Hallo Christian,
gäbe es das Völkerrecht nicht, das ja u.a. die Souveränität
und das Existenzrecht jedes Staates festschreibt, könnte jeder
Staat jedes andere angreifen, ohne Repressalien o.ä.
befürchten zu müssen.
Widersprüche?
ja; alle anderen „Punktsiege“ Deines Artikels hängen an der einen Annahme, dass wir uns ohne „Völkerrecht“, also ohne die Wahrnehmung der internationalen Beziehungen in Rechtskategorien, in einen Zustand befänden, in dem jeder Staat tun könnte, was er wollte;
dies ist aber definitiv nicht der Fall und so auch erkennbar, wenn man diesen Zustand Vor-dem-Recht nicht bereits rein rechtlich versteht, also die „Repressalien“ als „Bestrafung“ eines „Täters“ für die „Tat“ des „völkerrechtswidrigen“ Angriffs auf das „Selbstbestimmungsrecht“, „Existenzrecht“ eines anderen Staates.
Wenn man einen rechtsfreien Raum mit rechtlichen Kategorien betrachtet, dann kann man darin nur den Mangel an Recht erkennen, und muss damit unweigerlich zum „Punktsieg“ kommen.
Wenn Dir das jetzt zu „philosophisch“ war, dann überleg Dir folgendes:
Angenommen die Welt wäre vollständig auf die Blöcke USA und UdSSR aufgeteilt gewesen; hätte nicht das vollkommen außer-rechtliche „Gleichgewicht des Schreckens“ viel mehr dieser aufgelisteten Kriege verhindert, als das „Völkerrecht“ es geschafft hat?
Solche Denkakrobatiken sind grundsätzlich Muster ohne Wert, aber dieses zeigt vielleicht in wenigen Worten, was ich sagen will: Kriege können nicht nur mit Recht verhindert werden, genauso wie sie auch nicht nur ohne Recht geführt werden.
Viele Grüße
franz