Mobbing betriebsrat

Hallo Petra,

habe mich für den Rest der Woche krankschreiben lassen.

Dann zum Fotografen und neue Bewerbungsfoto machen lassen.

Den Nachmittag habe ich damit verbracht,meine Bewerbungsunterlagen auf den Vordermann zu bringen.
Gestern hatte ich noch Kontakt zu meinen ehemaligen Chef,der kennt jemanden,der sucht einen mit Kenntnissen,so wie ich sie habe.
Habe mit diesem Mann auch bereits telefoniert.
Und habe den Mann,den mein ehemaliger Chef empfohlen hat,meine Unterlagen nun per mail(auf seinen Wunsch) zukommen lassen.

Momentan fühle ich mich hin und her gerissen,das ich an allem Schuld bzw. dann wieder das ich nichts dafür kann,das man mich nicht mehr haben will.

Die denken bestimmt,ich mache nun aus Angst vor dem nächsten Gespräch krank.

Kann ich,trotz Abmahnung, wenn ich einen andere Arbeit festhabe,einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gelten machen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,
ich bin leider kein Anwalt und kann dir somit bei deiner arbeitsrechtlichen Frage nach Abmahnung und Abfindung keine Auskunft geben.
Nach wie vor mein Hinweis: schalte einen Anwalt ein. die Abmahnung muss in jedem Fall aus der Personalakte raus und deshalb ist wichtig, dass du einen Widerspruch hierzu verfasst hast.
Sich eine Pause zu verschaffen, um was Neues anzugehen, ist immer gut.
Weiterhin viel Erfolg
Madalena

Hallo Jens,
angesichts Deiner Schilderung der Situation und Deiner Lage bedarf es schon einer „Rossnatur“, um dabei nicht krank zu werden. Wer daran zweifelt, dass Dein Arzt dich nach bestem ärztlichen Ermessen krank gechrieben hat, zweifelt an der Diagnosefähigkeit des Arzte, seiner Lauterkeit und der Richtigkeit der Krankheit. Jetzt muß Du nur mit dem Arzt genau absprechen, was Du zur Wiederherstellung Deiner Gesundheit darft und was Du vermeiden musst. (z.B. ist das Spazierengehen - nicht anstrengendes Tourengehen - sicherlich erlaubt und ebenso förderlich, wie alles, was Du zum Abschalten Deiner Gedanken und der Stresssituation nutzen kannst.) Dazu gehören sicherlich keine wilden Parties, Saufgelage etc. Wichtig ist, dass Dein Arbeitgeber oder ein Dedektiv, der auf Dich angesetzt wird (hab ich erst vor einem halben Jahr erlebt!) Dich bei einer Aktivität findet und beobachtet, die nicht im Einklang mit einer baldigen Gesung zu bringen ist. Und dazu brauchst Du u.U. die Bestätigung des Arztes. (Kannst ja Tagebuch führen, wo alle Gespräche, Antworten und Aktivitäten aufgelistet sind (mit Datum, Uhrzeit von:/bis: und falls vorhanden, „Zeugen“)

Bewerben darfst Du Dich natürlich. Aber besser nicht in der Zeit der Krankschreibung „Probearbeiten“!

Übrigens kann eine Abmahnung oder sowas incl. Kündigung auch im Krankenzustand überbracht werden. Dabei genügt schon das Einwerfen des Dokumentes vor Zeugen in den Briefkasten, wenn Du nicht aufmachst/oder nicht da bist. Damit der Termin gewahrt bleibt. Also hilft die Krankscheibung auch nicht davor. Wer also meint, jetzt wärst Du erst mal „geschützt“, der irrt! Das weiss aber nicht jeder Arbeitsgeber und meint, ihm wären die Hände gebunden. Hoffen wir, dass Dein Arbeitgeber auch dazu gehört. Dann hast Du erst mal eine Verschnaufpause.

Hast Du übrigens Kontakt mit einem Anwalt aufgenommen? Das halte ich ebenfalls für sehr wichtig. Dient u.U. auch Deiner psychischen Stabilisierung und ist demzufolge auch im „Krankenstand“ zulässig.

