Mobbing betriebsrat

Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Re 17

Deine Frage lässt sich nicht mit einem einfache Ja oder Nein beantworten. Dazu bedarf es mehr Kenntnisse und genauere Detailinformationen zu den Vorfällen und Anschuldigungen.
Auf Grund der geschilderten Brisanz scheint mir hier aber ein Rechtsbeistand sinnvoll zu sein. Zumindest sollte bei einem Rechtsanwalt aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht eine Rechtsauskunft/Erstberatung stattfinden. Ich hoffe, Du bist in einer Rechtschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitglied. Im letzten Fall solltest Du aber darauf bestehen, dass ein Rechtsanwalt sich der Thematik annimmt und nicht nur ein Funktionär mit Rechtskenntnissen seine Meinung dazu abgibt. Schließlich ist die Sache möglicherweise existentiell für von Bedeutung.

Im Übrigen ist oftmals schon die Form der Abmahnung fehlerhaft und damit von Haus aus unwirksam. Das kann aber am Besten ein Anwalt beurteilen, der dann auch für seine Auskunft haftet! ( das tut kein Gewerkschaftssekretär; auch wenn er noch so fundierte Rechtkenntnisse hat, was ich nicht grundsätzlich in Frage stelle!)

Übrigens ist eine Erstberatung nicht so teuer, dass man das Geld nicht investieren kann. Kann ja vorher nachgefragt werden.

Viel Erfolg
Bernd

Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu
Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt
ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die
letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger
Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich
gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler
machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe
davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich
eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen
Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens

wenn das mit dem job beim vorstellungsgesräch klappt.kann ich dann zum monatende mai kündigen und meine kündigungsfrist-vier monate würde greifen,so das ich erstr ab 01.10.10 bei der neuen firma anfangen kann?

Hallo Jens,

habe erst jetzt bemerkt, dass Du es bist. Unsere Korrespondenz war so lange ausgesetzt, dass ich dachte, es handelte sich um einen ganz anderen Fall. Sorry.
Warst Du denn in der Zwischenzeit beim Anwalt?
und was ist daraus geworden?

Zu Deiner Bewerbung:
wenn Du einen Kündigungszeit von vier Monaten hast, dann mußt Du die auch einhalten. Essei denn, Dein Arbeitgeber akzeptiert einen früheren Termin.In Deinem Fall gehe ich mal davon aus, dass er Dich los werden will oder zumindest gegen einen Austritt von Dir nichts hat und daher einen früheren Wunschtermin von Dir eingehen wird. Da kann der BR sicherlich helfen.

Aber das Wichtigste für mich ist immer noch: Anwalt einschalten!!!

Viel Erfolg bei der Bewerbung

Bernd

wenn das mit dem job beim vorstellungsgesräch klappt.kann ich
dann zum monatende mai kündigen und meine kündigungsfrist-vier
monate würde greifen,so das ich erstr ab 01.10.10 bei der
neuen firma anfangen kann?

Hallo Bernd,

hab am 21.5. einen Termin bei der gewerkschaft,um mich weiter beraten zu lassen.oder soll ich zusätzlich noch zum anwalt gehen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,
warum erst jetzt - nach so vielen Wochen, in denen die Sache schwehlt! - einen Kontakt mit der Gewerkschaft? Ich fürchte, Du hast noch nicht begriffen, dass es für Dich und Deinen Job „5 vor 12 ist“!
Also ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Wäre ntürlich ideal, wenn es einer ist, der von der Gewerkschaft empfohlen wird - auf jeden Fall, wenn die auch die Kosten übernehmen. Im Fall einer Eigenzahlung/ Rechtschutzversicherung geht das natürlich auch ohne/parallel zur Gewerkschaftsintervention.
Im Fall des Einschaltens einer Rechtschutzvericherung muß aber erst die Kostenübernahmebestätigung der Versicherung vorliegen. Also dann sofort den örtlichen Versicherungsvertreter aktivieren und eine Bestätigung beantragen! Es ist in meinen Augen schon viel zu viel Zeit untätig verstrichen. Das wäre spätestens nach dem zweiten Personalgespräch fällig gewesen. Da standen die Signale doch unübersehbar auf Alarm! Und jetzt erst der Gewerkschaftstermin! Mit Verlaub: ich fasse es nicht! Wer schläft denn da? Du, der Betriebsrat die Gewerkschaft oder alle? Du mußt da aktiver werden, da kann man nichts aussitzen! Das schadet nur!

