Mörder - Ausschluß aus den Sakramenten bei Umkehr?

Hallo!

Ich habe schon öfters gehört, dass auch Mörder ihre Tat beichten. Da ja auch Mörder durchaus einem Glauben angehören können frage ich mich, ob dieser bei Bereuung der Tat, der Beichte und das Absitzen der Strafe während bzw. nach der Haft von den Sakramenten der katholischen Kirche ausgeschlossen wird.

Auch gibt es Menschen, die einen Totschlag begehen. Wie sieht das allgemein im kirchlichen Bereich aus.

Auch interessiert mich, ob der Priester da er ja der Schweigepflicht unterliegt bei der Polizei aussagen muss.

Gruss

Petra H.

Hallo,

Auch interessiert mich, ob der Priester da er ja der
Schweigepflicht unterliegt bei der Polizei aussagen muss.

muss er leider nicht.

Gruß,

Malte

Moin, Petra,

der Kirche kommt es nur auf die Reue an. Was die weltlichen Gerichte dann mit dem Sünder anstellen, ist ihr egal.

Auch gibt es Menschen, die einen Totschlag begehen. Wie sieht
das allgemein im kirchlichen Bereich aus.

Das sieht man in der Kirche nicht gern, genau wie im richtigen Leben.

Auch interessiert mich, ob der Priester da er ja der
Schweigepflicht unterliegt bei der Polizei aussagen muss.

Wenn ein Sünder beichtet, erfährt davon niemand. Somit kann auch keiner wissen, dass der Priester etwas weiß.

Gruß Ralf

Auch gibt es Menschen, die einen Totschlag begehen. Wie sieht
das allgemein im kirchlichen Bereich aus.

Eine Sünde ist eine Sache zwischen Mensch und Gott. Der Beichte folgt die Vergebung der Sünde - das heißt: Vor Gott ist die Sache damit erledigt. Und von daher gibt es zunächst mal keinen Grund, einen Menschen, der seine Tat bereut und Gott um Vergebung bittet, von den Sakramenten auszuschließen. Wichtig ist allerdings: Die Beichte „funktioniert“ nicht automatisch durch Erzählen oder Abarbeiten einer Bußleistung. Die Tat muß auch wirklich leidtun. Sonst kann man sich die Beichte sparen. Denn schließlich vergibt nicht der Pfarrer die Sünde, sondern Gott.
Daß Totschlag und Co davon abgesehen auch Straftaten sind, steht auf einem anderen Blatt.

Auch interessiert mich, ob der Priester da er ja der
Schweigepflicht unterliegt bei der Polizei aussagen muss.

Geistliche haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt, daß sie nicht verpflichtet sind, über etwas auszusagen, was ihnen in der Beichte (und nur da) anvertraut worden ist. Darüber hinaus haben sie das Beichtgeheimnis zu wahren. Das heißt, daß sie nicht einmal darüber reden DÜRFEN, was ihnen gebeichtet wurde. Vom Beichtgeheimnis kann nur die Person entbinden, die gebeichtet hat. Eine gerichtliche Entbindung (wie z.B. bei der ärztlichen Schweigepflicht) ist nicht möglich.

Das ist zunächst auch gut so. Denn es ermöglicht einem Menschen, sich in einer Notlage immer und überall an einen Pfarrer oder eine Pfarrerin zu wenden und Rat zu suchen, ohne befürchten zu müssen, angezeigt zu werden.

Zu einem Konflikt wird das Beichtgeheimnis im Prinzip erst dann, wenn zu befürchten ist, daß es zu weiteren Straftaten kommen könnte, die man mit einem Bruch des Beichtgeheimnisses verhindern könnte.

Gruß, Martinus…

Stefan, bist Du das? Ehemals Nürnberg?

Darüber hinaus haben sie das Beichtgeheimnis zu wahren. Das heißt, daß
sie nicht einmal darüber reden DÜRFEN, was ihnen gebeichtet
wurde. Vom Beichtgeheimnis kann nur die Person entbinden, die
gebeichtet hat. Eine gerichtliche Entbindung (wie z.B. bei der
ärztlichen Schweigepflicht) ist nicht möglich.

Das Beichtgeheimnis ist eine rein kirchenrechtliche Angelegenheit, zumindest, was die PFLICHT (im Gegensatz zum RECHT) zur Verschwiegenheit angeht. Strafrechtlich hat also ein Pfarrer, der es bricht, keine Konsequenzen zu erwarten. Diese Pflicht mag sich also die Kirche selbst auferlegen, ansonsten interessiert die aber niemanden.

