Mit einer Aktie zur Versammlung?

Hallo zusammen,

wenn man rein theoretisch nur eine Aktie einer Firma besitzt, wird man dann dennoch zur Aktionärsversammlung eingeladen oder ist dies erst der Fall, wenn man 1000 oder 10.000 Stück besitzt? Ich könnte mir vorstellen, daß es, seit auch viele Privatbürger im Gegensatz zu früher Aktien besitzen, dies logistisch gar nicht mehr möglich ist, alle einzuladen, oder wie wird das heutzutage geregelt? Würde man auch Aktionärspost der Firma bekommen, wenn man nur eine Aktie besitzt?

Danke im voraus!

Ja, man kriegt auch mit einer Aktie eine Einladung bzw. Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

Nein bekommt man nicht.

Jedenfalls hat man mich noch nie eingeladen :smile:

Was hast denn du für komische Aktien.

Hallo,

Nein bekommt man nicht.

Jedenfalls hat man mich noch nie eingeladen :smile:

man bekommt vor der Hauptversammlung die Tagesordnung mit diversem anderen Krempel. Darunter ist dann auch das Bestellformular für die Eintrittskarten.

Gruß
Christian

Hallo,

Ja, man kriegt auch mit einer Aktie eine Einladung bzw.
Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

Ist so pauschal nur halbwahr. Hier ist zwischen Inhaber- und Namensaktien zu differenzieren. Heute gibt es - wegen des grob gesagt geringerem Verwaltungsaufwandes - viele Inhaberaktien, dabei erfolgt kein Eintrag des Aktienhalters in ein Aktionärsregister des betreffenden Unternehmens. Somit kann das Unternehmen auch nicht einfach so zur Hauptversammung einladen - Eintrittskarten können dann über die depotführende Bank bestellt werden.

Bei Namensaktien wird der Name des Aktionärs an das Unternehmen weiter gegeben - insofern man keinen Widerspruch dagegen einlegt. In diesem Fall kann das Unternehmen direkt an den Aktionär herantreten und auch direkt Einladungen versenden.

lg, Sabrina

Activision Blizzard
Microsoft
Electronic Arts

)

Ob man die beantragen muss oder nicht ist doch unwichtig. Die Frage ging doch drum ob man mit nur einer Aktie eine Eintrittskarte für die HV kriegt.

Hallo,

Ob man die beantragen muss oder nicht ist doch unwichtig. Die
Frage ging doch drum ob man mit nur einer Aktie eine
Eintrittskarte für die HV kriegt.

Mist, verklickt, das sollte eine Antwort weiter nach oben … Aber naja, der Unterschied sind - bei mir - 10EUR, dahingehend nicht ganz irrelevant. Für eine Aktie würde ich mir die Kosten nicht aufbürden, da frage ich lieber über meinen Börsenverein an und komme so rein, bisher hat da noch keine HV abgeriegelt und nein gesagt :wink: Denn das Stimmrecht ist bei einer Aktie eh irrelevant.

lg, Sabrina

Hallo,

Mist, verklickt, das sollte eine Antwort weiter nach oben …
Aber naja, der Unterschied sind - bei mir - 10EUR, dahingehend
nicht ganz irrelevant.

welcher Unterschied von 10 Euro. Wofür sollst Du denn was bezahlen?

an und komme so rein, bisher hat da noch keine HV abgeriegelt
und nein gesagt :wink: Denn das Stimmrecht ist bei einer Aktie eh
irrelevant.

Den letzten Satz verstehe ich nicht.

Gruß
Christian

Buffet-Hopper
Hallo,

ich erinnere mich einer Geschicht aus DM-Zeiten, die wie folgt lautete:

Früher gingen die Aktionversammlungen mit einem üppigen Buffet oder einem Essen bester Qualität einher. Mit der Zeit hatte sich rumgesprochen, welche Firmen sich dabei besonders hervortaten. Da soll es dann einige Menschen gegeben haben, die gezielt eine (!) Aktie dieser Firmen erwarben, um es sich dann auf der Hauptversammlung richtig gut gehen zu lassen.

Hinsichtlich des Wahrheitsgehaltes kann ich nichts sagen. Allein, wenn ich an die Kosten für die Anreise denke…

Urban legend oder Tatsache ?

Gruss

Andreas

Hi,

die Idee muss man nur weiter verfolgen und überlegen wo solche Veranstaltungen statt finden. Wenn es in einer großen Stadt viele AGs ihren Hauptsitz haben und man in dieser Stadt wohnt ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, das die Tagung in der selben Stadt statt findet. Wenn man dann rein zufällig in dieser Stadt wohnt würden die Anfahrtskosten nur minimal sein. Man müsste dann halt die Auswahl auf die AGs in der Heimatstadt beschränken.

