Monatl. Mehrbeitrag trotz Mitgliesbeitrag?

Hallo,
ein Mitglied im Karnevalsverein zahlt den Mitgliedsbeitrag. Er / Sie ist in einer Tanzgruppe, die sich die letzten Jahre die Kostüme selbst finanziert und geschneidert hat. Es soll auch dieses Jahr so sein. Nun möchte der Vorstand, dass besagte Gruppe 10,00 € / monatl. Kostümgeld zahlt. Der Gesamtbetrag. Ist dies legitim und muss dies in der Satzung festgehalten sein?

Danke schon mal für eure Antworten.
Liebe Grüße

moin moin,
wie es sich rechtlich verhält kann ich leider nicht sagen. da müssten sie eine anwalt des vereinsrechts bemühen. aber fragen sie doch mal einzelne vorstandsmitglieder wie das geld verwendet wird und verschaffen sich einblick in das kassenbuch. dort muß vermerk sein für was welche gelder ausgegeben wurden. und natürlich auch zeitnah was grade ausgegeben wird. eine kostümpauschale die nicht gezielt für kostüme verwendet wird ist garantiert nicht rechten.

Hallo,

ich denke bei Karnevalvereinen und Tanzgruppen ist es normal, dass Kostümgeld zu zahlen ist. Grundsätzlich ist dies ja auch legitim, sofern der Verein die Kostüme stellt. In der Satzung sind die Höhe der Mitgliedsbeiträge (und damit auch des Kostumgeldes) in der Regel nicht geregelt, sondern nur, dass überhaupt ein Beitrag erhoben wird. Die Höhe des Mitgliedbeitrags bestimmt die Mitgliedversammlung, beim Kostümgeld kommt es darauf an, ob oder wie dies in der Satzung, Beitragsordnung, Geschäftsordnung oder sonst wo geregelt ist. Wäre wichtig, diese Passus zu kennen. Ich gehe aber davon aus, dass es so festgeschrieben ist, dass das Kostümgeld von jedem zu zahlen ist.

In diesem Fall bleiben euch eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder ihr könnt mit dem Vorstand klären, dass ihr das Kostümgeld auch weiterhin nicht zahlt, weil ihr Kostüme des Vereins nicht verwendet nehmt oder ihr macht die Kostüme nicht mehr selbst und nehmt hierfür den Verein in Anspruch, der dafür schließlich das Kostümgeld kassiert. Ihr könntet auch einen Antrag in der Mitgliederversammlung einbringen, dass diese euch vom Kostümgeld befreit. Da kann sich der Vorstand dann auch nicht drüber hinwegsetzen.

Auch wenn eine konkrete Einschätzung der Lage ohne Kenntnis der entsprechenden Regelungen nicht möglich ist, hoffe ich Dir trotzdem etwas geholfen zu haben.

Viele Grüße

Hallo,
die richtige Vorgehensweise ist ja eigentlich so, daß der Vorstand diesen Vorschlag auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung setzt mit einer Begründung dazu, damit alle Mitglieder Bescheid wissen und darüber diskutieren und schließlich abstimmen.
Weiterhin muß laut Satzung jedes Mitglied die Möglichkeit haben, Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Sie können also z.B. beim Vorstand folgenden Punkt beantragen mit dem Hinweis, diesen auf die Tagesordnung zu setzen:
Sonderbeitrag für Kostüme, monatl. 10,- €
Sie können als Einzelperson aber auch beantragen aus den oben genannten Gründen von diesem Beitrag befreit zu werden. Ein kurzer Brief mit Erklärung an den Vorstand reicht da aus.
Wenn Sie befürchten, von den übrigen Mitgliedern deshalb schief angesehen zu werden, sollten Sie den Verein wechseln.

Hallo,
da bin ich mir nicht ganz sicher, weil es ja nicht um einen Mitgliedsbeitrag geht - der müsste tatsächlich in der Satzung festgehalten werden. Hier geht es ja aber anscheinend um den Verbrauch. Ich würde versuchen, nochmal mit dem Vorstand zu reden. Wenn bisher die Tanzgruppe ihre Kostüme selbst finanziert hat und das so geduldet war, dann gibt es eigentlich keinen Grund dafür, ein Kostümgeld einzuführen. Es ist auch fraglich, ob der Vorstand allein über diese Gebühr entscheiden darf - die Rechte und Pflichten eines Vorstandes müssen in der Satzung festgelegt sein. Also, am besten nachlesen.
Viel Erfolg,
freundliche Grüße,
Katharina

Eine Beitragserhöhung kann ein Vereinsvorstand nicht entscheiden. Diese Entscheidung ist den Vereinsmitgliederin in der Jahreshauptversammlung vorbehalten!
Gruß
Tillieins

Gestaffelte Mitgliedsbeiträge in Vereinen sind legitim. Näheres regelt die Satzung oder, falls vorhanden, die Beitragsordnung.

Das liest sich so, als wolle der Verein die Kostüme zukünftig selber anschaffen und den Kindern zur Verfügung stellen, das ist eine in vielen Karnevalsvereinen übliche Praxis .