Was die kirchenrechtliche Seite angeht, so ist diese Zusammenfassung recht interessant: http://www.ekiba.de/mav/schweigen.htm Demnach kann noch nicht einmal der Beichter entbinden.

Gruß,

Malte

Hallo Petra,

Da ja auch Mörder durchaus einem Glauben angehören
können

Nur eine kleine Sache, aber ich würde formulieren ‚Da ja auch Gläubige durchaus zum Mörder werden können‘. In den meisten Fällen dürfte es das besser treffen. Und vielleicht kannst du dir deine Fragen dadurch selbst leichter beantworten oder die Vorgänge werden klarer.

cu Amy

HAllo,

was daran gut sein soll, sehe ich eigentlich immer weniger, je länger ich darüber nachdenke.
Denn von der Sache her ist ja eine aufrichtige Reue die Grundlage für die Vergebung. Weshalb darf man dann nicht verlangen, daß zu dieser reue auch die Demut gehört, sich der irdische Gerechtigkeit anzuvertrauen bei so schweren Sünden?
Denn genau genommen gibt es ja nichts Schlimmeres, als jemanden das Leben zu nehmen, weil diese Untat unwiederruflich ist und nichts mehr rückgängig gemacht werden kann. Nicht umsonst heißt es ja, daß Gott allein herr über Leben und Tod ist.
Und das soll dann mit einer Beichte abgetan sein nach dem Willen der Kirche? Etwas billig, wenn man bedenkt, mit welcher Energie die Kirche andererseits gegen Abtreibung oder auch nur Empfängnisverhütung kämpft und wie da jedes Argument niedergemacht wird. Das beißt sich irgendwie - und zwar ganz mächtig.

Mal abgesehen von einer anderen Frage: Wie soll ein Gläubiger, dessen verwandter ermordet wurde, Trost bei einem Geistlichen finden, von dem er weiß, daß dieser erforderlichenfalls (und eventuell auch tatsächlich) den Mörder vor einer Srafverfolgung schützt durch sein Schweigen? Wie kann man einen Geistlichen mit einer Trauerrede für den verstorbenen beauftragen, wenn man nicht sicher sein kann, daß der eventuell den Mörder kennt und deckt?

Für mich ist das Ganze ein Unding aus psychologischer Sicht. Nicht selten haben ja gerade Straftäter das Bedürfnis, über ihre Tat zu reden und sich so seelisch zu erleichtern. Und statt dieses Fakt zur Afklärung der Tat zu nutzen, wird an dieser Stelle ein Täterschutz betrieben, der es diesem ermöglicht, unbeswchwert und ungestraft weiter zu leben, indem man ihm eine Stelle bietet, an der er straflos reden kann über alles.
Erklärbar ist das eigentlich nur aus dem MAchtanspruch der katholischen Kirche heraus, über dem Gesetz stehen zu wollen - denn es bringt den Geistlichen und die Verwandten des Opfers in Gewissennöte auf Kosten des Täters.

Gernot Geyer

1 Like

Hallo,

Erklärbar ist das eigentlich nur aus dem MAchtanspruch der
katholischen Kirche heraus, über dem Gesetz stehen zu wollen -
denn es bringt den Geistlichen und die Verwandten des Opfers
in Gewissennöte auf Kosten des Täters.

die Evangelische Kirche (Deutschlands) handhabt das genauso, und nicht ohne Grund hab ich genau die auch verlinkt. Das ist kein katholisches Ding.

Gruß,

Malte

HAllo,

was daran gut sein soll, sehe ich eigentlich immer weniger, je
länger ich darüber nachdenke.

Es ist sicher richtig, daß die Möglichkeit zur Beichte nicht nur Vorteile hat. Gerade für die Opfer einer Straftat kann sie unter Umständen auch zur Belastung werden. Es wäre allerdings hilfreich, nicht zu übersehen: Der Fall des vorsätzlichen Kaptialverbrechens, über den wir hier reden, stellt im Bereich der Beichte eine große Ausnahme dar. Und deshalb die Beichte an sich, die viel Facetten hat, in Frage zu stellen, erscheint mir ein wenig wie die berühmten Kanonen, die auf Spatzen gerichtet werden.

Und das soll dann mit einer Beichte abgetan sein nach dem
Willen der Kirche?

