Hallo,
wenn ein Missbrauchsfall (brutale Gewalt und Missbrauch an Stieftochter 14 Jahre alt) bekannt wird, wie sollte sich der Kindergarten verhalten, wenn der Vater nach wie vor im Kindergarten ein und ausgeht? Er hatte nur eine Haftstrafe von 2 Jahren auf Bewährung bekommen und lebt allein mit seinem leiblichen Kind-Mädchen, welches in den besagten Kindergarten geht. Und wie würdet Ihr Euch als Eltern von Kindern, die den gleichen Kindergarten besuchen, verhalten?
Danke!
Hallo,
wenn ein Missbrauchsfall (brutale Gewalt und Missbrauch an
Stieftochter 14 Jahre alt) bekannt wird
da würde ich als allererstes genauer hinschauen, WAS da von
WEM WIE „bekannt geworden“ ist. Die Formulierung irritiert mich
etwas. Wie ist das denn genau abgelaufen?
.m
Hallo,
Stieftochter 14 Jahre alt)
…
welches in den besagten Kindergarten
geht.
ist das Mädchen jetzt 14 Jahre alt oder erst 4?
Macht einen nicht unerheblichen Unterschied.
Zudem möchte ich das unterstützen, was Malte schrieb.
Ein Rufmord ist schnell begangen.
Gandalf
Gandalf + Malte: ganz eurer Meinung!
Hallo,
Wie meinen Vorredner:
Bis ich nicht felsenfest davon überzeugt bin, was der Mann getan (oder nicht getan) hat, habe ich grundsätzlich nichts gegen niemandem. Und für mich felsenfest heisst, einen Beweis zu haben, daß etwas in der Art passiert ist.
Ausserdem möchte ich noch zu denken geben, daß der Mensch ist entweder krank (und dann vermutlich in Behandlung), oder hatte einen stichfesten Grund, so zu handeln wie er es angeblich gemacht hat. Und bis das bewiesen ist, ist er unschuldig.
Ausserdem sollte irgendeinen Gefahr von ihm ausgehen, so wird das dem JA dem KiGA-Leitung mitgeteilt haben. Wenn der kiGa nichts unternommen hat, um den „in- und ausgang“ dieses menschen zu unterbinden, dann höchstwahrscheinlich weil es nicht notwendig ist.
Na ja, cih glaube an das Gute in menschen…
Schöne Grüße,
Helena
Auch Hallo,
wenn es stimmt, dass der Vater zu 2 Jahre auf Bewährung verurteilt
wurde, dann ist der Sachverhalt dem Gericht bekannt.
Wenn der Kindergarten keine Informationen hat, dann würde ich an deiner Stelle diesen informieren und die Leitung des Kindergartens weiß dann, wie sie weiter vorgehen müssen.
Und wie würdet Ihr Euch als Eltern von Kindern, die den
gleichen Kindergarten besuchen, verhalten?
Ich würde mit der Leitung des Kindergartens reden, damit sie informiert sind welche Gerüchte im Umkreis sind und diese auf den Wahrheitsgehalt prüfen.
Im Kindergarten passiert deinem Kind nichts, also mache dir da keine Sorgen.
Der Vater bringt sein Kind hin und holt es wieder ab, genau wie du dein Kind.
Wenn die Leitung des Kindergartens informiert ist, dann können sie
auch verhindern, dass dem Kind (dessen Vater beschuldigt wird) durch
unsachgemäße Reaktionen von Eltern und Kindern, ein zusätzlicher Schaden entsteht.
Wenn du von irgendwelchen Eltern/Nachbarn/Freunden diese Information bekommen hast, dann hab so viel Courage und erzähle es nicht hinterrücks weiter, sondern informiere über den Kindergarten die dafür zuständigen Behörden.
