Motorrad überholt

Tach,

>7,5t zulässiges Gesamtgewicht 80 km/h auf Landstrassen

Hallo,

>7,5t zulässiges Gesamtgewicht 80 km/h auf Landstrassen

Nicht begründen kann man, warum ein Anwalt jemals für
irgend einen Schaden haften soll, der aus seiner Tätigkeit
entspringt.

So prägnant hat das noch keiner formuliert! Dafür ein *

alle kfz müssen ago mind. 3 sek. sicherheitsabstand einhalten . dem entspricht in etwa auch der einscherabstand .

7 m zug , oder für fahrzeuge, für denen eine besondere geschwindigkeitsbeschränkung gilt.

hauptmann

Nicht begründen kann man, warum ein Anwalt jemals für
irgend einen Schaden haften soll, der aus seiner Tätigkeit
entspringt.

Jetzt fehlt mir nur noch die juristische Begründun, warum etwas bei Anwälten nicht geht, aber bei Ärzten eine Selbstverständlichkeit ist.

Servus, Priamos,

Jetzt fehlt mir nur noch die juristische Begründun

hab ich auch nicht, aber die Praxis zeigt, dass es beim Anwalt mindestens eine rechtskräftige Verurteilung wagen zB Veruntreuung oder Ähnlichem braucht, um ihn zivilrechtlich zu belangen. Erfolgsausichten weiterhin ungewiss.

Gruß Ralf

ps: Wer schon mal gehört hat, dass ein Anwalt wegen Fristversäumnis haftbar gemacht werden konnte, der möge sich bei mir melden.

Man fährt auf der Landstraße friedlich mit 80km/h hinter einem
LKW her.

Was heißt friedlich?

Literarisch gemeint.

Man schaut nach dem Gegenverkehr und rückt dann
zwecks Verkürzung des Überholvorganges dem LKW auf den Pelz.

Zwecks Verkürzung des Überholvorgangs den Sicherheitsabstand
aufzugeben ist unlogisch, weil man ansonsten den kompletten
Beschleunigungsvorgang, den man benötigt, um wie geboten zügig
das Überholmanöver zu absolvieren, auf die Gegenfahrbahn
verlagern muss.

Implizit: Man verkürzt den Abstand, aber gibt die Grundgeschwindigkeit nicht auf.

Das heißt, es gab in dem Augenblick keinen Gegenverkehr, so
dass das Überholmanöver unmittelbar ansetzen konnte?

Nein, jetzt erfolgt die Orientierung: Kommt da was? Es kommt, und man verzichtet auf den Überholvorgang.

Plötzlich schert in die Minilücke von hinten ein Motorrad ein.
Der gute Mann hatte übersehen, daß er Schwierigkeiten mit dem
Gegenverkehr bekommen würde.

Da liegt in meinen Augen ein Widerspruch. Von den bis hier
gemachten Aussagen kann mindestens eine nicht stimmen!

Entweder, der nicht vorhanden Gegenverkehr lässt das
Aufschließen zu, dann hätte der Motorradfahrer auch
ausreichend Platz gehabt, zu überholen.

Noch mal: man schließt zum Überholen auf, guckt - oh, da kommt ja wer, und da sich das ganze in Sekunden abspielt, hat man noch nicht einmal die Chance, sich rechtzeitig wieder zurückfallen zu lassen

Oder da war
Gegenverkehr,

den muß man, wenn’s ein hoher Kasten-LKW ist, doch erst einmal sehen!

welcher den Motorradfahrer zu der Aktion
gebracht hat, dann war aber das vorherige Aufschließen eine
Missachtung des Sicherheitsabstands -> Drängeln und damit
alles andere als friedlich.

Letzteres halte ich für Unfug. Der PKW-Fahrer wollte den LKW weder veranlassen zu beschleunigen noch in den Straßengraben auszuweichen

Alte Regel im Straßenverkehr: Die Deppen / Verkehrsgefährder
sind nicht immer nur die Anderen.

Wenn man das so prosopobibliophob sieht.

