Motorrad überholt

Hallo

Folgende Situation:

Man fährt auf der Landstraße friedlich mit 80km/h hinter einem LKW her. Man schaut nach dem Gegenverkehr und rückt dann zwecks Verkürzung des Überholvorganges dem LKW auf den Pelz.
Plötzlich schert in die Minilücke von hinten ein Motorrad ein. Der gute Mann hatte übersehen, daß er Schwierigkeiten mit dem Gegenverkehr bekommen würde.
Unter Umständen fährt er noch ein bißchen Schlangenlinien, weil er die Kurvenneigung seiner Maschine nicht mehr rasch genug ausgleichen konnte.

Nun nietet man den Kerl um, weil jetzt die Lücke entgültig zu ist. Wie ist die Schuldfrage?

Gruß

Priamos

hallo,
ich glaube, wenn man den kerl umfährt, dann war der abstand zum lkw viel zu gering. überlege mal, wie lang ein mopped ist. max 2m- 2,5m. wer so dicht hinterherfährt … ich brauche an der stelle nicht weiterschreiben.

rechtlich gesehen, muss immer genügend einscherabstand eingehalten werden. das gilt auch bei dem überholen. auch das aufschließen zum überholen wird als abstandsverstoß geahndet.

der pkw ist in dem fall der dumme

hauptmann

Moin, Priamos,

Nun nietet man den Kerl um, weil jetzt die Lücke entgültig zu
ist.

wir sind uns einig, dass die Geschichte an den Haaren herbeigezogen ist? Der Motorradler überholt, schert ein, und plötzlich ist der Überholte so viel schneller, dass er den Motorradler anfährt.

Wie ist die Schuldfrage?

Niemand darf einen anderen Verkehrsteilnehmer umnieten, egal wie blöd sich der anstellt.

Gruß Ralf

Nur Züge über 7 m Länge müssen das außerhalb geschlossener Ortschaften.Aber hier dürfte der vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten sein.

Grüße

Hallo

Der Sicherheitsabstand ist zum Schutz des Vorausfahrenden vor dem Hinterherfahrenden gedacht und nicht dazu, dass ihn ein sich und sein Fahrzeug über- und die Verkehrslage unterschätzender Überholer zufährt - das ist nämlich Nötigung. (Der Hinterherfahrende würde zum Abbremsen gezwungen, um den Sicherheitsabstand - nunmehr zum Krad - wiederherzustellen.)

Abgesehen davon ist unklar, ob das Krad seine Absicht, den Überholvorgang abzubrechen und einzuscheren, mit Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt hat. Der Schilderung nach kam der Entschluss, einzuscheren, sehr spontan. Da vergisst man schon mal, das dem anderen vorher anzukündigen…

Und schließlich geht es beim Überholen immer schön der Reihenfolge nach: Der PKW hinter dem LKW darf als erster überholen, der zweite als zweiter usw. und der Kradfahrer als letzter.

Ihn trifft also schon deswegen ein erhebliches Verschulden, weil er sich in vielfacher Weise verkehrswidrig verhalten hat. Er hätte einfach selber abbremsen und hinter dem PKW einscheren müssen, dort war die Lücke sicher größer.

Und dann wollen wir den Anteil des LKW mal auch nicht vergessen: Wer auf der Landstraße statt mit 60 mit 80 Sachen unterwegs ist, provoziert solche missglückten Überholvorgänge, weil die einfach viel länger brauchen.

Gruß
smalbop

Der Sicherheitsabstand ist zum Schutz des Vorausfahrenden vor
dem Hinterherfahrenden gedacht und nicht dazu, dass ihn ein
sich und sein Fahrzeug über- und die Verkehrslage
unterschätzender Überholer zufährt - das ist nämlich Nötigung.
(Der Hinterherfahrende würde zum Abbremsen gezwungen, um den
Sicherheitsabstand - nunmehr zum Krad - wiederherzustellen.)

Nötigung:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hallo,

Der Sicherheitsabstand ist zum Schutz des Vorausfahrenden vor
dem Hinterherfahrenden gedacht und nicht dazu, dass ihn ein
sich und sein Fahrzeug über- und die Verkehrslage
unterschätzender Überholer zufährt - das ist nämlich Nötigung.

Ah so. Eine Notlage - wenn auch durch die Überschätzung ausgelöst - ist eine Nötigung? Ein Sicherheitsabstand darf nicht verwendet werden - wozu genau ist er denn dann da, wenn nicht für den Notfall?

Abgesehen davon ist unklar, ob das Krad seine Absicht, den
Überholvorgang abzubrechen und einzuscheren, mit
Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt hat.

Na, so ein Schlimmling aber auch.
Klar, wenn er nicht geblinkt hat, ist er natürlich selber Schuld an allem, was danach passiert. Vogelfrei, sozusagen.

