Hi Eisalter:wink:
Laienhaft
gedacht würde ich sagen: Wenn ich Holzkisten ehrlich erwerbe,
die dann bemale und schließlich weiter verkaufe, kann mir der
Holzkistenhändler keinen Strick daraus drehen, weil ich die
Kisten ja zuvor käuflich erworben habe.
Doch, könnte er, wenn er wollte. Ganz so einfach ist es denn nun doch nicht. Die Kiste selber ist dein Eigentum und ein Holzkistenhändler, der dir 1000 Stück verkauft, müßte davon ausgehen, daß du sie nicht einfach unbenutzt in den Keller stellst und dich an ihrem Anblick erfreust. Aber du könntest sie nur verkaufen. Im obigen Fall willst du sie aber optisch noch zusätzlich aufpeppeln.
Es könnte sein, daß er ein ganz spezielles, mit vielen Preisen dekoriertes und als Geschmacksmuster eingetragenes Holzkistendesign hat und nun einfach nicht möchte, daß jemand seine Superholzkisten farblich „verumgestaltet“.
Das hinwiederum könnte er dir verbieten oder du kaufst von ihm die Nutzungsrechte.
siehe: /t/t-shirt-von-z-b-hanes-mit-eigenem-motiv-versehen/…
Gruß Ulrich
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)