Man fährt auf der Landstraße friedlich mit 80km/h hinter einem
LKW her. Man schaut nach dem Gegenverkehr und rückt dann
zwecks Verkürzung des Überholvorganges dem LKW auf den Pelz.

Bei bekannter Streckenführung ist es sinnvoller, sich zurückfallen zu lassen, dann kurz bevor man Einsicht in den zum Überholen mutmaßlich geeigneten Streckenabschnitt bekommt aufzuholen.
Man hatt dann mit ein wenig Gechick genau an der Stelle, wo man das erste mal Einblick auf die Gerade bekommt, die freie Wahl, ob man durchziehen kann (und den Geschwindigkeitsüberschuss mitnimmt), oder ob man doch wieder abbremst und ohne Unterschreitung des Mindestabstands hinter dem LKW bleibt (der übrigens nur 60 fahren dürfte…).

Plötzlich schert in die Minilücke von hinten ein Motorrad ein.
Der gute Mann hatte übersehen, daß er Schwierigkeiten mit dem
Gegenverkehr bekommen würde.

Der Autofahrer unterschritt den Mindestabstand.
Der Motorradfahrer überholt bei unklarer Verkehrslage.

Beides nicht zulässig.

Unter Umständen fährt er noch ein bißchen Schlangenlinien,
weil er die Kurvenneigung seiner Maschine nicht mehr rasch
genug ausgleichen konnte.

Nun nietet man den Kerl um, weil jetzt die Lücke entgültig zu
ist. Wie ist die Schuldfrage?

Das geht nicht:
Das Motorrad zwängt sich in die Lücke, weil Gegenverkehr kam.
Gleichzeitig fuhr das Auto aber - obwohl es eine Minilücke war - sogar noch schneller als der LKW??? Wohin wollte denn das Auto? Den rückwärtigen Unterfahrschutz des LKW testen?

Das Auto hätte nach dem Einscheeren des Motorrads sofort die Geschwindigkeit verringern müssen, um wieder einen Sicherheitsabstand aufzubauen. Statt dessen verringerte es sogar die Lücke zum LKW.

Sieht für mich so ein bisschen danach aus, als ob das Auto absichtlich die Lücke dich machen wollte.

Im dem Unfall folgenden Prozess wird man sicher das Problem bekommen, die Situation beweisbar aufzuarbeiten.

Ich sehe bei beiden Verkehrsteilnehmern ein verantwortungsloses Verhalten, dass sicher mit einer Teilschuld belohnt werden wird.

Die drei Artikel des Grundgesetzes des Straßenverkehrs:

1. Versuche, selber keine Fehler zu machen.
2. Versuche zu erkennen, wenn jemand anders einen Fehler machen könnte.
3. Hilf dem, der einen Fehler macht, sofort, freundlich und verständnissvoll. Du könntest das selber mal nötig haben.

Hallo!

Man fährt auf der Landstraße friedlich mit 80km/h hinter einem
LKW her. Man schaut nach dem Gegenverkehr und rückt dann
zwecks Verkürzung des Überholvorganges dem LKW auf den Pelz.

Wurde der gesetzliche Sicherheitsabstand unterschritten oder nicht? Es spricht nichts dagegen etwas näher an den Vordermann heranzufahren, aber die gesetzlichen Erfordernisse unterschreiten darf man nicht.

Plötzlich schert in die Minilücke von hinten ein Motorrad ein.
Der gute Mann hatte übersehen, daß er Schwierigkeiten mit dem
Gegenverkehr bekommen würde.

Dann hat er ein Fehlverhalten gesetzt, dass vom dahinter fahrenden Lenker erkannt wurde, was zur Folge hat, dass der hinterherfahrende den Motorradfahrer aus dem Vertrauensgrundsatz ausschließen muss.

Unter Umständen fährt er noch ein bißchen Schlangenlinien,
weil er die Kurvenneigung seiner Maschine nicht mehr rasch
genug ausgleichen konnte.

Nun nietet man den Kerl um, weil jetzt die Lücke entgültig zu
ist. Wie ist die Schuldfrage?

