ich hätte da mal ne Frage. In Deutschland darf man für ein und das selbe Verbrechen NICHT zwei mal bestraft werden. D. h. wenn ich jemanden ermorde, sitze ich meine Haftstrafe ab und habe meine Schuld dadurch beglichen.
Was ist aber, wenn ich zu unrecht für einen Mord verurteilt werde! Ich habe also denjenigen gar nicht getötet, und er lebt noch! Die Leiche wurde z. B. auf Grund irgendwelcher Misstände verwechselt - z. B. mit einem Obdachlosen. Der andere hat sich nun beispielsweise irgendwo abgesetzt…
Nun sitze ich meine Gefängnisstrafe ab und komme wieder auf freien Fuß, dann suche ich denjenigen - den ich ermordet haben soll - und töte ihn diesmal wirklich. Nach dem Gesetzt - habe ich genau dafür schon meine Strafe abgesessen, d. h. ich könnte denjenigen vor einer Menschenmenge ermorden, und einige Tage später wäre ich wieder frei!
Ich würde sagen, nein, so geht das nicht. Denn es handelt sich um einen Justizirrtum. D. h., nach dem wirklichen Mord würde festgestellt werden, dass der Mörder das erste Mal zu Unrecht verurteilt worden ist. Er bekäme eine Haftentschädigung, also für jeden Tag Haft einen bestimmten Geldbetrag. Dann würde der „richtige“ Mord verhandelt und der Mörder käme wieder ins Gefängnis. Ich bin zwar kein Jurist, aber würde es so auslegen. Im Grundgesetz (Art.103, Abs.3) steht ja: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“
nein, du gehst wieder in den Knast. Denn diesmal hast du den Mord wirklich begangen. Dafür dann die Strafe. Für die zu Unrecht abgesessene Strafe gibt es (in diesem Fall) eine stolze Summe Haftentschädigung, vielleicht kann ein guter Anwalt noch mehr durchsetzen. Aber um die Strafe für den wirklich begangenen Mord kommst du nicht drumrum. Das Leben ist so und so versaut. Ich denke, nun kommts auf einen Mord nicht mehr drauf an
Natürlich würdest du für den zweiten Mord belangt werden, ist
schließlich nicht die selbe Tat sondern eine Weitere.
mfg
Simon
Klar ist es die selbe Tat, schließlich tötet man nicht jemand anderes/neuen sondern „den gleichen“ und für genau dieses Verbrechen wurde man schon einmal bestraft! Und dass ist laut Gesetz ja nicht erlaubt! Siet ihr euch da sicher, oder „glaubt“ ihr dass?
Ein Student hat mal zu mir gemeint, es entsteht dadurch „nicht mehr an Unrecht“. Derjenige wurde ja schließlich schon einmal - genau für diese Tat bestraft!
Da gabs mal so nen Film, in dem ich das gehört hab. Habe nur diesen Film nicht angeschaut, aber wie die Rechtslage aussehen würde interessiert mich. Hat jemand vielleicht genau dieses Film gesehen und weiß wie das Ende ausgegangen ist?
Da gabs mal so nen Film, in dem ich das gehört hab. Habe nur
diesen Film nicht angeschaut, aber wie die Rechtslage aussehen
würde interessiert mich. Hat jemand vielleicht genau dieses
Film gesehen und weiß wie das Ende ausgegangen ist?
Curt Goetz „Frauenarzt Dr.med. Hiob Praetorius“ : Der Diener der Titelfigur wird Opfer eines Komplotts zwischen seinem besten Freund und seiner Frau. Diese täuschen den Mord an dem freund vor, wofür der Diener zum Tode verurteilt, aber zu langer Haftstrafe begnadigt wird. Nachdem er freikommt, trifft der Diener seinen Freund und seine Exfrau wieder. Er murkst den Freund diesmal tatsächlich ab, wird zum Tode verurteilt und gehängt. Er landet bei Dr.Praetorius in der Anatomie; der Arzt stellt fest, dass der Mann nicht tot ist, und stellt ihn als Diener ein.
Da gabs mal so nen Film, in dem ich das gehört hab. Habe nur
diesen Film nicht angeschaut, aber wie die Rechtslage aussehen
würde interessiert mich. Hat jemand vielleicht genau dieses
Film gesehen und weiß wie das Ende ausgegangen ist?
Du meinst vermutlich Doppelmord (double jeapardy). Das ist ein amerikanischer Film, der sich auf den fünften Verfassungszusatz bezieht:
Amendment V
No person shall be held to answer for a capital, or otherwise infamous crime, unless on a presentment or indictment of a grand jury, except in cases arising in the land or naval forces, or in the militia, when in actual service in time of war or public danger; nor shall any person be subject for the same offense to be twice put in jeopardy of life or limb; nor shall be compelled in any criminal case to be a witness against himself, nor be deprived of life, liberty, or property, without due process of law; nor shall private property be taken for public use, without just compensation.
Dumm nur, daß die Autoren die Sache genauso mißverstanden haben wie Du, denn tatsächlich geht es um genau dasselbe Verbrechen, also gleiche Tat, gleicher Zeitpunkt, gleicher Ort etc.
Die Frage der Doppelbestrafung für eine „Tat“ richtet sich nach dem prozessualen Tatbegriff. Das Urteil bezieht sich auf die von der StA angeklagte Tat. Dabei handelt es sich um einen abgegrenzten Lebensvorgang (Zeitabschnitt). Wird A für einen Mord an einem bestimmten Tag verurteilt, so gilt dieser Tag (soweit einbezogen) als die verurteilte Tat. War es nun ein Irrtum und A bringt das Opfer dann später an einem anderen Tag um, so ist dies ein anderer Lebensvorgang und somit eine völlig andere Tat. Man müßte sich mal die Konsequenz nach einem Fehlurteil wegen Mordes vorstellen. Das angebliche Opfer wäre ja für den Täter nun vogelfrei.
