Hallo,
darf ich mit einem PKW zur Zulassungsstelle fahren, das Fahrzeug dort still-legen und dann mit diesem Fahrzeug auf direktem Weg zum Schrottplatz fahren?
Das wäre bei mir heute oder morgen der Fall und die Zulassungsstelle konnte mir heute keine Auskunft geben ?!?
ja, man darf mit einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug am selben Tag auf direktem Weg nach Hause oder zu einem anderen Abstellplatz (z.B. Schrottplatz) fahren, solange dieser Platz innerhalb des selben oder einen direkt angrenzenden Zulassungsbezirk liegt.
Hat halt den Vorteil, dass Du Dir einen Weg zum Schrottplatz sparst.
Ja das ist zulässig, Du mußt aber die Schilder (mit abgekratzten Aufklebern) wieder hinschrauben, damit das Fahrzeug identifizierbar bleibt. Das Fahrzeug ist ja an dem Tag der Abmeldung noch versichert und noch versteuert. Die Fahrt sollte allerdings geradewegs zum Ort der endgültigen Verbringung (wie es so schön heißt) erfolgen, also nicht noch den ganzen Tag damit spazieren fahren.
Fahrt sollte allerdings geradewegs zum Ort der endgültigen
Verbringung (wie es so schön heißt) erfolgen, also nicht noch
den ganzen Tag damit spazieren fahren.
Richtig, es darf kein Umweg gemacht werden. Also die Zeitung vom Kiosk lieber auf dem Hinweg zum Amt kaufen.
Danke für eure Meinungen, nach der bisherigen Recherche ist es in Bayern möglich daß ich direkt im Anschluss an die Zulassungsstelle z.B. am Schrottplatz fahre