Gruß
ReMa
Hallo,
wenn ein Missbrauchsfall (brutale Gewalt und Missbrauch an
Stieftochter 14 Jahre alt) bekannt wird, wie sollte sich der
Kindergarten verhalten, wenn der Vater nach wie vor im
Kindergarten ein und ausgeht? Er hatte nur eine Haftstrafe von
2 Jahren auf Bewährung bekommen und lebt allein mit seinem
leiblichen Kind-Mädchen, welches in den besagten Kindergarten
geht. Und wie würdet Ihr Euch als Eltern von Kindern, die den
gleichen Kindergarten besuchen, verhalten?
wenn man eine 14jährige nicht brutal vergewaltigst, sondern mit ihr schläft und sie im nachhinein erklärt, sie wäre eigentlich nicht so wirklich bereit gewesen, dann bekommt man eine strafe.
vergewaltigt man sie brutal, dann dürfte da nichts mehr mit bewährung sein.
mfg:smile:
rené
nochmal:
mir wurde das durch die Zeitung bekannt. In den regionalen Nachrichten wurde es auch gesendet. Er wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er hat die Kinder (damals 8 und 14, das waren Kinder, welche die Frau mit eingebracht hatte) nächtens schwer arbeiten lassen (Hausbau), mussten Regenwasser trinken, im Keller ohne Decke schlafen und sie wurden mit der Eisenstange verprügelt. Das während die Mutter in der Nachtschicht war, allerdings wusste sie davon und hatte die Kinder selbst auch verprügelt. Zudem hatte der Stiefvater die damals 14jährige missbraucht. So das ist jetzt zwar 4 Jahre her, das Mädchen ist heute 18. Na und?! Hat das etwa was zu bedeuten? 2 Jahre auf Bewährung für wieder zwei geschädigte Kinderseelen!! Dieser Mann lebt jetzt getrennt von der Frau und wohnt allein mit dem gemeinsamen Kind-Mädchen! (6), welches eben bei uns in den Kindergarten geht. Das andere gemeinsame Kind lebt bei der Mutter und was mit den geschädigten Stiefkindern ist, weiß ich nicht. Ich frag mich, wie sowas geht, nur 2 Jahre Bewährung und dass sogar noch ein -sein- Kind mit so einem Monster allein ist/lebt!
Der Kindergarten weiß davon und sagt „wir können nichts machen“, der Mann geht dort freudestrahlend ein und aus und kommt sogar morgen noch mit zum gemeinsamen Ausflug (Kindergarten-Ausflug mit Eltern). Wie kann der noch soviel Dreistheit besitzen? Ich verstehs nicht nein.
ist das Mädchen jetzt 14 Jahre alt oder erst 4?
Macht einen nicht unerheblichen Unterschied.
wie bitte?? ach dann gehts ja noch?
@Mod kann geschlossen werden
Thema kann geschlossen werden
Hallo,
wenn man eine 14jährige nicht brutal vergewaltigst, sondern
mit ihr schläft und sie im nachhinein erklärt, sie wäre
eigentlich nicht so wirklich bereit gewesen, dann bekommt man
eine strafe.
Es ging darum, dass der Stiefvater seine (damals? - wann?) 14jaehrige Tochter vergewaltig haben soll. Die jetzt vierjaehrige leibliche Tochter geht in einen Kindergarten.
Jedenfalls sieht die Sache bei einem Tochter/Abhaengigen - Vater-Verhaeltnis anders aus, als bei „einfach nur“ mit einer unter 14jaehrigen schlafen.
Gruss
Elke
PS: mir ging es nur um die Antwort auf chatairliner, ansonsten will ich mir keinerlei Urteil ueber den Mann erlauben - die Informationen sind zu duerftig
Hallo,
Der Kindergarten weiß davon und sagt „wir können nichts
machen“,
Wieso sollten sie auch? Es ist Aufgabe der Justiz, für Strafe zu sorgen, nicht unsere. Du kannst davon ausgehen, dass das zuständige Gericht sich die Sache genauer angeschaut hat als die Zeitung.
der Mann geht dort freudestrahlend ein und aus und
kommt sogar morgen noch mit zum gemeinsamen Ausflug
(Kindergarten-Ausflug mit Eltern). Wie kann der noch soviel
Dreistheit besitzen? Ich verstehs nicht nein.
Das ist ja was anderes, da geht es dir um den Kerl selbst, nicht um den Kindergarten.
Willst du jemanden denn wirklich verstehen, der das getan hat, was du oben geschrieben hast?