Grundlage für Beichte und Vergebung ist ein Jesuswort aus dem Johannesevangelium: „Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten“ (Joh 20,23). Es ist also nicht unbedingt „der Willen der Kirche(n)“. Die haben sich lediglich bemüht, eine sinnvolle Umsetzung dafür zu finden. Ablaßhandel und ähnliches zeigen freilich - die Bemühungen waren nicht immer von Erfolg gekrönt.

Gruß, Martinus…

P.S.

Etwas billig, wenn man bedenkt, mit welcher
Energie die Kirche andererseits gegen Abtreibung oder auch nur
Empfängnisverhütung kämpft

Meines Wissens kämpft da vor allem mal die römisch-katholische Kirche - also eine von vielen Kirchen.

Hallo,

Wie soll ein Gläubiger,
dessen verwandter ermordet wurde, Trost bei einem Geistlichen
finden, von dem er weiß, daß dieser erforderlichenfalls (und
eventuell auch tatsächlich) den Mörder vor einer
Srafverfolgung schützt durch sein Schweigen?

Weil er sicher sein kann, daß auch er mit seinen Sünden, egal wie groß, zu Gott/dem Pastor i.V. kommen kann.

Der Pastor wird dem zur Seelsorge kommenden Täter sicher klar machen, daß er ehrlich bereuen und seine Buße tun muß. Wobei ich meine, daß Buße durchaus auch andere Formen haben kann als ein weltliches Gefängnis. (Gefängnisse sind ohnehin nicht geeignet den Charakter zu bessern.)

Gruß Steffi

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Hallo,

und was schlägst Du dann als angemessene Buße für einen Mord vor? 4 Vaterunser? Es geht immerhin in diesem Fall nicht um einen Griff in die Portokasse oder so. ES geht darm, daß jemand ein Menschenleben vernichtet, jemanden evenetuell Jahrzehnte eines zufriedenen glücklichen Lebenes raubt. Und darum, daß er damit meist eine ganze Familie unglücklich macht, die u.U. nie über den Schmerz hinwegkommen wird. Es geht darum, daß da jemand Gott spielt ohne es indes zu sein.
Der soll nicht unbedingt in erster Linie gebessert werden, der soll erst einmal bestraft werden - und zwar auch von der irdischen Grechetigkeit.
Jesus sagt „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“ und „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist.“ Damit erkennt er an, daß es auch irdische Dinge gibt, die ihn nichts angehen. Und auch ein Geistlicher ist zuallererst einmal Mensch und dann erst Geistlicher - weshalb wird da die Forderug erhoben, den an dieser Stelle nicht der üblichen irdischen Rechtssprechung zu unterwerfen?
Weshalb ist ein Möder besser alös der andere - nur weil er beichtet? Ist deshalb das Opfer weniger tot?

Gernot Geyer

Hallo Gernot,

nein, das Opfer ist deswegen nicht weniger tot. Und ich meinte auch nicht ein die Beichte abschließendes Bußgebet (was es ja eh nur katholisch gibt). Ich meinte eine innere Umbesinnung, die dann z.B. bewirkt, daß der Täter sich, seine Zeit und Kraft bewußt in den Dienst der Mitmenschen stellt.
Das ist sicher äußerst selten, aber wenn es so ist, könnte ich das akzeptieren.

Es ist so ähnlich wie die Justiz versucht bei jungen Leuten und geringfügigen Delikten diese nicht in die Jugendhaft zu stecken, sondern sie zu sozialen Arbeiten zu verpflichten.

Nur die Reihenfolge ist falsch, denn ob erzwungene Sozialarbeit bessert? Hat aber der Täter seine Einstellung von sich aus geändert, erhält das Engagement einen ganz anderen Stellenwert.

Wenn ich auch dafür bin, daß es diesen geschützten Bereich auch für Täter gibt, so sehe ich doch auch sehr klar die Probleme damit, dann wenn es sich um Triebtäter oder Unzurechnungsfähige handelt.
Kaltblütige Mörder werden wohl kaum zur Beichte gehen, um dann z.B. aus Profitgier weiter zu morden.

Und außerdem muß es ja nicht gleich Mord sein.

Gruß Steffi

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Nachtrag

Der soll nicht unbedingt in erster Linie gebessert werden, der
soll erst einmal bestraft werden - und zwar auch von der
irdischen Grechetigkeit.

