Hallo zusammen,
nehmen wir an ein Elektromonteur hatte in einer Wohnung ein Kabel angeschlossen: 10 Minuten Arbeitszeit. Für die Anfahrt wurden 20 Minuten veranschlagt. In der Rechnung steht nun 1 Std. als Arbeitszeit. Herr X rief bei dem Elektriker an und dort teilte man mit, Herr X hätte doch den Rapportzettel unterschrieben. Dort würde 1 Stunden stehen.
Ich denke mal Herr X hat rechtlich schlechte Karten oder was könnte er tun?
Danke
Hi,
Herr X könnte mal bei der zuständigen Handwerkskammer anrufen um dort einen Termin zwecks Vorsprache zu bekommen.
Gruss
K
Hallo!
Herr X könnte mal bei der zuständigen Handwerkskammer anrufen
um dort einen Termin zwecks Vorsprache zu bekommen.
Und dann? Der Kunde hat die Arbeitszeit bestätigt.
Gruß
Falke
Hi,
dann halt nicht. Wenn sich nie jemand über den Betrieb beschwert machen die halt immer so weiter…
Gruss
K
Doch, gute Idee. Das könnte Herr X tun.
Herr X hatte mit dem Elektriker noch einmal gesprochen, aber der sagt nur " sie haben das unterschrieben. Jetzt müssen Sie mir erst mal nachweisen, dass ich weniger lang da war". Das finde ich zwar frech, aber Herr X hat ja untreschrieben. Beim nächsten Mal passt er halt besser auf.
Herr X könnte auch einen Kaffee trinken gehen.
vnA
Und was macht die Handwerkskammer dann? Ihm die Zulassung aberkennen?
Frage: Wovon träumst du nachts?
vnA
Wovon ich nachts träume geht Dich gar nichts an. Der OP fand die Idee gut, das reicht mir. Ob ich Dich mit meinem Vorschlag zufrieden stelle ist mir daher auch ziemlich egal.
Wovon ich nachts träume geht Dich gar nichts an. Der OP fand
die Idee gut, das reicht mir.
Nur wird ihm das vermutlich nichts bringen, außer weiteren Frust, denn mit seiner Unterschrift hat er die Arbeitszeit von 1 Std. bestätigt.
Was soll die HWK denn da nun machen?
Hallo,
Doch, gute Idee. Das könnte Herr X tun. Herr X hatte mit dem Elektriker noch einmal gesprochen, aber der sagt nur " sie haben das unterschrieben. Jetzt müssen Sie mir erst mal nachweisen, dass ich weniger lang da war".
Naja, die sagen einem also, dass sie einen bescheißen. Da kann man erstmal für die Zukunft sein Verhalten bei der Auswahl von Handwerkern und beim Unterschreiben von Zetteln dran ausrichten.
Das finde ich zwar frech, aber Herr X hat ja untreschrieben.
Was genau hat er denn da unterschrieben? Und könnte er da einem Erklärungsirrtum unterlegen haben?
Wenn er viel Zeit und Geld übrig hat, zieht er das durch. Möglicherweise sind solche Stundenzettel aus steuer-, sozialversicherungs- wasweißichrechtlichen Gründen aufzubewahren und man stellt dann fest, dass jeder Monteuer täglich 25h unterwegs rumfährt und arbeitet. Vielleicht hat man dann noch einen Ansatzpunkt und es stellt sich heraus, dass sich der Monteuer seinerseits bei den Angaben geiirt hat und man findet dann diesen einen Zettel ganz plötzlich doch nicht. Damit wäre dann wohl der Rechtsweg ausgeschöpft.