Grüße,
Moritz
1 „Gefällt mir“
Tach,
Du hast da also was in der Zeitung gelesen.
Der Kindergarten weiß davon und sagt „wir können nichts machen“
ja herrje, was erwartest Du denn? Ernsthaft, sag mal.
der Mann geht dort freudestrahlend ein und aus und
kommt sogar morgen noch mit zum gemeinsamen Ausflug
(Kindergarten-Ausflug mit Eltern). Wie kann der noch soviel
Dreistheit besitzen? Ich verstehs nicht nein.
Nochmal: Was erwartest Du denn?
Gruß,
Malte
PS: Wann hier ein Thema geschlossen wird, entscheidest nicht Du.
Hallo
Ich frag mich,
wie sowas geht, nur 2 Jahre Bewährung …
Meiner Meinung nach müsste man als Bürger ein im Namen des Volkes gesprochenes Urteil einsehen können. Da müsste es ja auch eine Urteilsbegründung geben.
Für NRW habe ich sowas gefunden, da müsstest du nur wissen, welches Gericht ihn wann verurteilt hat, oder das Aktenzeichen.
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
…und dass sogar noch ein
-sein- Kind mit so einem Monster allein ist/lebt!
Irgendwie fällt mir da der Vater ein, der seit Jahren dem Jugendamt als gewalttätig und drogensüchtig bekannt war, und der aber dennoch viele Monate lang noch die Gelegenheit erhielt, seinen kleinen Sohn bei sich zu Hause zu Tode zu prügeln.
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
Irgendwie fällt mir da der Vater ein, der seit Jahren dem
Jugendamt als gewalttätig und drogensüchtig bekannt war, und
der aber dennoch viele Monate lang noch die Gelegenheit
erhielt, seinen kleinen Sohn bei sich zu Hause zu Tode zu
prügeln.
Irgendwie fällt mir da ein Vater und Lehrer ein, der durch eine hysterische Mutter aus seinem Job getrieben wird, weil sie glaubt, dass er ihre Tochter angefasst hat. Absolut keine Basis für diese Behauptung, selbst die Mutter berichtet den Vorfall so, dass ihre Tochter von dem Lehrer auf den Schoß genommen wurde und getröstet wurde, als sie hinfiel. Seither erzählt sie, dass der Lehrer seine Finger nicht bei sich behalten könne. Als sie ihn mit einem anderen Kind auf dem Schoß sah, ließ sie sich zu einigen nicht zu wiederholenden Bemerkungen hinreißen. Es handelte sich um den Sohn des Lehrers (er ist fünf). Der Lehrer ist total durch den Wind. Andere Eltern reden inzwischen über den „Vorfall“ und es fällt immer wieder der Kommentar „kein Rauch ohne Feuer“.
Gruß
Elke
5 „Gefällt mir“
hallo nochmal
mir wurde das durch die Zeitung bekannt. In den regionalen
Nachrichten wurde es auch gesendet.
es ist nicht alles so einfach. eine anklage und eine urteilsverkündung erstrecken sich über dutzende von seiten. ein zeitungsartikel kann weder inhalte, noch umstände wirklich korrekt darlegen. er ist lediglich für die emotionen gedacht.
ich will niemanden in schutz nehmen. ich denke auch, dass du schon schwierigkeiten haben wirst, ihn zu akzeptieren oder zu dulden. das ginge wahrscheinlich nicht nur dir so.
ich weiß nicht, ob es möglichkeiten gibt, alle fakten einzusehen oder nicht. medien im allgemeinen können sehr hässlich sein und fakten so verdrehen, dass es gut ankommt.
mfg:smile:
rené
p.s.: ein wenig möchte ich auch noch ans deutsche recht glauben…mach es mir nicht kaputt:smile:
Hallo FantasTiger,
wie sollte sich der
Kindergarten verhalten, wenn der Vater nach wie vor im
Kindergarten ein und ausgeht?
Wie sollte er sich denn Deiner Meinung nach verhalten? Dem Vater Hausverbot geben? Allerdings würde ich als Kindergartentante schon das besagte Kind etwas im Auge behalten - aber im positiven Sinne. Also auf verdächtig viele blaue Flecken, Verhaltenauffälligkeiten etc. gucken und gegebenenfalls entsprechend reagieren. Wie und was das „entsprechend“ ist, kann ich aus der Ferne nicht präzisieren, das sollte aber die Kindergärnterin - die ja den Fall sowie alle Beteiligten kennt - wissen.