Jetzt aber ran
Bernd

Hallo Bernd,

hab am 21.5. einen Termin bei der gewerkschaft,um mich weiter
beraten zu lassen.oder soll ich zusätzlich noch zum anwalt
gehen?

Viele Grüße

Jens

also ich hatte am 12.5 beim 2.personalgespräch meine abmahnung bekommen.am selben tag rief ich den zuständigen Mann bei verdi an.er kannte meine situation vom letzten gespräch.damals meinte er,sobald das 2.personalgespräch kommt-was ja seitens des AG angedroht wurde-sollte ich mich schnellsten melden.habe nun ein gesprächstermin mit ihm am 21.5.,da er die ganze woche tarifverhandlungen in heidelberg hat.

Hallo Jens,
ich dachte, die Tarifgespräche wären alle bereits durch.
Egal: ich würde mir jetzt von Verdi einen Anwalt nennen lassen, schnellstens einen dringenden Termin mit dem machen und nicht erst auf das Ergebnis des Gesprächs am Freitag warten. Das Gespräch kann ja trotzdem stattfinden, eventuell ja bereits mit einem Ergebnis des Anwalttermins/-gesprächs.

Gruß
Bernd

also ich hatte am 12.5 beim 2.personalgespräch meine abmahnung

bekommen.am selben tag rief ich den zuständigen Mann bei
verdi an.er kannte meine situation vom letzten
gespräch.damals meinte er,sobald das 2.personalgespräch
kommt-was ja seitens des AG angedroht wurde-sollte ich mich
schnellsten melden.habe nun ein gesprächstermin mit ihm am
21.5.,da er die ganze woche tarifverhandlungen in heidelberg
hat.

Habe nun nach meinen Vorstellungsgespräch heute die mündliche Zussage telefonisch für die Stelle bekommen.
Lt.Aussage soll ich am besten gleich zu meinen alten Arbeitgeber gehen und zum 15.6. oder bzw. zum 01.07. kündigen.
Mein Einwand war,das ich was schriftliches für mich brauche,das ich die neue Stelle habe.Die Antwort war,das ich ein Schreiben bekomme,wo dies mir bestätigt wird.
Aber brauche ich nicht erst ein Arbeitsvertrag schriftlich?
Eine Kündigung zum 15.6. ist diese machbar?

