Mobbing betriebsrat

Hallo Madalena,

das Gespräch habe ich nun hinter mir.

So wie es aussieht bekomme ich eine 2.Abmahnung wegen einer gleichen Sache.
Begründung seitens Arbeitgebers(TL+AL+Personalabt.)ich hätte mich nicht gebessert.
Anhand der Fehler bei den Arbeitsanweisungen.
Das ich weniger Fehler mache und besser seit ende des Jahres wurde nicht berücksichtigt.
Ein Fehler ist halt ein Fehler.
Das mir positives Feedback seitens der Teamleiterin mir gegeben wurde,stimmt nicht.Auch nicht,das ich am 29.3. bei der Übergabe der Anweisungen ein positives Feedback bekommen habe stimmt nicht.
Aber habe halt keine Zeugen dafür.:frowning:

es hieß heute,es werde Konsequenzen geben,arbeitsrechtlich entweder abmahnung oder etwas anderes??

Ab Mittwoch werde ich das Ergebnis genannt bekommen.

Der BR meinte,wahrscheinlich die 2 Abmahnung.Danach käme es nur noch zur Kündigung.Eine fristlose Kündigung wird es aber nicht sein,sonder mit Kündigungsfrist.Kann sowas stimmen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Tueffi,

das Gespräch habe ich nun hinter mir.

So wie es aussieht bekomme ich eine 2.Abmahnung wegen einer gleichen Sache.
Begründung seitens Arbeitgebers(TL+AL+Personalabt.)ich hätte mich nicht gebessert.
Anhand der Fehler bei den Arbeitsanweisungen.
Das ich weniger Fehler mache und besser seit ende des Jahres wurde nicht berücksichtigt.
Ein Fehler ist halt ein Fehler.
Das mir positives Feedback seitens der Teamleiterin mir gegeben wurde,stimmt nicht.Auch nicht,das ich am 29.3. bei der Übergabe der Anweisungen ein positives Feedback bekommen habe stimmt nicht.
Aber habe halt keine Zeugen dafür.:frowning:

es hieß heute,es werde Konsequenzen geben,arbeitsrechtlich entweder abmahnung oder etwas anderes??

Ab Mittwoch werde ich das Ergebnis genannt bekommen.

Der BR meinte,wahrscheinlich die 2 Abmahnung.Danach käme es nur noch zur Kündigung.Eine fristlose Kündigung wird es aber nicht sein,sonder mit Kündigungsfrist.Kann sowas stimmen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Veit,

das Gespräch habe ich nun hinter mir.

So wie es aussieht bekomme ich eine 2.Abmahnung wegen einer gleichen Sache.
Begründung seitens Arbeitgebers(TL+AL+Personalabt.)ich hätte mich nicht gebessert.
Anhand der Fehler bei den Arbeitsanweisungen.
Das ich weniger Fehler mache und besser seit ende des Jahres wurde nicht berücksichtigt.
Ein Fehler ist halt ein Fehler.
Das mir positives Feedback seitens der Teamleiterin mir gegeben wurde,stimmt nicht.Auch nicht,das ich am 29.3. bei der Übergabe der Anweisungen ein positives Feedback bekommen habe stimmt nicht.
Aber habe halt keine Zeugen dafür.:frowning:

es hieß heute,es werde Konsequenzen geben,arbeitsrechtlich entweder abmahnung oder etwas anderes??

Ab Mittwoch werde ich das Ergebnis genannt bekommen.

Der BR meinte,wahrscheinlich die 2 Abmahnung.Danach käme es nur noch zur Kündigung.Eine fristlose Kündigung wird es aber nicht sein,sonder mit Kündigungsfrist.Kann sowas stimmen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Martom,

das Gespräch habe ich nun hinter mir.

So wie es aussieht bekomme ich eine 2.Abmahnung wegen einer gleichen Sache.
Begründung seitens Arbeitgebers(TL+AL+Personalabt.)ich hätte mich nicht gebessert.
Anhand der Fehler bei den Arbeitsanweisungen.
Das ich weniger Fehler mache und besser seit ende des Jahres wurde nicht berücksichtigt.
Ein Fehler ist halt ein Fehler.
Das mir positives Feedback seitens der Teamleiterin mir gegeben wurde,stimmt nicht.Auch nicht,das ich am 29.3. bei der Übergabe der Anweisungen ein positives Feedback bekommen habe stimmt nicht.
Aber habe halt keine Zeugen dafür.:frowning:

es hieß heute,es werde Konsequenzen geben,arbeitsrechtlich entweder abmahnung oder etwas anderes??

Ab Mittwoch werde ich das Ergebnis genannt bekommen.

