Hallo,
darum ist auch der Radweg direkt neben der Strasse?
MfG
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Hallo,
darum ist auch der Radweg direkt neben der Strasse?
MfG
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Hallo,
als Radfahrer und auch Autofahrer glaube ich, beide Seiten sehen zu können, und was du hier tust ist eine ungerechtfertigte Gleichsetzung unterschiedlicher Ansichten.
Natürlich müssen sich Radfahrer genauso an die Verkehrsregeln halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer, andererseits gebe ich auch ganz offen zu, jeden Tag über ein dutzend rote Ampeln zu gehen (Zur Erläuterung: Ich wohne in Marburg, wo, dank einer bekannten Uni-Augenklinik, die dazu führt, daß massenweise blinde durch die Straßen rennen, an jedem Wegelchen eine Ampel steht). Wieso ich das tue - wenn eine Ampel an einer Stelle für mich keinen Sinn macht und definitiv keine Gefahr besteht und kein Polizist oder Ordnungsamtmensch (Wie seltsam muß man eigentlich drauf sein, um freiwillig zum Ordnungsamt zu gehen?) in der Nähe ist, ist es einfach unnötig zu warten. Auch mit dem Fahrrad fahre ich in seltenen Fällen über eine rote Ampel. Und wenn du mal ganz ehrlich bist - wie oft standest du schon mit dem Auto vor einer roten Ampel, die da offensichtlich völlig unnütz stand (zumindest zu dem Zeitpunkt) und bist nur nicht gefahren, weil das gegebenfalls zu einer heftigen Sanktionierung geführt hätte? Also mir ging es schon oft so.
Aber eines ist natürlich klar, das Gefährden von anderen Verkehrsteilnehmern durch Radfahrer sollte genauso wenig geduldet werden, wie das durch Autofahrer. Bei manchen Radwegen, insbesondere in Städten, ist die Benutzung aber eine Gefahr für den radfahrer selbst. Wenn zum Beispiel regelmäßig Fußgänger auf den radweg treten, dann kann der Radfahrer dort ohne Gefahr nur ein besseres Schritttempo fahren, was ihm meiner Meinung nach nicht zuzumuten ist. Der ollen Oma auf dem Rad, die mit 15 km/h durch die Gegend kurvt, macht das vielleicht nicht viel aus, aber einem normalen, fitten Fahrer behindert das weit mehr, als den Autofahrer das Überholen des Radfahrers, zumal der in der Stadt oft sogar schneller ist als das Auto.
Ich weiß, daß ich als Radfahrer Radwege zu benutzen habe, aber es gibt definitv Radwege, die zu benutzen ich mich einfach weigere - und wenn
dann irgend ein Autofahrer meinte, mich belehren zu müssen, dann könnte dem durchaus auch eine patzige Antwort folgen - ist mir bislang aber noch nicht passiert.
Eines noch - offenbar gibt es eine Reihe von idiotischen politikern in deutschen Gemeinden, die es offenbar ganz toll finden, bei den Wählern damit Eindruck zu machen, auf gedeih und Verderb Radwege anzulegen. Bei der Ausführung wird dann aber vor allem auf den Preis geschaut und den Nutzen für die Autofahrer (oder besser: den vermeintlichen Nutzen, denn der fäl,lt ja weg, wenn die Radfahrer in zivilem Ungehorsam die benutzung bestimmter Wege verweigern), nicht auf den Vorteil für die Radfahrer, obwohl genau damit dann politisch geworben wird.
Solche hirnverbrannten Aktionen, beispielsweise neben eine kaum befahrene ausreichend breite Straße einen Radweg, zu allem Überfluß auch noch einen GEPFLASTERTEN (beschissen zu befahren), bringen mich schnell auf die Palme. Wann erklärt den verantwortlichen endlich mal irgendwer, daß es nicht familienfreundlich ist, Steuergeld für Unsinn zu verpulvern, und daß es nicht verkehrsfördernd ist, Radwege anzulegen, wo sie kein Mensch braucht.
Gruß
L.
Hallo,
darum ist auch der Radweg direkt neben der Strasse?
weil du den Radfahrer die ganze Zeit im Blick hast und er nicht an Einmündungen/Kreuzungen auf einmal hinter den geparkten Autos/der Hecke etc. hervorgeschossen kommt.
Und auch für mich als Fahrradfahrer ist es günstiger jederzeit einen Überblick über die gesamte Situation zu haben als 1,5 m vor Einmündungen/Kreuzungen auf die Bremse zu gehen, weil ich gucken muss, ob jmd. einbiegt ohne zu gucken. Meine Erfahrung mit Radfahrwegen direkt an der Strasse sind extrem positiv bis auf ein paar (Manta/Gti-) Trottel (=0,5 % aller Autofahrer) behandeln mich alle als gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer. Gut ein paar in Einmündungen stehende Ommis und Hausfrauen erinnern sich erst, wenn sie mich aus 10 m Entfernung sehen, was der rote Bereich zu bedeuten haben könnte…
Und eine Gegenfarage: Wieviuel Abstand lässt du beim Überholen eines anderen Auto ?
Ciao maxet.
Hallo lohengrin,
Wann erklärt
den verantwortlichen endlich mal irgendwer, daß es nicht
familienfreundlich ist, Steuergeld für Unsinn zu verpulvern,
und daß es nicht verkehrsfördernd ist, Radwege anzulegen, wo
sie kein Mensch braucht.
schau doch mal zum Beispiel hierhin:
Oder meinst Du, dass diese StVO-Novelle, die schon lange nicht mehr jeden Radweg benutzungspflichtig macht, von alleine in die Welt getreten ist?
Zu den Autofahrern, die immer noch glauben, dass jeder Radweg benutzungspflichtig sei: Auch Autofahrern kann eine Fortbildung über aktuelle Entwicklungen im Verkehrsrecht nicht schaden. Oder muss das nächstens auch noch von staatswegen verordnet werden?