Ansonsten kann es durchaus Sinn ergeben, sich bei anderen Stellen zu beschweren. Bringt einem zwar in der Regel unmittelbar für den konkreten Fall nichts. Aber auch die Handwerkskammern/Innungen haben natürlich im Interesse ihrer in der Mehrheit ehrlichen Mitglieder ein Interesse daran, dass solche Betrüger ihnen nicht das Geschäft kaputtmachen. Denn irgendwann überleben dann nur noch die Betrüger und man kann beim nächstenmal gar nicht zwischen ehrlichen und betrügerischen Handwerken wählen.
Grüße
Man kann doch einfach mal zur örtlichen HK gehen (oder hinschreiben), Sachverhalt schildern, ganz freundlich mal fragen ob die Abrechnung so korrekt ist, sich mal erklären lassen was geht und was nicht damit man fürs nächste Mal schlauer ist und evtl. ist man ja sogar die Nummer 20 die sowas meldet und die HWK hat mal ein informelles Wort mit dem Inhaber des Betriebes.
Man kann sich das aber natürlich auch alles sparen und zuhause bleiben weil „die ja eh nichts machen können“.
Hi,
erst einmal die Preistabelle überprüfen. Sollte je angefangene Stunde berechnet werden Ist es irrelevant ob da 30min oder 60min steht. Es kostet das Selbe.
Auch könnte bei so kleinen Leistungen etwas stehen wie „Es wird immer mindestens 1Stunde berechnet“.
Sollte in 1/6 Stunde Abschnitten abgerechnet werden ist das natürlich etwas anderes.
MFG
Man kann doch einfach mal zur örtlichen HK gehen (oder
hinschreiben), Sachverhalt schildern, ganz freundlich mal
fragen ob die Abrechnung so korrekt ist, sich mal erklären
lassen was geht und was nicht damit man fürs nächste Mal
schlauer ist und evtl. ist man ja sogar die Nummer 20 die
sowas meldet und die HWK hat mal ein informelles Wort mit dem
Inhaber des Betriebes.
? Der Betrieb legt dann den Stundenzettel vor auf dem steht: Arbeitszeit 1 Stunde, durch Unterschrift bestätigt vom Auftraggeber.
Was also soll die Handwerkskammer dann tun?
Man kann sich das aber natürlich auch alles sparen und zuhause
bleiben weil „die ja eh nichts machen können“.
Was genau sollen sie denn machen, wenn doch der Betrieb beweisen kann, das 1 Stunde gearbeitet wurde?
Ich glaube Du überschätzt die HWK.
Die HWK hat keinerlei Handhabe dagegen in irgendeiner Art vorzugehen.
vnA
nehmen wir an ein Elektromonteur hatte in einer Wohnung ein
Kabel angeschlossen: 10 Minuten Arbeitszeit. Für die Anfahrt
wurden 20 Minuten veranschlagt. In der Rechnung steht nun 1
Std. als Arbeitszeit.
Na dann passt doch alles:
20 Minuten Anfahrt
10 Minuten Kabel anschließen
20 Minuten Abfahrt
10 Minuten Vorräte auffüllen und aufräumen
macht 60 Minuten
Was genau sollen sie denn machen, wenn doch der Betrieb
beweisen kann, das 1 Stunde gearbeitet wurde?
Nicht, dass mir jetzt klar wäre, warum es einen Unterscheid macht, ob der Handwerker nun gegenüber seiner Kammer die Arbeitszeit beweisen kann oder nicht…?!
Aber die Bestätigung von jemandem, der ja offensichtlich zeitgleich aussagt, dass das was er (warum auch immer) bestätigt hat, nicht der Wahrheit entspricht, ist irgendwie ein sehr fragwürdiger Beweis, finde ich.
erst einmal die Preistabelle überprüfen. Sollte je angefangene
Stunde berechnet werden Ist es irrelevant ob da 30min oder
60min steht. Es kostet das Selbe.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Abrechnung in vollen Stunden nicht zulässig ist.
Und wenn ich wieder am echten PC bin, dann kann ich das bestimmt auch belegen (ist mir gerade etwas zu mühselig).