Der BR meinte,wahrscheinlich die 2 Abmahnung.Danach käme es nur noch zur Kündigung.Eine fristlose Kündigung wird es aber nicht sein,sonder mit Kündigungsfrist.Kann sowas stimmen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens

Ich kann Dir nur noch sagen, sofort zum Anwalt.
Die Abmahnung udn falls eine Kündigung kommt,nicht akzeptieren und lege sofort Widerspruch dagegen ein, nichts unterschreiben!

Nur wenn Du das jetzt anwaltlich in die Hand nimmst ist Dir geholfen.Und kündige auf keinen Fall selber.

Viele Grüße

Hallo Jens,

dienstags ist bei den Gewerkschaften ganztägig Rechtsberatung (abzüglich der Mittagspause). Gehe bitte dort hin und lasse dich von denen beraten. Die sind dafür ausgebildet und wissen was sie tun. Im Gegensatz zu einem normalen Rechtsanwalt der Arbeitsrecht durchführt sehen die Gererkschaften diese Problematik auch von der poltischen Seite.

Mfg
Veit

Hallo Jens,
du mußt zum Anwalt! Nur er kann genau klären, ob eine 2.Abmahnung gerechtfertigt ist. Die muss nämlich tatsächlich wegen genau der gleichen Sache sein.
Also: lass das Weitere fachkundig von einem Anwalt klären. Der wird dir über die Gewerkschaft vermittelt.
Toi,toi,toi.
Madalena.

Hallo Jens,
das Ergebnis des Gespächs ist ja übel. Schade! Jetzt fragt sich, ob Du da falsche Wahrnehmungen hast, oder ob die TL bei dem früheren Gespräch nicht im Sinn der AL gehandelt hat und jetzt nicht mehr dazu steht.

Das mit der Abmahnung mit Kündigungsfrist bei erneuter Zuwiderhandlung ist grunsätzlich richtig. Es soll sogar Fälle geben, bei denen nach Zuwiderhandlung nach der ersten Abmahnung die Kündigung vom Gericht bestätigt wurde; ohne dass eine zweite Abmannung erfolgte. Aber eine Abmahnung muß eine bestimmte Form haben und da werden oft seitens des Arbeitgeber Fehler gemacht! Dann wäre die Abmahnung ungültig und nicht justiziabel. Außerdem müssen die Gründe dafür schon sehr massiv sein. Nicht jeder Fehler berechtigt automatisch zu einer Abmanhnung! Was sind das eigentlich für Fehler? Rechen- oder Schreibfehler, bewußte Fehlhandlungen zu Lasten des Unternehmens entgegen bestehenden klaren, unmißverständlichen Anweisungen oder ist mal eine Tasse Kaffee umgekippt und der Inhalt in die PC-Tastatur geflossen?
Ab jetzt ist auf jeden Fall dringenst die Hilfe eines vertrauesvollen Anwaltes gefragt.
Also: am Mittwoch nicht alleine hingehen, um die Abmahnung entgegen zu nehmen, sondern nur mit einem BR-Mitglied als Zeugen.
Auf keinen Fall einen Kommentar zu dem Inhalt und den Anschuldigungen der Abmahnung geben. Lediglich Empfang schriftlich bestätigen - und ausdrücklich nicht den Inhalt. z.B. „ich nehme die Abmahnung ausdrücklich ohne inhaltliche Zustimmung unter Zeugen entgegen und enthalte mich jeglicher Stellungnahme zu den gemachten Anschuldigungen“, Datum, Uhrzeit, Unterschrift
und dann ab mit dem ganzen Vorgand und allen Unterlagen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auch der obige Text sollte übrigend vorab durch einen Anwalt überprüft und bestätigt werden.(schließlich bin ich kein Jurist)

Wie geht es Dir eigentlich körperlich und psychisch in der Situation? Du solltest schnellstens (u.U. noch vor Mittwoch) mit Deinem Hausarzt überlegen, ob es Deiner Gesundheit möglich oder zuträglich ist, diesen Stress momentan zu bewältigen. Schließlich geht die Gesundheit immer vor und kein Arbeitgeben darf von Dir erwarten, dass Du Dich einer derartigen Situation trotz gesundheitlicher Störung oder gar der Gefahr einer weiteren Verschlechterung aussetzt!
Also Prioritäten setzen, nichts ohne vorherige arbeitsrechtliche und ärztliche Beratung unternehmen, eher weniger als zuviel am Arbeitsplatz, bei TL, AL usw. sagen ( gilt natürlich nicht beim BR)und zweimal überlegen, ob Dein Tun und Handeln exakt den gegebenen Vorgaben und Anweisungen entspricht, bevor Du eine Arbeit beginnst und abschließt. Besser bei Unsicherheiten einmal zuviel nachfragen, als einen weiteren Fehler in Kauf nehmen. (Hast Du keinen Kollegen in der Abteilung, der Dir mal bei der täglichen Arbeit unter „die Arme greifen kann“, um Fehler zu verhindern?)

