Monatl. Mehrbeitrag trotz Mitgliesbeitrag?

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist natürlich auch ne Idee… Das finden sie glaub ich nicht lustig. Aber heut ist Vorstandssitzung, da wird es geklärt.
Liebe Grüße

Dann poste doch heute abend, was bei rumgekommen ist!

Danke!

Hallo,
in den wenigstens Vereinen geht es fair oder demokratisch zu. Viele Mitglieder sind einfach zufrieden, wenn „die da oben vom Vorstand“ alles machen.
Mitglieder die Eigeninitiative zeigen werden häufig schief angeguckt oder als Störenfriede ausgegrenzt.
Selbstverständlich können nicht einfach 10,-- € mehr verlangt werden, einfach nur so. Wenn aber sonst keiner meckert und alle anderen zahlen wollen, sind Sie das schwarze Schaf und mobbing geht los.
Das sollten Sie sich dann wirklich nicht antun.
Offenbar war der strittige Punkt nicht einmal auf der Tagesordnung. Rein rechtlich gesehen müßte er noch nachträglich drauf und von den Mitgliedern abgesegnet werden oder zumindest ins Protokoll. Offenbar schaltet und waltet der Vorstand nach Gutsherrenart in diesem Verein.
Alles Gute und freundliche Grüße von Biomarkt

Hallo Hallo,
der Vorstand geht nicht von seiner Meinung ab. Möchte sogar von jedem Mitglied diese 10,00 € haben. Und da es eh viel Stress gegeben hat in letzter Zeit sind wir komplett ausgetreten. LG

Dann poste doch heute abend, was bei rumgekommen ist!

Danke!

Ja, und was sagte die Satzung zu diesem Vorgehen?? Ist denn nicht die Mitgliederversammlung für das Erheben neuer Beiträge zuständig?? Kann der Vorstand einfach vo sich aus ohen Beschluß der Mitgliederversammlung von sich aus tätig werden und Gebühren erheben???

Hallo LightDance
Bin gerade aus dem Urlaub gekommen, daher die verspätete Antwort.
Es ist wohl die richtige Entscheidung, aus dem Verein auszutreten. Ein Vorstand, der die Eigenleistungen seiner Mitglieder nicht anerkennt, führt meistens einen schlechten Verein, sonst würde eine Mitgliederversammlung diesen Vorstand zum Teufel jagen.
Viel Spass beim Tanzen im neuen Verein.

Hallo,
nach meinem Dafühalten muß dies zumindest im Anhang an die Satzung verankert werden. Bei uns muß z.B. die Tanzabteilung einen Zusatzbeitrag zahlen, ebenso die Tennisabteilung. Für beide Abteilungen gibt es einen Anhang zur Satzung.
mfg
manfred

Die Festlegung der Beiträge obliegt der Versammlung.
d.h. auch ein erweiterter Beitrag (Kostümgeld)kann nur die Versammlung und nicht der Vorstand entscheiden.

Verpflichtungen eines Mitgliedes müssen sich aus der Satzung ergeben, nur Entgelt für Sonderleistungen ist dort nicht aufzuführen.