hallo,
hoffe ihr habt wieder paar tipps für uns. meine frau möchte gern handtuecher etc. besticken mit namen und bildern etc und ueber ebay verkaufen. umsatz erwarten wir nicht denken so um die 80 - 120 euro im monat. wir geht man vor ? gewerbe oder kleingewerbe gibts da unterschiede und was ist mit steuern ? haben gelesen mann muss keine steuer angeben/verlangen ? gibts seiten im internet wo mal alles zusammengefasst ist ? muss ich agbs angeben auf der internet seite weil wir haben viel von abmahnungen gelesen und da wir auch motive (sog. freebis) sticken wo keine rechte drauf sind kann ja nichts passieren oder droht irgenwie auch hier abmahnungen weil ich handtücher vom supermarkt weiter verkaufe ? ACH JA HABEN RECHTSSCHUTZ - KANN ICH MICH BERATEN LASSEN VOM ANWALT ? hoffe habe es bisschen deutlich ruebergebracht so das es ihr versteht
stehen mit unserem wissen beim gewerbe etc. bei NULL .
Tppfehler ? Verschenke könnt Ihr beahlten *lol*
mfg
Andi
hallo Andi,
so weit ich weiß, muss man ein Gewerbe anmelden. Man erhält dann eine Steuernummer, und die musst du auch auf der Internetseite angeben.
Guck dir gewerbliche Seiten an und klicke dort mal auf die AGB und „Impressum“. Du wirst sehen, dass es dabei Vieles zu berücksichtigen gibt.
Informiere dich beim zuständigen Finanzamt, wie es mit der Steuer für euer Gewerbe ausschaut. Die können dir das ganz genau sagen - und das wäre vielleicht auch einfacher und sichere, als hier im Internet danach zu suchen.
Was die gekauften - und dann von deiner Frau weiter verarbeiteten - Handtücher betrifft… keine Ahnung! Laienhaft gedacht würde ich sagen: Wenn ich Holzkisten ehrlich erwerbe, die dann bemale und schließlich weiter verkaufe, kann mir der Holzkistenhändler keinen Strick daraus drehen, weil ich die Kisten ja zuvor käuflich erworben habe. Aber: „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“!
Vielleicht kannst du hierzu eine Extra-Anfrage (hier im Forum) starten?
Noch ein Tipp: Versuche nicht alle deine Fragen auf einmal beantwortet zu bekommen. Das „erschlägt“ etwas. - Lasst euch Zeit und… Ruhe bewahren.
Viel Glück!
Gruß - iceage
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Hi Andi,
gibts seiten im internet wo mal alles zusammengefasst isr?
Ja: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
ACH JA HABEN RECHTSSCHUTZ -
KANN ICH MICH BERATEN LASSEN VOM ANWALT ?
Wahrscheinlich nein, aber genaueres steht im Vertrag der Rechtsschutzversicherung. Ob diese auch für den gewerblichen Bereich Schutz anbietet und für alle dortigen Möglichkeiten, bezweifel ich mal ganz stark.
Gruß Ulrich
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Hallo Iceage,
ja lassen uns Zeit denn leider ist es Mode Abmahnungen zu schreiben/erhalten für Rechtsanwälte die sonst nichts verdienen und den KLEINEN EBAYERN eine Strick Drehen… ggf. lassen Wir uns auch noch Rechtlich beraten aber ob sich der ganze Aufwand wirklich lohnt ?! mal sehen gebe bescheid was wir machen werden `:smile:
Hi Andi,
gibts seiten im internet wo mal alles zusammengefasst isr?
Ja: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Hallo Ulrich 
Suuuuper ! Vielen Dank.
Mfg Andi
hallo,
hoffe ihr habt wieder paar tipps für uns. meine frau möchte
gern handtuecher etc. besticken mit namen und bildern etc und
ueber ebay verkaufen. umsatz erwarten wir nicht denken so um
die 80 - 120 euro im monat. wir geht man vor ? gewerbe oder
kleingewerbe gibts da unterschiede und was ist mit steuern ?
Wenn man gewerblich tätig wird, muss man beim zuständigen Ordnungsamt ein Gewerbe anmelden (Nebengewerbe).