Das hört sich so an wie: Ich will ihn leiden sehen!
Das Ruf nach Strafe hat so einen negativen Beigeschmack und zeugt nicht von Größe, wenn er nur Rache will und nicht gleichzeitig auch den Menschen im Täter sieht.
Ohne Größe sollte man nicht über andere richten.

Gruß Steffi

Hallo,

:smiley:as hört sich so an wie: Ich will ihn leiden sehen!

Nicht unbedingt - obwohl ich durchaus nachvollziehen kann, wenn Angehörige das fordern und dann für eine solche Forderung auch ein gewisses Verständnis aufbringe.

Es geht mir viel mehr um das Ausmaß der Tat. Bei Diebstahl oder Unterschlagung zum Beispiel - da geht es um materielle Dinge. Da kann es Schadensersatz geben dafür und auch eine Wiedergutmachung. Bei Körperverletzung wird das schin schwieriger - was sind zugefügte Schmerzen oder gar ein bleibender Gesundheitsschaden denn denn wert? Trotzdem vermag auch da Geld manches zu lindern - zumnindest wenn es dem Opfer die Anschaffung von Hilsmitteln ermöglicht, die auch eine eventuelle Behinderung erträglicher machen können.

Aber wenn jemand tot ist - dann ist das für mich einfach eine völlig andere Kategorie. Ich weigere mich einfach, ein Menschenleben in Euro umrechnen zu wollen oder so. Und ich denke, es sollte doch ein nicht unwesentlicher erzieherischer Aspekt sein, das auch in der rechtssprechung und Strafzumessung deutlich zu machen - hier wird etwas zerstört, was in jedem Falle einmalig ist, nämlich ein Menschenleben. Das muß einfach auch gesellschaftlich ein ganz anderes Gewicht haben als alles andere.

Und da muß dann auch die Frage erlaubt sein, ob es nicht bei einer solch großen Sache eine Aunahme geben sollte beim Beichtgeheimnis - gerade um den Unterschied zu anderen Vergehen deutlich zu machen.
Natürlich ist eine Sünde immer eine Sünde. Aber die Tötung eines Menschen muß einfach ein ganz anderes Gewicht haben als ein ehelicher Seitensprung oder eine Lüge oder so - auch vor Gott. Das hat nichts mit „ich will ihn leiden sehen“ zu tun - es ist einfach die Hoffnung, daß der nächste dann eventuell darüber nachdenkt, ehe er ein Menschenleben aufs Spiel setzt - egal ob aus Vorsatz oder Leichtsinn oder Gedankenlosigkeit. Einfach weil jedes Menschenlkeben dazu viel zu wertvoll ist.

Ich bin Alkoholiker und ich habe früher gesoffen bis zum Umfallen mitunter. Aber ich bin auch auch im Vollsuff nie in eine Prügelei geraten oder so. Das steckt viel zu tief in mir drin von meiner Erziehung her, daß Gewalt nie eine Lösung sein kann und daß ein mensch unantatstbar zu sein hat - ich glaube, über diese Hürde kann ich gar nicht drüber. Das liegt aber auch daran, daß in meinem Kopf da ein paar Wertigkeiten sitzen, die sind einfach unverrückbar. Und damit die überall sitzen, muß das auch gesellschaftlich überall zum Ausdruck kommen: Hier ist etwas, da geht einfach nichts drüber - da gilt alles andere nicht mehr daneben.

Gernot Geyer

Gernot Geyer

Hallo Gernot,

Es geht mir viel mehr um das Ausmaß der Tat.
…da geht es um materielle Dinge. Da kann es Schadensersatz geben…

Da sind wir einig.

Aber wenn jemand tot ist - dann ist das für mich einfach eine
völlig andere Kategorie. Ich weigere mich einfach, ein
Menschenleben in Euro umrechnen zu wollen oder so.
… hier wird etwas zerstört,
was in jedem Falle einmalig ist, nämlich ein Menschenleben.
Das muß einfach auch gesellschaftlich ein ganz anderes Gewicht
haben als alles andere.

Auch da sind wir einig.

es ist einfach die Hoffnung, daß der nächste dann eventuell
darüber nachdenkt, ehe er ein Menschenleben aufs Spiel setzt -

Das erreicht die Strafe in Form von Einsperren nur allzu selten.

Und grade wenn es um Mord geht. Jemandem der einen Mord beichten will, dem liegt der Mord schwer auf der Seele. Der denkt bereits über seine Tat nach und bereut sie, wohl mehr als manch einer, der verurteilt in Haft sitzt.