Gruß, Karin
Ich als nur Radfahrerin muss sagen, dass hier in Oldenburg die Radwege teilweise so schlecht sind, dass man sie kaum befahren kann. und dort wo die Radwege in Ordnung sind, dort laufen die Fußgänger dann immer bequem in einer Dreimannkette, so dass kein Vorbeikommen ist. Wenn man die Radfahrer dazu verdonnern will, dass sie immer auf dem Radweg zu fahren haben, dann muss man auch dafür sorgen, dass die Fußgänger auch nur auf ihrer Hälfte des Bürgersteiges bleiben. Wie oft wurde ich schon von irgendwelchen Omas angegiftet, weil sie durch total unangekündigtes ( ohne gucken natürlich ) auf den Radweg treten fast unter meinen Räder gekommen sind.
Wenn Rücksicht genommen werden soll, dann von allen. Auch Autofahrer sind nicht die bravesten und verkehrstreuesten.
Hi,
Ich finde das Radfahrer den Radweg nutzen müssen,aus dem
Grunde,der hier schon genannt wurde.
Welche Gründe wurden denn genannt? Zum einen wurde ja bereits darauf hingewiesen, daß Radfahrer auf Radwegen durchaus gefährlicher unterwegs sind als auf der Fahrbahn, zum anderen ist auch die Rechtslage so, daß durchaus nicht immer der Radweg benutzt werden muss.
Ich kann ja auch nicht als
Autofahrer auf dem Radweg oder Gehweg fahren,nur weil
Straßenschäden sind,oder weil es bequemer ist.
Als Autofahrer darfst Du das auch nicht.
Heute war ein solches
Beispiel,Hauptverkehrsstraße,Berufsverkehrszeit eh schon volle
Straßen,da fährt eine Frau schön bequem auf der Straße,obwohl
der Radweg an der Straße entlang führt,ich Fenster
runter,rausgerufen „da ist ein Radweg"Antwort"Hau doch ab du
Penner“,da soll man noch ruhig bleiben.
Die Frau konnte offenbar auch nicht ruhig bleiben, als sie ein Fremder (vermutlich zum wiederholten Male) auf etwas hingewiesen hat, was sie sicher schon wusste.
Ich wäre für
Kennzeichen an Fahrrädern,damit solche Beleidigungen und
Verkehrsverstöße angezeigt werden können und der Halter
haftbar gemacht werden kann.Interessant wird es auf jeden
Fall,wenn der jenige im Besitz eines Führerscheines ist,da
heißt es Lappen abgeben!
Kennzeichen wären vielleicht ein gute Idee. Aber warum gleich FÜhrerscheinentzug wegen (allenfalls) einer geringen Ordnungswidrigkeit?
Selbst wenn ein Streifenwagen unserer „Ordnungshüter“ an der
Ampel stehen,werden rote Ampeln von Radfahrern überquert,da
reagieren die Herren in grün nicht.
Die Herren in Grün sind nun einmal nicht dazu da, Deine Wünsche zu erfüllen.
Wo soll das noch
hinführen?Jeder macht was er will auf den Straßen und dabei
wird auch noch zugeschaut,von denen die eigentlich die Aufgabe
haben für Recht und Ordnung zu sorgen.Ob nun Auge
zugedrückt,das ist auch kein Argument um sich
rauszureden,Verstoß ist Verstoß.
Ja, das ist sicher so. Was forderst Du denn für Verstöße wie zu schnelles Fahren, Handy am Steuer, Parken im absoluten Halteverbot?
Und solche antworten die hier kamen wie "Hast du keinen
anderen Probleme"sind für mich nicht vertretbar,es kommt auch
bei solchen Leuten der Tag,wo ein dummer Radfahrer auf der
Straße fährt und der jenige an einer unübersichtlichen Stelle
den Radfahrer übersieht.Dann ist das Geheule groß,wenn der
Radfahrer es evtl.gar nicht überlebt.
Ja, das ist natürlich traurig. Und genau deshalb fahren viele Radler lieber auf der Fahrbahn. Da gibt es nämlich viel weniger unübersichtliche Stellen als auf Radwegen. Schneller ist es außerdem.
Ich glaub da erinnert
sich der jenige an den Artikel den er bei www verfasst hat und
dann merkt,Mensch die hatten ja doch Recht!
Nein, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ich Deine Philippika als „Recht haben“ sehen werde. Dazu ist Dein Artikel vie zu emotional, einseitig und von zu geringer Sachkenntnis geprägt.
Liebe Grüße,
Max
Hallo!
Welche Gründe wurden denn genannt? Zum einen wurde ja bereits
darauf hingewiesen, daß Radfahrer auf Radwegen durchaus
gefährlicher unterwegs sind als auf der Fahrbahn, zum anderen
ist auch die Rechtslage so, daß durchaus nicht immer der
Radweg benutzt werden muss.
Das Gesetz sieht aber nur in Ausnahmefällen das Benutzen der Straße wo ein Radweg langführt.Ausnahmefälle sind eben nicht die Fußgänger die einen vorm Rad laufen,(denn wenn die Begründung darin liegt sollten Radfahrer auch die Straße nicht nutzen,weil Fußgänger auch die Straße überqueren ohne zu schauen),sondern wenn der Radweg Schäden aufweist und das Befahren eine Gefahr ist!
Die Frau konnte offenbar auch nicht ruhig bleiben, als sie ein
Fremder (vermutlich zum wiederholten Male) auf etwas
hingewiesen hat, was sie sicher schon wusste.
Wenn sie es wußte warum ist sie auf der Straße gefahren,obwohl der Radweg keine Schäden aufweist?