Wie lange bist Du eigentlich schon im Unternehmen/ an dem Arbeitsplatz bei der TL/AL?

Viel Erfolg

Bernd

hallo Bernd,

kann ich in dieser Situation ein zwischenzeugniss anfordern?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,
kannst Du!
Gruß
Bernd

Hallo Jens, wichtig ist für dich, das du dir die Abmahnungen schriftlich geben läßt. Und ansonsten habe ich dir hier Kopiert, was das Arbeitsrecht hierzu sagt. Ich hoffe das hilft dir. Gruß - Lydia
4.1 Allgemeines zur außerordentlichen Kündigung
4.2 Wichtiger Grund (Arbeitgeber / Arbeitnehmer)
4.3 Abmahnung

4.1 Allgemeines zur außerordentlichen Kündigung
Die außerordentliche Kündigung wird häufig in Form der fristlosen Kündigung ausgesprochen, weil hier die Einhaltung einer Kündigungsfrist in aller Regel nicht nötig ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann vertraglich nicht eingeschränkt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung setzt stets das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Der Grund muss so gewichtig sein, dass ein Abwarten der einschlägigen Kündigungsfrist für den Kündigenden nicht zumutbar ist.

Der Kündigende hat nach § 626 Abs. 2 BGB nur zwei Wochen nach sicherer Kenntnis der Gründe, die außerordentliche Kündigung zu erklären. Das Kündigungsschreiben muss vor Ablauf der Frist dem Kündigungsadressaten zugestellt worden sein(siehe unten 5.1)

Der Kündigungsadressat hat einen Anspruch auf unverzügliche Mitteilung der Kündigungsgründe (vgl. § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB).

4.2 Wichtiger Grund (Arbeitgeber / Arbeitnehmer)

Als wichtige Gründe des Arbeitgebers sind durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Beispiel folgende Verfehlungen des Arbeitnehmers anerkannt:

a. Arbeitsverweigerung, dazu kann auch sehr häufige Unpünktlichkeit trotz mehrfacher Abmahnung gehören.

b. Nichtvorlage der Arbeitspapiere trotz mehrfacher Abmahnung.

c. Grobe Beleidigungen, ausländerfeindliche, rassistische, rechtradikale Äußerungen

d. Tätlichkeiten

e. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

f. Unkorrektes Abrechnen von Spesen oder sonstige Eingriffe in das Vermögen des Arbeitgebers

g. Straftaten während der Arbeitszeit, ggf. sogar schon Verdacht einer Straftat.

h. Trunk- und Drogensucht, wenn sie das Arbeitsverhältnis berührt

i. Eigenmächtiger Urlaubsantritt

j. Vollmachtsmissbrauch

k. Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot (siehe unten 9.)

Als wichtige Gründe des Arbeitnehmers sind zum Beispiel anerkannt:

a. grobe Arbeitsschutzverletzungen

b. erheblicher Lohnrückstand trotz Zahlungsaufforderung

Die oben genannten Gründe sind jedoch nur Anhaltspunkte. Die Bewertung, ob ein bestimmtes Verhalten eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, ist stets am Einzelfall zu prüfen.

Schwierigkeiten bereiten hier insbesondere die Beweisführung des Kündigenden vor Gericht !!! Der Kündigende muss nämlich die Verfehlungen, soweit sie vom Gekündigten bestritten werden, beweisen.

Bei der Bewertung, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt sind alle Umstände des Einzelfalles einzubeziehen; so ist zum Beispiel von Bedeutung, ob das beanstandete Verhalten in der Freizeit aufgetreten ist oder jedenfalls einen dienstlichen Bezug aufweist.

4.3 Abmahnung

Die vorherige einschlägige Abmahnung ist regelmäßig Voraussetzung für arbeitgeberseitige verhaltensbedingte Kündigungen. Dabei ist grundsätzlich unerheblich, ob es sich dabei um eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung handelt. Bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG liegt, ist die Notwendigkeit der Abmahnung jedoch umstritten. Bei Pflichtverletzungen, die den Vertraubereich betreffen, ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.