herzlichen Glückwunsch!
Ein schriftlicher Vertrag ist nicht verpflichtend nötig. ( es gibt nur drei Vertragsabschlüsse, bei denen vom Gesetzgeber die schriftliche Form vorgeschrieben ist. Der Arbeitsvertrag gehört nicht dazu!) In der Regel wird er gemacht, um die Einzelheiten genau festzulegen. Z.B. Höhe des Gehaltes, welches Tarifrecht gilt (z.B. öffentlicher Dienst, IG-Metall oder so was.Damit sind nämlich dann auch alle weiteren Regelungen, die tariflich vereinbart sind, automatisch festgeschrieben. Darunter fallen dann: Tage des Urlaubsanspruchs, Arbeitszeit und regelmäßige Arbeitstage,tariflich festgeschriebene Plichten und Rechte der Vertragsparteien… um einige Beispiele zu nennen.), , Dauer der Probezeit, genaue Beschreibung der Tätigkeit(en), Verantwortlichkeiten und Aufgaben,Urlaubsanspruch und Entgelt. Aber an sich gilt die mündliche Zusage. Ist im Zweifelsfall aber schlecht zu beweisen, wenn nicht Zeugen dabei waren, die das dann auch vor Gericht zu erklären. Deshalb ist eine schriftliche Bestätigung der Einstellung schon sinnvoll. Der Vertrag kann dann später folgen. Er sollte aber vor Arbeitsbeginn schon vorliegen und die wichtigsten Eckpunkte benennen. Dabei kann die Gewerkschaft und/oder ein Anwalt helfen.
Die Frage nach dem frühestmöglichen Kündigungstermin = Beschägtigungsbeginn bei dem neuen Arbeitgeber ist Verhandlungssache zwischen Dir und Deimen jetzigen Arbeitgeber. Dabei kann ein Anwalt aber auch hilfreich sein und eventuell noch eine „Austrittsprämie“ herausholen. Dafür sollte Dein jetziger Arbeitgeber aber nichts von dem neuen Stelleangebot wissen.Wenn Du also einen Anwalt beiziehst, dann soll der schnellstens - nach Vorliegen der Bestätigung des neuen Arbeitgebers für einen neuen Arbeitsplatz bei ihm - mit Deinem aktuellen Arbeitgeber ein Gespräch führen.
Aber ich glaube, der weiss besser, wie man da vorgeht. Sprich jetzt erst mal morgen mit Deiner Gewerkschaft und lass Dir endlich einen Anwalt nennen, der Dir in der Angelegenheit hilft. Darauf hast Du als Gewerkschaftsmitglied meines Wissens auch bei VERDI einen Anspruch. Lass Dich nicht beirren und nutze alle Möglichkeiten, um letzlich als Sieger raus zu kommen.

Viel Erfolg

Bernd

folgende mail hat mir der neue AG heute noch geschickt: Hallo Herr Starick,

wie bereits heute telefonisch besprochen, würden wir Sie gerne zu den zwischen uns besprochenen Konditionen als neuen Mitarbeiter in unserem Hause begrüßen. Als frühsten Einstellungstermin können wir uns den 15.6.10, als spätesten Termin den 1.8.10 vorstellen. Bitte klären Sie dies mit ihrem augenblicklichen Arbeitgeber. Wir möchten Sie auf jeden Fall bitten, absolute Vertraulichkeit über unser Agreement zu bewahren, um von Ihnen und uns Stress mit ihrem jetzigen Arbeitgeber abzuhalten.

Wegen einer Lösung für ihren geplanten Urlaub in den beiden letzten Juli-Wochen sind wir selbstverständlich offen.

Bitte bestätigen Sie uns kurz, dass Sie mit diesen Verfahren einverstanden sind, so dass wir innerhalb der nächsten 10 Tagen auch den vertraglichen Teil erledigen können.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören und verbleiben

mit besten Grüßen

Frage:ist daraus zu ersehen,das ich die Stelle habe?
Frage:da ich morgen noch zu hause bin,kann ic herst am dienstag beim BR nachfragen,zu welchen termin ich schnellsten kündigen kann,würde das reichen?
Frage:soll ich beim gesrpäch morgen mit der gewerkschaft von der neuen stelle sprechen?