Ein Auflösungsvertrag kann auf jeden Fall gemacht werden. Da gibt es keine Richtlinien. Da besteht weitestgehende Vertragsfreiheit, so wie bei Arbeitsverträgen auch. Es ist ohne Bedeutung, wenn Du schon eine neuen Arbeitsplatz hast. Muss der Arbeitgeber auch nicht wissen. Auch wenn er danach fragt, bist Du nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu geben.
Der Auflösungsvertrag mit Abfindung dient ja dazu, dem Mitarbeiter die entstehenden Verluste auszugleichen / zu minimieren. (z.B. Anrechnen der Betriebszugehörigkeit und damir größeren Kündigungsschutz, Betriebsrente und vieles mehr.) Es gibt auch keine Pflicht des Arbeitgebers, zur Zahlung einer Abfindung; es sei denn, darüber ist tarifrechtlich etwas geregelt oder es gibt eine Betriebsvereinbarung dazu. Vom Gesetz gibt es da keine Vorgaben! Auch nicht über die Höhe und deren Berechnungsformeln. Es hat sich zwar in der Rechtsprechung einiges „geregelt“, aber, das ist, wie die meisten Urteile, nicht automisch grundsätzlich bindend und in allen Fällen anwendbar. Auch hierzu sollte ein Anwalt eingebunden werden. Der ist in der Regel besser beim Argumentieren und Verhandeln. Übrigens führt ein Auflösungsvertrag bei der Anstalt für Arbeit oftmals zu einer 12 wöchigen Sperre für die Zahlung der AL-Geldes. Da ist eine Kündigung manchmal finanziell besser. Und dabei kann auch seitens des AG`s ein "Überbrückungsgeld zur sozialen Abfederung der Massnahmen " gezahlt werden, die dann steuerlich bei ausdrücklicher Erklärung auch anders - meist günstiger - bewertet wird. Weiß alles ein guter Anwalt, der auch Vor- und Nachteile ausrechnen kann.

Übrigens:Irre ich mit meiner Einschätzung, dass Du/ der BR / die Gewerkschaft mit der Rechtsberatung nicht so richtig wollt? Wenn ja, kann ich nur sagen: auf Grund meines geringen Kenntnisstandes zu Deinem Fall ist das ein massiver Fehler, der nur den Interessen des Arbeitgebers in die Hände spielt. Es sei denn, Du hast soviel Eigenanteil an der Situation,dass kein Anwalt mehr was ausrichten kann. Aber selbst dann hat ein wirklich guter Anwalt noch viel Spielraum! Überlege es Dir noch mal.

Ansonsten: Gute Besserung, viel Erfolg bei der Bewerbung und u.U. den Abfindungsverhandlungen. (Denke übrigens dabei daran, dass die Abfindung voll versteuert werden muß. Zwischen der ausgehandelten Abfindungssumme und der Nettoauszahlung klaffen bis zu 42% Steuern! Da hilft dann auch nicht die „Fünftelregelung“, bei der die Abfindung über fünf Jahre verteilt versteuert wird. Siehe „Abfindungsrechner“ im Internet.

Gruß
Bernd

Hallo, Jens,

ich hoffe, dass Sie nicht ernstlich krank sind und wünsche Ihnen gute Besserung.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wäre eine Abfindung evtl. möglich. Viel wichtiger ist es aber, sich gegen Abmahnungen zu wehren, die nicht rechtens sind. Außerdem würde ich nach der Genesung sofort ein Zwischenzeugnis anfordern. Ist es nicht in Ihrem Sinne, können Sie sich jetzt schon dagegen wehren. Damit signalisieren Sie einen evtl. Arbeitswechsel und ein Gespräch über Auflösung und Abfindung kommt vielleicht schneller in Gang.

Alles Gute und viel Erfolg

Tueffi

Hallo Jens,

Abfindng steht dir zu (musst du ggf. gerichtlich einklagen), wenn

  • es in deiner Firma einen Sozialplan /Interessenausgleich gibt (sowiese Arbeitskräfte abgebaut werden sollen, und du davon mit betroffen bist)
  • du in Kündigungsschutzklage gehst, und der Arbeitgeber dich nicht weiter beschäftigen kann / will.
  • im Aufhebungungsvertrag du es mit deinem Arbeitgeber vereinbarst (das ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft)
  • du selbst fristlos kündigst (da braust du aber Gründe wie z.B. mobbing durch Vorgesetzte)und zusätzlich noch den Arbeitgeber verklagst.
    Die Abmahnung spielen diesbezüglich keine Rolle.

Mfg
Veit

Hallo Bernd,

vielen Dank für Deine Antwort.
Werde heute noch Kontakt zu der Gewerkschaft aufnehmen.
Frage:Muß ich begründen,warum ich ein Zwischenzeugnis anfordern tue?
Es ist in meiner momentanen Situation (bei 2.Abmahnungen)wirklich möglich,das ein Auflösungsvertrag mit Abfindung erwirken kann?