Ich wäre für
Kennzeichen an Fahrrädern,damit solche Beleidigungen und
Verkehrsverstöße angezeigt werden können und der Halter
haftbar gemacht werden kann.Interessant wird es auf jeden
Fall,wenn der jenige im Besitz eines Führerscheines ist,da
heißt es Lappen abgeben!Kennzeichen wären vielleicht ein gute Idee. Aber warum gleich
FÜhrerscheinentzug wegen (allenfalls) einer geringen
Ordnungswidrigkeit?
Eine geringe Ordnungswidrigkeit ist es wohl im Falle einer Überfahrung einer roten Ampel nicht,da ist der Lappen weg,da wird auch vor Politikern kein Halt gemacht,Beispiel:Joschka Fischer,der auch eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfuhr und seinen Lappen auf der Dienststelle der Polizei abgeben mußte.Informiere dich mal vorher darüber,bevor du solche klugen Sprüche bringst.
Selbst wenn ein Streifenwagen unserer „Ordnungshüter“ an der
Ampel stehen,werden rote Ampeln von Radfahrern überquert,da
reagieren die Herren in grün nicht.Die Herren in Grün sind nun einmal nicht dazu da, Deine
Wünsche zu erfüllen.
Jetzt schlägt es 13,was glaubst du warum die Herren ihren Dienst nach dem Gesetz auszuführen haben?Es liegt in der Pflicht eines jeden Polizeibeamten,jede ich betone jede Ordnungswidrigkeit und Straftat zu verfolgen.Das heißt das Ausnahmen ausgeschlossen sind.Mit Wünsche hat das im geringsten zu tun.
Wo soll das noch
hinführen?Jeder macht was er will auf den Straßen und dabei
wird auch noch zugeschaut,von denen die eigentlich die Aufgabe
haben für Recht und Ordnung zu sorgen.Ob nun Auge
zugedrückt,das ist auch kein Argument um sich
rauszureden,Verstoß ist Verstoß.Ja, das ist sicher so. Was forderst Du denn für Verstöße wie
zu schnelles Fahren, Handy am Steuer, Parken im absoluten
Halteverbot?
Ich glaub ich hab mich wohl deutlich ausgedrückt,wenn ich zu schnell fahre oder im absoluten Halteverbot stehe,muß ich damit rechnen das ich erwischt werde,es steht jedem frei ob er das Risiko eingeht,ein Bußgeld,Punkte oder ein Fahrverbot zu bekommen.Und das Telefonieren am Steuer sollte mit einer(z.Zt.zu wenig)saftigen Geldstrafe geahndet werden,saftig fängt bei mir mit 1000€ an,Grund dafür,es werden andere Verkehrsteilnehmer stark gefährdet,auch wenn jetzt jemand gleich einen Einwand bringt,es ist nun mal so das es ein eingeschränktes Fahrverhalten zu beobachten.Sie sind eben abgelenkt.
Ja, das ist natürlich traurig. Und genau deshalb fahren viele
Radler lieber auf der Fahrbahn.
Das können nur Selbstmörder sein!!!
Da gibt es nämlich viel
weniger unübersichtliche Stellen als auf Radwegen.
Das ist vielleicht deine Einstellung weil es dir gerade passt,aber es entspricht nicht den Tatsachen.
Schneller
ist es außerdem.
Das ist auch ein Trugschluß,denn wenn der Verkehr sehr dicht ist,bin ich auf dem Radweg schneller und wenn Fußgänger den Radweg versperren gibt es eine gute Erfindung die sich auch bei Radfahrern bewährt hat,nämlich die Fahradklingel,damit macht man andere Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Gefahr aufmerksam.
Nein, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen,
daß ich Deine Philippika als „Recht haben“ sehen werde. Dazu
ist Dein Artikel vie zu emotional
emotional ist kein passendes Wort
einseitig
sicherlich einseitig,da es nunmal um ein Rechtsproblem geht,da gibt es nur einseitige Einstellungen,denn wenn ich zwei Meinungen hätte,dann wär ich ja neutral und das kann ich nicht vertreten.
und von zu
geringer Sachkenntnis geprägt.
Das Wort Sachkenntnis wäre angebracht gewesen,wenn du auch etwas gebracht hättest was mich zu einer Überzeugung gebracht hätte.Also wenn du von Sachkenntnis sprichst,dann klär mich doch mal auf,dann möchte ich aber Paragraphen und fundierte Quellen sehen.
Dann sprechen wir über Sachkenntnis!
Alles klar???
Gruß Frank
Hallo,
Das Gesetz sieht aber nur in Ausnahmefällen das Benutzen der
Straße wo ein Radweg langführt.
M.W. ist die neue Lage durch ein Gerichtsurteil bedingt, es liegt also Richterrecht vor.
Ausnahmefälle sind eben nicht die Fußgänger die einen vorm Rad :laufen,(denn wenn die Begründung darin liegt sollten Radfahrer auch :die Straße nicht nutzen,weil Fußgänger auch die Straße überqueren
ohne zu schauen),sondern wenn der Radweg Schäden aufweist und das
Befahren eine Gefahr ist!
Es gibt noch andere Kriterien, die ein Radwegschild hinfällig machen. Mir fällt im Moment nur noch die Mindestbreite (ev. 1,40 m) ein. Vielleicht meldet sich ja KUHmax noch mal.
Die Frau konnte offenbar auch nicht ruhig bleiben, als sie ein
Fremder (vermutlich zum wiederholten Male) auf etwas
hingewiesen hat, was sie sicher schon wusste.Wenn sie es wußte warum ist sie auf der Straße gefahren,obwohl
der Radweg keine Schäden aufweist?
Ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht werden wir ohne exakte Angabe der Strasse nicht feststellen können. Ich kann Dir aber versichern, dass man auch von Polizisten genervt wird, warum man einen ‚Radfahren erlaubt‘- Weg nicht benutzt. Der Einwand, dass man da weder legal drauf noch runter kommt*, hat nichts an der Forderung der grünen Männchen und Frauchen geändert. Diue hat nur genervt, dass ein Radfahrer auf einer Zwerispurigen Stadtstrasse gefahren ist.