Und schließlich geht es beim Überholen immer schön der
Reihenfolge nach: Der PKW hinter dem LKW darf als erster
überholen, der zweite als zweiter usw. und der Kradfahrer als
letzter.

Das steht in welchem Gesetz?

Ihn trifft also schon deswegen ein erhebliches Verschulden,
weil er sich in vielfacher Weise verkehrswidrig verhalten hat.
Er hätte einfach selber abbremsen und hinter dem PKW
einscheren müssen, dort war die Lücke sicher größer.

Und damit den Sicherheitsabstand zum Fahrzeug dahinter verkürzen und diesen Fahrer nötigen? Na klar, das ändert natürlich alles.

Und dann wollen wir den Anteil des LKW mal auch nicht
vergessen: Wer auf der Landstraße statt mit 60 mit 80 Sachen
unterwegs ist, provoziert solche missglückten Überholvorgänge,
weil die einfach viel länger brauchen.

Aha, nun ist also der LKW schuld und doch nicht das fehlende Blinken.

Na, dann…

Gruß
loderunner

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Exakt.

Hallo

Der Sicherheitsabstand ist zum Schutz des Vorausfahrenden vor
dem Hinterherfahrenden gedacht und nicht dazu, dass ihn ein
sich und sein Fahrzeug über- und die Verkehrslage
unterschätzender Überholer zufährt - das ist nämlich Nötigung.

Ah so. Eine Notlage - wenn auch durch die Überschätzung
ausgelöst - ist eine Nötigung? Ein Sicherheitsabstand darf
nicht verwendet werden - wozu genau ist er denn dann da, wenn
nicht für den Notfall?

Er ist für den Notfall des Hinterherfahrenden da, nicht für die Mutwilligkeit des Überholers. Natürlich kann der einen fremden Sicherheitsabstand trotzdem kapern, „schneiden“ nennt man das beim Überholen, aber dann muss er halt, wie hier, die Folgen tragen.

Abgesehen davon ist unklar, ob das Krad seine Absicht, den
Überholvorgang abzubrechen und einzuscheren, mit
Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt hat.

Na, so ein Schlimmling aber auch.
Klar, wenn er nicht geblinkt hat, ist er natürlich selber
Schuld an allem, was danach passiert. Vogelfrei, sozusagen.

Sehr schön plakativ-demagogisch-einseitig dargestellt, was ich als _Teil_ursache für den Unfall angedeutet habe, gelernt ist halt gelernt, aber wenig sachdienlich in der Diskussion.

Und schließlich geht es beim Überholen immer schön der
Reihenfolge nach: Der PKW hinter dem LKW darf als erster
überholen, der zweite als zweiter usw. und der Kradfahrer als
letzter.

Das steht in welchem Gesetz?

Das stand früher ganz explizit in der StVO, heute nur noch in §§ 1 und 5 III 1 StVO.

Ihn trifft also schon deswegen ein erhebliches Verschulden,
weil er sich in vielfacher Weise verkehrswidrig verhalten hat.
Er hätte einfach selber abbremsen und hinter dem PKW
einscheren müssen, dort war die Lücke sicher größer.

Und damit den Sicherheitsabstand zum Fahrzeug dahinter
verkürzen und diesen Fahrer nötigen? Na klar, das ändert
natürlich alles.

Wenn der betroffene Fahrer zu dem LKW aufschließt, um selbst zu überholen, wird der Abstand zum nachfolgenden Fahrzeug größer. Versteht man das auch als Jurist?

Und dann wollen wir den Anteil des LKW mal auch nicht
vergessen: Wer auf der Landstraße statt mit 60 mit 80 Sachen
unterwegs ist, provoziert solche missglückten Überholvorgänge,
weil die einfach viel länger brauchen.

Aha, nun ist also der LKW schuld und doch nicht das fehlende
Blinken.

Wie schon gesagt, es geht hier um verschiedene Unfallursachen Hier haben sich mehrere Leute verkehrswidrig verhalten und hätte das nur einer von ihnen unterlassen, wäre der Unfall nicht passiert. Es ist also verfehlt, von einem „entweder oder“ bei der Schuldzuweisung zu reden, und ich denke, dass das auch dir klar ist. Warum ich eine mögliche Sicht der Dinge so einseitig dargestellt habe: Weil andere zuvor eine andere Sicht der Dinge ebenfalls einseitig dargestellt haben.

Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen.

Na, dann…

Ja dann

Gruß
smalbop

Hallo,
und nochmal hallo, alle Züge, die ich kenne, sind viiieeel kürzer als
7 km (in Worten: sieben Kilometer).
Gruß
Nastaly

Hallo,

Ah so. Eine Notlage - wenn auch durch die Überschätzung
ausgelöst - ist eine Nötigung? Ein Sicherheitsabstand darf
nicht verwendet werden - wozu genau ist er denn dann da, wenn
nicht für den Notfall?

