Mit Burka auf Demo

Hallo,

in den ZDF-Nachrichten von gestern Abend wurde gezeigt, wie aktuell bei den Demonstrationen gegen den Mohammed-Film mindestens eine Frau in Burka teilnimmt. Siehe http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1738188… bei ca. 08:20.

In diesem älteren Thread (/t/frau-mit-burka-auf-oeffentlicher-demonstration/54…

Gruß
Ultra

In diesem älteren Thread
(/t/frau-mit-burka-auf-oeffentlicher-demonstration/54…
behauptet, der Gesetzgeber hätte dies durch den Wortlaut der
entsprechenden Vorschrift quasi erlaubt. Ich finde das etwas
konstruiert.

Was soll daran konstruiert sein? Es ist eine Frage der Subsumtion.

In dem damaligen Thread ist doch ausdrücklich auf den Wortlaut des § 27 iVm. § 17a VersG verwiesen worden, wonach eine Strafbarkeit eben nur dann vorliegt, wenn eine Aufmachung verwendet wird, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern

Diesen Passus, den der Gesetzgeber ausdrücklich aufgenommen hat und der eben auf die Zweckbestimmung gerichtet ist, die Identität zu verschleiern, kann man nicht einfach ignorieren und von einer Konstruktion reden. Man muss sich damit schon auseinander setzen.

Bloß, weil die Burka vorgeblich aus religiösen
Gründen getragen wird,

Ob das vorgeblich ist oder nicht, wird man mit diesem Satz wohl kaum beantworten und einfach beiseite schieben können. Genau das wird das Gericht im Einzelfall entscheiden müssen, und zu der Frage, ob das Tragen der Burka von der Religionsfreiheit erfasst wird, ist ja nun auch schon einiges gesagt worden. Auch damit sollte man sich auseinander setzen.

soll ein Sonderrecht gelten für das,
was bei anderen eine Straftat ist?

Das ist kein Sonderrecht, sondern ein Tatbestandsmerkmal des § 27 VersG, dass subsumiert und positiv festgestellt werden muss, so, wie bei allen anderen Gesetzen auch.

Zunächst mal, dea, mach dir keine Sorgen, dass ich mit deiner besserwisserischen Art nicht zurecht käme. Da habe ich sogar mit gerechnet, wie bei Rechts_fragen_ hier üblich. Ich konzentriere mich mal auf das inhaltliche.

In dem damaligen Thread ist doch ausdrücklich auf den Wortlaut
des § 27 iVm. § 17a VersG verwiesen worden, wonach eine
Strafbarkeit eben nur dann vorliegt, wenn eine Aufmachung
verwendet wird, die geeignet und den Umständen nach darauf
gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Genau, das ist der Wortlaut. Bringt uns also zu der Frage, ob das Tragen einer Burka den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern. Ich verstehe durchaus das Nein-Argument. Wenn jemand ausschließlich immer eine Burka trägt, sobald er (bzw. sie) vor die Tür geht, könnte das was anderes sein, als wenn jemand sich für die Demo schnell was überzieht.

Nur, bleibt es nicht dabei, dass es darauf ankommt, ob die Burka darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern? Ich würde hierbei fragen, ob die Burka nicht auch mehrere Zwecke beinhalten könnte. Es sollen mit ihr ja die iwS die weiblichen Reize verdeckt werden. Diese visuellen Reize, also das Aussehen, werden doch auch zur Feststellung der Identität genutzt. Die Frage wäre also, ob nicht jemand, der immer eine Burka trägt, auch gegen das Vermummungsverbot verstoßen könnte.

Diesen Passus, den der Gesetzgeber ausdrücklich aufgenommen
hat und der eben auf die Zweckbestimmung gerichtet ist, die
Identität zu verschleiern, kann man nicht einfach ignorieren
und von einer Konstruktion reden. Man muss sich damit schon
auseinander setzen.

Genau das bezwecke ich doch mit der Frage.

Ob das vorgeblich ist oder nicht, wird man mit diesem Satz
wohl kaum beantworten und einfach beiseite schieben können.
Genau das wird das Gericht im Einzelfall entscheiden müssen,

Wie würde denn ein hier anwesender Amtsrichter entscheiden?

und zu der Frage, ob das Tragen der Burka von der
Religionsfreiheit erfasst wird, ist ja nun auch schon einiges
gesagt worden. Auch damit sollte man sich auseinander setzen.

Jo, das habe ich jedoch nicht mitbekommen, bitte entschuldige.

soll ein Sonderrecht gelten für das,
was bei anderen eine Straftat ist?

Das ist kein Sonderrecht, sondern ein Tatbestandsmerkmal des §
27 VersG, dass subsumiert und positiv festgestellt werden
muss, so, wie bei allen anderen Gesetzen auch.

Jo, das ist sicherlich so, wie du es sagst. Nur sind auch alle vor dem Gesetz gleich. Die Frage wäre also, ob hier ungleiche Sachverhalte zugrundeliegen. Wenn du sagst ja, wäre das ja okay. Nur wollte ich es eben gerne wissen, ob es so ist oder nicht.

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Im Winter darfst du beispielsweise auch mit Tuch vor dem Mund auf eine Demo gehen.

Wenn die Vermummung durch das Wetter gerechtfertigt ist, ist sie nicht strafbar.

Ich würde hierbei fragen, ob die Burka nicht auch
mehrere Zwecke beinhalten könnte. Es sollen mit ihr ja die iwS
die weiblichen Reize verdeckt werden. Diese visuellen Reize,
also das Aussehen, werden doch auch zur Feststellung der
Identität genutzt. Die Frage wäre also, ob nicht jemand, der
immer eine Burka trägt, auch gegen das Vermummungsverbot
verstoßen könnte.

