Guten Tag,
meine Tochter lebt bei meiner geschiedenen Ex-Frau.
Nun naht die Einschulung. Habe ich als Vater mit Entscheidungsrecht auf die Schulwahl?
Meine Tochter ist ev und soll nun auf eine kath. Grundschule gehen. ich bin weder über die Schulwahl informiert noch gefragt worden.
Gruß Schnappo
Hallo Schnappo,
das hängt wohl davon ab, ob Du das Sorgerecht hast oder nicht. Nur Erzeuger zu sein hilft nicht, wenn es um die Mitsprache geht.
Was haben die Gerichte festgelegt?
Gruß,
Alexandra
Hallo,
hast du den mit deiner Frau geredet? Ich persönlich finde es gar nicht schlimm, wenn die Kinder als ev. auf eine kath. Schule gehen.
Vielleicht ist es für deine Ex einfach praktisch die Kleine dort zur Schule zu schicken. Vielleicht kann die Kleine da alleine hinlaufen? Oder es liegt auf dem Weg für die Mutter.
Natürlich verstehe ich, dass du gerne mitentschieden hättest.
Aber frag doch deine Ex einfach. Und wenn sie sich nicht umstimmen lässt, dann lass es bitte gut sein. Deine Tochter soll sich wohlfühlen auf der Schule und nicht ein schlechtes Gewissen haben, weil Papa die Schule doof findet.
Ob du rechtlich ein Mitspracherecht hast, weiß ich nicht. Da kann sicher jemand anders was zu sagen. Aber ich denke wenn du kein Sorgerecht für die Kleine hast, hast du auch nichts zu melden.
Aber in erster Linie würde ich mit deiner Ex sprechen.
Gruß
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht oder das geteilte Sorgerecht wie man es auch nennt. Also sie hat NICHT das alleinige Sorgerecht.
Hallo Senftube,
ich finde es halt erschreckend, dass die Elternteile bei denen das Kind verbleibt in vielen Fällen einfach machen was sie wollen und jegliche Regelungen missachten. Gemeinsames Sorgerecht beinhaltet auch, dass man gemeinsam Dinge regelt und bespricht - ob ich mit meinem Partner noch auskomme oder nicht - ich hab mich da als erwachsener Mensch zusammen zu reißen und zum Wohle des Kindes den Kontakt zum anderen Elternteil zu pflegen.
Die Überlegungen der Mutter hier in allen Ehren (sie wird sich sicherlich einiges dabei gedacht haben) aber vielleicht gäbe es ja auch gute Gründe des Vaters eine andere Schule zu wählen??? Vielleicht ist das Angebot und die Betreuung woanders besser?
Gruß,
Alexandra
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Hallo Alexandra,
danke für deine Antworten. Genau wie du es schreibst ist es. Ich darf fleißig bezahlen, aber wenn es um so was ist erfährt mal alles nur im nach hinein und so was finde ich eigentlich nicht korrekt.
Schliesslich gibt es genug Schulen im Raum zur Auswahl und ich weiss keine Infos warum sie diese gewählt hat. Echt traurig so was.
Hallo Schnappo,
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht oder das geteilte
Sorgerecht wie man es auch nennt. Also sie hat NICHT das
alleinige Sorgerecht.
Mich wundert es kolossal, daß diese Frage bei Dir erst Mitte August aufkommt. Eine Sache ist natürlich, daß Deine Frau ohne Rücksprache mit Dir diese Entscheidung getroffen hat, aber die andere Seite ist auch, daß Du weißt, wann das Kind schulpflichtig ist und erst auf der Matte stehst, als Deine Frau die Entscheidung getroffen hatte.
Ich finde auch, daß Du mit ihr reden solltest, schon um zu klären, wie die Absprachen und Entscheidungen, die Eure Tochter betreffen, in Zukunft getroffen werden.
Was meint denn Deine Tochter zu der Schulwahl? Hat sie Dir davon erzählt, weil sie da nicht hin will oder wollte sie es einfach mitteilen. In den meisten Bundesländern gibt es in katholischen Grundschulen auch evangelischen Religionsunterricht, was sich als Frage sowieso nur stellt, wenn das Kind evangelisch getauft ist.