Gruß Steffi

Hallo,

Und grade wenn es um Mord geht. Jemandem der einen Mord
beichten will, dem liegt der Mord schwer auf der Seele. Der
denkt bereits über seine Tat nach und bereut sie, wohl mehr
als manch einer, der verurteilt in Haft sitzt.

Das mnag sein - obwohl ich daran weifle, daß das immer so ist.
Aber darum geht es auch nicht. Ich will ja den Mörder nicht von der Beichte ausschließen.

Ich will einfach, daß sich eine Wertung durchsetzt, wonach jemand, der einen anderen Menschen tötet, sich erst einmal damit selbst aus dem Rahmen der Gesellschaft ausschließt.
Das betrifft nicht Notwehr, Unfälle oder Vekettungen unglücklicher Umstände - dafür sind ja Gerichte da, um in solchen Fällen auch klar eine Unschuld festzustellen. (Auch das ja erleichternd sein, wenn jemand, der sich schuldig fühlt, hochoffiziell erfährt, daß der Tod eines anderen nicht seine Schuld ist.)
Abder ansonsten müßte gelten, daß der Mörder erst einmal sich selber außerhalb des Rechtes und der gesellschaftlichen Normen gestellt hat. Das muß dann nicht für alle zeiten gelten - durch tiefe Reue und ein entsprechendes Verhalten kann auch hier irgendwann ein Schlußstrich gezogen werden. Nur darf das dann halt nicht ganz einfach sein, da möchte man sich schon ein wenig anstrengen müssen.
Aber es müßte erst einmal gelten: Du hast getötet - Du bist draußen. Zumindest so lange, bis Du Dich Deiner Tat stellst und bekennst - auch vor der irdischen Gerechtigkeit. Das fordert einfach auch der Grundsatz der Gleichbehandlung - es kann nicht sein, daß einer für eine solche Untat 10 Jahre in den Knast muß und ein anderer nicht. Das würde dann wirklich jegliche Justiz und jegliche Strafe als absurd deklassieren.

Daß der heutige Strafvollzug nun wirklich nicht sas Gelbe vom Ei ist, ist eine andere Sache. Wobei ich allerdings auch ehemalige Straftäter (allerdings keine Mörder) getroffen habe, die die leben total geändert haben hinterher - auch weil sie nie wieder in den Knast wollen.

Gernot Geyer

Hallo Gernot,

Das mnag sein - obwohl ich daran weifle, daß das immer so ist.

Das „immer“ bezweifele ich auch.

Ich will ja den Mörder nicht von der Beichte ausschließen.

Sind wir uns also was die Ursprungsfrage angeht einig.

Ich will einfach, daß sich eine Wertung durchsetzt, wonach
jemand, der einen anderen Menschen tötet, sich erst einmal
damit selbst aus dem Rahmen der Gesellschaft ausschließt.

Muß sich die erst durchsetzen? In welcher Gesellschaft wird denn ein Mörder nicht ausgegrenzt?

Abder ansonsten müßte gelten, daß der Mörder erst einmal sich
selber außerhalb des Rechtes und der gesellschaftlichen Normen
gestellt hat.

Darüber wird er sich im Klaren sein, wenn er beichten will.

Das muß dann nicht für alle zeiten gelten -
durch tiefe Reue und ein entsprechendes Verhalten kann auch
hier irgendwann ein Schlußstrich gezogen werden.

Gut, das kann ich auch unterschreiben, nur fragt sich, wann ist „irgendwann“.
Wer will beurteilen wann die Reue tief genug ist?
Wie definierst du „entsprechendes Verhalten“? Und zeigt ein „entsprechendes Verhalten“ sicher eine innere Umkehr?

Nur darf das dann halt nicht ganz einfach sein,
da möchte man sich schon ein wenig anstrengen müssen.

Hier sind wir uns uneinig.
Du denkst an äußeres, wie lange genug in Haft gewesen (wann ist der Zeitpunkt?) und bürokratischer Weg.
Ich denke an Inneres. An den Zeitpunkt der veränderten Einstellung, der eigentlich kein Zeitpunkt sondern ein Weg ist.
Und da sehe ich das Grundproblem der Beurteilung, daß letztlich die weltliche Gerichtsbarkeit bedingt.

