Motorrad überholt

Sorry-ich habe selten so einen Unsinn gelesen!

zitat Maxxus121
Das ist natürlich ein unwiderleglicher Beweis. Soll ich das ins Jahrbuch der juristischen Zeitgeschichte aufnehmen?

Gruß
smalbop

Hallo,

Man kann auch eine Kolonne Fahrzeug für Fahrzeug überholen.

Sage ich ja. Genauso macht man das. Fahrzeug für Fahrzeug.

Nö, sagst Du nicht. Du hast behauptet, das wäre verboten.

Ein Urteil beweist zunächst nur, dass …

Nunja, es war ja nicht das Königlich Bayrische Amtsgericht.

Aber es ging ja auch im speziellen um das:

Man darf auch eine Kolonne überholen. Zitat:
„Von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Überholens
mehrerer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung geht die Rechtsprechung
jedoch aus…“
Treffer, versenkt! Eigentlich müsste ich zum Rest gar nichts
mehr sagen.

Mit der Einstellung kommt man auch nicht weiter.

Soll das jetzt wirklich ein Argument ersetzen?

Das Gericht hat klipp und klar meine Behauptung bestätigt und Deine in Bausch und Bogen verworfen. Nimm’s gefälligst zu Kenntnis und versuch Dich nicht rauszureden. Es geht hier nicht um das Urteil (das ja in der Tat immer erst mal auf den Einzelfall bezogen ist), sondern um die Darstellung einer allgemeinen Rechtsauffassung. Das, was Konsens aller Gerichte ist. Und was diametral anderes aussagt als Deine Behauptungen hier im Thread.

Gruß
loderunner (ianal)

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„Und schließlich geht es beim Überholen immer schön der Reihenfolge nach: Der PKW hinter dem LKW darf als erster überholen, der zweite als zweiter usw. und der Kradfahrer als letzter“

Gehen wir doch mal zu deiner 1.Aussage zurück?Vielleicht ein weltfremder Vorschlag zur Änderung der StVO?

Grüße

Hallo!

Jetzt werden deine Argumente aber schon ziemlich erbärmlich wenn ich das so sagen darf…

Gruß
Tom

„Und schließlich geht es beim Überholen immer schön der
Reihenfolge nach: Der PKW hinter dem LKW darf als erster
überholen, der zweite als zweiter usw. und der Kradfahrer als
letzter“
Gehen wir doch mal zu deiner 1.Aussage zurück?Vielleicht ein
weltfremder Vorschlag zur Änderung der StVO?

Nur zu, ich höre. War ja alles schon da.

Hallo,

Man kann auch eine Kolonne Fahrzeug für Fahrzeug überholen.

Sage ich ja. Genauso macht man das. Fahrzeug für Fahrzeug.

Nö, sagst Du nicht. Du hast behauptet, das wäre verboten.

Nein, das habe ich nicht. Ich habe nur behauptet, dass man nicht alle auf einmal überholen darf. Offenbar reden wir aneinander vorbei.

Ein Urteil beweist zunächst nur, dass …

Nunja, es war ja nicht das Königlich Bayrische Amtsgericht.

Herrje, muss ich jetzt Beispiele für Rechtsauslegungen raussuchen, bei denen ein und derselbe Senat ein und desselben Bundesgerichts im Laufe der Jahre die eigene Rechtsauffassung um 180° gedreht hat?

Aber es ging ja auch im speziellen um das:

Man darf auch eine Kolonne überholen. Zitat:
„Von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Überholens
mehrerer Fahrzeuge bei Kolonnenbildung geht die Rechtsprechung
jedoch aus…“
Treffer, versenkt! Eigentlich müsste ich zum Rest gar nichts
mehr sagen.

Mit der Einstellung kommt man auch nicht weiter.

Soll das jetzt wirklich ein Argument ersetzen?

Das Gericht hat klipp und klar meine Behauptung bestätigt und
Deine in Bausch und Bogen verworfen. Nimm’s gefälligst zu
Kenntnis und versuch Dich nicht rauszureden. Es geht hier
nicht um das Urteil (das ja in der Tat immer erst mal auf den
Einzelfall bezogen ist), sondern um die Darstellung einer
allgemeinen Rechtsauffassung. Das, was Konsens aller Gerichte
ist. Und was diametral anderes aussagt als Deine Behauptungen
hier im Thread.