Also ich meine, dass das sehr gut klingt und Du die Stelle sicher hast, wenn Du den Eintrittszeitraum 15.6. bis 1.8.10 einhälst und über die Konditionen Einigkeit besteht.
Der Betriebsrat kann Dir übrigens wohl kasum verbindlich sagen, zu welchem Termin Du frühetens kündigen kannst. Das steht in Deinem Arbeitsvertrag oder dem gültigen Tarifvertrag. Der kann bestenfalls etwas sagen darüber, wie das in Eurem Haus üblicherweise geregelt ist, und wie es bei Sonderfällen in der Vergangenheit geregelt wurde.
Bei Deinem morgigen Gespräch nimm auf jeden Fall das Schreiben des „neuen Arbeitgebers“ mit, zusammen mit den Abmahnungen und allen Unterlagen die Du hast (auch der Arbeitsvertrag kann von Interesse sein!) und lass Dich dazu ausführlich beraten.
Dem neuen Arbeitgeber würde ich zurück schreiben, dass Du den angebotenen Arbeitsplatz bei ihm gerne antreten willst, es aber zu dem frühest möglichen Eintrittstermin noch eines Gespräches mit dem jetzigen Arbeitgebers bedarf, das erst in der kommenden Woche geführt werden kann. Du würdest dabei aber auf jeden Fall den frühestmöglichen Austrittstermin verhandeln. Eventuell schreibst Du noch als Schlusssatz, dass Du ihn sofort nach dem Gespräch informieren wirst und der Zusendung des Arbeitsvertrags gerne entgegen siehst. Und informieren ihn per Mail dann auch unmittelbar nach dem Gespräch über den möglichen Eintrittstermin.
Führe das Kündigungsgespräch sehr bald mit dem jetzigen Arbeitgeber, aber auf jeden Fall nicht allein. Nimm jemanden vom BR mit oder besser noch: geh mit einem Anwalt hin, der dann für Dich verhandelt oder lass den vorher beim AGanrufen und die Angelegenheit telefonisch vorab klären. Dann könnstest Du idealerweise nur einen Aufhebungsvertrag mit frühem Austrittstermin und Abfindungsumme im Beisein des BR abholen oder unterschreiben.

Nochmals:Viel Erfolg

Bernd

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Wenn ich kommenden Dienstag das Gespräch mit der Personalleitung suche und sage,ich möchte gerne einen Aufhebungsvertrag z.01.07.10 mit Entschädigung für die zehn Jahre Betriebszugehörigkeit.Hätte ich damit Chancen?

Oder soll ich gleich zum 01.07.10 kündigen,obwohl ich noch keinen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber in der Hand habe?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,
was hat das heutige Gespräch bei VERDI gebracht?
Wie ist laut Tarif oder Arbeitsvertrag Deine normale Kündigungszeit?
Was ist mit einem Anwalt?
Ich finde Deinen Ansatz, gleich auf einen Auflösungsvertrag mit Entschädigung zu sprechen zu kommen - mit Verlaub gesagt - wenig Erfolgsversprechend!
Da sollte ein Profi ran; schließlich sind die vom Personalbüro in sowas auch professionell geschult!
So führt man keine Verhandlungen!
Wenn Du schon meinst, dass Du das alleine machen mußt/kannst dann wäre ein Modellbeispiel folgendes:
Du musst versuchen, dass das Angebot von denen aus kommt. Der Personalabteilung solltest Du nur sagen, dass Du den Eindruck hast, dass sie Dich los werden wollen, trotz Deiner 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, in denen Du eigentlich nie etwas negatives über Deine Arbeitsleistung gesagt bekommen hast. Das wäre erst in der letzten Zeit mit den Abmahnungen und massiven Drohungen passiert. Das würde Dich krank machen und Du hättest vegatative Störungen, bis hin zu massiven Schlafstörungen. Durch dieses angespannte Verhältnis wäre mittlerweile soviel Druck bei Dir aufgebaut, dass Du permanet Angst hättest etwas falsch zu machen. Und dann würde es leicht passieren, dass das dann auch passiert. Wenn sie Dich los werden wollen, dann sollen sie es Dir doch bitte direkt sagen, verbunden mit einem Vorschlag, wie sie das abwickeln wollen. Und dann nicht gleich darauf reagieren, wenn sie Dich fragen, wie Du Dir das vorstellst. Einfach kommentarlos sagen, jetzt wären sie erstmal am Zug, Dir Ihre Meinung zu sagen. Schließlich hast Du ja bereits Deine Einschätzung der Situation formuliert. Ein Verhandlungsgrundsatz lautet nämlich: Wer fragt führt! Wenn dann nach einer Zeit des Schweigens durch Dich (was in der Regel selten vom Verhandlungspartner ausgehalten wird) immer noch nichts kommt, dann kannst Du in der zweiten Eskulationsstufe auf den „Leidenden“ machen und sagen, diese Situation macht Dich fertig und krank und Du hälst das nicht mehr aus! Damit hast Du aber schon das „Spiel verloren“. Dann wirst Du zu hören bekommen, dass Du dann die Konsequenzen ziehen musst; damit ist das Thema „Abfindung“ schon in weite Ferne gerückt! Aber dann ist es wie es ist und Du kannst nur noch sagen, dass Du lieber Heute als Morgen diesen Stress hinter Dich bringen würdest. Wenn Du erkennst, dass da eine Bereitschaft zu erkennen ist, dann solltest Du aber darauf hinweisen, dass Du vom Arbeitsamt wegen der Selbstkündigung erst mal „gesperrt“ wirst und drei Monate keine Arbeitslosenunterstützung bekommst. Frag, ob sie dann einen finanziellen Überbrückungsausgleich anbieten können. Weise darauf hin, dass fast die Hälfte von einer Abfindungssumme versteuert werden muss. Deshalb poker ruhig etwas um die Höhe der Summe, wenn die Bereitschaft zur Zahlung erkennbar ist. Und nenne als Wunschtermin für den Austritt den 1.6.10. Dann besteht noch etwas Verhandlungsmasse für einen späteren Termin.
Letzlich muss es Dir natürlich immer darum gehen, so früh wie möglich den neuen Job anzutreten.