Die Abmahnung ist der Ausdruck der Missbilligung eines Verhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern sich das Verhalten des Arbeitnehmers nicht ändert. Sie soll dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten deutlich vor Augen führen und ihm Gelegenheit zur Besserung geben. Sie ist grundsätzlich nicht formgebunden, kann also auch mündlich erfolgen. Jedoch ist dem Arbeitgeber die schriftliche Abmahnung dringend zu empfehlen, um unnötige Beweisschwierigkeiten in einem späteren Prozess zu vermeiden.

Für Arbeitnehmer empfiehlt sich eine Klage gegen die Abmahnung nur selten. Geht nämlich ein Abmahnungsprozess verloren, so steht rechtskräftig auch im späteren Kündigungsschutzprozess fest, dass die Abmahnung zu Recht erteilt wurde und die ihr zugrunde liegenden Lebenssachverhalte der Wahrheit entsprechen. Zu empfehlen ist statt des gerichtlichen Vorgehens gegen Abmahnungen allenfalls eine Gegendarstellung, die in die Personalakte Eingang findet. Anders kann der Notwendigkeit einer Klage gegen die Abmahnung insbesondere im öffentlichen Dienst zu beurteilen sein!

Hallo, Jens,
es sieht so aus, als wenn der BR mit der Personalabteilung einer Meinung ist. Sie wollen Sie „entsorgen“. An Ihrer Stelle würde ich sofort einen Rechtsanwalt oder, falls Sie in der Gewerkschaft sind, eine Rechtsberatung aufsuchen.
Weiterhin alles Gute
Tueffi

hallo jens,
ich kann dir in deiner Angelegenheit leider nicht helfen. Wenn der BR nichts ausrichten kann, weiß ich auch keinen Ausweg. Ich würde mir eine andere Stelle suchen und die Kündigung abwarten bzw. wenn du eine Stelle gefunden hast selber kündigen. Wenn man zum Prellbock geworden ist, dann kommt man kaum noch von dieser Rolle los. Woanders kannst du dich noch einmal beweisen wie du wirklich bist.
Grüße von edith

Hallo Edith,

habe mich für den Rest der Woche krankschreiben lassen.

Dann zum Fotografen und neue Bewerbungsfoto machen lassen.

Den Nachmittag habe ich damit verbracht,meine Bewerbungsunterlagen auf den Vordermann zu bringen.
Gestern hatte ich noch Kontakt zu meinen ehemaligen Chef,der kennt jemanden,der sucht einen mit Kenntnissen,so wie ich sie habe.
Habe mit diesem Mann auch bereits telefoniert.
Und habe den Mann,den mein ehemaliger Chef empfohlen hat,meine Unterlagen nun per mail(auf seinen Wunsch) zukommen lassen.

Momentan fühle ich mich hin und her gerissen,das ich an allem Schuld bzw. dann wieder das ich nichts dafür kann,das man mich nicht mehr haben will.

Die denken bestimmt,ich mache nun aus Angst vor dem nächsten Gespräch krank.

Kann ich,trotz Abmahnung, wenn ich einen andere Arbeit festhabe,einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gelten machen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Tueffi,

habe mich für den Rest der Woche krankschreiben lassen.

Dann zum Fotografen und neue Bewerbungsfoto machen lassen.

Den Nachmittag habe ich damit verbracht,meine Bewerbungsunterlagen auf den Vordermann zu bringen.
Gestern hatte ich noch Kontakt zu meinen ehemaligen Chef,der kennt jemanden,der sucht einen mit Kenntnissen,so wie ich sie habe.
Habe mit diesem Mann auch bereits telefoniert.
Und habe den Mann,den mein ehemaliger Chef empfohlen hat,meine Unterlagen nun per mail(auf seinen Wunsch) zukommen lassen.

Momentan fühle ich mich hin und her gerissen,das ich an allem Schuld bzw. dann wieder das ich nichts dafür kann,das man mich nicht mehr haben will.

Die denken bestimmt,ich mache nun aus Angst vor dem nächsten Gespräch krank.

Kann ich,trotz Abmahnung, wenn ich einen andere Arbeit festhabe,einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gelten machen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Lydia,

habe mich für den Rest der Woche krankschreiben lassen.

Dann zum Fotografen und neue Bewerbungsfoto machen lassen.

Den Nachmittag habe ich damit verbracht,meine Bewerbungsunterlagen auf den Vordermann zu bringen.
Gestern hatte ich noch Kontakt zu meinen ehemaligen Chef,der kennt jemanden,der sucht einen mit Kenntnissen,so wie ich sie habe.
Habe mit diesem Mann auch bereits telefoniert.
Und habe den Mann,den mein ehemaliger Chef empfohlen hat,meine Unterlagen nun per mail(auf seinen Wunsch) zukommen lassen.

