Hallo Mike,
ich schlage vor, Du kommst jetzt erstmal vom Baum. Dann wischst du Dir den Schaum vom Mund. Und dann liest Du nochmal, was ich geschrieben habe BEVOR Du wieder blindwütig beleidigend wirst.
a.) In der Zeit bis zur Weidervereinigung gab es das GrundGESETZ, da Westdeutschland sich ja eben nur als Teil eines Gesamtdeutschlands sah. Dessen Gültigkeit war auch auf Westdeutschland begrenzt. Solltest Du daran Zweifel haben, schlage ich vor die Präambel noch einmal zu lesen.
b.) Die Regierungen bis zur Weidervereinigung waren also durch das Grundgesetz legitimiert. Im Zuge der Wiedervereinigung erlosch diese Legitimation streng genommen, da die Basis des GrundGESETZES nicht mehr gegeben war, nämlich ein Teilungszustand. Die Gültigkeit des GrundGESETZES war nämlich begrenzt „… bis es dem Deutschen Volk gestattet ist, sich selbst eine Verfassung in freier und geheimer Wahl zu geben.“
c.) Doch die Politk verhandelte die Sache unter sich und dehnte das GrundGESETZ zu einem Verfassungszustand aus. Hier taucht die erste Frage auf, und ich bitte, diese ernst zu nehmen: Welche Legitimation hatten diese Politker? Das Grundgesetz? Das war nicht mehr gültig. Monachisches Erbrecht? Wohl kaum, es waren ja keine Monarchen. Göttliche Eingebung? Dann müsste Gott ja gewählter Stellvertreter des Volkes sein. Also, Mike, der Du Dich mit Staatskunde so gut auskennst, welche Legitimation?
d.) Auf der Basis einer Verfassung, die demzufolge nicht legitimierend war, weil sie ja durch nicht legitimierte Personen geschaffen wurde, wirde dann also etliche Jahre munter weiter regiert. Und dann kam die EU-Verfassung. Mike, Dir ist klar, mit all Deinem Überlegenen Staatskundewissen, dass es eigentlich ein Unding ist, wenn eine Regierung die Basis ihrer Legitimation selbst ändert oder gegen einen anderen, wie auch immer gearteten Text ersetzt?
Die EU-Verfassung wurde also, ohne Legitimation durch das Volk, das einzig und alleine die Berechtigung dazu gehabt hätte (in einer Demokratie) durch eine Regierung die staatsrechtlich streng genommen nicht legitimiert war (weil die Verfassung auf die sie sich stützte bereits nicht legitimiert war) in Kraft gesetzt.
Es gibt offensichtlich zwei grundsätzliche Probleme: Nicht überall, wo Demokratie draufsteht ist auch Demokratie drin. Ein Grund, warum z.B. in den USA keiner an der Constitution drehen darf, um genau das zu verhindern.
Zweitens, und das ist das ernstere Problem, wenn eine selbsternannte Elite von Politikern fleissig selbst ihre eigenen Legitimationen schaffen kann, kann man streng genommen (im staatsrechtlichen Sinne) nicht mehr von einer Demnokratie reden. In einer Demokratie geht alle Macht vom Volke aus. Wenn die Macht in einer so wichtigen Frage wie der einer Verfassung beschnitten wird, dann ist es keine Demokratie mehr, es ist auch keine Republik. Für das, was insbesondere in Deutschland geschah gibt es nicht mal einen Begriff. Wie wäre es mit Bürokratur? Also, es ist erlaubt, die Abgeordneten des Bundestages zu wählen. Die Auswahl aus denen jeder wählen kann ist zwar theoretisch unbegrenzt, aber durch Vorschriften und Gesetze ist schon seit langer Zeit sichergestellt, dass es keine Außenseiter im politischen Geschäft gibt (die letzten, die den Sprung geschafft haben, waren DIE GRÜNEN). Die Legitimation der Staatsorgane wird nicht mehr durch eine Verfassung übernommen, denn die Verfassung ist ja nicht durch den höchsten Souverän, das Volk abgesegnet. Also? Es gibt da ein paar Restzweifel inwieweit es sich beim derzeitigen System um eine vollgültige Demokratie handelt. Sollten Zweifel nicht in Dein Weltbild passen, lass es mich wissen, Mike.
Gruß
Peter B.
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