Hallo,
ich weiß, dass Verbindungen zwischen „Ariern“ und Juden unter
der NS-Herrschaft verboten waren und strafrechtlich verfolgt
wurden.
Unter dem Stichwort „Rassenschande“ findest Du dazu Einiges.
Wie verhielt es sich aber mit Ehen, die bereits vor
'33 geschlossen worden waren. Waren solche Verbindungen
toleriert? Bestand eine Art „Bestandsschutz“ für jüdische
Ehepartner bzw. gemeinsame Kinder?
Auf die nicht-jüdischen Partner wurde massiv Durck ausgeübt sich scheiden zu lassen. Taten sie das nicht, hatten sie massive berufliche Nachteile zu befürchten. Als Beamte wurden sie aus dem Staatsdienst entlassen.
Der jüdische Partner einer solchen Ehe war (meist) solange geschützt, wie die Ehe bestand. Bei Scheidung oder im Todesfall des nicht-jüdischen Partners war der Schutz dann hinfällig.
Bei den Kindern aus den gemischten Beziehungen hing es vom Status ab, also ob Vater oder Mutter „arisch“ waren oder nicht („arischer“ Vater war günstiger als „arische“ Mutter), ob sie Mitglieder der jüdischen Gemeinde waren, ob sie als „Geltungsjuden“ klassifiziert waren oder nicht …
Tendenziell kann man sagen, daß der Anteil nicht-jüdischer Frauen, die bei ihren jüdischen Männern geblieben sind, höher war als der Anteil nicht-jüdischer Männer, die bei ihren jüdischen Frauen geblieben sind.
Aber die Sache mit dem Schutz war relativ - hing auch davon ab, von welcher Phase des Nationalsozialismus wir reden und von welcher Region genau.
In Berlin sollten im Februar 1943 alle noch in der Stadt befindlichen Juden deportiert werden. Diejenigen, die „arisch versippt“ waren (also nicht-jüdische Partner hatten oder Kinder aus Mischehen waren), wurden in ein eigenes Sammellager gebracht. Dort haben ihre nicht-jüdischen Partnerinnen eine Woche demonstriert und sie frei bekommen.
Mehr unter „Frauenprotest“ und „Rosenstrasse“.
Viele Grüße
Iris