Ja, das ist natürlich traurig. Und genau deshalb fahren viele
Radler lieber auf der Fahrbahn.Das können nur Selbstmörder sein!!!
Eben nicht. Der Autofahrer weiss, dass er auf den Verkehr zu achten hat, jedenfalls wurde ihm dass irgendwann mal beigebracht.
Fussgänger wissen dies (noch) nicht (Kinder) oder sind dazu nicht in der Lage (alte Leutchen). Ausserdem wuird der Fussweg als ungefährliches territorium wahrgenommen, der rote Bereich stört nicht wirklich. Sobald es in richtung Fahrbahn geht, werden die verständigen Fussgänger wesentlich aufmerksamer, was auch den Radfahrern zugute kommt.
Da gibt es nämlich viel
weniger unübersichtliche Stellen als auf Radwegen.Das ist vielleicht deine Einstellung weil es dir gerade
passt,aber es entspricht nicht den Tatsachen.
Nenn mal ein Beispiel.
und wenn Fußgänger den
Radweg versperren gibt es eine gute Erfindung die sich auch
bei Radfahrern bewährt hat,nämlich die Fahradklingel,damit
macht man andere Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Gefahr
aufmerksam.
Hast DU mal ausprobiert, wie auf das Klingeln reagiert wird ?
Ich verrate es Dir: unvorhergesehen. Dass ist dass letzte,was man mit 20 - 30 km/h brauchen kann. Die Klingel setze ioch daher äusserst selten ein, eher rufe ich oder meistens umkurve ich das Objekt.
Ciao maxet.
*damals: DD zwischen Carolaplatz und Neue Synagoge
draufkommen:
Variante 1:
verkehrsberuhuigt Strasse, 15 cm Bordstein, Haltstellenbereich dann über Kreuzung
Variante 2: auf zweispuriger Strasserechts aus der Gradeausspur ausscheren, dabei auf längs- bzw. von rechtskommende Strabas achten auf den Fuss/Radweg einscheren
rauskommen:
Haltestellenbereich+
Variante 1Rechtsabbiegerspurqueren und sich irgendwie vor die Autos der Geradeausspur stellen
Variante 2: auf der Straba Spur auf Rechtsbbeigerspur/Querverkehr aufpassend die Kreuzung überqueren und dann auf rückwärtigen Verkehr achtend in die Geradeausspur der zweispurigen Strasse einordnen
Variante 3:
auf der zweispurigen Strasse bleiben und einen Huper pro Tag abperlen lassen
heute:
de mit Unterstützung einer BI und Grünen gewählte OB hat erreicht, dass die verkehrsberuhigte Strasse aus Variante 1 an gebunden wird (abgesnkter Bordstein u.a.)), da fahr ich dann schon seperatr, auch wenn Runterkommen-Variante2 immer noch viel Spass macht.
Nachtrag: Radwegbenutzungspflicht
Hallo Frank !
Das Gesetz sieht aber nur in Ausnahmefällen das Benutzen der
Straße wo ein Radweg langführt. sondern wenn der Radweg Schäden
aufweist und das Befahren eine Gefahr ist!
nicht ganz vollständig
lt. http://www.adfc-weyhe.de/vwv/ (link von KUHmax)
besagt die VwV-StVO: Zu § 2
Zitat
2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn
a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:
…Tabelle mit Soll- (i.d.R. 2 m) und Mindestbreiten (1,5 m)…
Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z.B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.
b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügendem Zustand gebaut und unterhalten wird;
c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.
Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten. So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen. Zur Radwegeführung vgl. zu § 9 Abs. 2 und 3.
Ende Zitat
Da nur du die örtlichen Gegebenheiten kennst (über welche Stelle sprechen wir gerade ?), kannstr auch nur du einschätzen, ob eine Benutzungspflicht vorliegt.
Ciao maxet.
Hallo!
Es gibt noch andere Kriterien, die ein Radwegschild hinfällig
machen. Mir fällt im Moment nur noch die Mindestbreite (ev.
1,40 m) ein. Vielleicht meldet sich ja KUHmax noch mal.
Du bestehst auf eine Mindestbreite von 1,40m?Dann nimmst du also auf der Straße 1,40m der rechten Fahrspur ein?Das war wohl ein Schuß in den Ofen!
Ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht werden wir
ohne exakte Angabe der Strasse nicht feststellen können. Ich
kann Dir aber versichern, dass man auch von Polizisten genervt
wird, warum man einen ‚Radfahren erlaubt‘- Weg nicht benutzt.
Wenn ich dich richtig verstanden habe,wurdest du schon von der Polizei darauf hingewiesen.Es gibt nun mal Verkehrsregeln die nicht nur für Fußgänger und Autofahrer gelten,sondern auch für Radfahrer.
Diue hat nur genervt, dass ein Radfahrer auf einer
Zwerispurigen Stadtstrasse gefahren ist.
Kannst du mir den Satz bitte nochmal übersetzen?Wer oder was ist Diue?
Der Autofahrer weiss, dass er auf den Verkehr zu
achten hat, jedenfalls wurde ihm dass irgendwann mal
beigebracht.
Das gilt auch für Radfahrer!!!
Rücksicht das kennen wohl die wenigsten Radler.
Fussgänger wissen dies (noch) nicht (Kinder) oder sind dazu
nicht in der Lage (alte Leutchen).
Damit hast du Recht.
Ausserdem wuird der Fussweg
als ungefährliches territorium wahrgenommen, der rote Bereich
stört nicht wirklich. Sobald es in richtung Fahrbahn geht,
werden die verständigen Fussgänger wesentlich aufmerksamer,
was auch den Radfahrern zugute kommt.
