Hallo,
ich hatte gestern eine Diskussion mit einem palästinensischen Kollegen an der Universität über das Thema Moscheen in Deutschland. Meines Wissens nach ist gemäß Artikel 4 GG die Ausübung der Religion in Deutschland gewährleistet. Wenn also nun jemand eine Moschee bauen möchte bedeutet das doch nun ersteinmal das, wenn Verhältnismäßigkeit vorliegt und auch sonst nix zwingendes dagegenspricht, der Gesetzgeber ihm dieses gestatten wird. Nun behauptet dieser Kollege doch steif und fest das es erstens keine(!) offizielle Moschee in D gibt, zweitens es ein Gesetz gibt das genau dieses verhindert und im weiteren der Gesetzgeber „so langsam“ versucht den Islam als Religion zu akzeptieren.
Da er schon einige Jahre in Deutschland lebt und offenbar einige Erfahrungen auf dem Gebiet hat stehen diese Aussagen trotzdem in krassen Wiederspruch zu meinen Erfahrungen und meinem Rechtsverständnis.
Kann mir vielleicht jemand mit den juristischen Grundlagen aushelfen sowie die Geschichte von Moscheen in Deutschland ein wenig beleuchten.
Gruss Reinhard

