Mord

Hallo Alex,

nach deinem geschilderten bsp. werden 2 personen ermordet.

dafür gehst du 2x in den bau.

wo ist das weitere problem?

hi anwar

Der Obdachlose wurde nicht von der verurteilten Person
ermordet. Somit gibt es hier nur einen Mord, aber zwei
Strafen. Da ist das Problem.

lt. dem hier:

ich hätte da mal ne Frage. In Deutschland darf man für ein und
dasselbe Verbrechen NICHT zwei mal bestraft werden. D. h. wenn ich
jemanden ermorde, sitze ich meine Haftstrafe ab und habe meine
Schuld dadurch beglichen.

betonung auf „wenn ich jemanden ermorde“ --> 1.Mord und zwar egal wer

Was ist aber, wenn ich zu unrecht für einen Mord verurteilt werde!
Ich habe also denjenigen gar nicht getötet, und er lebt noch! Die
Leiche wurde z. B. auf Grund irgendwelcher Misstände verwechselt -

heißt für mich es gab einen toten nur der name ist ein anderer; ergo nicht zu unrecht

z. B. mit einem Obdachlosen. Der andere hat sich nun beispielsweise
irgendwo abgesetzt…

und der wird dann gekillt, das ist der 2. Mord.

ich versteh immer noch nicht das problem? warum siehst du nur einen mord???

cu
alex

Grüße,

Anwar

Hallo,

ich hätte da mal ne Frage. In Deutschland darf man für ein und
das selbe Verbrechen NICHT zwei mal bestraft werden.

Wo steht denn sowas ? Dachte, den Quatsch gibts nur im amerikanischen Recht… Wunder…

Wegen ‚was ist aber, wenn…‘
Hallo Alex,

lt. dem hier:

ich hätte da mal ne Frage. In Deutschland darf man für ein und
dasselbe Verbrechen NICHT zwei mal bestraft werden. D. h. wenn ich
jemanden ermorde, sitze ich meine Haftstrafe ab und habe meine
Schuld dadurch beglichen.

betonung auf „wenn ich jemanden ermorde“ --> 1.Mord und
zwar egal wer

Das ist ein völlig anderes Beispiel. Nämlich der so genannte „einfache Fall“.

Was ist aber, wenn ich zu unrecht für einen Mord verurteilt werde!
Ich habe also denjenigen gar nicht getötet, und er lebt noch! Die
Leiche wurde z. B. auf Grund irgendwelcher Misstände verwechselt -

heißt für mich es gab einen toten nur der name ist ein
anderer; ergo nicht zu unrecht

Der Satz fängt mit „Was ist aber, wenn…“, also wird unterstellt, dass die obige Konstellation nicht eintrifft, sondern eine andere, nämlich:
Eine Leiche (ermordet oder nicht ist egal) wird gefunden und falsch identifiziert, weil jemand (z.B. absichtlich) verschwunden ist, auf den die Beschreibung passt.
Nun wird jemand für den Mord am falsch identifizierten verurteilt. Jahre später (der Verurteilte ist wieder frei), zeigt sich, dass das vermeintliche Opfer gar nicht tot ist. Die Frage ist nun: Kann man den „Toten“ ohne Furcht vor Strafverfolgung umbringen oder nicht?

Diese Fragestellung wird, wie schon erwähnt, im Film „Doppelmord“/„Double Jeopardy“ thematisiert:
http://www.imdb.com/title/tt0150377/

Grüße,

Anwar

z. B. mit einem Obdachlosen. Der andere hat sich nun beispielsweise
irgendwo abgesetzt…

und der wird dann gekillt, das ist der 2. Mord.

ich versteh immer noch nicht das problem? warum siehst du nur
einen mord???

cu
alex

Grüße,

Anwar

Hallo,
immer noch mit reichlich Unsicherheit behaftet:

o keine Selbstanzeige wg. fehlenden Führerschein, ein schlichter Unfall oder mit 200km/h durch die Innenstadt (am besten noch unter Drogen).
o Man kann lange ohne Führerschein fahren, wenn man nicht auffällt (z.B. Unfall). In der Zeit einfach jmd. auflesen.
o Alternativ Blind Date arrangieren, Prostituierte „mieten“ etc.

mit ein bisschen Nachdenken bin ich da schon der Meinung, daß man bedenklich sicher den gewünschten Ablauf erzwingen kann.

Gruss
Enno

Wo steht denn sowas ? Dachte, den Quatsch gibts nur im
amerikanischen Recht… Wunder…

Das steht im Grundgesetz und ist überhaupt kein Quatsch, sondern Schutz vor staatlicher Willkür.

Levay

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Ja, ist in der Tat etwas kompliziert:
Strafklagenverbrauch bedeutet, daß eine einmal angeklagte „Tat“ nicht erneut angeklagt werden kann, da in dem darauf folgenden Verfahren über diese Anklage entschieden wird und dies dann entschieden ist.