Er ist für den Notfall des Hinterherfahrenden da, nicht für
die Mutwilligkeit des Überholers.

Das heißt also, er muss dann links bleiben, damit nicht das:

Natürlich kann der einen
fremden Sicherheitsabstand trotzdem kapern, „schneiden“ nennt
man das beim Überholen, aber dann muss er halt, wie hier, die
Folgen tragen.

passiert?

Abgesehen davon ist unklar, ob das Krad seine Absicht, den
Überholvorgang abzubrechen und einzuscheren, mit
Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt hat.

Na, so ein Schlimmling aber auch.
Klar, wenn er nicht geblinkt hat, ist er natürlich selber
Schuld an allem, was danach passiert. Vogelfrei, sozusagen.

Sehr schön plakativ-demagogisch-einseitig dargestellt, was ich
als _Teil_ursache für den Unfall angedeutet habe, gelernt ist
halt gelernt, aber wenig sachdienlich in der Diskussion.

Darf ich darauf aufmerksam machen, dass es eine Antwort auf DEIN Argument war? Trägt das dann also auch nichts zur Diskussion bei, oder wie darf ich das jetzt verstehen?

Und schließlich geht es beim Überholen immer schön der
Reihenfolge nach: Der PKW hinter dem LKW darf als erster
überholen, der zweite als zweiter usw. und der Kradfahrer als
letzter.

Das steht in welchem Gesetz?

Das stand früher ganz explizit in der StVO, heute nur noch in
§§ 1 und 5 III 1 StVO.

Sorry, aber das steht da natürlich genau gar nicht. Lies mal nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html
Und das ist ja auch logisch, weil man es ja nicht ohne Absicht entfernt hat. Deine Behauptung ist falsch. Weil eine derartige Vorschrift dazu führt, dass sich zwangsläufig jedes mal kilometerlange Schlangen bilden, wenn auch nur einer dabei ist, der nicht überholen mag oder kann.
Im Gegenteil sagt §5 Abs 4 StVO: „Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.“ Wo soll diese Gefährdung denn herkommen, wenn immer nur der erste überholen darf? Oder ist das Deiner Meinung nach eine spezielle Regel zum Schutz von illegal Überholenden?
Und wozu wäre eigentlich der Mindestabstand zwischen zwei LKW gut, der ja grad das Überholen der beiden ermöglichen soll? Deiner Behauptung nach müsste ja erst der zweite LKW den ersten überholen, und das würde nicht mal irgendwas für die Schlange dahinter ändern.

Ihn trifft also schon deswegen ein erhebliches Verschulden,
weil er sich in vielfacher Weise verkehrswidrig verhalten hat.
Er hätte einfach selber abbremsen und hinter dem PKW
einscheren müssen, dort war die Lücke sicher größer.

Und damit den Sicherheitsabstand zum Fahrzeug dahinter
verkürzen und diesen Fahrer nötigen? Na klar, das ändert
natürlich alles.

Wenn der betroffene Fahrer zu dem LKW aufschließt, um selbst
zu überholen, wird der Abstand zum nachfolgenden Fahrzeug
größer. Versteht man das auch als Jurist?

Nö. Warum sollte das so sein? Das nachfolgende Fahrzeug muss doch den Abstand nicht größer werden lassen, sondern kann genauso aufschließen.

Btw., auf mein Argument gehst Du damit gar nicht ein: warum sollte es beim ersten Sicherheitsabstand eine Nötigung sein, beim zweiten aber nicht?

Warum ich eine mögliche Sicht der Dinge
so einseitig dargestellt habe: Weil andere zuvor eine andere
Sicht der Dinge ebenfalls einseitig dargestellt haben.

Und ich habe genauso einseitig darauf geantwortet und Deine Argument zerlegt. Weil sie so einseitig waren und teilweise auch nicht stichhaltig.

Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen.

Richtig, da sind wir uns völlig einig. Es haben hier eindeutig mehrere falsch gehandelt. Und das wird vermutlich auch ein Richter so sehen.
Gruß
loderunner (ianal)

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Servus,

alle Züge, die ich kenne, sind viiieeel
kürzer als 7 km (in Worten: sieben Kilometer).

ich kenne nur den ALeX und aussem Feanseen die endlosen Gespanne von Amtrack, deswegen :smile:))

Gruß Ralf

Hi zusammen

Ich gebe mal eine Antwort als Betroffener und Geschädigter , nicht als Rechtswissender

Der Fall war ähnlich gelagert :