Das kann so nicht passieren, wurde eh schon geschrieben, da die Geschwindigkeit des hinterherfahrenden nicht höher sein kann als die des Vorausfahrenden. Außer das ist gleichzeitig passiert (Beschleunigung und Einscheren). Dann allerdings hat sich der Hinterherfahrende vor der Beschleunigung wahrscheinlich nicht vergewissert, ob er nicht überholt wird, denn während man überholt wird, darf man nicht beschleunigen.

Eine Motorradfahreralleinschuld kann ich mir nur dann vorstellen, wenn er wegen des Gegenverkehrs einfach nach rechts reinschneidet (bzw. muss), sehr knapp, und gleichzeitig wegen der Unsicherheit seine Geschwindigkeit so stark reduziert (oder es einfach so passiert), dass der Hinterherfahrende nicht mehr rechtzeitig reagieren kann.

Gruß
Tom

Pardon
Verurteilung wagen wegen zB Veruntreuung

Ich melde mich mal

Gruß
Tom

Hallo!

Die Annahme ist falsch. Es fehlen einfach noch gewisse Informationen über den Hergang. Juristisch würde ich sagen es mangelt an ausreichendem Sachverhalt. Der Ablauf ist halt einfach zu wenig detailliert.

Die Rechtslage an sich ist bei Verkehrsunfällen nur in den seltensten Fällen nicht eindeutig (ganz generell ist bei den meisten Prozessen die Rechtslage an sich eindeutig)- das Problem ist aber oft den tatsächlichen Hergang genau festzustellen und daher kommt in den meisten Fällen die Ungewissheit des Prozessausgangs.

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja nochwas: dass man hier im Forum so unterschiedliche Antworten bekommt liegt ganz einfach daran, dass sich immer wieder Leute bemüßigt fühlen zu posten obwohl sie keine Ahnung haben.

Die Kunst des Fragestellers liegt darin, die einen von den anderen zu unterscheiden :wink:

Gruß
Tom

Was heißt friedlich?

Literarisch gemeint.

Erwartest du eine literarische Antwort?

Implizit: Man verkürzt den Abstand, aber gibt die
Grundgeschwindigkeit nicht auf.

Nein, jetzt erfolgt die Orientierung: Kommt da was? Es kommt,
und man verzichtet auf den Überholvorgang.

Das kann beides ja wieder nicht mit der Ursprungsaussage so stimmen. Man fuhr dann nicht einfach friedlich hinter dem LKW her, sondern man ist (bis weniger als den Sicherheitsabstand?) hinten an ihn rangefahren und hat unmittelbar hinter ihm erst angefangen zu gucken, ob überhaupt das Überholen möglich ist?

Noch mal: man schließt zum Überholen auf, guckt - oh, da kommt
ja wer, und da sich das ganze in Sekunden abspielt, hat man
noch nicht einmal die Chance, sich rechtzeitig wieder
zurückfallen zu lassen

Letzteres interpretiere ich jetzt als Zugeständnis, dass da jemand mit weniger als Sicherheitsabstand aufgerückt ist, dann erst geguckt hat, ob Überholen geht und dann war da plötzlich der „depperte“ Motorradfahrer auf der Stoßstange, der nicht richtig überholen konnte?

Unabhängig davon, dass der Motorradfahrer sich nicht regelkonform zu verhalten haben scheint: Der Autofahrer sollte auch noch mal üben, wie Regel konformes Überholen (dazu zählen auch die Sekunden vor dem Ausscheren auf die Gegenfahrbahn) funktioniert.

den muß man, wenn’s ein hoher Kasten-LKW ist, doch erst
einmal sehen!

Wenn man nicht ausreichend gucken kann, dann hat sich das mit dem Überholen erledigt. Dann helfen Entspannungsübungen.

Letzteres halte ich für Unfug. Der PKW-Fahrer wollte den LKW
weder veranlassen zu beschleunigen noch in den Straßengraben
auszuweichen

Das hat auch niemand behauptet.

