Guten Tag,
wenn eine muslimische Frau mit Burka auf eine Demonstration geht, gilt dann das Vermummungsverbot oder überwiegt das Grundrecht der Religionsfreiheit?
MfG
Guten Tag,
wenn eine muslimische Frau mit Burka auf eine Demonstration geht, gilt dann das Vermummungsverbot oder überwiegt das Grundrecht der Religionsfreiheit?
MfG
würde mal so in blaue hinen sagen, dass die Religionsfreiheit vorgeht, solange nicht angenommenw werden kann, dass das missbräuchlich nur vorgeschoben wird mit der Burka
Gruß
B. Hering
Hallo,
es gibt kein Vermummungsverbot für Burkas, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Burka getragen wird, um die Identität zu verschleiern, von daher stellt sich die Frage gar nicht. Das Gesetz hat hier schon zwischen Religionsfreiheit und Interesse des Staates an Verfolgung ausreichend abgewogen.
http://dejure.org/gesetze/VersG/27.html
„entgegen § 17a Abs. 2 Nr. 1 an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist , die Feststellung der Identität zu verhindern,“
http://dejure.org/gesetze/VersG/17a.html
_(2) Es ist auch verboten,
Die friedliche Muslim-Demo gegen Kopftuchverbote wird also im Zweifel keine strafrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen.
VG
EK