Der erzielt Gewinn ist steuerpflichtig. Bei der Umsatzsteuer kann man die Kleinstunternehmerregelung gem. § 19 Umsatzsteuergesetz in Anspruch nehmen, wenn der Gesamtumsatz im ersten Jahr 17.500,-€ nicht übersteigt. In diesem Fall darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Umsatzsteuer muss an das Finanzamt nicht abgeführt werden; Vorsteuern darf man aber auch nicht abziehen. Auf der Rechnung muss dann auch ein Zusatz vermerkt sein, dass Umsatzsteuer wegen § 19 Umsatzsteuergesetz nicht erhoben wird.
haben gelesen mann muss keine steuer angeben/verlangen ? gibt es
seiten im internet wo mal alles zusammengefasst ist ? muss ich
agB´s angeben auf der internet seite weil wir haben viel von
abmahnungen gelesen und da wir auch motive (sog. freebis)
sticken wo keine rechte drauf sind kann ja nichts passieren
oder droht irgenwie auch hier abmahnungen weil ich handtücher
vom supermarkt weiter verkaufe ? ACH JA HABEN RECHTSSCHUTZ -
KANN ICH MICH BERATEN LASSEN VOM ANWALT ? hoffe habe es
bisschen deutlich ruebergebracht so das es ihr versteht
stehen mit unserem wissen beim gewerbe etc. bei NULL .
Tppfehler ? Verschenke könnt Ihr beahlten *lol*
Auf den Rechnungen sollte auf AGB´s hingewiesen werden.
Bei den verwendeten Motiven muss geprüft werden, ob Rechte bestehen, wenn nicht sollte alles o.k. sein, ansonsten muss man die Rechte erwerben.
Bei den angeschafften und dann bestickten Handtüchern sehe ich durch den Weiterverkauf kein Problem. (Wenn es keine ausdrückliche Einschränkung „… nur für den privaten Gebrauch / Verbrauch bestimmt“ gibt dürfte die Weiterverwendung dem Verkäufer egal sein.)
Gruß Günter
Hi Eisalter:wink:
Laienhaft
gedacht würde ich sagen: Wenn ich Holzkisten ehrlich erwerbe,
die dann bemale und schließlich weiter verkaufe, kann mir der
Holzkistenhändler keinen Strick daraus drehen, weil ich die
Kisten ja zuvor käuflich erworben habe.
Doch, könnte er, wenn er wollte. Ganz so einfach ist es denn nun doch nicht. Die Kiste selber ist dein Eigentum und ein Holzkistenhändler, der dir 1000 Stück verkauft, müßte davon ausgehen, daß du sie nicht einfach unbenutzt in den Keller stellst und dich an ihrem Anblick erfreust. Aber du könntest sie nur verkaufen. Im obigen Fall willst du sie aber optisch noch zusätzlich aufpeppeln.
Es könnte sein, daß er ein ganz spezielles, mit vielen Preisen dekoriertes und als Geschmacksmuster eingetragenes Holzkistendesign hat und nun einfach nicht möchte, daß jemand seine Superholzkisten farblich „verumgestaltet“.
Das hinwiederum könnte er dir verbieten oder du kaufst von ihm die Nutzungsrechte.
siehe: /t/t-shirt-von-z-b-hanes-mit-eigenem-motiv-versehen/…
Gruß Ulrich
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Hi Günter,
Auf den Rechnungen sollte auf AGB´s hingewiesen werden.
Das wäre zu spät. Außerdem wären sie dann nicht mit wirksam einbezogen: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Gesch%C3%A4f…
Wenn man denn überhaupt AGB hat. Es gibt keine Pflicht, sie zu haben.
Gruß Ulrich
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Auf den Rechnungen sollte auf AGB´s hingewiesen werden.
Bei den verwendeten Motiven muss geprüft werden, ob Rechte
bestehen, wenn nicht sollte alles o.k. sein, ansonsten muss
man die Rechte erwerben.
Hallo Günter:smile:
Danke für Deine Antwort.
Die AGB gibts da Regeln habe gehört auch hier kann man sich eine Abmahnung einfangen !!??