Mord im Orientexpress

Hallo!
Ich lese gerade „Mord im Orientexpress“ von „Agatha Christie“. In
diesem Werk taucht die Theorie auf, dass es sich eigentlich um zwei
Mörder handelt, die das Opfer unabhängig voneinander und nacheinander
getötet haben bzw. töten wollten. Mich interessiert nun, welches
Verbrechen jemand begeht, der jemanden töten will (z.B. in einem
dunklen Raum), der aber schon tot ist. Also „Mord an einem Toten“.

Danke im Voraus
Matthias

Hallo Matthias,

na dann lies mal erst zu Ende…*grinz*…

Hercule Poirot liefert in dem Falle ja zwei Lösungen:

  1. Die einfache (für die Behörden)
    Ein „Unbekannter“ hat sich in einer gestohlenen Uniform eines
    Schlafwagen-Schaffners in das Abteil begeben und den Mord begangen.

  2. Die komplizierte (und wahre) Lösung…
    Alle waren an dem Mord beteiligt…

Selbst heutzutage dürfte es nahezu unmöglich sein,den "wahren Mörder
Mr. Ratchetts " dingfest zu machen,da man zumindest in D als Mörder nur dann verurteilt werden kann,wenn man jemandem "Tödliche Verletzungen" beibringt.Nur wer die "Fimalen" (also endgültig zum Tode führenden Verletzungen Mr. Ratchetts ) hervorrief,ließe sich selbst heutzutage nicht zweifelsfrei feststellen…
Also käme höchstens eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in betracht…

Agatha May Clarissa Miller oder besser bekannt als Agatha Christie
hat sich die Idee zu dem Roman „Mord im Orient-Expreß“ übrigens
von einem realen Kriminal-Fall aus den USA der 1920er-Jahre geholt…
dort wurden allerdings alle Beteiligten nach dem „Gangland“-Decret
(auf deutsch als „Kriminelle Vereinigung“)behandelt und verurteilt…

mfg

Frank

Hallo Matthias,

der begeht einen untauglichen Versuch und damit einen versuchten Mord.

Levay

Nur wer die „Fimalen“ (also
endgültig zum Tode führenden Verletzungen Mr. Ratchett`s )
hervorrief,ließe sich selbst heutzutage nicht zweifelsfrei
feststellen…
Also käme höchstens eine Verurteilung wegen Körperverletzung
mit Todesfolge in betracht…

Ich habe das Buch nicht gelesen und den Film nicht gesehen. Aber wie kommst du auf deine Ausführungen?

Klassiker aus dem Lehrbuch: Zwei Personen mischen unabhängig voneinander einem Opfer eine jeweils nicht tödlich wirkende Menge Gift in das Getränk. Beide zusammen ergeben den Tod, was beide für sich auch beabsichtigt hatten. Du würdest da jetzt Körperverletzung mit Todesfolge annehmen oder wie…?
Levay

o.w.T.

Und die Antwort auf meine Frage?

MOD: Doppelposting - weg damit!

Und die Antwort auf meine Frage?

Ist doch irrelevant, wenn man es nicht auf Erheiterung anlegt, oder?

Daher mein Einwand im PolKri-Brett gegen das erneute Posten der dort bereits beantworteten Frage. Sowas hatte ich nämlich befürchtet…

Wir sind uns bestimmt einig, wenn das hier mindestens abgeschlossen, besser noch gelöscht wird.

Lies erst mal das Stück…:smile:)

Keinen Humor??..
O.W.T.

welches
Verbrechen jemand begeht, der jemanden töten will (z.B. in
einem
dunklen Raum), der aber schon tot ist. Also „Mord an einem
Toten“.

Hallo Matthias,

In meiner Laienhaften Meinung würde ich behaupten, das hinge davon ab, ob die „Totenmörder“ wussten, daß der Tote schon tot war.
Wussten sie nicht, daß er tot ist, sicher des (zumindest) versuchten Mordes.
Wussten sie, daß er bereits tot ist, glaube ich nicht, daß sie sich strafbar gemacht haben. Wäre ja wie Sachbeschädigung an einer bereits kaputten Sache.( Eine Leiche dürfte doch als Sache gelten, oder?)

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

Wussten sie, daß er bereits tot ist, glaube ich nicht, daß sie
sich strafbar gemacht haben. Wäre ja wie Sachbeschädigung an
einer bereits kaputten Sache.( Eine Leiche dürfte doch als
Sache gelten, oder?)

Eine Leiche als Sache einzustufen wäre glaube ich schon etwas krass
(noch krasser: als „bereits kaputte Sache“!!). Aber es gibt ja den
Straftatbestand der Leichenschändung …

Ist wirklich ein interessantes Problem. Wenn er nicht wußte, dass die
Person tot ist, ist es zwar ein Mordversuch, aber ein untauglicher;
dafür ist es eine vollendete Leichenschändung, aber ohne Absicht …
keine Ahnung, was man da ahnden würde!?!

Gruß,
Sibylle aus M

Hi,

es gab mal eine Derrick-Folge in der ein Sohn seinen schwer kranken Vater der im Krankenhaus liegt „erlösen“ wollte und irgendwas anstellte (Beatmungsmaschine ausschalten oder sowas), dann stellte er sich der Polizei. Die ließ ihn laufen da der Vater schon tot war, was erst die Obduktion ergab.