Hallo,

Sonderbeiträge -auch für einzelne Mitgliedergruppen, z.B. fördernde Mitglieder, passive M., aktive M. etc.- müssen grundsätzlich nach Art und Höhe, Fälligkeit etc. in der Satzung geregelt sein.
Es kann in der Satzung die Befugnis zur Erhebung von Beiträgen auch auf den Vorstand delegiert sein -das wäre ggf. anhand der aktuellen Satzung zu prüfen.

Gruß

B. Kaufmann

Hallo,

Grundlage für die BEziehung zwischen Verein und Mitglied ist aus meiner Sicht die Satzung.

Mitgliedsbeiträge und sonstige Umlagen werden meistens in der Mitgliederversammlung festgelegt, könnten aber auch vom Vorstand festgesetzt werde. Schau halt mal in die Satzung oder - falls es so was gibt - in die Beitragsordnung.

Es gibt Satzungen, die den Vorstand ermächtigen, Umlagen oder einmalige Zahlungen festzusetzen.

Gruß
Jörg

Hallo LightDance,

wenn ich das richtig verstehe, hat die im Karnevalsclub ansäßige Tanzgruppe ihre Kostüme selber finaziert und genäht. Selber finanziert heißt jeder in der Tnazgruppe hat die Kosten für das Kostüm aus eingener Tasche bezahlt. Es sind keine Gelder durch den Karnevalsclub gekommen.

In diesem Fall gehören die Kostüme denen, die sie bezahlt haben. Ein andere Regelung über Eigenleistungen und dem Eigentumsverbleib sind in der Satzung zu regeln.

Wenn dies dieses Jahr auch wieder so gemacht werden soll, kann der Verein hierfür kein Kleidergeld erheben. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Kostüme aus dem Bestand des Vereins kommen und daher auch über den Verein gereinigt und gepflegt werden.

Dies scheint mir aber hier nicht der Fall zu sein. Daher rate ich Ihnen dem Kleidergeld schriftlich degenüber dem Vorstand zu widersprechen.
Hinzu kommt, dass zu prüfen wäre, ob der Vorstand solche Gebühren alleine erheben kann oder ob laut Satzung so etwas die Mitgliederversammlung beschließen muss.

Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben.

mfg
Rüdiger Bein

Es ist immer die Frae, was erlaubt die Satzung Eurem Vorstand???

Normalerweise beschließt die Mitgliederversammlung über Beiträge, aber da dies keine zwingende gesetzliche Vorschrift ist, kann das auch anders geregelt sein bei Euch.

Also macht Euch schlau, ob der Vorstand dies Beitragsfestlegung und erhebung überhaupt darf. Wnn er dies darf, würde ich dem Vorstand die Kostümes der letzten 4 Jahre in Rechnung stellen incl. Arbeitslohn von Euch. Mal sehen, was der dann dazu sagt …

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Heute Abend ist Vorstandssitzung. Dann kommt es auf den Tisch. In der Satzung steht nichts über Mehrbeitrag oder dergleichen.
Viele Liebe Grüße

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Satzung steht nichts über Mehrbeitrag oder dergleichen. Aber heute ist Vorstandssitzung, da wird es geklärt.
Viele Liebe Grüße

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir hatten erst Generalversammlung mit Satzungsänderung. Weder in der alten noch in der neuen steht etwas von Mehrbeiträgen. Aber da es im letzten Jahr schon viele Probleme gab, werden wir wirklich den Verein wechseln.
Viele Liebe Grüße

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Heute Abend ist Vorstandssitzung. Dann kommt es auf den Tisch. In der Satzung steht nichts über Mehrbeitrag oder dergleichen. Aber ich sehe es genauso. Wir würden draufzahlen.
Viele Liebe Grüße

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir hatten erst Generalversammlung mit Satzungsänderung. In der Satzung steht nichts darüber. Heute ist Vorstandssitzung, da werden wir es klären.
Viele Liebe Grüße

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Heute Abend ist Vorstandssitzung. Dann kommt es auf den Tisch. In der Satzung steht nichts über Mehrbeitrag oder dergleichen. Wenn Kostüme weitergegeben werden, würde ich es ja verstehen. Nur sind wir eine Tanzgruppe von 8 Erwachsenen. Wir treten auch außerhalb auf, dadurch wäre es schlecht unsere Kostüme weiterzugeben.
Viele Liebe Grüße

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir hatten erst Generalversammlung mit Satzungsänderung. In der Satzung steht nichts über Mehrbeitrag oder dergleichen. Heute ist Vorstandssitzung, da wirds geklärt.
Viele Liebe Grüße

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Satzung steht nichts über Mehrbeitrag oder dergleichen. Aber heut Abend ist Vorstandssitzung, da wirds geklärt.
Viele Liebe Grüße

Hallo Herr Bein,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin ganz Ihrer Meinung. Heute ist Vorstandssitzung da werden wir es regeln.
Viele Liebe Grüße