Warum sind nun die 2 verschiedenen Taten (ohne Führerschein und Mord) nur eine Tat? Das liegt in der Frage, was vor Gericht angeklagt wird. Das ist eben nicht ein bestimmtes Delikt (Mord, Diebstahl, Betrug, etc.). Angeklagt wird ein Vorgang, also ein zeitlich abzugrenzendes Verhalten. Dieses stellt den Vorwurf dar (auch wenn das in Zeitung, Fernsehen, etc. immer anders klingt, wäre sonst auch kaum verständlich). Ob das dann ein Diebstahl oder ähnliches ist, ist dann bloß die rechtliche Wertung des Gerichts über diesen Vorgang.
Daraus ergibt sich, daß die prozessuale Tat (die nicht 2 mal angeklagt, bzw. verurteilt weden darf) also nicht juristsisch, sondern als Lebensvorgang zu verstehen ist. Und hierbei ist es so, daß das Prozeßrecht hierunter einen Zeitabschnitt versteht, der dann am Ende vom Gericht abschließend bewertet wird, unabhängig davon, ob alles, was in diesem Abschnitt passiert ist, bekannt war oder nicht. Daher sind Fahren ohne Führerschein und Mord hierbei zwar rechtlich unterschiedliche „Taten“, prozessual ist das jedoch ein Vorgang, der, einmal vom Gericht abgeurteilt, nicht erneut Gegenstand eines Verfahrens sein kann. Auch, wenn das zweite Delikt nicht bekannt war.
Ich brauchte selbst lange, um das zu kapieren. Hoffe, ich konnte es einigermaßen darstellen.
Gruß,
Dea

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Hallo!

Das steht im Grundgesetz und ist überhaupt kein Quatsch,
sondern Schutz vor staatlicher Willkür.

Das ist richtig und nicht nur das, es steht auch in der europäischen Menschenrechtskonvention und ist außerdem ein allgemein anerkanntes Menschenrecht und weiters ist es eigentlich vom Hausverstand her auch völlig logisch. Sonst könnte man ja jeden Menschen aus dem Verkehr ziehen, indem man ihn ununterbrochen immer wegen der gleichen Sache vor Gericht stellt.

Gruß
Tom

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Das ist richtig

Langsam könnte man als Außenstehender denken, wir wären ein- und dieselbe Person und wollen uns nur immer „gegenseitig Recht geben“

*g*

Levay

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Hä?

Für die zu
Unrecht abgesessene Strafe gibt es (in diesem Fall) eine
stolze Summe Haftentschädigung,

Seit wann das denn?

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8.3.1971.

Für die zu
Unrecht abgesessene Strafe gibt es (in diesem Fall) eine
stolze Summe Haftentschädigung,

Seit wann das denn?

Hi,

also, ich klaue einen LKW wofür ich keinen Führerschein habe, und fahre 12:50-12:55 damit rum, 13:00 bringe ich jemand um, und zwar so geschickt, dass die Polizei einige Wochen/Monate zur Aufklärung braucht. Mit dem geklauten LKW fahr ich dann 13:15 auf die Polizeiwache und zeige mich wegen Fahren ohne Führerschein an, und tue auch alles andere um das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Damit hab ich dann gute Chancen, vor Ermittlung des Mordes wegen des Fahrens ohne Führerschein abgeurteilt zu werden (und dort wg. Geständigkeit und Selbstanzeige wohl nur auf Bewährung/Geldstrafe). Damit ginge dann der Mord straflos aus?

Mit dieser Masche könnte ich ja nacheinander beliebig viele Menschen killen, ohne mehr als Geldstrafen zu kassieren, wenn ich nur Delikte begehe, die mit Geldstrafe bewehrt sind.

A.

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
vom 8.3.1971.

Und wo ist da von stolzen Summen die Rede?

Das muss dir doch der gesunde

Menschenverstand schon sagen, dass das so nicht sein kann.

Levay

im kern bin ich auch deiner ansicht, allerdings kann ich dir aus erster hand sagen, das justiz und gesunder menschenverstand zweierlei dinge sind. gruss goetz

Ach so…:wink:

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
vom 8.3.1971.

Und wo ist da von stolzen Summen die Rede?

So in etwa, wenn die beiden Fahrten von 12.50-55 und 13.15 Uhr als ein einheitlicher Vorgang gewertet werden, dann kommt das hin.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

off topic
Hallo Goetz!

Dazu ein Zitat von Dieter Hildebrandt:

„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“

Schönen Abend noch,
Juli

im kern bin ich auch deiner ansicht, allerdings kann ich dir
aus erster hand sagen, das justiz und gesunder
menschenverstand zweierlei dinge sind. gruss goetz

Da ist doch nicht mehr als ziemlich flache Polemik, findest du nicht? Nirgendwo ist alles perfekt, auch nicht im Rechtssystem, aber die meisten Leute, die viel meckern und sehr laut schreien, haben im Grunde überhaupt gar keine Ahnung. Gerade das deutsche Recht ist sehr viel besser als sein Ruf (den schlechten Ruf hat es übrigens vornehmlich bei Deutschen, andere Länder übernehmen sogar Teile, so gilt das deutsche BGB vom Grunde her sogar in Japan).

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass es in Deutschland, in dem sich das Volk ja schon über zu viel Rechtsstaat beklagt (Fall Kaplan z.B.), möglich ist, dass ein Mensch im wahrsten Sinne des Wortes „vogelfrei“ wird, weil für seinen Mord, der nie stattgefunden hat, schon jemand bestraft wurde und der jetzt auch morden darf, ohne ein weiteres Mal bestraft zu werden. Hältst du den Gesetzgeber für primitiv oder die Jurisprudenz oder wen? Das kann doch unmöglich dein Ernt sein, dass du auch nur eine Sekunde geglaubt hast, das wäre denkbar in der Bundesrepublik.

Selbst im Zivilrecht ist so etwas (bzw. etwas „Vergleichbares“) geregelt. Man kann nicht jemandem einen Schaden zufügen und den Schadenersatz mit einer Forderung aufrechnen, den man gegen den Geschädigten noch hatte (etwa aus Kaufvertrag oder sonstwas). Schadenersatz ist zwar nicht in erster Linie mit Strafcharakter belegt, aber der Gedanke dahinter ist derselbe.

Levay

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