Aber das hier ist nur eine Modellschilderung: Die Wirklichkeit sieht meistens anders aus und hängt von vielen FAktoren ab, die ich als Außenstehender nicht einschätzen kann.

Deshalb noch mal meine dringend Empfehlung: Nicht allein hingehen, vorher mit dem Begleiter die Strategie absprechen und auch klar stellen, wer wann welchen Vorschlag macht. Verteilte Rollensind dabei immer von Vorteil. Den Könisweg willst Du ja offensichtlich nicht gehen!!! (Thema Anwalt) Ich kanns nicht verstehen und Du hast mir bisher auch noch nicht einen Grund genannt, was Dich daran hindert!

Aber trotzdem
Frohe Pfingsten und viel Erfolg am Dienstag

Ich kann erst ab Donnerstag wieder an mein Postfach.

Gruß
Bernd

Hallo Jens,

wie ist die Sache in der Zwischenzeit weiter gegengen?
Ist sie geklärt? Wie habt Ihr Euch geeinigt?

Ergebnis und Vorgehensweise würden mich interessieren. Schliesslich lernt man gerne was dazu.

Gruß
Bernd

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Wenn ich kommenden Dienstag das Gespräch mit der
Personalleitung suche und sage,ich möchte gerne einen
Aufhebungsvertrag z.01.07.10 mit Entschädigung für die zehn
Jahre Betriebszugehörigkeit.Hätte ich damit Chancen?

Oder soll ich gleich zum 01.07.10 kündigen,obwohl ich noch
keinen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber in der Hand habe?

Viele Grüße

Jens

Hallo Bernd,

ab 01.07.10 habe ich eine neue Stelle.Habe bei meiner alten Firma z.30.06.10 gekündigt und bin seit 03.06. unter Fortzahlung des Gehaltes zu Hause.Bekomme noch Urlaubsgeld + Überstunden ausbezahlt.Eine Entschädigung für die Jahre konnte ich trotz Gespräche nicht erreichen.
Das Treffen mit der Gewerkschaft hat mir nichts weitergebracht.Mit wurde auch nur gerichtliches Vorgehen geraten.
Egal-nun habe ich die neue Stelle.
Vielen Dank für Deinen Rat und Hilfe.Vielleicht höre ich wieder mal was von Dir.

Viele Grüße

Jens

na, dann gratuliere ich auch ganz herzlich. Auch wenn das mit der Abfindung nicht so geklaqppt hat, wie von Dir erhofft, hat das böse Spiel jetzt einEnde und Du kannst Dich ganz Deinen neuen Aufgaben widmen.Viel Glück und Erfolg dabei.