Bist du dir da so sicher,das der Gehweg keine Gefahren mit sich bringt?Ausfahrende Autos?Ja,jetzt wirst du dir denken,da kam ein Stichwort.Wenn der Autofahrer aus einer Toreinfahrt rauskommt sieht er nicht sofort,wer auf dem Gehweg kommt.Zum anderen ist die Gefahr auf dem Gehweg,weil rücksichtslose Radfahrer wie die Henker über den Gehweg rasen.
und wenn Fußgänger den
Radweg versperren gibt es eine gute Erfindung die sich auch
bei Radfahrern bewährt hat,nämlich die Fahradklingel,damit
macht man andere Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Gefahr
aufmerksam.Hast DU mal ausprobiert, wie auf das Klingeln reagiert wird ?
Ich verrate es Dir: unvorhergesehen.
Du hast als Radfahrer mit der Dummheit anderer zu rechnen und somit jederzeit bremsbereit zu sein.Was auch für Autofahrer gilt,man muß mit der Dummheit anderer rechnen.
Dass ist dass letzte,was
man mit 20 - 30 km/h brauchen kann.
Das ist eine Aussage die mir eine Bestätigung bringt,das Radfahrer rücksichtslos auf dem Radweg rasen um so schnell wie möglich ohne Rücksicht auf Verluste von A nach B kommen.
Die Klingel setze ioch
daher äusserst selten ein, eher rufe ich oder meistens umkurve
ich das Objekt.
Damit wärst du bei einem Unfall in einer solchen Situation die du hier schilderst,der Schuldige.Du hast bei diesen Situationen wie du bemerkt hast(umfahren der Objekte)einen Denkfehler gehabt,weil du in dieser Situation zu bremsen hast,das umfahren z.B. von Fahrzeugen die aus Seitenstraßen kommen(wobei du Vorfahrt hast) wird bei einem Unfall als erzwungende Vorfahrt gewertet und damit bist du selbst Schuld!
*damals: DD zwischen Carolaplatz und Neue Synagoge
draufkommen:
Sorry aber ich kenn mich in DD und DDR nicht aus.Deine Ausführung war auch zu verwirrend,das man sie verstehen konnte.
Gruß Frank
Hi,
Das Gesetz sieht aber nur in Ausnahmefällen das Benutzen der
Straße wo ein Radweg langführt.Ausnahmefälle sind eben nicht
die Fußgänger die einen vorm Rad laufen,(denn wenn die
Begründung darin liegt sollten Radfahrer auch die Straße nicht
nutzen,weil Fußgänger auch die Straße überqueren ohne zu
schauen),sondern wenn der Radweg Schäden aufweist und das
Befahren eine Gefahr ist!
Zunächst einmal freue ich mich daß Du Deine AUssage, Radfahrer gehörten generell auf den Radweg, zurücknimmst. Das ist ja schon einmal ein Anfang.
Desweiteren sind Deine Beispiele eben nicht ausreichend. Radwege müssen nicht nur nicht benutzt werden, wenn sie unbenutzbar oder unzumutbar sind, sondern auch wenn sie nicht Straßenbegleitend sind.
In den letzten Jahren haben sich nun die Straßenbaubehörden etwas schickes einfallen lassen. Sie haben Radwege, die eigentlich entlang Hauptstraßen führen, an Kreuzungen und EInmünungen ein paar Meter in die Seitenstraße verschwenkt. Radfahrer werden dadurch zum Halten gezwungen, wel sie nun den Querverkehr passieren lassen müssen. Sie haben keine VOrfahrt mehr.
Dadruch ist der ganze Radweg aber nicht mehr straßenbegleitend und nicht mehr benutzungspflichtig.
Weiter: Will ein Radfahrer z.B: links abbiegen, darf er den eientlich benutzungspflichtigen Radweg vor der Kreuzung verlassen, um sich rechts einzuordnen.
Generell: Die Straßenverkehrsordnung sieht eine strikte Trennung zwischen Rad- und Kraftverkehr nicht vor.
Wenn sie es wußte warum ist sie auf der Straße gefahren,obwohl
der Radweg keine Schäden aufweist?
Das weiss ich nicht. vielleicht weil der Radweg an dieser Stelle für sie nicht benutzungspflichtig war, vielleicht weil es auf der Fahrbahn bequemer für sie war, vielleicht weil sie Radwege aus Sicherheitsgründen grundsätzlich meidet, und dann manchmal auch dort auf der Fahrbahn fährt, wo ein Radweg eine Alternative wäre.
Eine geringe Ordnungswidrigkeit ist es wohl im Falle einer
Überfahrung einer roten Ampel nicht,da ist der Lappen weg,da
wird auch vor Politikern kein Halt gemacht,Beispiel:Joschka
Fischer,der auch eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfuhr und
seinen Lappen auf der Dienststelle der Polizei abgeben
mußte.Informiere dich mal vorher darüber,bevor du solche
klugen Sprüche bringst.
Ach so, Du redest von Überfahren roter Ampeln. Ich dachte es ginge um das Nichtbenutzen eines benutzungspflichtigen, straßenbegleitenden, benutzbaren und zumutbaren Radweges ohne beispielsweise die Absicht, an der nächsten Kreuzung links abzubiegen.
Das Überfahren roter Ampeln gehört natürlich geahndet.
Die Herren in Grün sind nun einmal nicht dazu da, Deine
Wünsche zu erfüllen.Jetzt schlägt es 13,was glaubst du warum die Herren ihren
Dienst nach dem Gesetz auszuführen haben?Es liegt in der
Pflicht eines jeden Polizeibeamten,jede ich betone jede
Ordnungswidrigkeit und Straftat zu verfolgen.Das heißt das
Ausnahmen ausgeschlossen sind.Mit Wünsche hat das im
geringsten zu tun.