:


Alte Regel im Straßenverkehr: Die Deppen / Verkehrsgefährder
sind nicht immer nur die Anderen.


Wenn man das so prosopobibliophob sieht.


Nichts ist, wie es mal war. Ich dachte immer, Mediziner der alten Schule sind wenigstens rudimentär der alten Sprachen mächtig.

Hallo

Ah so. Eine Notlage - wenn auch durch die Überschätzung
ausgelöst - ist eine Nötigung? Ein Sicherheitsabstand darf
nicht verwendet werden - wozu genau ist er denn dann da, wenn
nicht für den Notfall?

Er ist für den Notfall des Hinterherfahrenden da, nicht für
die Mutwilligkeit des Überholers.

Das heißt also, er muss dann links bleiben, damit nicht das:

Natürlich kann der einen
fremden Sicherheitsabstand trotzdem kapern, „schneiden“ nennt
man das beim Überholen, aber dann muss er halt, wie hier, die
Folgen tragen.

passiert?

Nein, er kann natürlich den Überholten schneiden, sogar, wenn es dadurch zum Unfall kommt. Aber ich muss mich korrigieren: Es ist dann keine Nötigung mehr, es ist Straßenverkehrsgefährdung.

Abgesehen davon ist unklar, ob das Krad seine Absicht, den
Überholvorgang abzubrechen und einzuscheren, mit
Fahrtrichtungsanzeiger angekündigt hat.

Na, so ein Schlimmling aber auch.
Klar, wenn er nicht geblinkt hat, ist er natürlich selber
Schuld an allem, was danach passiert. Vogelfrei, sozusagen.

Sehr schön plakativ-demagogisch-einseitig dargestellt, was ich
als _Teil_ursache für den Unfall angedeutet habe, gelernt ist
halt gelernt, aber wenig sachdienlich in der Diskussion.

Darf ich darauf aufmerksam machen, dass es eine Antwort auf
DEIN Argument war? Trägt das dann also auch nichts zur
Diskussion bei, oder wie darf ich das jetzt verstehen?

Wieso, es hat sich doch eine sehr schöne Diskussion entspannt, mit breit gefächerten Argumenten.

Und schließlich geht es beim Überholen immer schön der
Reihenfolge nach: Der PKW hinter dem LKW darf als erster
überholen, der zweite als zweiter usw. und der Kradfahrer als
letzter.

Das steht in welchem Gesetz?

Das stand früher ganz explizit in der StVO, heute nur noch in
§§ 1 und 5 III 1 StVO.

Sorry, aber das steht da natürlich genau gar nicht. Lies mal
nach:

Du kannst davon ausgehen, dass ich das getan habe, wenn ich schon die Paragrafen zitiere. Es ist alles nur eine Frage der richtigen Auslegung der Regelungen.

Und das ist ja auch logisch, weil man es ja nicht ohne Absicht
entfernt hat. Deine Behauptung ist falsch. Weil eine derartige
Vorschrift dazu führt, dass sich zwangsläufig jedes mal
kilometerlange Schlangen bilden, wenn auch nur einer dabei
ist, der nicht überholen mag oder kann.

Hier bildete sich aber erstens, wie auch sonst in solchen Fällen, keine kilometerlange Schlange, weil so lange kein LKW über Landstraßen unterwegs ist, zweitens wollte der erste hinter dem LKW selbst überholen, drittens hindert den Motorradfahrer niemand, sich Fahrzeug für Fahrzeug von hinten nach vorn vorzuarbeiten, bis er selbst hinter dem LKW fährt. Hier hat der Kradfahrer zwei Fehler gemacht: Er hat erstens - auch noch trotz unübersichtlicher Verkehrslage - eine ganze Kolonne überholt, ohne zweitens zu erkennen, was das Fahrzeug an der Spitze gerade selbst zu tun im Begriff war.

Im Gegenteil sagt §5 Abs 4 StVO: „Wer zum Überholen ausscheren
will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des
nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.“ Wo soll diese
Gefährdung denn herkommen, wenn immer nur der erste überholen
darf? Oder ist das Deiner Meinung nach eine spezielle Regel
zum Schutz von illegal Überholenden?

