Hallo „xstrom“,
eigentlich wollte ich ja abwarten, bis mehr Antworten eintreffen. vor allem juristisch informierte. Aber mit einer Antwort wie der Deinen habe ich nie gerechnet, deshalb ein Einschub von mir:
Besonders grausam wird das nicht sein.
Heimtückisch? Wer aber einbricht, muss grundsätzlich mit Gegenwehr rechnen
Das hört sich an, als sähest Du eine Selbstschussanlage, die Eigentum schützen soll, für gerechtfertigt und eine Tötung nicht als Mord.
Nach meinem Wissen ist das Töten von Menschen in D verboten. Tut man es doch, geplant, ist es Mord. Tut man es versehentlich, ist es Totschlag.
Erlaubt ist es nur im Fall von Notwehr, dass heißt, um sein Leben oder das eines anderen zu schützen. Nicht aber, um sein Eigentum zu schützen,.
Auch die Polizei darf, wenn sie Menschen aus berechtigtem Anlass verfolgt, und kein Notwehrfall vorliegt, nicht einfach erschießen, sondern muss erst warnen. Ob das im Einzelfall wirklich immer so beachtet wird, sei dahin gestellt, mir geht es hier um die Rechtslage.
Es gilt bei uns auch, ich weiß nicht,wo es steht, bin mir aber sicher, die „Verhältnismäßgkeit“. Jemanden zu töten, weil er etwas stehlen will, ist unverhältnismäßig.
Die Selbstschussanlagen an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze wurden angeprangert und als unmenschlich bezeichnet. Dabei waren Republikflüchtige, weil sie vermutlich Westfernsehen sahen, durchaus informiert, dass es diese Anlagen gibt. Ein Einbrecher geht aber nicht davon aus, dass er von einer Selbstschussanlage erwartet wird, wenn er in ein Haus eindringt.
Ich kenne es aus den USA, insbesondere aus Beverly Hills, dass an den Einfahrten von den umzäunten Wohngrundstücken reicher oder prominenter Bewohner ein Schild mit der Aufschrift (übersetzt) steht: „Kein Eintritt für nicht autorisierte Personen. Auf Widerhandelnde wird ohne Rückfrage geschossen.“ In Deutschland gibt es solche Schilder nicht, allenfalls warnt man vor einem bissigen Hund. Eben weil ungefragtes Schießen nur zum Schutz von Eigentum unverhältnismäßig wäre.
Ein krasser Fall, den ich aus der USA-Presse kenne: Ein Mann wacht nachts auf, weil er Geräusche aus dem Parterre seines Hauses hört. Mit einem Gewehr verlässt er sein Schlafzimmer, geht die Treppe hinunter und sieht, wie sich die Tür der Besenkammer schließt. Er schießt ohne Warnung mehrfach hinein - und als er die Tür öffnet, fällt ihm seine 17-jährige Tochter tot entgegen. Sie hatte Hausarrest bekommen, war aber aus dem Fenster geklettert. Als sie spät nachts zurückkam, in der Annahme, dass ihre Eltern schlafen, war sie durch den Haupteingang wieder hereingekommen. Als sie hörte, dass ihr Vater die Treppe hinab kam, versteckte sie sich in der Besenkammer. Ich habe nicht gelesen, was mit dem Mann passiert ist, aber in D, denke ich wäre er, wenn nicht wegen Mord, so doch mindestens wegen Totschlag verurteilt worden. Oder?
Ich habe mein Anliegen in der Sache der Selbstschussanlage zwar als Frage formuliert, meinte aber, mir sicher sein zu können, dass eine solche Anlage bei uns als Mordversuch gilt, und im Falle des „Gelingens,“ als Mord. Falls jemand das anders sieht, bitte ich um Belege.
Grüße
Carsten