Aber es müßte erst einmal gelten: Du hast getötet - Du bist
draußen. Zumindest so lange, bis Du Dich Deiner Tat stellst
und bekennst - auch vor der irdischen Gerechtigkeit.

Nicht das Gestehen der Tat integriert, sondern Reue (die man als solche nicht sehen kann) und nachfolgende Buße/positives Verhalten.
Und an der Stelle ist die irdische Gerechtigkeit unzulänglich, auch wenn sie sich bemüht dem Menschen im Täter gerecht zu werden.

Das fordert einfach auch der Grundsatz der Gleichbehandlung

Dem Grundsatz stimme ich voll zu, ist er doch eine maßgebende Grundlage des gesellschaftlichen sozialen Zusammenlebens.
Aber es ist eine menschliche Regelung und ich mag damit nicht die direkte Zuwendung an die übergeordnete Gottesinstanz in Frage stellen.

Letztlich dürfte der konstruierte Fall eines beichtendes Mörders, der durch den Schutz des Beichtgeheimnisses der irdischen Gerichtsbarkeit davon kommt eine ganz seltene Ausnahme sein.
Die Aufklärungquote bei Mord ist sehr hoch und die Menge derer, die bei Gott innere Zuflucht suchen, wird immer geringer.

Gruß Steffi

Hallo Petra!

Ich habe schon öfters gehört, dass auch Mörder ihre Tat
beichten. Da ja auch Mörder durchaus einem Glauben angehören
können frage ich mich, ob dieser bei Bereuung der Tat, der
Beichte und das Absitzen der Strafe während bzw. nach der Haft
von den Sakramenten der katholischen Kirche ausgeschlossen
wird.

Es gibt so viele Glaubensgemeinschaften, wer wird denn da ausgerechnet auf die katholische Kirche angewiesen sein? Da sucht man sich eben etwas Passenderes!

Übrigens, man kann auch ganz ohne Gemeinschaft glauben! Ich bin z.B. Atheist und glaube -ohne dass ich deshalb das Gefühl hätte, mich einer Gemeinschaft anschließen zu müssen- fest daran, dass „Gott“ eine Einbildung brutpflegender Wesen ist, welche die irgendwann unausweichliche emotionale Trennung von den Bebrütern bzw. Bebrüteten nicht verwinden können/konnten und sich deshalb mit Hirngespinsten wie „Gott“ Ersatz schaffen. Alle Indizien sprechen für mich dafür und deshalb glaube ich das!

Wenn jemand zu dem Urprinzip aller Ethik „umkehrt“, aus dem sich alle anderen Prinzipien des zwischenmenschlichen Zusammenlebens ableiten:

„Was du nicht willst, das man die tu, das füg auch keinem anderen zu“

oder noch besser positiv gewendet wie auf Englisch:

„Do as you would be done by“

oder nenne das von mir aus auch

„Kategorischen Imperativ“,

dann findet er/sie -wenn benötigt- immer viele Gleichgesinnte, egal in welchem Kulturkreis, einfach weil es gesunder Menschenverstand ist und nicht etwa, weil die alle glaubten, sie landeten sonst nach ihrem Tode in (ewiger) Verdammnis!

Gruß Gernot

P.S. Warum sich hier Leute, die sich zu Theologie äußern, dies unter dem „Brett“ Religions-„Wissenschaften“ tun müssen, verstehe ich übrigens nicht. Theologie gehört als Unterpunkt unter die „Parawissenschaften“, ebenbürtig der Astrologie und der Esoterik, denn „Glauben“, das heißt „Nicht-Wissen“ und mithin befindet sich Theologie -per definitionem- jenseits der „Wissen“-schaft.

Hallo Gernot!

Es ist zwar okay, dass man die Religion wechseln kann, aber bei meinem Thema ging es nicht darum. Ich wollte lediglich wissen, wie die röm.-kath. Kirche das sieht.

Ich bin mir sogar sicher, dass die eine oder andere Religion sogar härter sind als der katholische Glauben. Mich wundert, dass du als Atheist an Gott glaubst. Ich kann mit dem was du schreibst nicht wirklich etwas anfangen. Liegt aber sich daran, dass ich nur die röm.-kath. Kirche kenne.