Viele Grüße

Jens

Hallo tueffi,

vielen Dank für Deine Antwort.
Werde heute noch Kontakt zu der Gewerkschaft aufnehmen.
Frage:Muß ich begründen,warum ich ein Zwischenzeugnis anfordern tue?
Es ist in meiner momentanen Situation (bei 2.Abmahnungen)wirklich möglich,das ein Auflösungsvertrag mit Abfindung erwirken kann?

Viele Grüße

Jens

Hallo Veit,

vielen Dank für Deine Antwort.
Werde heute noch Kontakt zu der Gewerkschaft aufnehmen.
Frage:Muß ich begründen,wenn ich ein Zwischenzeugnis anfordern tue?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

du hast prinzipiell kein Recht auf ein Zwischenzeugniss, es sei denn:

-deine Versetzung im Umternehmen ansteht,
-dein Voresetzter wechselt
-eine Änderung im Unternehmensgefüge ansteht.

Aber versuche es bitte trotzdem. Achte aber darauf, das du ein qualifiziertes ZZ beantragst. Da müssen dann deine Tätigkeiten usw. aufgeführt sein.Bei einem normalen ZZ ist nur aufgeführt gearbeitet von bis im Unternehmen und noch einige andere umwesentlichen Dinge. Und lasse es bitte anschließend prüfen (Gewerkschaft), denn schön geschriebene Worte bedeuten oft etwas Anderes.

Mfg
Veit

Hallo Jenz,

zu 1. nein, keine Begründung erforderlich
zu 2. sehr schwierig, das zu erreichen. Aber ein Anwalt kanns versuchen. Du selbst hast da wenig Chancen. Aber ein Versuch ists wert.

Gruß Bernd

Hallo, Jens,

leider haben Sie mir bis heute nicht verraten, welchen Beruf Sie ausüben.
Für ein Zwischenzeugnis braucht man keine Begründung, es steht einem einfach zu.
Eine Abfindung ist meistens dann möglich, wenn ein Kündigungsschutzprozess ansteht, der evtl. mit einem Vergleich endet.

Mit freundlichem Gruß
Tueffi

Hi,
eine Abfindung bekommt man als letzte außergerichtliche Einigung. D.h. bevor
dein Anwalt vor Gericht geht und der Anwalt vom Gegner (Hier der
Betriebsanwalt) setzten sich mit dir zusammen, bieten dir eine Summe, die du
annimmst oder nicht!? Nimmst du sie an, ist die Kündigung damit erledigt.
Die Abfindungssumme ist nach Anzahl der Jahre, die du im Betrieb arbeitest,
angepasst. Dann gibt es aber keinen Auflösungsvertrag.
Werden vom Arbeitgeber aus Anlass der Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses Zahlungen (Abfindungen) geleistet, handelt es
sich gesetzlich um eine „Entlassungsentschädigung“. In diesem Fall ruht der
Anspruch auf Alg, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, ohne dass die
Kündigungsfrist eingehalten wurde, die der Arbeitgeber zu beachten hat. Kann
der Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung gekündigt
werden, gilt eine Kündigungsfrist von einem Jahr.

Ruht der Anspruch auf Alg, wird der Beginn der Alg-Zahlung um die Ruhenszeit
verschoben.

Die Ruhenszeit beträgt

a… bei unkündbaren ArbeitnehmerInnen 12 Monate (eine verhängte Sperrzeit
wird angerechnet)

b… bei kündbaren ArbeitnehmerInnen entsprechend der Dauer sonst
anzuwendender Kündigungsfristen

c… nur mit Zahlung einer Abfindung 1 Jahr

Die Anspruchshöhe und die Dauer des Alg werden dadurch nicht gekürzt (s. §
143 a Abs. 2 SGB III). Der Anspruch auf Alg ruht nicht, wenn die
tarifvertragliche ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde.

http://www.verdi.de/tk-it.nrw/weitere_themen_und_inf…

Habe dir hier noch was kopiert und auch einen Link mitgeschickt.
Schreib mal, wie es weiter geht. Gruß - Ly

Hallo Jens,

leider habe ich Deine E-Mail heute erst lesen können.Mein Compi war abgestürzt.Halte Dich auf jeden Fall an die Vorschläge des BRs. Du musst unbedingt einen Rechtsbeistand haben. Spreche nicht mit der Teamleiterin.
LG und bleibe ruhig
Roberta

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tueffi,

ich bin Sachbearbeiter im Büro.

