Hallo!
Angenommen, eine volljährige Person mit deutscher Staatsangehörigkeit wäre Mitglied einer Ev. Landeskirche in Deutschland und würde gern Mitglied in einer staatlich anerkannten, freikirchlichen Gemeinde in Deutschland werden wollen -
- dürfte diese Person dann noch Mitglied der Ev. Kirche sein oder würde das durch die Mitgliedschaft bei der freikirchlichen Gemeinde automatisch beendet,
1a) müsste diese Person dann noch persönlich bei der Gemeindeverwaltung ihren Austritt aus der Landeskirche bekanntgeben, oder
1b) würde die freikirchliche Gemeinde den Mitgliedsantrag oder Ähnliches an die kommunale Gemeindeverwaltung weiterleiten mit der Bitte alles weitere automatisch und unpersönlich zu erledigen, ohne dass das neue Mitglied selber vorstellig werden muss, oder
- gibt es eine weitere Möglichkeit?
Hi!
Angenommen, eine volljährige Person mit deutscher Staatsangehörigkeit wäre Mitglied einer Ev. Landeskirche in Deutschland und würde gern Mitglied in einer staatlich anerkannten, freikirchlichen Gemeinde in Deutschland werden wollen
Schön! 
- Dürfte diese Person dann noch Mitglied der Ev. Kirche sein oder würde das durch die Mitgliedschaft bei der freikirchlichen Gemeinde automatisch beendet,
Nein. Ohne formalen Austritt kein Ende der Mitgliedschaft. (Im Übrigen ist ein Kirchenaustritt auch in beschriebener Situation meines Wissens zumindest nicht zwingend erforderlich.)
1a) Müsste diese Person dann noch persönlich bei der Gemeindeverwaltung ihren Austritt aus der Landeskirche bekanntgeben, oder
Ja. Schon alleine wegen der Änderung in der Lohnsteuerkarte!
1b) Würde die freikirchliche Gemeinde den Mitgliedsantrag oder Ähnliches an die kommunale Gemeindeverwaltung weiterleiten mit der Bitte alles weitere automatisch und unpersönlich zu erledigen, ohne dass das neue Mitglied selber vorstellig werden muss,
Definitiv nein.
- Gibt es eine weitere Möglichkeit?
Nein. 1a ist hier der einzig mögliche und korrekte Weg, wenn man aus der Kirche austreten möchte.
Gesegnete Grüße 
Jadzia