Viele Grüße
Iris
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Hi Schnappo,
Ohne Dich zu nahe treten zu wollen, aber
Ich darf fleißig bezahlen, aber wenn es um so was ist erfährt
mal alles nur im nach hinein und so was finde ich eigentlich
nicht korrekt.
in der Tat finde ich es auch nicht korrekt, daß man Dich nicht informiert.
Aber, wie jemand hier auch angedeutet hat, finde ich es reichlich spät Deinerweits erst mitte August einzufallen, daß du mit der Schulwahl für Deine Tochter hättest mitreden wollen! Ich meine, diese Frage in April oder Mai fände ich logisch. Im august erscheint mir, als ob es Dir gerade und plötzlich eingefallen wäre, daß Du auch mitentscheiden willst. Aber, je nachdem in welchem Bundesland Deine Tochter und ihre Mutter leben, kommt Deinen Einfall zu spät.
Schöne Grüße,
Helena
PS. Dieser Satz sagt mir alles, was ich hier vermute:
Meine Güte, darauf hätte ich echt kommen können!
Hallo Senftube,
wir haben das geteilte Sorgerecht. Aber sie macht eben was sie will. Hauptsache ich zahle und Rest ist ihr alles egal.
Besuchsrecht etc musste alles per Gericht eingeklagt werden.
Sie hält sich einfach an nichts.
Gruß Schnappo
Hallo Alexandra,
ist natürlich durchaus möglich, dass es noch bessere Schulen im Umkreis gibt. Darum sag ich ja: Rücksprache mit der Mutter halten. Soll angeblich helfen 
Gruß
Hi
der Zug ist jetzt wahrscheinlich schon abgefahren.
Aber du kannst doch zur Einschulung mitgehen, dich bei der Klassenlehrerin vorstellen, zum Elternsprechtag gehen usw.
Wenn du die Infos nicht über die Mutter bekommst gehts du halt selber hin.
viele Grüßé
Susanne
DU hast hier keine Chance…
Habe ich als Vater mit Entscheidungsrecht auf die Schulwahl?
Ja, hast Du, und Du solltest diese Nummer auch nicht hinnehmen, sondern zumindest beim Jugendamt aktenkundig machen. Die Mutter ist offenbar nicht reif genug, um das gemeinsame Sorgerecht auszuüben.
Wundere Dich nicht darüber, daß die hier im Forum versammelte Damschaft Dir jedoch Deine eigentliche Frage nicht beantwortet, sondern zwanghaft und unmittelbar umschwenkt und Dich hier bombardiert mit so „guten Ratschlägen“ wie doch mal mit der Mutter zu reden oder der absolut nicht hilfreichen Frage, warum Du Dich „jetzt erst“ darum kümmerst.
Das läuft hier immer so.
Gruß,
.m
PS: Wie immer wäre allerdings auch die andere Sicht der Geschichte interessant.
Du findest es also unreif, über Probleme zu reden?
Du schlägst gleich vor, die Behörden einzuschalten?
Vielleicht wäre es im Interesse des Kindes ganz erwachsen sich doch erst einaml so zu einigen.
Und es ist doch eine berechtigte Frage, warum es ihm erst jetzt einfällt das er bei der Schulauswahl mitreden will!
Gruß
Lulea
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Du findest es also unreif, über Probleme zu reden?
Du schlägst gleich vor, die Behörden einzuschalten?
Vielleicht wäre es im Interesse des Kindes ganz erwachsen sich
doch erst einaml so zu einigen.
Und es ist doch eine berechtigte Frage, warum es ihm erst
jetzt einfällt das er bei der Schulauswahl mitreden will!
Ich weiß genau, wie der Tenor hier ausgefallen wäre, wenn die Geschlechter andersrum verteilt wären, das ist der Punkt.