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens, mit Abfindung und Aufhebungsvertag kenne ich mich nicht aus. Da ist das Arbeitsgericht oder vielleicht auch der Betriebsrat zuständig. Ich wünsche dir jedenfalls, dass du die ganze Sache heil überstehst. Dass du dich hast krankschreiben lassen ist schon mal ganz gut. Mach dir keine Gedanken darüber, was andere über dich denken und vor allem grüble nicht über gut oder schlecht nach. Ich glaube, dass man im Leben halt manchmal Dinge tut, die sich fast von alleine so ergeben und so wird es dann auch richtig sein. Wir sind alle nicht perfekt. mach’s gut - edith

die Woche arbeiten war ziehmlich belastend für mich.Es gab kein Gesrpäch,wie es angekündigt war.Vielmehr gab es fast jeden tag irgendwelche Fehler ,die mir präsentiert wurden.Einmal sogar ein Sachverhalt von letzten Jahr,wo die Teamleiterin der Meinung war,ich habe es absichtlich nicht bearbeitet,nur weil mein name beim datensatz drin stand.Mit ihr rumdiskutiert.sie wollte partout hören,das ich es war.
Am Montag mit BR Vorsitzende gesprochen.er wirkte desinteressiert und teilnahmungslos,wie ich ihn geschildert habe,wie es mir geht und das man mich rausdrängen will.
vom einem kollegen habe ich gehört,der mit einem BR Mitglied gesprochen hat,das dieser zu ihm gesagt hat:das es beabsichtigt ist bestimmte Leute dazu zubringen,freiwillig zu gehen.
warum macht der BR nix dagegen?
für nächste woche habe ich eine Sonderaufgabe von meinen Vorgesetzten bekomme.ob das eine Falle ist?

am 19.5. habe ich ein Vortstellungsgespräch…

die Woche arbeiten war ziehmlich belastend für mich.Es gab kein Gesrpäch,wie es angekündigt war.Vielmehr gab es fast jeden tag irgendwelche Fehler ,die mir präsentiert wurden.Einmal sogar ein Sachverhalt von letzten Jahr,wo die Teamleiterin der Meinung war,ich habe es absichtlich nicht bearbeitet,nur weil mein name beim datensatz drin stand.Mit ihr rumdiskutiert.sie wollte partout hören,das ich es war.
Am Montag mit BR Vorsitzende gesprochen.er wirkte desinteressiert und teilnahmungslos,wie ich ihn geschildert habe,wie es mir geht und das man mich rausdrängen will.
vom einem kollegen habe ich gehört,der mit einem BR Mitglied gesprochen hat,das dieser zu ihm gesagt hat:das es beabsichtigt ist bestimmte Leute dazu zubringen,freiwillig zu gehen.
warum macht der BR nix dagegen?
für nächste woche habe ich eine Sonderaufgabe von meinen Vorgesetzten bekomme.ob das eine Falle ist?

am 19.5. habe ich ein Vortstellungsgespräch…

Hallo,

ich habe am 19.5. ein Vorstellungsgespräch.
Für meine jetztige Situation wäre es gut,wenn es dann auch klappen würde und ich käme aus dieser Firma raus.
Habe beim alten AG eine Kündigungsfrist von 4 Monaten.

Falls man mich nehmen will.Ab wann kann ich da anfangen?Am Ende der Kündigungsfrist?

Muß ich den alten AG gleich darüber informieren,das ich einen neuen AG habe?

Was ist mit den Resturlaub beim alten AG?

Wie kann ich noch eine Abfindung herausholen beim alten AG?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

heute hatte ich kurzfristig Personalgespräch.
Habe es erst eine halbe Stunde davor erfahren.Der BR war zu Tarifverhandlungen in Stuttgart.
So hatte ich nur eine neue BR Kollegin dabei,die nachgerückt ist und ich nicht kenne.
Mir wurden Abmahnungen mehrere übergeben.Es wären die letzten:hieß es.
Laut Aussage der Personalleiterin:Es darf kein einziger Fehler mehr vorkommen.Ich muß 100% arbeiten,sonst werde ich gekündigt.
Laut Abmahnung hätte ich eine Fehlerqoute von 23 %.
Laut einer Anweisung von 2009 darf ich mind.10% fehler machen(Anmerkung:diese Anweisung habe ich nie gesehen bzw.habe davon Kenntniss von dieser Qoute).
Es werde auch nicht nach Akkord gearbeitet,heiß es.(Obwohl ich eine schriftl.anweisung besitze,wo ich binnen an 2 Tagen ohen Grund bestimmte Arbeit auf Null bringen soll).

Soll ich gegen die Abmahnung klagen?hat sowas Erfolg?

Oder eher gegen die Kündigung dann klagen?

Viele Grüße

Jens