Man darf wie gesagt auch als letzter überholen. Aber eben nur den vorletzten und nicht alle. Und als nun vorletzter darf man dann den vorvorletzten überholen, aber eben wieder nicht alle. Dabei muss man vor dem Ausscheren jeweils darauf achten, dass man nicht gerade selbst überholt wird. Im konkreten Fall durfte der Autofahrer damit rechnen, dass der Motorradfahrer hinter ihm einscheren würde. Er hat ihm ja sogar durch Aufschließen zum LKW den Platz dazu verschafft.

Und wozu wäre eigentlich der Mindestabstand zwischen zwei LKW
gut, der ja grad das Überholen der beiden ermöglichen soll?

Damit die LKW nicht aufeinander auffahren, falls der vordere bremsen muss. Wie Du bei Lektüre der StVO feststellen wirst, gilt das Abstandsgebot auch in Einbahnstraßen und sogar im Überholverbot. Wäre der Sicherheitsabstand für Überholer gedacht, bräuchte man ebenso auch auf allen mehrstreifigen Kraftfahrstraßen rechts keinen Abstand zu halten, da der Überholende ja beliebig lange links bleiben kann.

Deiner Behauptung nach müsste ja erst der zweite LKW den
ersten überholen, und das würde nicht mal irgendwas für die
Schlange dahinter ändern.

Welcher zweite LKW?

Ihn trifft also schon deswegen ein erhebliches Verschulden,
weil er sich in vielfacher Weise verkehrswidrig verhalten hat.
Er hätte einfach selber abbremsen und hinter dem PKW
einscheren müssen, dort war die Lücke sicher größer.

Und damit den Sicherheitsabstand zum Fahrzeug dahinter
verkürzen und diesen Fahrer nötigen? Na klar, das ändert
natürlich alles.

Wenn der betroffene Fahrer zu dem LKW aufschließt, um selbst
zu überholen, wird der Abstand zum nachfolgenden Fahrzeug
größer. Versteht man das auch als Jurist?

Nö. Warum sollte das so sein? Das nachfolgende Fahrzeug muss
doch den Abstand nicht größer werden lassen, sondern kann
genauso aufschließen.

Kann es, davon steht aber nichts in der Fallbeschreibung.

Btw., auf mein Argument gehst Du damit gar nicht ein: warum
sollte es beim ersten Sicherheitsabstand eine Nötigung sein,
beim zweiten aber nicht?

Weil der zweite nicht zu einer Notbremsung gezwungen wäre.

Warum ich eine mögliche Sicht der Dinge
so einseitig dargestellt habe: Weil andere zuvor eine andere
Sicht der Dinge ebenfalls einseitig dargestellt haben.

Und ich habe genauso einseitig darauf geantwortet und Deine
Argument zerlegt.

Das kannst Du Dir gerne einreden, wenn es Dir was bedeutet.

Weil sie so einseitig waren und teilweise
auch nicht stichhaltig.

Argumente sind per Definition immer einseitig. Beide Seiten werden stets nur im Rahmen einer Synthese durch Abwägen und Ausgleichen widerstreitender Argumente berücksichtigt.

Die Wahrheit liegt wie immer irgendwo dazwischen.

Richtig, da sind wir uns völlig einig. Es haben hier eindeutig
mehrere falsch gehandelt. Und das wird vermutlich auch ein
Richter so sehen.

Ja.

Gruß
smalbop

Hallo!

Das wäre aber noch etwas näher zu begründen: wieso soll man keine Kolonne überholen dürfen und wieso soll der Autofahrer darauf vertrauen dürfen, dass der Motorradfahrer sich wieder hinter ihm einordnet.