Erwachsen im Sinne des Kindes wäre es übrigens, wenn die Mutter sich an die Regeln halten würde, und wenn sie schon über so elementare Dinge nicht mit dem Vater redet und sich - laut seiner Schilderung - ja auch sonst eher unkooperativ verhält, dann ist der Rat „doch mal miteinander zu reden“ nichts als eine Verhöhnung des Fragestellers. Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Unreife und das Unvermögen, sowas mit „Reden“ zu klären, ja offensichtlich zuallererst bei der Mutter zu suchen.
Und ja, ich denke es ist durchaus wichtig, die Behörden zumindest in Kenntnis zu setzen, um zu zeigen, daß er sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Nichtzuletzt kann das Jugendamt den Vater auch sicher gut beraten, wie die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts in einem so eher schwierigen Fall am besten funktioniert. Mein Rat hat also auch durchaus zum Ziel, daß der Vater sich beraten lässt, wie er sowas in Zukunft verhindern kann.
.m
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Hallo schnappo
- weißt du nun seit mind. 6 Jahren wann dein Kind eingeschult wird und jetzt kurz vor knapp fällt dir das ein und du willst mitentscheiden welche Grundschule besucht werden soll?
Die Anmeldungen waren bereits vor einem halben Jahr.
Warum hast du die Kindesmutter nicht frühzeitig gefragt auf welche Schule das Kind gehen soll und wieso und evtl. berechtigte Gegenargumente vorgebracht? Warum hast du dich nicht rechtzeitig darum gekümmert?
Warum kreidest du der Mutter eine Entscheidung an um die du dich augenscheinlich nicht gekümmert hast?
-
sollte die Grundschule in Wohnortnähe liegen
-
sollte die Grundschule für das Kind gut erreichbar sein oder evtl.
-
aufgrund der Betreuungsmöglichkeiten gut mit der Berufstätigkeit der Mutter vereinbar sein
-
sollten die Kinder der direkten Umgebung diese Schule besuchen bzw. bisherige Kindergartenfreunde
Des weitern gibts die freie Grundschulwahl meines Wissens nach nur eingeschränkt. Die *zugeteilte* Grundschule muß das Kind aufnehmen, alle anderen können die Kinder aufnehmen wenn sie noch Platz haben, evtl. braucht man dafür aber wichtige Gründe (Arbeitsplatznähe, Schulbetreuung, Schülerhort)
Ausnahmen wären z.B: auch Walldorf oder Montessori - aber die suchen sich ihre Schüler ebenfalls aus.
- ist es völlig schnurz ob die Schule evangelisch oder katholisch ist - zu Zeiten meiner Eltern wurden die Klassen noch streng nach Religion getrennt, das ist GsD vorbei.
Der Lehrplan und die Stundentafel sind innerhalb der Bundesländer gleich und auch dein Kind wird evangelischen Religionsunterricht erhalten.
Grüße Bröselchen
Ich danke Dir…
…für dieses hervorragende Beispiel dessen, was ich einen Beitrag weiter unten gemeint habe. Ist das eigentlich ein genetischer oder eher ein hormoneller Defekt?
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Hallo,
mit der vielen Polemik in einigen Antworten konntest Du vermutlich nicht allzuviel anfangen.
Bei der Schulwahl handelt es sich nicht um eine Entscheidung des täglichen Lebens. Das wäre z. B. welches Kleid das Kind anzieht, welches Essen es ist und wann es ins Bett geht - nur um eine kleine Auswahl von den vielfälltigen Möglichkeiten zu nennen.
Das regelt der § 1687 BGB.
Nun ist der Zug bezüglich der Anmeldung schon längst abgefahren. Theoretisch könntest Du durch ein schriftliches Veto bei der Schulverwaltung (mit Nachweis des gemeinsamen Sorgerechtes) ganz schön viel Wirbel veranstalten.
Nur, damit würdest Du auch sehr Deine Tochter belasten. Die Mutter könnte Dein Veto der Tochter so „verdolmetschen“, dass der Papa nicht will, dass sie die bestmögliche Schulbildung bekommt.
Mein Tipp ginge in die Richtung, dass Du Dich schnellstmöglich bei der Schule vorstellst und dort nachweist, dass Du das gemeinsame Sorgerecht hast. Dich mit der Schulwahl (zähneknirschend) einverstanden erklärst, Dich aber nicht an den Kosten beteiligen willst.