In diesem Zusammenhang gibt es das immer wieder interessante (und hoch umstrittene) aber nach der Rspr. des BGH gefestigte Beispiel des Fahrens ohne Führerscheins (keine Sorge - ein fiktiver Fall, aber lehrreich zum Verständnis des Tatbegriffs).
A fährt fährt am 10. April zwischen 12 und 15 Uhr ohne Führerschein mit dem Auto. Dies kommt heraus, er wird angeklagt und strafrechtlich verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nun stellt sich später heraus, daß A auf der Fahrt eine Anhalterin mitgenommen und um 13 Uhr getötet hat. Hierfür kann er nicht mehr angeklagt werden, da der sog. Strafklagenverbrauch eingetreten ist. Die vorgeworfene Tat (der Zeitabschnitt am 10. April 12 - 15 Uhr) ist bereits angeklagt und abgeurteilt worden. Eine erneute Anklage wegen der Tötung ist nicht mehr möglich.
Wie gesagt, ein typisches Lehrbeispiel, da dies in der Rechtswissenschaft schonn oft (aber bisher erfolglos) angegriffen wurde. Allerdings gab es bisher hierzu noch keinen (aufsehenerregenden) Fall, in dem das wirklich relevant wurde.
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Allerdings gab es bisher hierzu noch keinen (aufsehenerregenden) Fall, in dem das wirklich relevant wurde.
was praktisch doch vermutlich nur heißt, daß das schwerere Delikt zuerst zur Anklage kam (warum auch immer). Würde diese Regelung auch bei Vorsatz gelten - die Person plant eine x-beliebige Anhalterin zu töten, sorgt vorher für Führerscheinentzug, begeht die Tat und läßt sich ohne Führerschein erwischen ?
Die Idee ist gut und das ist in der Tat der immer wieder erhobene Einwand, man könne so eigentlich das perfekte Verbrechen begehen. Rein theoretisch wäre das wirklich so möglich (da der Vorsatz, dies zu tun, ja an der prozessualen Situation nichts ändern kann). Tatsächlich wird man aber wohl doch eher zu dem Ergebnis kommen, daß das praktisch nicht machbar ist.
Gruß,
Dea
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Ein Student hat mal zu mir gemeint, es entsteht dadurch „nicht
mehr an Unrecht“. Derjenige wurde ja schließlich schon einmal
genau für diese Tat bestraft!
Geh mal davon aus, dass jemand, der so wenig Gespür hat, sein Examen nicht schaffen wird. Das muss dir doch der gesunde Menschenverstand schon sagen, dass das so nicht sein kann.
Die Idee ist gut und das ist in der Tat der immer wieder
erhobene Einwand, man könne so eigentlich das perfekte
Verbrechen begehen. Rein theoretisch wäre das wirklich so
möglich (da der Vorsatz, dies zu tun, ja an der prozessualen
Situation nichts ändern kann). Tatsächlich wird man aber wohl
doch eher zu dem Ergebnis kommen, daß das praktisch nicht
machbar ist.
Wieso nicht? Man begeht eine (geringe) Straftat und einen Mord, dann meldet man sich sofort (zwecks Selbstanzeige) bei der Polizei. Die Chance, dass der Mord nicht bemerkt (oder nicht damit in Zusammenhang gebracht) wird, ist zwar nicht besonders sicher , aber nicht „praktisch unmöglich“, oder?
Hierfür kann
er nicht mehr angeklagt werden, da der sog.
Strafklagenverbrauch eingetreten ist.
Was ist das Strafklagenverbrauch? Und wieso kann er für den Mord nicht angeklagt werden (theoretisch nicht?)? Sind doch unterschiedliche Taten, zumin einen Führerschein, zum anderen Mord? Bin kein Jurist, könnte mir jemand das vielleicht kurz erklären, würd mich interessieren?
Hehe, irgendwie könnts natürlich so klappen. Aber soviel noch zudem, was ich meinte:
Man begeht eine (geringe) Straftat und einen
Mord, dann meldet man sich sofort (zwecks Selbstanzeige) bei
der Polizei.
Das ist ja genau der theoretische Teil. Praktisch sehe ich hier folgende Probleme:
Wie kriege ich jemanden, den ich töten möchte, zu einem bestimmten Zeitpunkt an eine bestimmte Stelle, so daß ich nachher auch nachvollziehbar eine Fahrt ohne Führerschein zu diesem Zeitpunkt erklären kann. Oder ich will einfach nur einen Anhalter töten - warum auch immer - steigt er zu mir ins Auto? Kriege ich überhaupt einen Mord von anderen unbemerkt in das entsprechende Zeitfenster.
Wie reagieren die Behörden, wenn ich mich auf einmal wegen Fahrens ohne Führerschein selbst anzeige? Bis da Anklage erhoben wird, werden die schon stutzig, zumal der Mord sehr schnell bekannt und in Verbindung gebracht wird (hattest Du ja auch selbst gesagt). Insgesamt gibt es hier bei jedem Zeitanbschnitt wohl so viele Unwägbarkeiten und Hindernisse, daß im Endeffekt das Ganze „wohl eher“ nicht klappt. Aber dem Einfallsreichtum sind ja keine Grenzen gesetzt…
Gruß,
Dea
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