hat das immer
angewidert, wenn junge Kollegen gleich einen auf dicke Hose
machen, Kanzlei in bester Lage, Personal, dickes Auto und
schönes Haus anfinanzieren, und dann mit ordentlicher Arbeit
nicht hinterher kommen, dies alles zu stemmen, und dann nicht
mehr in der Lage sind, auch mal Leute freundlich aber bestimmt
abzuwimmeln, denen man nur den guten Rat geben kann, ihre
Dinge anderweitig zu regeln.

Schlimm ist es da vor allem in den Großstädten, wo nicht alles schön auf betsimmte Anwälte/Kanzleien verteilt ist. Das ist ein Hauen und Stechen um jeden Cent und der Ton gegenüber dem Kollegen und dem Gericht ist da oftmals fehl am Platz.

Daher bin ich ehrlich gesagt froh, heute eigentlich nur noch
mit Leuten zu tun zu haben, die dem wirtschaftlichen
Unternehmenserfolg verpflichtet sind, und mit denen man in
erstaunlicher Geschwindigkeit und mit großem Pragmatismus
Dinge im Wert von Millionenbeträgen geregelt bekommt, ohne
sich gegenseitig böse zu sein, dass man die Interessen des
eigenen Unternehmens wahren muss. Da wird geflaxt, gescherzt,
gelacht, über die Kinder und den letzten Urlaub geplaudert,
und dann setzt man sich beim Kaffee hin, und bringt die Dinge
in wenigen Stunden durch, bevor hinterher alle Beteiligten mit
einem guten Gefühl sich wieder verabschieden.

Das war für mich auch das tolle an der Großkanzlei. Man hat es nur mit gut qualifizeirten (und erzogenen!) Menschen zu Tun (sei es Mandanten oder anderen Kanzleien), die letztlich ja alle ein Ziel verfolgen. Da wird hier und da mal gefeilscht aber letztlich sind alle daran interessiert, die Sache über die Bühne zu kriegen und alle haben was davon. Das ist eines der „Pro`s“ eines solchen Jobs.

In dem Sinne.
Dea