Natürlich darf man auch eine Kolonne überholen, wenn die allgemeinen Überholvoraussetzungen gegeben sind (d.h. er muss vor allem sicherstellen, dass er sich wieder einordnen kann). Allenfalls muss aber der Überholende durch Hupen auf sich aufmerksam machen, wenn eine Situation besteht, in der typischerweise vorherfahrende Autos ausscheren (bei uns in Österreich/Deutschland verstehen die Leute den Sinn der Hupe nicht - es geht nicht ums schimpfen, sondern ums Aufmerksam machen, geschimpft oder bedroht wird, aber wenns mal sinnvoll oder vorgeschrieben ist, wird sie nicht eingesetzt)!

Gruß
Tom

Hallo

Das wäre aber noch etwas näher zu begründen: wieso soll man
keine Kolonne überholen dürfen

Weil eine ganze Kolonne von PKW hinter einem LKW regelmäßig eine völlig unübersichtliche Situation darstellt. Und somit ist deren Überholen von vornherein verboten bzw. wer es trotzdem tut, erhöht wesentlich die Betriebsgefahr und damit seinen Anteil an der Schuld.
§ 5 III 1 StVO und § 315c I 2b StGB.

und wieso soll der Autofahrer
darauf vertrauen dürfen, dass der Motorradfahrer sich wieder
hinter ihm einordnet.

§ 5 IV 4 Satz 3 StVO

Natürlich darf man auch eine Kolonne überholen, wenn die
allgemeinen Überholvoraussetzungen gegeben sind (d.h. er muss
vor allem sicherstellen, dass er sich wieder einordnen kann).

Die sind auf einer Landstraße praktisch nie gegeben. Nicht nur, weil der Überholweg zu lange ist und die Überholstrecke in der Regel nicht in ausreichender Länge einsehbar ist, sondern auch, weil man genau deswegen auch nicht darauf vertrauen darf (das mag auf einer Autobahn etwas anderes sein), dass alle anderen jederzeit damit rechnen, dass von ganz hinten jemand angeschossen kommt. Der sie noch dazu vielleicht gleich schneidet.

Allenfalls muss aber der Überholende durch Hupen auf sich
aufmerksam machen, wenn eine Situation besteht, in der
typischerweise vorherfahrende Autos ausscheren (bei uns in
Österreich/Deutschland verstehen die Leute den Sinn der Hupe
nicht - es geht nicht ums schimpfen, sondern ums Aufmerksam
machen, geschimpft oder bedroht wird, aber wenns mal sinnvoll
oder vorgeschrieben ist, wird sie nicht eingesetzt)!

Ist gut, wenn ich mich nächstesmal einer PKW-Kolonne auf der Landstraße von hinten nähere, setze ich Blinker links, hupe, überhole alle und wenn mir jemand entgegenkommt, quetsche ich mich in die Kolonne rein und verursache einen Auffahrunfall. Wenn ich dann an einen Richter wie Loderunner oder Dich gerate, kann mir ja garnix passieren.

Gruß
smalbop

Hallo,

Das wäre aber noch etwas näher zu begründen: wieso soll man
keine Kolonne überholen dürfen

Weil eine ganze Kolonne von PKW hinter einem LKW regelmäßig
eine völlig unübersichtliche Situation darstellt.

Man kann auch eine Kolonne fahrzeug für Fahrzeug überholen.
Und Du hast immer noch nicht darstellen können, warum immer nur der zweite in der Kolonne den ersten überholen darf. Im Gesetz steht’s nicht und ein Urteil hast Du auch nicht genannt.
Wirst Du auch nicht können…

§ 5 III 1 StVO

Die Verkehrslage ist genau gar nicht unklar. Wenn das so wäre, dürfte man niemals überholen. Lies mal: http://www.verkehrslexikon.de/Module/UnklareVerkehrs…
Vor allem dieses Urteil: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/UnklareVerkehrsl… finde ich sehr interessant. Es beweist nämlich, dass Du Unrecht hast. Man darf auch eine Kolonne überholen. Zitat: „Von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Überholens mehrerer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung geht die Rechtsprechung jedoch aus…“
Treffer, versenkt! Eigentlich müsste ich zum Rest gar nichts mehr sagen.

und § 315c I 2b StGB.