Mir ist weder bekannt, noch nachvollziehbar, dass eine Burka aufgrund des religiösen oder kulturellen Hintergrundes dazu bestimmt sein soll, die Identität der Person zu verhindern. Die Gründe sind die, die zunächst dargelegt wurden.

Sollte das Gericht in der konkreten Situation im Rahmen der Tatsachenfeststellung dazu kommen, dass das doch so wäre, wäre der Straftatbestand wohl erfüllt. Für eine allgemeine Annahme dessen sind mir keine Erkenntisse bekannt. Ich bin da aber für alles offen.

Wie würde denn ein hier anwesender Amtsrichter entscheiden?

Nach den Erkenntnissen, die er bzgl. der konkreten Person und deren Zielsetzungen im Rahmen der Tatsachenfeststellung des Verfahrens gewonnen hat. Ganz sicher nicht nach einer allgemeinen Annahme, die Burka solle die Identitätsfeststellung verhindern. Sollte es aber solche Erkenntisse allgemeiner Natur geben oder sie ein Gutachter im Prozess darlegen, wäre das etwas anderes.

und zu der Frage, ob das Tragen der Burka von der
Religionsfreiheit erfasst wird, ist ja nun auch schon einiges
gesagt worden. Auch damit sollte man sich auseinander setzen.

Nur sind auch alle vor dem Gesetz gleich.

Nein. Das ist nicht so und das war noch nie so (und das ergibt sich schon garnicht aus Art. 3 GG, da dieser nicht Gleichheit, sondern Gleichbehandlung von Gleichem fordert und das auch nur dann, wenn es keine Gründe für eine Ungleichbehanldung gibt).

Die Frage wäre also, ob hier ungleiche
Sachverhalte zugrundeliegen. Wenn du sagst ja, wäre das ja
okay. Nur wollte ich es eben gerne wissen, ob es so ist oder
nicht.

Das kann man nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall feststellen, da es um eine individuelle Willensrichtung der konkreten Person geht. Sollte es wissenschaftliche (also insb. religions- und sozialwissenschaftliche) Erkenntnisse geben, dass die Burka neben der Verhüllung auch dazu dienen soll, die Feststellung der Identität der Person zu verhindern, wäre das etwas anderes und würde zumindest dafür sprechen, dass es im konkreten Fall auch so wäre. Auch hier könnte die angeklagte Person etwas anderen einwenden, das Gericht müsste dann unter Abwägung aller Umstände beeurteilen, ob es das glaubt oder es für eine Schutzbehauptung hält.

Gruß
Dea

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Okay, danke für die Antwort.

Was noch zum Thema zu sagen wäre, hätte nichts mit der Rechtslage zu tun und wird daher hier nicht erfolgen.

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Frechheit

Zunächst mal, dea, mach dir keine Sorgen, dass ich mit deiner
besserwisserischen Art nicht zurecht käme. Da habe ich sogar
mit gerechnet, wie bei Rechts_fragen_ hier üblich. Ich
konzentriere mich mal auf das inhaltliche.

Ich finde es schon ziemlich unverschämt, wie eine völlig korrekte und in keiner Weise „besserwisserische“ Antwort hier schlecht gemacht wird.

Sicher gehört ein wenig Sachverstand dazu, Gesetze und deren Auslegung nachzuvollziehen. Nicht umsonst spricht man von der Rechts wissenschaft. Wenn man etwas nicht versteht, kann man fragen. Wenn einem die Antworten nicht passen, weil man sie nicht nachvollziehen kann oder will, sollte man aber nicht solche Sprüche ablassen.

S.J.

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Muss ich mir Sorgen machen um den armen dea? Denn ich wäre der Meinung gewesen, er kann sich selbst gut genug artikulieren, um auf Kritik an seinem Schreibstil einzugehen. Du scheinst anderer Meinung zu sein.

Apropos Kritik, diese scheint dir, auch wenn du natürlich überhaupt nicht angesprochen warst, nicht zu passen:

Wenn einem die Antworten nicht passen, weil man sie
nicht nachvollziehen kann oder will, sollte man aber nicht
solche Sprüche ablassen.

Hast du dich nicht an anderer Stelle dafür ausgesprochen, Holocaust-Leugnung möge auch in Deutschland unter die freie Meinungsäußerung fallen? Und bei einer solch geringfügigen Kritik kommt von dir ungefragt und ohne inhaltliche Teilnahme an der Diskussion eine solche Forderung? Das macht mich nachdenklich.

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Geht es noch schlimmer?

Muss ich mir Sorgen machen um den armen dea? Denn ich wäre der
Meinung gewesen, er kann sich selbst gut genug artikulieren,
um auf Kritik an seinem Schreibstil einzugehen. Du scheinst
anderer Meinung zu sein.

Nur ist es hier kein Privatforum von Dea und Dir. Somit musst DuDir, ob Du es willst oder nicht, Kommentare und Kritik von Dritten gefallen lassen.

Hast du dich nicht an anderer Stelle dafür ausgesprochen,
Holocaust-Leugnung möge auch in Deutschland unter die freie
Meinungsäußerung fallen? Und bei einer solch geringfügigen
Kritik kommt von dir ungefragt und ohne inhaltliche Teilnahme
an der Diskussion eine solche Forderung? Das macht mich
nachdenklich.

Und mich macht nachdenklich, warum Du mir hier unwahre Aussagen unterstellt, um mich hier gezielt in die Braune Ecke stellen zu wollen.

S.J.

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