Hallo,
Ah so. Eine Notlage - wenn auch durch die Überschätzung
ausgelöst - ist eine Nötigung? Ein Sicherheitsabstand darf
nicht verwendet werden - wozu genau ist er denn dann da, wenn
nicht für den Notfall?
Er ist für den Notfall des Hinterherfahrenden da, nicht für
die Mutwilligkeit des Überholers.
Das heißt also, er muss dann links bleiben, damit nicht das:
Natürlich kann der einen
fremden Sicherheitsabstand trotzdem kapern, „schneiden“ nennt
man das beim Überholen, aber dann muss er halt, wie hier, die
Folgen tragen.
passiert?
Abgesehen davon ist unklar, ob das Krad seine Absicht, den
Überholvorgang abzubrechen und einzuscheren, mit
Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt hat.
Na, so ein Schlimmling aber auch.
Klar, wenn er nicht geblinkt hat, ist er natürlich selber
Schuld an allem, was danach passiert. Vogelfrei, sozusagen.
Sehr schön plakativ-demagogisch-einseitig dargestellt, was ich
als _Teil_ursache für den Unfall angedeutet habe, gelernt ist
halt gelernt, aber wenig sachdienlich in der Diskussion.
Darf ich darauf aufmerksam machen, dass es eine Antwort auf DEIN Argument war? Trägt das dann also auch nichts zur Diskussion bei, oder wie darf ich das jetzt verstehen?
Und schließlich geht es beim Überholen immer schön der
Reihenfolge nach: Der PKW hinter dem LKW darf als erster
überholen, der zweite als zweiter usw. und der Kradfahrer als
letzter.
Das steht in welchem Gesetz?
Das stand früher ganz explizit in der StVO, heute nur noch in
§§ 1 und 5 III 1 StVO.
Sorry, aber das steht da natürlich genau gar nicht. Lies mal nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html
Und das ist ja auch logisch, weil man es ja nicht ohne Absicht entfernt hat. Deine Behauptung ist falsch. Weil eine derartige Vorschrift dazu führt, dass sich zwangsläufig jedes mal kilometerlange Schlangen bilden, wenn auch nur einer dabei ist, der nicht überholen mag oder kann.
Im Gegenteil sagt §5 Abs 4 StVO: „Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.“ Wo soll diese Gefährdung denn herkommen, wenn immer nur der erste überholen darf? Oder ist das Deiner Meinung nach eine spezielle Regel zum Schutz von illegal Überholenden?
Und wozu wäre eigentlich der Mindestabstand zwischen zwei LKW gut, der ja grad das Überholen der beiden ermöglichen soll? Deiner Behauptung nach müsste ja erst der zweite LKW den ersten überholen, und das würde nicht mal irgendwas für die Schlange dahinter ändern.
Ihn trifft also schon deswegen ein erhebliches Verschulden,
weil er sich in vielfacher Weise verkehrswidrig verhalten hat.
Er hätte einfach selber abbremsen und hinter dem PKW
einscheren müssen, dort war die Lücke sicher größer.
Und damit den Sicherheitsabstand zum Fahrzeug dahinter
verkürzen und diesen Fahrer nötigen? Na klar, das ändert
natürlich alles.
Wenn der betroffene Fahrer zu dem LKW aufschließt, um selbst
zu überholen, wird der Abstand zum nachfolgenden Fahrzeug
größer. Versteht man das auch als Jurist?
Nö. Warum sollte das so sein? Das nachfolgende Fahrzeug muss doch den Abstand nicht größer werden lassen, sondern kann genauso aufschließen.
Btw., auf mein Argument gehst Du damit gar nicht ein: warum sollte es beim ersten Sicherheitsabstand eine Nötigung sein, beim zweiten aber nicht?
Warum ich eine mögliche Sicht der Dinge
so einseitig dargestellt habe: Weil andere zuvor eine andere
Sicht der Dinge ebenfalls einseitig dargestellt haben.
Und ich habe genauso einseitig darauf geantwortet und Deine Argument zerlegt. Weil sie so einseitig waren und teilweise auch nicht stichhaltig.
Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen.
Richtig, da sind wir uns völlig einig. Es haben hier eindeutig mehrere falsch gehandelt. Und das wird vermutlich auch ein Richter so sehen.
Gruß
loderunner (ianal)