Und wie würdet Ihr Euch als Eltern von Kindern, die den
gleichen Kindergarten besuchen, verhalten?
Ich würde meinem Kind sagen, dass das Kind dieses Vaters ein ganz armes ist und mein Kind recht lieb zu ihm sein soll
Und ausserdem würde ich ganz generell was über „fremde Männer“ (und Frauen) sowie Missbrauch und Wehrmöglichkeiten erzählen.
Alles andere ist (soll ich sagen „leider“ oder „Gottseidank“?) Sache unserer Justiz.
*wink*
Petzi
Hallo
Ja, ok, aber immerhin ist der wohl rechtskräftig verurteilt worden, und das ist doch unwahrscheinlich, dass er einfach nur so verurteilt worden. Sicher kann man den Zeitungen auch nicht alles glauben, aber wenn die solche Behauptungen aufstellen, dann muss man doch zunächst davon ausgehen, dass das wahrscheinlich stimmt, da sie sich ja sonst strafbar machen. Was Pöbel-Zeitungen ja hauptsächlich machen ist, wesentliche Tatsachen weglassen.
Klar würde ich auch nicht davon ausgehen, dass man von diesem Zeitungsbericht her genau bescheid weiß; ich würde auch noch offen lassen, ob das nicht eventuell überhaupt gelogen ist. Auch mit einer Verwechslung würde ich eventuell rechnen.
Aber ich würde das schon genau wissen wollen, was da los ist.
Viele Grüße
Simsy
Hallo
Und wie würdet Ihr Euch als Eltern von Kindern, die den
gleichen Kindergarten besuchen, verhalten?
Ich würde meinem Kind sagen, dass das Kind dieses Vaters ein
ganz armes ist und mein Kind recht lieb zu ihm sein soll 
Wirklich? Weißt du, dass es auch sehr schlimm für ein Kind sein kann, wenn es von seinen Kindergarten- oder Klassenkameraden plötzlich ohne erkennbaren Grund bemitleidet wird?
Mal abgesehen davon weiß man ja nicht, ob dieses Kind wirklich zu bedauern ist. Was ich allerdings ziemlich befremdlich finde ist, dass die Geschwister offensichtlich getrennt wurden.
Viele Grüße
Simsy
3 „Gefällt mir“
Hallo
mir wurde das durch die Zeitung bekannt. In den regionalen
Nachrichten wurde es auch gesendet. Er wurde zu 2 Jahren Haft
auf Bewährung verurteilt. Er hat die Kinder (damals 8 und 14,
das waren Kinder, welche die Frau mit eingebracht hatte)
nächtens schwer arbeiten lassen (Hausbau), mussten Regenwasser
trinken, im Keller ohne Decke schlafen und sie wurden mit der
Eisenstange verprügelt… Zudem hatte der Stiefvater die
damals 14jährige missbraucht.
Ist er eigentlich wegen all diesem verurteilt worden, oder ist es das, was ihm zunächst vorgeworfen wurde? Manche Zeitungen verwechseln das gerne mal.
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
Was ich allerdings ziemlich befremdlich finde
ist, dass die Geschwister offensichtlich getrennt wurden.
Ich habe das aus den Postings gelesen:
Die älteren Kinder sind jetzt 18 und 13. Es waren seine Stiefkinder.
Er lebt inzwischen von der Mutter getrennt. Ich nehme an, diese älteren Kinder sind bei ihr.
Er lebt mit dem gemeinsamen Kind, das jetzt 6 Jahre alt ist, ohne die Mutter.
Was mich hier befremdet, ist, warum er das Sorgerecht (anscheinend) bekommen hat - falls er wirklich wegen Kindesmisshandelung rechtskräftig verurteilt wurde.
Irgendwie sind mir hier zuviele Dinge gegeben, die nicht zusammenpassen.
Wie du woanders schreibst: Man müsste mehr gesicherte Informationen haben.
Gruss
Elke