Bernd

Hallo Bernd,

ab 01.07.10 habe ich eine neue Stelle.Habe bei meiner alten
Firma z.30.06.10 gekündigt und bin seit 03.06. unter
Fortzahlung des Gehaltes zu Hause.Bekomme noch Urlaubsgeld +
Überstunden ausbezahlt.Eine Entschädigung für die Jahre konnte
ich trotz Gespräche nicht erreichen.
Das Treffen mit der Gewerkschaft hat mir nichts
weitergebracht.Mit wurde auch nur gerichtliches Vorgehen
geraten.
Egal-nun habe ich die neue Stelle.
Vielen Dank für Deinen Rat und Hilfe.Vielleicht höre ich
wieder mal was von Dir.

Viele Grüße

Jens

Hallo Bernd,

da habe ich noch eine Frage.Was geschieht mit der eingezahlten Betriebsrente seitens des alten AG?Wird dies mir ausgezahlt oder nicht?

Viele Grüße

Jens

HALLO Jens,

Deine Ansprüche auf die Betriebsrente sind in einem Gesetz geregelt. „google“ doch einfach mal unter „betriebsrentengesetz unverfallbarkeit“
Da wirst Du sehen, welche Kriterien für die Unverfallbarkeit gelten (Alter des Ausscheidens, Jahre der Betriebszugehörigkeit/Beitragszahlung…) Hast Du aus Deiner Tasche einen Eigenanteil des Beitrags gezahlt oder hat der AG den ganzen Beitrag finanziert?

Am Besten, Du fragst bei Deinem „alten“ AG nach und lässt Dir gegebenenfalls eine Bestätigung über die Anwartschaft geben. Wenn er die Betriebsrente an eine Versicherung gegeben hat, ist es manchmal möglich, diese Versicherung mitzunehmen und durch den neuen AG weiter zu bedienen oder selber weiter einzuzahlen. Dann entsteht die gerinste Lücke. Dazu müssen allerdings beide AG bereit sein; es gibt keinen Anspruch darauf. Wenn Du einen Anspruch erworben hast, verfällt der auch nicht, wenn der alte AG „Pleite“ gehen sollte. Dann tritt ein Sicherheitsfont ein, in den der AG auch für den Fall der Fälle eingezahlt hat. Lass Dir auf jeden Fall eine Bestätigung über die Höhe des eingezahlten Betrags geben, mit Angaben über das Renten leistenden Unternehmen (z.B. Versicherung), den Anteil der Beitragssumme vom AG und Dir (bei Eigenanteil) und den Zeitraum der Laufzeit Deiner Zusatzrentenversicherung incl. der Versicherungsnummer. U.U. ändert sich ja noch mal die Gesetzeslage oder die Rechtsprechung und dann kannst Du nachträglich möglicherweise noch Ansprüche geltend machen.
Auch hier mein Rat: BR und gegebenenfalls Gewerkschaft einbinden (dafür sind sie lt. Betr.VG da und verletzen ihre Gesetzespflicht, wenn sie sich nicht darum kümmern!!) Hätte eigentlich im Rahmen des Auflösungsvertrags schriftlich geregelt werden können. Unterschreibe keinen Anspruchsverzicht, wenn Du nicht alle Deine Unterlagen in der Hand hast und diese Sache nicht geklärt ist. Dann liste schriftlich alles auf, was Dir noch fehlt und was noch zu klären ist und gibt das unter Zeugen oder per Einschreiben mit Rückschein an den alten AG. Der kann Dich zu nichts zwingen, solange er nicht seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Nach 14 Tagen der Überreichung/Postzustellung setzte ihm eine Nachfrist von max. 2 Wochen, in der er liefern muss. Danach bleibt Dir der Schritt zum Arbeitsgericht nicht erspart, wenn Du ernst genommen werden willst. Dann aber bitte mit Anwalt.

Gruß
Bernd

Hallo Bernd,

da habe ich noch eine Frage.Was geschieht mit der eingezahlten
Betriebsrente seitens des alten AG?Wird dies mir ausgezahlt
oder nicht?

Viele Grüße

Jens