Momentan fühle ich mich hin und her gerissen,das ich an allem Schuld bzw. dann wieder das ich nichts dafür kann,das man mich nicht mehr haben will.

Die denken bestimmt,ich mache nun aus Angst vor dem nächsten Gespräch krank.

Kann ich,trotz Abmahnung, wenn ich einen andere Arbeit festhabe,einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gelten machen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Bernd,

habe mich für den Rest der Woche krankschreiben lassen.

Dann zum Fotografen und neue Bewerbungsfoto machen lassen.

Den Nachmittag habe ich damit verbracht,meine Bewerbungsunterlagen auf den Vordermann zu bringen.
Gestern hatte ich noch Kontakt zu meinen ehemaligen Chef,der kennt jemanden,der sucht einen mit Kenntnissen,so wie ich sie habe.
Habe mit diesem Mann auch bereits telefoniert.
Und habe den Mann,den mein ehemaliger Chef empfohlen hat,meine Unterlagen nun per mail(auf seinen Wunsch) zukommen lassen.

Momentan fühle ich mich hin und her gerissen,das ich an allem Schuld bzw. dann wieder das ich nichts dafür kann,das man mich nicht mehr haben will.

Die denken bestimmt,ich mache nun aus Angst vor dem nächsten Gespräch krank.

Kann ich,trotz Abmahnung, wenn ich einen andere Arbeit festhabe,einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gelten machen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Madalena,

habe mich für den Rest der Woche krankschreiben lassen.

Dann zum Fotografen und neue Bewerbungsfoto machen lassen.

Den Nachmittag habe ich damit verbracht,meine Bewerbungsunterlagen auf den Vordermann zu bringen.
Gestern hatte ich noch Kontakt zu meinen ehemaligen Chef,der kennt jemanden,der sucht einen mit Kenntnissen,so wie ich sie habe.
Habe mit diesem Mann auch bereits telefoniert.
Und habe den Mann,den mein ehemaliger Chef empfohlen hat,meine Unterlagen nun per mail(auf seinen Wunsch) zukommen lassen.

Momentan fühle ich mich hin und her gerissen,das ich an allem Schuld bzw. dann wieder das ich nichts dafür kann,das man mich nicht mehr haben will.

Die denken bestimmt,ich mache nun aus Angst vor dem nächsten Gespräch krank.

Kann ich,trotz Abmahnung, wenn ich einen andere Arbeit festhabe,einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gelten machen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Veit,

habe mich für den Rest der Woche krankschreiben lassen.

Dann zum Fotografen und neue Bewerbungsfoto machen lassen.

Den Nachmittag habe ich damit verbracht,meine Bewerbungsunterlagen auf den Vordermann zu bringen.
Gestern hatte ich noch Kontakt zu meinen ehemaligen Chef,der kennt jemanden,der sucht einen mit Kenntnissen,so wie ich sie habe.
Habe mit diesem Mann auch bereits telefoniert.
Und habe den Mann,den mein ehemaliger Chef empfohlen hat,meine Unterlagen nun per mail(auf seinen Wunsch) zukommen lassen.

Momentan fühle ich mich hin und her gerissen,das ich an allem Schuld bzw. dann wieder das ich nichts dafür kann,das man mich nicht mehr haben will.

Die denken bestimmt,ich mache nun aus Angst vor dem nächsten Gespräch krank.

Kann ich,trotz Abmahnung, wenn ich einen andere Arbeit festhabe,einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gelten machen?

Viele Grüße

Jens

Hallo Martom,

habe mich für den Rest der Woche krankschreiben lassen.

Dann zum Fotografen und neue Bewerbungsfoto machen lassen.

Den Nachmittag habe ich damit verbracht,meine Bewerbungsunterlagen auf den Vordermann zu bringen.
Gestern hatte ich noch Kontakt zu meinen ehemaligen Chef,der kennt jemanden,der sucht einen mit Kenntnissen,so wie ich sie habe.
Habe mit diesem Mann auch bereits telefoniert.
Und habe den Mann,den mein ehemaliger Chef empfohlen hat,meine Unterlagen nun per mail(auf seinen Wunsch) zukommen lassen.

Momentan fühle ich mich hin und her gerissen,das ich an allem Schuld bzw. dann wieder das ich nichts dafür kann,das man mich nicht mehr haben will.

Die denken bestimmt,ich mache nun aus Angst vor dem nächsten Gespräch krank.

Kann ich,trotz Abmahnung, wenn ich einen andere Arbeit festhabe,einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung gelten machen?

Viele Grüße

Jens