Ich gehe einmal davon aus, dass der Mörder deshalb beichten geht, weil er es bereut. Wenn soll er sich denn da anvertrauen. Er hat diese Tat begangen und weiß er kann sie nicht mehr ungeschehen machen. Bestimmt war er vorher unbescholten und hat sich gedacht ihm kann so eine Sünde nicht passieren. Er wird sicherlich nicht zum Mörder. Das Gewissen drückt und was nun. Siehst du ich kann mich gut in in den Mörder hineinversetzen obwohl ich selbst unbescholten bin und bei Gericht gearbeitet habe (war nur eine kleine Schreibkraft).Schon klar, der Polizei wird das interessieren. Den Gang zur Polizei kann ihn der Priester nicht abnehmen. Da muss er selbst durch…

Es gibt so viele Glaubensgemeinschaften, wer wird denn da

ausgerechnet auf die katholische Kirche angewiesen sein? Da
sucht man sich eben etwas Passenderes!

Übrigens, man kann auch ganz ohne Gemeinschaft glauben! Ich
bin z.B. Atheist und glaube -ohne dass ich deshalb das Gefühl
hätte, mich einer Gemeinschaft anschließen zu müssen- fest
daran, dass „Gott“ eine Einbildung brutpflegender Wesen ist,
welche die irgendwann unausweichliche emotionale Trennung von
den Bebrütern bzw. Bebrüteten nicht verwinden können/konnten
und sich deshalb mit Hirngespinsten wie „Gott“ Ersatz

Gruss

Petra H.

Hallo Petra!

Ich habe schon öfters gehört, dass auch Mörder ihre Tat
beichten. Da ja auch Mörder durchaus einem Glauben angehören
können frage ich mich, ob dieser bei Bereuung der Tat, der
Beichte und das Absitzen der Strafe während bzw. nach der Haft
von den Sakramenten der katholischen Kirche ausgeschlossen
wird.

Es gibt so viele Glaubensgemeinschaften, wer wird denn da
ausgerechnet auf die katholische Kirche angewiesen sein? Da
sucht man sich eben etwas Passenderes!

Übrigens, man kann auch ganz ohne Gemeinschaft glauben! Ich
bin z.B. Atheist und glaube -ohne dass ich deshalb das Gefühl
hätte, mich einer Gemeinschaft anschließen zu müssen- fest
daran, dass „Gott“ eine Einbildung brutpflegender Wesen ist,
welche die irgendwann unausweichliche emotionale Trennung von
den Bebrütern bzw. Bebrüteten nicht verwinden können/konnten
und sich deshalb mit Hirngespinsten wie „Gott“ Ersatz
schaffen. Alle Indizien sprechen für mich dafür und deshalb
glaube ich das!

Wenn jemand zu dem Urprinzip aller Ethik „umkehrt“, aus dem
sich alle anderen Prinzipien des zwischenmenschlichen
Zusammenlebens ableiten:

„Was du nicht willst, das man die tu, das füg auch keinem
anderen zu“

oder noch besser positiv gewendet wie auf Englisch:

„Do as you would be done by“

oder nenne das von mir aus auch

„Kategorischen Imperativ“,

dann findet er/sie -wenn benötigt- immer viele Gleichgesinnte,
egal in welchem Kulturkreis, einfach weil es gesunder
Menschenverstand ist und nicht etwa, weil die alle glaubten,
sie landeten sonst nach ihrem Tode in (ewiger) Verdammnis!

Gruß Gernot

P.S. Warum sich hier Leute, die sich zu Theologie äußern, dies
unter dem „Brett“ Religions-„Wissenschaften“ tun müssen,
verstehe ich übrigens nicht. Theologie gehört als Unterpunkt
unter die „Parawissenschaften“, ebenbürtig der Astrologie und
der Esoterik, denn „Glauben“, das heißt „Nicht-Wissen“ und
mithin befindet sich Theologie -per definitionem- jenseits der
„Wissen“-schaft.

Hallo Amanda!

Das Gläubige zum Mörder liegt durchaus im Möglichen, da ja auch diese nur „Menschen“ sind. Ich hab die Formulierung aber bewusst anders gemacht um nicht etwaige Personen damit zu diskriminieren.

Gruss

Petra H.

Hallo Petra,

Da ja auch Mörder durchaus einem Glauben angehören
können

Nur eine kleine Sache, aber ich würde formulieren ‚Da ja auch
Gläubige durchaus zum Mörder werden können‘. In den meisten
Fällen dürfte es das besser treffen. Und vielleicht kannst du
dir deine Fragen dadurch selbst leichter beantworten oder die
Vorgänge werden klarer.

cu Amy