Doch hat es. Du forderst hier, die Herren und Damen in Grün sollten gefälligst Radfahrer verfolgen. Nun hat die Polizei vielfältige Aufgaben, die sie sicher mit großer Sachkunde bearbeitet und ihre Prioritäten dort setzt, wo es ihr angemessen erscheint. Die Bestrafung nicht auf dem Radweg fahrender Radfahrer gehört augenscheinmlich nicht dazu.
Ja, das ist natürlich traurig. Und genau deshalb fahren viele
Radler lieber auf der Fahrbahn.Das können nur Selbstmörder sein!!!
Das ist schlicht ein Irrtum. Radfahrer leben auf Radwegen viel gefährlicher, weil sie dem BLickfeld der Autofahrer häufig entzogen sind.
Da gibt es nämlich viel
weniger unübersichtliche Stellen als auf Radwegen.Das ist vielleicht deine Einstellung weil es dir gerade
passt,aber es entspricht nicht den Tatsachen.
Hier muss ich DIr widersprechen. Tatsache ist daß an Einmündungen, Verschwenkungen der Radwege etc. erheblich höheres Unfalpotentiel besteht als auf der Fahrbahn.
Schneller
ist es außerdem.Das ist auch ein Trugschluß,denn wenn der Verkehr sehr dicht
ist,bin ich auf dem Radweg schneller und wenn Fußgänger den
Radweg versperren gibt es eine gute Erfindung die sich auch
bei Radfahrern bewährt hat,nämlich die Fahradklingel,damit
macht man andere Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Gefahr
aufmerksam.
Hm,ja. Du fährst wohl nicht allzu oft Fahrad? Versuch mal mit Tempo 30-40 auf dem Radweg unterwegs zu sein. Viel Vergnügen. Na gut versuch es mit Tempo 20. Geht auch kaum. Wo fahren eigentlich die Profis in der Stadt am liebsten, Also die Fahradkuriere, bei denen Zeit Geld ist? Richtig. Auf der Fahrbahn.
Liebe Grüße,
Max
Hallo!
Es gibt noch andere Kriterien, die ein Radwegschild hinfällig
machen. Mir fällt im Moment nur noch die Mindestbreite (ev.
1,40 m) ein.
1,50 wie du aus meinem anderen Posting (Nachtrag …) ersehen konntest.
Du bestehst auf eine Mindestbreite von 1,40m?
Es ging um die Radwegbenutzungspflicht.
Dann nimmst du also auf der Straße 1,40m der rechten Fahrspur ein?
mindestens 30 cm zum re Bordstein, 60 cm Lenkerbreite + 1 m SIcherheitsabstand beim überholen, macht 1,90 m. Falls Autofahrer mich in Greifweite (60 cm) überholen, mach ich den Sicherheitsabstand nach rechts grösser.
Ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht werden wir
ohne exakte Angabe der Strasse nicht feststellen können. Ich
kann Dir aber versichern, dass man auch von Polizisten genervt
wird, warum man einen ‚Radfahren erlaubt‘- Weg nicht benutzt.Wenn ich dich richtig verstanden habe,wurdest du schon von der
Polizei darauf hingewiesen.Es gibt nun mal Verkehrsregeln die
nicht nur für Fußgänger und Autofahrer gelten,sondern auch für
Radfahrer.
Nicht richtig gelesen:
Radfahren erlaubt, dass heisst, Radfahrer dürfen da fahren, müssen aber nicht, daher habe ich mit der Nichtbenutzung keinen Fehler/Owi begangen! Wie du selbst schon festgestellt hast, war die Verkehrssituation an der Stelle verwirrend. Ich zeig dir die Stelle, wenn Du mal in DD bist.
Die (die Polizei, maxet)hat nur genervt, dass ein Radfahrer auf einer
Zwerispurigen Stadtstrasse gefahren ist.
besser ?
Der Autofahrer weiss, dass er auf den Verkehr zu
achten hat, jedenfalls wurde ihm dass irgendwann mal
beigebracht.Das gilt auch für Radfahrer!!!
Rücksicht das kennen wohl die wenigsten Radler.
jaja, es ist ja nur das eigene Leben/Gesundheit…
Fussgänger wissen dies (noch) nicht (Kinder) oder sind dazu
nicht in der Lage (alte Leutchen).Damit hast du Recht.
Ausserdem wird der Fussweg
als ungefährliches territorium wahrgenommen, der rote Bereich
stört nicht wirklich. Sobald es in richtung Fahrbahn geht,
werden die verständigen Fussgänger wesentlich aufmerksamer,
was auch den Radfahrern zugute kommt.Bist du dir da so sicher,das der Gehweg keine Gefahren mit
sich bringt? Ausfahrende Autos? Ja,jetzt wirst du dir denken,da
kam ein Stichwort.Wenn der Autofahrer aus einer Toreinfahrt
rauskommt sieht er nicht sofort,wer auf dem Gehweg kommt.Zum
anderen ist die Gefahr auf dem Gehweg,weil rücksichtslose
Radfahrer wie die Henker über den Gehweg rasen.
??? Ich argumentiere, die ganze Zeit, dass Radfahrer runter vom Fuss- bzw. Radfussweg kommen !
und wenn Fußgänger den
Radweg versperren gibt es eine gute Erfindung die sich auch
bei Radfahrern bewährt hat,nämlich die Fahradklingel,damit
macht man andere Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Gefahr
aufmerksam.Hast DU mal ausprobiert, wie auf das Klingeln reagiert wird ?
