Hi,
Und (nochmal:auch wenn mir nicht klar ist, warum der
Handwerker gegenüber seiner Kammer auch nur den geringsten
Beweis schuldig sein sollte) bin ich nachwievor der Meinung,
dass die Unterschrift des Kunden, wenn dieser zeitgleich z.B.
sagt „Ich hab dabei telefoniert, und dieser
Kriechstromelektriker hat gesagt, ich würde damit nur
bestätigen, dass die Steckdose wieder geht, deshalb hab ich
auch nicht weiter drauf geschaut, er hat natürlich keine
Stunde gearbeitet!“ einfach kein schlüssiger Beweis mehr ist.weiter oben habe ich ein entsprechendes Urteil verlinkt. Ob
Deine Ausführungen als Gegenbeweis ausreichend wären, kann
letztlich nur ein Gericht entscheiden. Nach meinem Dafürhalten
eher nicht, denn eine gewisse Sorgfaltspflicht obliegt auch
dem Kunden.
Die HWK kann da meines Erachtens nichts tun.
Was für ein Gegenbeweis? Nochmal:
Ganz isloliert für sich halte ich den Stundenzettel des Handwerkers, (vorausgesetzt, dass der Kunde, der ihn unterzeichnet hat, „einen Wideruf formuliert“) gegenüber der Kammer nicht für einen schlüssigen Beweis der Dauer der Tätigkeit. Das (und nix anderes!) habe ich geschrieben.
Was die Handwerkskammer damit eigentlich zu tun haben sollte… Keine Ahnung!
Wer jetzt noch anderweitig was beweisen könnte oder müsste: Keine Ahnung!
Ich verstehe nicht, in was für eine Diskussion Du mich hier ziehen möchtest?!
Greetz
Der Kater