Mitgliedsbeiträge auch ohne Training?

Hallo,
der Judoverein meines Sohnes hat seid Juni 2010 keine Trainer mehr und wir haben gekündigt da der Verein keine Trainer mehr gefunden hat und die Halle anders weitig vermiedet hat. Nun bekomme wir eine aufforderung für 6 Monate die gebühren nach zuzahlen. Geht das?? Es wurde ja nichts mehr angeboten…
Danke an alle die sich melden :smile:

Hallo darkheard,

Eines vorab: Deine Frage ist in erster Linie rechtlicher Natur. Ich bin kein Rechtsanwalt und kann Dir daher keine verbindliche Antwort im juristischen Sinn geben.
meine Meinung:
Vereinsbeiträge sind grundsätzlich zu zahlen, unabhängig davón, ob eine Leistung in Anspruch genommen wird oder werden kann.
D. h. wenn der Beitrag für den Zeitraum der noch existierenden Mitgliedschaft zu zahlen wäre, dann kann ich Dir leider keine positive Antwort geben.
Etwas anderes ist es, wenn mit der Rechnung für den Zeitraum nach Deiner Kündigung gezahlt werden soll.
Bitte prüfe dann die Satzung des Judovereins.
Díe Satzung muß eine Regelung zum Vereinsaustritt enthalten.
Sie könnte z. B. so lauten, daß eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft nur zum Jahresende (oder einem anderen Termin) möglich ist. Dieser Termin ist vermutlich ziemlích eindeutig bezeichnet. Eventuell ist auch eine FRist einzuhalten.
BEispiel: Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Halbjahresende (= 30.06. oder 31.12.). Wenn Du jetzt am 10.06. eine Kündigung schreibst, gilt die Kündigung nicht zum 30.06., denn die 6-Wochen-Frist ist nicht eingehalten, sondern erst zum 31.12…
Das heißt dann, daß die Mitgliedschaft bis zu diesem Termin weitér gilt und auch die Beiträge zu zahlen sind.
Andererseits kann ein Fehler beim Verein natürlich auch nicht ausgeschlossen werden.
Aber um hier „Einspruch“ einlegen zu können, ist es natürlich sinnvoll, wenn man das an Hand der Satzungsbestimmung nachweisen kann.

Viele Grüße