Ich verrate es Dir: unvorhergesehen.Du hast als Radfahrer mit der Dummheit anderer zu rechnen und
somit jederzeit bremsbereit zu sein. Was auch für Autofahrer
gilt,man muß mit der Dummheit anderer rechnen.Dass ist dass letzte,was
man mit 20 - 30 km/h brauchen kann.Das ist eine Aussage die mir eine Bestätigung bringt,das
Radfahrer rücksichtslos auf dem Radweg rasen um so schnell wie
möglich ohne Rücksicht auf Verluste von A nach B kommen.
auf dem Radweg auf der Strasse ist dies ein angemessenes Tempo, bei dem nicht weniger Gefahr verursacht wird, als die li mit 50 - 60 km/h danebenherfahrenden Autos.
Die Klingel setze ich daher äusserst selten ein, eher rufe ich oder
meistens umkurve ich das Objekt.
Damit wärst du bei einem Unfall in einer solchen Situation die
du hier schilderst,der Schuldige. Du hast bei diesen
Situationen wie du bemerkt hast(umfahren der Objekte)einen
Denkfehler gehabt,weil du in dieser Situation zu bremsen
hast,das umfahren z.B. von Fahrzeugen die aus Seitenstraßen
kommen(wobei du Vorfahrt hast) wird bei einem Unfall als
erzwungende Vorfahrt gewertet und damit bist du selbst Schuld!
Deine rechtliche Bewertung ist an dieser Stelle richtig. Allerdings möchte ich noch anmerken, dass ich bei solchen Situationen natürlich gewisse Sorgfalt walten lasse (erhöhte Bremsbereitschaft) und ich nicht voll Karacho die Situation durchfahre.
Ciao maxet.
Hi!
Hier geht es doch nur darum, dass ein weiterer militanter Fahrrad-Terrorist sich seine vermeintlichen Rechte gegen die bösen Autofahrer erzwingen will.
Fakt ist jedoch, dass im immer mehr zunehmenden Stadtverkehr von allen Seiten ein wenig Rücksichtnahme gefordert ist.
Wenn nun der Radweg nicht der absolut kürzeste Weg ist - so what??
Autofahrer müssen auch Umwege in Kauf nehmen, weil es Fussgängerzonen gibt.
Wenn es einen Radweg gibt: schere Dich dorthin, ansonsten musst Du Dich nicht wundern, wenn ein genervter Autofahrer mal etwas knapper an Dir vorbeifährt.
Glaubst Du, es macht Spass, mit dem Auto kiloeterlang mit 15 Km/h hinter einem Radler herzugurken, dem der Radweg 1m weiter rechts 10 cm zu schmal ist???
Kopfschüttelnde Grüße,
Mathias
Hallo Frank,
zu den Radfahrern auf der Straße nur eines:
Du bestehst auf eine Mindestbreite von 1,40m?Dann nimmst du
also auf der Straße 1,40m der rechten Fahrspur ein?Das war
wohl ein Schuß in den Ofen!
äh, ist Dir bekannt, was die aktuellen Gerichtsurteile zum Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern so sagen? Hier ist von einem Seitenabstand von 1,5 bis 2 Metern die Rede, also Radfahrer nehmen tatsächlich so viel Platz ein.
Die Aktenzeichen muss ich zuhause raussuchen, wenn Du sie unbedingt benötigst, aber eine kurze Berechnung dieser Mindestbreite kann ich Dir gerne vorab geben:
Ein Radfahrer (der Mensch auf dem Fahrrad samt Lenkerbreite und Pedalbreite) hat schon mal eine Eigenbreite von 80 cm. Dann braucht er bauartbedingt mindestens 20 cm Spielraum, um das Gefährt im Gleichgewicht zu halten. Der Rest der Breiten- bzw. Seitenabstandsforderung ist Sicherheitsabstand.
Gruß, Karin
Hi,
Hier geht es doch nur darum, dass ein weiterer militanter
Fahrrad-Terrorist sich seine vermeintlichen Rechte gegen die
bösen Autofahrer erzwingen will.
Nö. Darum geht es überhauot nicht. Es geht darum daß viele Radfahrer ungern auf Radwegen fahren, weil die gefährlich, unbequem und langsam sind.
Ein Verstoß gegen die Radegebenutzungspflicht ist mit einem BUßgeld von 20,-€ belegt.
Autofahrer müssen auch Umwege in Kauf nehmen, weil es
Fussgängerzonen gibt.
WIe bereits häufig erwähnt. Radfahrer dürfen grundsätzlich die Fahrbahn nutzen. SIe müssen nur in bestimmten Fällen benutzungspflichtige Radwege nutzen.
Wenn es einen Radweg gibt: schere Dich dorthin, ansonsten
musst Du Dich nicht wundern, wenn ein genervter Autofahrer mal
etwas knapper an Dir vorbeifährt.
Plädierst Du etwas dafür, daß AUtofahrer die vermeintlichen Pflichten anderer Verkehrsteilnehmer mit Gewalt durchsetzen sollen?
Überholen mit nicht genügendem seitlichen Abstand ist mit einem Bußgeld von 30,-€ belegt. Bei Nachweis von Vorsatz dürfte es in den Bereich Nötigung/gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kommen und deutlich teurer werdne.
Glaubst Du, es macht Spass, mit dem Auto kiloeterlang mit 15
Km/h hinter einem Radler herzugurken, dem der Radweg 1m weiter
rechts 10 cm zu schmal ist???
Kilometerlang? Meist geht es doch nur um 100m. Na und, kommst Du halt 5 Sekunden später ans Ziel.
Liebe Grüße,
Max
Hallo Mathias!
Du hast den Nagel auf dem Kopf getroffen,genau darum ging es was ich mit den 1,40m meinte.Es kann nicht so schwer sein,das ein Radfahrer der eine Reifenbreite von 5-7 cm(auf das Maß lege ich mich so genau fest)hat den Radweg,sagen wir mal großzügig 1,30m breit zu schmal findet und damit auf sein Recht pocht und auf der Straße den fließenden Verkehr behindert.
Wenn nun der Radweg nicht der absolut kürzeste Weg ist - so
what??