Ein Pkw setzt auf einer Landstrasse ( 100km/h ) an um einen Sattelzug der mit 80 km/h fährt zu überholen .
Der PKW verfügt über ausreichend Leistung um sehr zügig an dem LKW vorbei zu kommen .
Der PKW Fahrer wartet noch die nächste kleine Kurve ab um weit genug den Gegenverkehr beobachten zu können und setzt hinter der Kurve den Überholvorgang an.
Durch diese Kurve und einem Aussiedlerhaus ( im Umkreis landläufig als alte Mühle bezeichnet ) kann man den nachfolgenden Verkehr nur bis zur Kurve im Spiegel beachten , dort befand sich kein Fahrzeug und der PKW Fahrer setze zum Überholen an .
ungefähr auf der höhe der Hinterachse des Aufliegers kommt ein schweres Motorrad zusätzlich links vorbei ( auf dem sich dort befindlichen Radweg der Gegenfahrbahn ) und verliert die Kontrolle über sein Krad und fliegt mit dem Krad gut 150 Meter über die Wiese und in die Anlage des dortigen Tierheimes .

In erster Instanz wurde dem PKW Fahrer eine Teilschuld zugesprochen , da er den nachfolgenden Verkehr nicht richtig beobachtet hätte .
Der PKW Fahrer ging in Revision , schaltete Sachverständige ein , und dieser Sachverständige errechnete aus den Bremsspuren , entfernung und Aufprall durch die Abzäunung eine Geschwindigkeit von 180km/h des Kradfahrers , somit konnte der PKW Fahrer den Krad Fahrer überhaupt nicht sehen und das Überholmanöver über den Radweg war eher eine Notlösung weil er ansonsten entweder auf den PKW oder auf den LKW aufgefahren wäre .
in zweiter Instanz in verbindung des Sachverständigen Gutachtens ging das zu 100% zur Schuld des Krad Fahrers aus

Toni

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Hoi Ralf,
da besteht bei mir Aufklärungsbedarf.
Schau ich zu wenig Telefischen (Saiensfickschens?)
Fragendergruß
Nastaly

da besteht bei mir Aufklärungsbedarf.

Du wirst doch nicht von mir verlangen, einen blöden Witz zu erklären?

Gruß Ralf

Ich bedanke mich für die vielen, manchmal auch sehr gegensätzlich Antworten.
Gehe ich fehl in der Annahme, daß man juristisch einfach alles begründen kann?

Moin, Priamos,

Gehe ich fehl in der Annahme, daß man juristisch einfach alles
begründen kann?

fast. Nicht begründen kann man, warum ein Anwalt jemals für irgend einen Schaden haften soll, der aus seiner Tätigkeit entspringt.

Gruß Ralf

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Hoi Ralf,
natürlisch nit, isch han et schon bejriffen.
Gruß und schönes WE
Nastaly

Zur Verdeutlichung der Situation ein paar Fragen:

Man fährt auf der Landstraße friedlich mit 80km/h hinter einem
LKW her.

Was heißt friedlich?

Man schaut nach dem Gegenverkehr und rückt dann
zwecks Verkürzung des Überholvorganges dem LKW auf den Pelz.

Zwecks Verkürzung des Überholvorgangs den Sicherheitsabstand aufzugeben ist unlogisch, weil man ansonsten den kompletten Beschleunigungsvorgang, den man benötigt, um wie geboten zügig das Überholmanöver zu absolvieren, auf die Gegenfahrbahn verlagern muss.

Das heißt, es gab in dem Augenblick keinen Gegenverkehr, so dass das Überholmanöver unmittelbar ansetzen konnte?

Plötzlich schert in die Minilücke von hinten ein Motorrad ein.
Der gute Mann hatte übersehen, daß er Schwierigkeiten mit dem
Gegenverkehr bekommen würde.

Da liegt in meinen Augen ein Widerspruch. Von den bis hier gemachten Aussagen kann mindestens eine nicht stimmen!

Entweder, der nicht vorhanden Gegenverkehr lässt das Aufschließen zu, dann hätte der Motorradfahrer auch ausreichend Platz gehabt, zu überholen. Oder da war Gegenverkehr, welcher den Motorradfahrer zu der Aktion gebracht hat, dann war aber das vorherige Aufschließen eine Missachtung des Sicherheitsabstands -> Drängeln und damit alles andere als friedlich.

Alte Regel im Straßenverkehr: Die Deppen / Verkehrsgefährder sind nicht immer nur die Anderen.

Hallo,

Und dann wollen wir den Anteil des LKW mal auch nicht
vergessen: Wer auf der Landstraße statt mit 60 mit 80 Sachen
unterwegs ist, provoziert solche missglückten Überholvorgänge,
weil die einfach viel länger brauchen.

>7,5t zulässiges Gesamtgewicht 80 km/h auf Landstrassen