Die Schulverwaltung darauf aufmerksam machen, dass Du über alle Elternabende, Klassenelternsprecherwahlen, Schulveranstaltungen usw. informiert werden willst.
Den Finger hast Du direkt am Puls der Zeit, wenn es Dir gelingt, dass Du als Klassenelternsprecher gewählt wirst.
Übrigens wären auch die beteiligten Kirchen u. U. mit einzubeziehen. Mein katholischer Enkel soll auf Wunsch beider Eltern auf eine evangelische Privatschule. Hier in Bayern musste seine Eltern eine Erlaubnis der katholischen Kirchenverwaltung besorgen, dass er den evangelischen Religionsunterricht besuchen darf. Evtl. gibt es im umgekehrten Fall so etwas ja auch.
Gruß
Ingrid
Nun ja… offensichtlich ist er ja jemand der sich fürs Kind interessiert… sonst würde er keine Besuchsrechte einklagen und darüber Jammern, dass sich Frau an keinerlei Absprachen hält.
Aber klar… Frau ist ja immer im Recht.
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Hallo Malte,
Ich weiß genau, wie der Tenor hier ausgefallen wäre, wenn die
Geschlechter andersrum verteilt wären, das ist der Punkt.
Dein Eintreten für die Väter in Ehren, aber auch du hast keine Glaskugel zuhause.
Und rein formal: um Einschulung und Schulform macht man sich spätestens an Weihnachten im Jahr vorher Gedanken. Bei Privatschulen früher.
Erwachsen im Sinne des Kindes wäre es übrigens, wenn die
Mutter sich an die Regeln halten würde, und wenn sie schon
über so elementare Dinge nicht mit dem Vater redet und sich -
laut seiner Schilderung - ja auch sonst eher unkooperativ
verhält, dann ist der Rat „doch mal miteinander zu reden“
nichts als eine Verhöhnung des Fragestellers.
Vielleicht hätte man die Kommunikation doch früher suchen sollen. Und selbst wenn ich die Schilderung des Vaters ohne Vorbehalt akzeptiere, dann hilft der Situation eine Haltung die auf Konfrontation hinführt, nicht unbedingt. Jugendamt kann helfen, aber das muss vorsichtig austariert werden.
Und ja, ich denke es ist durchaus wichtig, die Behörden
zumindest in Kenntnis zu setzen, um zu zeigen, daß er sich
nicht auf der Nase herumtanzen lässt. Nichtzuletzt kann das
Jugendamt den Vater auch sicher gut beraten, wie die Ausübung
des gemeinsamen Sorgerechts in einem so eher schwierigen Fall
am besten funktioniert. Mein Rat hat also auch durchaus zum
Ziel, daß der Vater sich beraten lässt, wie er sowas in
Zukunft verhindern kann.
Sicher. Aber frühzeitiges Kümmern (das Kind wird nicht überraschend eingeschult) würde auch schon mal helfen. Du betonst den „bisherigen Kenntnisstand“ und da haben wir natürlich die Aussage des UPs, aber dann aus seinem Posting kann man eben auch sehen, dass er sich da erst jetzt ernsthaft Gedanken macht und das lässt zumindest Zweifel aufkommen, dass jeder Fehler nur auf ihrer Seite zu suchen ist.
Dir mag es wie Betriebsblindheit auf Seiten der Frauen hier im Forum vorkommen. Aber väterliche Betriebsblindheit dagegen zu setzen ist nicht dazu angetan, der Diskussion zu helfen.
Gruß
Elke
.m
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Hallo,
ich stimme dir in allem zu.
Lediglich eine Anmerkung:
Schulwahl ist wesentlich früher. Reguläre Anmeldung für eine Grundschule ist normalerweise noch vor Weihnachten, Einschulungsuntersuchungen finden zwischen Februar und April (das wäre schon spät) statt.
Was nicht heißt, dass das nicht später möglich ist, aber normalerweise kümmert man sich lange vor Mai darum.
Gruß
Elke
PS: ich hatte im ersten Posting ein „nicht“ vergessen