Hallo Gernot,
Das mnag sein - obwohl ich daran weifle, daß das immer so ist.
Das „immer“ bezweifele ich auch.
Ich will ja den Mörder nicht von der Beichte ausschließen.
Sind wir uns also was die Ursprungsfrage angeht einig.
Ich will einfach, daß sich eine Wertung durchsetzt, wonach
jemand, der einen anderen Menschen tötet, sich erst einmal
damit selbst aus dem Rahmen der Gesellschaft ausschließt.
Muß sich die erst durchsetzen? In welcher Gesellschaft wird denn ein Mörder nicht ausgegrenzt?
Abder ansonsten müßte gelten, daß der Mörder erst einmal sich
selber außerhalb des Rechtes und der gesellschaftlichen Normen
gestellt hat.
Darüber wird er sich im Klaren sein, wenn er beichten will.
Das muß dann nicht für alle zeiten gelten -
durch tiefe Reue und ein entsprechendes Verhalten kann auch
hier irgendwann ein Schlußstrich gezogen werden.
Gut, das kann ich auch unterschreiben, nur fragt sich, wann ist „irgendwann“.
Wer will beurteilen wann die Reue tief genug ist?
Wie definierst du „entsprechendes Verhalten“? Und zeigt ein „entsprechendes Verhalten“ sicher eine innere Umkehr?
Nur darf das dann halt nicht ganz einfach sein,
da möchte man sich schon ein wenig anstrengen müssen.
Hier sind wir uns uneinig.
Du denkst an äußeres, wie lange genug in Haft gewesen (wann ist der Zeitpunkt?) und bürokratischer Weg.
Ich denke an Inneres. An den Zeitpunkt der veränderten Einstellung, der eigentlich kein Zeitpunkt sondern ein Weg ist.
Und da sehe ich das Grundproblem der Beurteilung, daß letztlich die weltliche Gerichtsbarkeit bedingt.
Aber es müßte erst einmal gelten: Du hast getötet - Du bist
draußen. Zumindest so lange, bis Du Dich Deiner Tat stellst
und bekennst - auch vor der irdischen Gerechtigkeit.
Nicht das Gestehen der Tat integriert, sondern Reue (die man als solche nicht sehen kann) und nachfolgende Buße/positives Verhalten.
Und an der Stelle ist die irdische Gerechtigkeit unzulänglich, auch wenn sie sich bemüht dem Menschen im Täter gerecht zu werden.
Das fordert einfach auch der Grundsatz der Gleichbehandlung
Dem Grundsatz stimme ich voll zu, ist er doch eine maßgebende Grundlage des gesellschaftlichen sozialen Zusammenlebens.
Aber es ist eine menschliche Regelung und ich mag damit nicht die direkte Zuwendung an die übergeordnete Gottesinstanz in Frage stellen.
Letztlich dürfte der konstruierte Fall eines beichtendes Mörders, der durch den Schutz des Beichtgeheimnisses der irdischen Gerichtsbarkeit davon kommt eine ganz seltene Ausnahme sein.
Die Aufklärungquote bei Mord ist sehr hoch und die Menge derer, die bei Gott innere Zuflucht suchen, wird immer geringer.
Gruß Steffi