So weit sind wir noch lange nicht.

und wieso soll der Autofahrer
darauf vertrauen dürfen, dass der Motorradfahrer sich wieder
hinter ihm einordnet.

§ 5 IV 4 Satz 3 StVO

So bald wie möglich nach dem Überholvorgang. Wieso das hinter dem Überholten sein soll, entzieht sich mir. Schließlich ist es dann gar kein Überholen.

Natürlich darf man auch eine Kolonne überholen, wenn die
allgemeinen Überholvoraussetzungen gegeben sind (d.h. er muss
vor allem sicherstellen, dass er sich wieder einordnen kann).

Die sind auf einer Landstraße praktisch nie gegeben.

‚Praktisch nie‘ heißt nicht ‚nie‘. Zudem geht es hier nicht um hundertfünfzig Autos hintereinander, Du hast ja schon beim gleichzeitigen Überholen von zwei Fahrzeugen abgewunken.

Sorry, aber Du hast Unrecht.
Gruß
loderunner (ianal)

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"Man darf wie gesagt auch als letzter überholen. Aber eben nur den vorletzten und nicht alle. Und als nun vorletzter darf man dann den vorvorletzten überholen, aber eben wieder nicht alle. "

Zitat smalbop

Sorry-ich habe selten so einen Unsinn gelesen!

Grüße

Hallo

Das wäre aber noch etwas näher zu begründen: wieso soll man
keine Kolonne überholen dürfen

Weil eine ganze Kolonne von PKW hinter einem LKW regelmäßig
eine völlig unübersichtliche Situation darstellt.

Man kann auch eine Kolonne Fahrzeug für Fahrzeug überholen.

Sage ich ja. Genauso macht man das. Fahrzeug für Fahrzeug.

Vor allem dieses Urteil:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/UnklareVerkehrsl…
finde ich sehr interessant. Es beweist nämlich, dass Du
Unrecht hast.

Ein Urteil beweist zunächst nur, dass sich ein bestimmtes Gericht zu einem bestimmten Sachverhalt eine Meinung gebildet hat und sonst gar nichts. Außer natürlich, dass es im Zusammenhang mit einem Kolonnenspringer zu einem Urteil kommen musste, was mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass es hier erstens zu einem Unfall kam weil man zweitens über den Sachverhalt auch unter Verkehrsjuristen durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann.

Man darf auch eine Kolonne überholen. Zitat:
„Von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Überholens
mehrerer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung geht die Rechtsprechung
jedoch aus…“
Treffer, versenkt! Eigentlich müsste ich zum Rest gar nichts
mehr sagen.

Mit der Einstellung kommt man auch nicht weiter.

und § 315c I 2b StGB.

So weit sind wir noch lange nicht.

Es gab hier einen Unfall.

und wieso soll der Autofahrer
darauf vertrauen dürfen, dass der Motorradfahrer sich wieder
hinter ihm einordnet.

§ 5 IV 4 Satz 3 StVO

So bald wie möglich nach dem Überholvorgang. Wieso das hinter
dem Überholten sein soll, entzieht sich mir. Schließlich ist
es dann gar kein Überholen.

Doch, er hat ja den dahinter fahrenden Verkehrsteilnehmer überholt.

Natürlich darf man auch eine Kolonne überholen, wenn die
allgemeinen Überholvoraussetzungen gegeben sind (d.h. er muss
vor allem sicherstellen, dass er sich wieder einordnen kann).

Konnte er nicht.

Die sind auf einer Landstraße praktisch nie gegeben.

‚Praktisch nie‘ heißt nicht ‚nie‘. Zudem geht es hier nicht um
hundertfünfzig Autos hintereinander, Du hast ja schon beim
gleichzeitigen Überholen von zwei Fahrzeugen abgewunken.

Ich würde ohne mit der Wimper zu zucken zwei Fahrräder auf einmal überholen.

Sorry, aber Du hast Unrecht.

Mir geht es verblüffenderweise gar nicht darum, wer von uns beiden Recht hat. (Möglicherweise, weil das Recht eine Hure ist.)

Gruß
smalbop