Motorrad seid 2015 wurde nicht abgeholt was kann man machen

Den Sinn der Fristsetzung werde ich in solchen Konstellationen wohl nie verstehen. Im Übrigen verweise ich auf meine Hinweise in einem Parallelthread:

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Bei Annahmeverzug ist auch an die Möglichkeit der Hinterlegung zu denken. Mehr dazu steht in den §§ 372 ff. BGB. Ich weiß nicht, ob eine solche Hinterlegung möglich und praxistauglich ist. Vielleicht müsste mal jemand bei der Hinterlegungsstelle anrufen und fragen.

Die Entfernung der Geräte durch Verkauf oder Entsorgung birgt natürlich ein Risiko, Schadensersatz leisten zu müssen. Neben dem Wert der Geräte sind Rechtsverfolgungskosten denkbar.

Auch könnte sich der Fragesteller strafbar machen. Ist Entsorgung dasselbe wie Zerstörung? Dann könnte man in Richtung Sachbeschädigung denken. Gibt der Veräußerer sich als Eigentümer der Sachen aus, die er verkauft? Dann wäre eine Strafbarkeit wegen Betrugs vorstellbar (allerdings anders als früher unwahrscheinlich).
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