Autofahrer müssen auch Umwege in Kauf nehmen, weil es
Fussgängerzonen gibt.
Wobei auch noch weitere Umleitungen,Straßensperrungen usw. die Gründe sein können,das man den Umweg in Kauf nehmen muß.
Kopfschüttelnde Grüße,
dem schließe ich mich an
Gruß Frank
Hallo!
Kilometerlang? Meist geht es doch nur um 100m. Na und, kommst
Du halt 5 Sekunden später ans Ziel.
Dann sollten Radfahrer auch den Radweg benutzen,der nicht direkt ander Straße entlang führt.
Dann kommt er halt 5 Sekunden später an!!!
Danke für deine Einsicht,das Zeit nicht so wichtig ist und man halt den Umweg in Kauf nehmen muß.
Gruß Frank
Hi,
Recht pocht und auf der Straße den fließenden Verkehr
behindert.
Radfahrer sind Teil des Verkehrs.
Liebe Grüße,
Max
Hi,
für Radfahrer sind es eben nicht nur ein paar Sekunden.
Ein Radfahrer, der konsequent immer auf dem Radweg fährt, muss ständig mit Schlaglöchern, nicht genügend abgesenkten Bordsteinkanten, Fußgängern, Hindernissen wie Pfosten etc. rechnen. Dazu werden Radwege regelmäßig in der Verkehrsführung so angelegt, dßa keine grüne Welle stattfindet, man an jeder Kreuzung 1 Minute verliert.
Jedesmal muss man die Geschwindigkeit verringern, gar anhalten oder wird zumindest durchgeschüttelt.
Kurzes Gaslupfen und ein paar Sekunden langsam fahren sind für einen Autofahrer sicher ein Ärgernis, vor allem wenn er es eilig hat (Ich fahre selbst 18000km im Jahr). Für einen Radfahrer bedeutet bremsen und anfahren aber jedesmal eine deutliche Anstrengung.
Manche Radwege sind gut, plötzlich kommt aber unvermittelt ein Stück, daß völlig unmöglich zu befahren ist.
Alles in allem empfinden viele Radfahrer eben Radwege für unzumutbar, und sie benutzen - auch gesetzeswidrig - die Fahrbahn, weil diese schneller, bequemer und sicherer ist. Gelegentlich Anpöbeleien seitens uneinsichtiger autofahrender Verkehrserzieher sind dann immer noch das geringere Übel.
Liebe Grüße,
Max
Hi!
Hier geht es doch nur darum, dass ein weiterer militanter
Fahrrad-Terrorist sich seine vermeintlichen Rechte gegen die
bösen Autofahrer erzwingen will.Nö. Darum geht es überhauot nicht. Es geht darum daß viele
Radfahrer ungern auf Radwegen fahren, weil die gefährlich,
unbequem und langsam sind.
Das ist dasselbe Argument, welches der typische Mitelspurfahrer auf der Autobahn gebraucht.
Richtiger, glaubwürdiger oder gar akzeptabler wird es dadurch nicht.
Ein Verstoß gegen die Radegebenutzungspflicht ist mit einem
BUßgeld von 20,-€ belegt.
Die Frage ist, inwieweit solche Verstöße auch geahndet werden (können).
Autofahrer müssen auch Umwege in Kauf nehmen, weil es
Fussgängerzonen gibt.
WIe bereits häufig erwähnt. Radfahrer dürfen grundsätzlich die
Fahrbahn nutzen. SIe müssen nur in bestimmten Fällen
benutzungspflichtige Radwege nutzen.
Die Frage ist für mich hier, was sinnvoll ist. M.E. ist es nicht vermittelbar, dass ein Radfahrer auf der Hauptsraße fährt, obwohl es einen Radweg gibt. Ob der Radweg dabei vielleicht nur 1,49 m breit und somit nicht benutzungspflichtig ist, ist mir dabei reichlich egal.
Ich nutze in solchen Fällen meine 2-Ton-Fanfare, um auf die Gefahr eines herannahenden Fahrzeuges aufmerksam zu machen.
Wenn es einen Radweg gibt: schere Dich dorthin, ansonsten
musst Du Dich nicht wundern, wenn ein genervter Autofahrer mal
etwas knapper an Dir vorbeifährt.
Plädierst Du etwas dafür, daß AUtofahrer die vermeintlichen
Pflichten anderer Verkehrsteilnehmer mit Gewalt durchsetzen
sollen?
Keineswegs. Wo liest Du das heraus?
Überholen mit nicht genügendem seitlichen Abstand ist mit
einem Bußgeld von 30,-€ belegt. Bei Nachweis von Vorsatz
dürfte es in den Bereich Nötigung/gefährlicher Eingriff in den
Straßenverkehr kommen und deutlich teurer werdne.
Hier haben wir wieder das Problem der Beweisbarkeit.
Vielleicht würde gleiches Recht für alle, also Kennzeichen auch für Fahrräder, helfen…
Ferner greife ich persönlich niemals gefährlich in den Straßenverkehr ein oder gefährde/nötige andere Verkehrsteilnehmer.
Ich mache nur ab und an auf Gefahren aufmerksam.
Glaubst Du, es macht Spass, mit dem Auto kiloeterlang mit 15
Km/h hinter einem Radler herzugurken, dem der Radweg 1m weiter
rechts 10 cm zu schmal ist???
Kilometerlang? Meist geht es doch nur um 100m. Na und, kommst
Du halt 5 Sekunden später ans Ziel.
Könnte man dies nicht auch dem Radfahrer vorhalten, der den radweg nicht benutzt, weil dieser evtl. 5 m länger ist…?
Du siehst, es gibt hier nur einen sinnvollen Weg: die Rücksichtnahme. Und rücksichtsvoll ist es, existierende Radwege zu benutzen.
So einfach ist das.
Grüße,
Mathias