MFG

Hallo,

Früher gingen die Aktionversammlungen mit einem üppigen Buffet
oder einem Essen bester Qualität einher. Mit der Zeit hatte
sich rumgesprochen,

dafür gabs sogar mal einen entsprechenden Reiseführer.

Allein, wenn ich an die Kosten für die Anreise denke…

Die kann man steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Gruß
Christian

Hallo,

ein paar Anmerkungen und neugierige Nachfragen von meiner Seite:

  • Dein erstes Posting hinterlässt den Eindruck als würde der Trend in Richtung Inhaberaktien gehen… seit Jahren bemerke ich aber ein Trend zur Namensaktie weil die Gesellschaften wieder wissen wollen wer in sie investiert ist (ganz spannendes Randthema sind hier Japanische Aktien mit FOL)

  • Eigentlich müsste die Verteilung der Unterlagen bei Inhaberaktien via Depotstellenweg laufen, so dass der Kunde seine Unterlagen doch bekommt.
    Natürlich muss der die Eintrittskarte dann bei seiner Depotbank rechtzeitig bestellen.

  • Von welchen 10 Euro sprichst du?

Gruss highQ

Hallo,

welcher Unterschied von 10 Euro. Wofür sollst Du denn was
bezahlen?

Meine Bank möchte für das Bestellen von Tickets ein Entgelt. Beim letzten Termin waren das um die 10EUR für ein Ticket.

an und komme so rein, bisher hat da noch keine HV abgeriegelt
und nein gesagt :wink: Denn das Stimmrecht ist bei einer Aktie eh
irrelevant.

OK, ist wieder eine grundsätzliche Frage, jedoch bin ich der Meinung, dass es nicht wirklich sinnvoll (außer vielleicht ideell) ist als Aktionär einer Aktie nur wegen der Stimmrechtsausübung auf die HV zu wandern.

lg, Sabrina

Hallo,

  • Dein erstes Posting hinterlässt den Eindruck als würde der
    Trend in Richtung Inhaberaktien gehen… seit Jahren bemerke
    ich aber ein Trend zur Namensaktie weil die Gesellschaften
    wieder wissen wollen wer in sie investiert ist (ganz
    spannendes Randthema sind hier Japanische Aktien mit FOL)

Ja, das habe ich auch bemerkt und auch die Umstellung auf Namensaktien mit der BASF mitgemacht. (inkl. dem kleinen Schock als zufällig genau am Tag der Umstellung ins Depot schaue und auf einmal ein Wert von 0,00 ausgegeben wird :wink:
Der Trend läuft da in die Richtung, jedoch begegnen mir noch immer weitaus mehr Inhaber- als Namenaktien.

  • Eigentlich müsste die Verteilung der Unterlagen bei
    Inhaberaktien via Depotstellenweg laufen, so dass der Kunde
    seine Unterlagen doch bekommt.
    Natürlich muss der die Eintrittskarte dann bei seiner
    Depotbank rechtzeitig bestellen.

Das sollte funktionieren, jedoch ist das eben der Grund warum man von Microsoft keine persönliche Einladung zur HV im Briefkasten hat :wink:

lg, Sabrina

Hallo Christian,

Allein, wenn ich an die Kosten für die Anreise denke…

Die kann man steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

das geht seit der Abgeltungsteuer nicht mehr, sofern du dich auf unbegrenzte Geltendmachung beziehst. Nach § 20 Abs. 9 EStG ist maximal der Sparer-Pauschbetrag von 801 bzw. 1601 EUR anzusetzen. Sollten die tatsächlichen Werbungskosten höher als der Pauschbetrag sein, können diese nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden.

Gruß
Nils

Hallo, Microsoft ist doch ein ausl.Unternehmen. Für diese gilt doch
kein deutsches Recht, wenn der Firmensitz sich im Ausland befindet.

Hallo,
bei ausländischen (interessanterweise ist das noch nicht mal innerhalb der EU so aktionärsfreundlich geregelt, daß man wenigstens eine Mitteilung bekommt) Firmen muß man sich grundsätzlich selbst darum kümmern Karten für die HV zu bekommen, egal, wie viele Aktien man hat.
Bei deutschen AGs hätte ich dir geraten dir einen Anwalt zu suchen und die HVs der letzten x Jahre prüfen zu lassen…

Cu Rene

Hallo,

Hallo, Microsoft ist doch ein ausl.Unternehmen. Für diese gilt
doch
kein deutsches Recht, wenn der Firmensitz sich im Ausland
befindet.

ja, aber auch die halten eine HV ab und somit macht es für die gebrachte Argumentation keinen Unterschied. Ging nur nicht anders, da alle erwähnten Unternehmen „Amis“ waren.