Auch könnte bei so kleinen Leistungen etwas stehen wie „Es
wird immer mindestens 1Stunde berechnet“.
Über die Rechtmäßigkeit eines Kleinauftrags-Zuschlages könnte man nachdenken (ich vermute aber fast, dass einem auch das verwehrt wird).
Sollte in 1/6 Stunde Abschnitten abgerechnet werden ist das
natürlich etwas anderes.
Leider wieder ohne Belege, hat sich in meinem Kopf festgesetzt, dass eine Rundung der Arbeitszeit auf volle 10min OK ist, während schon 15min-Taktung zu lan sei.
Was genau sollen sie denn machen, wenn doch der Betrieb
beweisen kann, das 1 Stunde gearbeitet wurde?Nicht, dass mir jetzt klar wäre, warum es einen Unterscheid
macht, ob der Handwerker nun gegenüber seiner Kammer die
Arbeitszeit beweisen kann oder nicht…?!
Nicht? Im Bestreitungsfalle hat er es schwarz auf weiß das er 1 Std. gearbeitet hat, während die Gegenseite beweisen muß, das dem nicht so war.
Wer hätte jetzt die besseren Karten?
Aber die Bestätigung von jemandem, der ja offensichtlich
zeitgleich aussagt, dass das was er (warum auch immer)
bestätigt hat, nicht der Wahrheit entspricht, ist irgendwie
ein sehr fragwürdiger Beweis, finde ich.
Das war eine mündliche Aussage und es ist fraglich das sie wiederholt wird.
Aber die Bestätigung von jemandem, der ja offensichtlich
zeitgleich aussagt, dass das was er (warum auch immer)
bestätigt hat, nicht der Wahrheit entspricht, ist irgendwie
ein sehr fragwürdiger Beweis, finde ich.
Ich habe mir das UP nochmals durchgelesen. Die Aussage:
Herr X rief bei dem Elektriker an und dort teilte man mit, Herr X hätte doch den Rapportzettel unterschrieben. Dort würde 1 Stunden stehen. … mehr auf http://w-w-w.ms/a4dv5j
als Beleg dafür zu nehmen, daß der Betrieb zugibt geschummelt nicht die Wahrheit gesagt zu haben, halte ich für sehr gewagt.
Was genau sollen sie denn machen, wenn doch der Betrieb
beweisen kann, das 1 Stunde gearbeitet wurde?Nicht, dass mir jetzt klar wäre, warum es einen Unterscheid
macht, ob der Handwerker nun gegenüber seiner Kammer die
Arbeitszeit beweisen kann oder nicht…?!Nicht?
Nein, mir ist wirklich nicht klar, welchen Unterschied das macht.
Im Bestreitungsfalle hat er es schwarz auf weiß das er
1 Std. gearbeitet hat, während die Gegenseite beweisen muß,
das dem nicht so war.
Was für ein Bestreitungsfalle?
Wer hätte jetzt die besseren Karten?
Wobei jetzt ganz genau?
Aber die Bestätigung von jemandem, der ja offensichtlich
zeitgleich aussagt, dass das was er (warum auch immer)
bestätigt hat, nicht der Wahrheit entspricht, ist irgendwie
ein sehr fragwürdiger Beweis, finde ich.Das war eine mündliche Aussage und es ist fraglich das sie
wiederholt wird.
Bist Du sicher, dass du den Sachverhalt verstanden hast?
Wenn der Auftraggeber gegen den Handwerker vorgeht, weil dieser angeblich zu viel zeit In Rechnung stellt und der Handwerker dann den vom Auftraggeber unterschrieben Stundenzettel als Beweis vorlegt, dann wird der Auftraggeber vermutlich seine Aussage (entsprechend dieses Postings) wiederholen, dass der Stundenzettel nicht der Wahrheit entspricht. Für mich steht es ausser Frage, dass der Auftraggeber diese Aussage auch wiederholt.