Grüße,
J~
PS: Film!

Leichenschändung

Eine Leiche als Sache einzustufen wäre glaube ich schon etwas
krass
(noch krasser: als „bereits kaputte Sache“!!). Aber es gibt ja
den
Straftatbestand der Leichenschändung …

Hallo Sibylle aus M,

Stimmt, klingt schon krass, aber klingt doch irgendwie logisch. Ist ja kein Lebewesen mehr.
Leichenschändung wollte ich zuerst auch schreiben, hab mir dann aber überlegt, es nicht zu tun, ehe irgendein Schlaumeier ankommt und sagt, daß Leichen schändung eine sexuelle Handlung an Leichen voraus setzen würde (Necrophilie).

Gruß
Sticky

Barbara Salesch

es gab mal eine Derrick-Folge in der ein Sohn seinen schwer
kranken Vater der im Krankenhaus liegt „erlösen“ wollte und
irgendwas anstellte (Beatmungsmaschine ausschalten oder
sowas), dann stellte er sich der Polizei. Die ließ ihn laufen
da der Vater schon tot war, was erst die Obduktion ergab.

Hallo J~,

Ich bin mir ziemlich sicher, daß ein ähnlicher Fall wie der des Mord im Orient Express mal bei Barbare Salesch „verhandelt“ wurde.
Wie es da ausging, weiß ich leider nicht mehr.

Gruß
Sticky

PS: Kannst du nicht schlafen? *gg*
Plauderei:
Gute Nacht (Jame~, 30.8.2005 23:54)

Hallo Sibylle aus M,

Stimmt, klingt schon krass, aber klingt doch irgendwie
logisch. Ist ja kein Lebewesen mehr.
Leichenschändung wollte ich zuerst auch schreiben, hab mir
dann aber überlegt, es nicht zu tun, ehe irgendein Schlaumeier
ankommt und sagt, daß Leichen schändung eine sexuelle
Handlung an Leichen voraus setzen würde (Necrophilie).

Gruß
Sticky

Hei Sticky,

ja, Dein Post hat mich auch erst nachdenklich gemacht, aber letztlich
sind ja nicht mal Tiere mehr „Sachen“ (auch wenn sie als solche
behandelt werden, rechtlich gesehen).

Mit der Leichenschändung kannst Du recht haben, ich glaube allerdings
eher, dass darunter alle Handlungen fallen, die die Leiche in ihrer
Unversehrtheit verletzen … übrigens bezeichnet das das StGB als
„Störung der Totenruhe“, Leichenschändung kommt gar nicht vor …
Witzig: die gleiche Diskussion gab’s hier schon mal, hat mir google
gefunden. Guckst Du hier:
/t/waere-das-mord/1588858

Mal lesen, was die werten Herren und Damen Juristen damals
geschrieben haben …

Gut’s Nächtle!

Sibylle aus M

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Leiche als Sache

Eine Leiche als Sache einzustufen wäre glaube ich schon etwas
krass

Ist aber in der Juristerei zumindest überwiegend so:
Im Strafrecht ist es ein wenig umstritten: Eine Ansicht sieht den Leichnam eines Menschen nicht als Sache im Sinne des Strafgesetzbuches, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirke. Nach anderer Ansicht handelt es sich doch um eine Sache, die aber nicht eigentumsfähig ist.
Im Zivilrecht fällt der menschliche Leichnam aber nach ganz h.M. unter den Begriff der Sache. Zwar wird daneben die Auffassung vertreten, dass sich die Einordnung als Sache verbiete und die sachenrechtlichen Grundsätze (Besitz und dergleichen) wie bei Tieren nur entsprechend anzuwenden seien (für Tiere findet sich diese Regelung in § 90a Satz 3 BGB). Ich halte es hier aber mit Heinrichs im guten alten Palandt, der diese Konstruktion als „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“ bezeichnet.

1 Like

Super * owT

PS: Film!

Eben. Fernsehen. Was sagt das aus? Hast du z.B. in einem deutschen Krimi schon mal gehört, dass ein Polizist, der jemanden festnimmt, dem seine Rechte erklärt? Nee. Warum nicht? Weil Krimis und deutsches Recht zweierlei Dinge sind.

Und da gibt es noch mehr Beispiele, erst kürzlich im Tatort; weiß gar nicht mehr, wie genau der „Staatsanwalt“ zu seiner Aussage kam, jedenfalls sagte er, dieses oder jenes Verhalten sei, wenn dieses oder jenes gegeben sei, Notwehr. Und es war völliger Blödsinn.

Wie auch immer: Derrick ist da wohl keine Ausnahme. Mordversuch an einem Toten ist der klassische Beispielfall für einen untauglichen Versuch, genauer: Versuch am untauglichen Objekt. Und damit strafbar (so denn der Versuch bestraft wird, was bei Mord der Fall ist).

Levay

.

Hi

Mordversuch an einem Toten ist der klassische Beispielfall für
einen untauglichen Versuch, genauer: Versuch am untauglichen
Objekt. Und damit strafbar (so denn der Versuch bestraft wird,
was bei Mord der Fall ist).

Gibt es dazu eigentlich schon Urteile.

Interessiert Fragende Grüsse
Mike