Wenn alles so eindeutig wäre, würden sich doch nicht vor jeder Urteilsverkündung zwei Juristen vor einem dritten Zanken müssen oder?

Gruß
smalbop

Jetzt werden deine Argumente aber schon ziemlich erbärmlich
wenn ich das so sagen darf…

Du darfst alles sagen, was du so glaubst. Und sobald du selbst ein erstes Argument lieferst, werde ich sogar auf dich eingehen.

Gruß
smalbop

Hallo,

Man kann auch eine Kolonne Fahrzeug für Fahrzeug überholen.

Sage ich ja. Genauso macht man das. Fahrzeug für Fahrzeug.

Nö, sagst Du nicht. Du hast behauptet, das wäre verboten.

Nein, das habe ich nicht. Ich habe nur behauptet, dass man
nicht alle auf einmal überholen darf.

Du weißt opffensichtlich nicht mehr, was Du selber geschrieben hast:
„Der Sicherheitsabstand ist zum Schutz des Vorausfahrenden vor dem Hinterherfahrenden gedacht und nicht dazu, dass ihn ein sich und sein Fahrzeug über- und die Verkehrslage unterschätzender Überholer zufährt - das ist nämlich Nötigung. (Der Hinterherfahrende würde zum Abbremsen gezwungen, um den Sicherheitsabstand - nunmehr zum Krad - wiederherzustellen.)“
Wie soll man denn alle einzeln überholen, wenn man nicht einscheren darf, ohne eine Nötigung zu begehen?

Nunja, es war ja nicht das Königlich Bayrische Amtsgericht.

Herrje, muss ich jetzt Beispiele für Rechtsauslegungen
raussuchen, bei denen ein und derselbe Senat ein und desselben
Bundesgerichts im Laufe der Jahre die eigene Rechtsauffassung
um 180° gedreht hat?

Nein. Es reicht völlig, ein Urteil rauszusuchen, in dem DIESES Urteil um 180° gedreht wurde.

Das Gericht hat klipp und klar meine Behauptung bestätigt und
Deine in Bausch und Bogen verworfen. Nimm’s gefälligst zu
Kenntnis und versuch Dich nicht rauszureden. Es geht hier
nicht um das Urteil (das ja in der Tat immer erst mal auf den
Einzelfall bezogen ist), sondern um die Darstellung einer
allgemeinen Rechtsauffassung. Das, was Konsens aller Gerichte
ist. Und was diametral anderes aussagt als Deine Behauptungen
hier im Thread.

Wenn alles so eindeutig wäre, würden sich doch nicht vor jeder
Urteilsverkündung zwei Juristen vor einem dritten Zanken
müssen oder?

Versuch’s zu verstehen, lies es nochmal: es ging um den Nebensatz, dass über diesen Punkt überhaupt kein Zweifel besteht. Und darüber hat sich auch keiner gestritten.

Hör endlich auf, Dich rauszureden:

Du liegst komplett falsch!

Und nicht mal ein einziges Argument ist Dir übrig geblieben.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo

Man kann auch eine Kolonne Fahrzeug für Fahrzeug überholen.

Sage ich ja. Genauso macht man das. Fahrzeug für Fahrzeug.

Nö, sagst Du nicht. Du hast behauptet, das wäre verboten.

Nein, das habe ich nicht. Ich habe nur behauptet, dass man
nicht alle auf einmal überholen darf.

Du weißt opffensichtlich nicht mehr, was Du selber geschrieben
hast:
„Der Sicherheitsabstand ist zum Schutz des Vorausfahrenden vor
dem Hinterherfahrenden gedacht und nicht dazu, dass ihn ein
sich und sein Fahrzeug über- und die Verkehrslage
unterschätzender Überholer zufährt - das ist nämlich Nötigung.
(Der Hinterherfahrende würde zum Abbremsen gezwungen, um den
Sicherheitsabstand - nunmehr zum Krad - wiederherzustellen.)“
Wie soll man denn alle einzeln überholen, wenn man nicht
einscheren darf, ohne eine Nötigung zu begehen?

Es ist ja keineswegs so, dass alle Fahrzeuge in einer Kolonne immer nur mit dem Mindestabstand zum Vordermann fahren.

Nunja, es war ja nicht das Königlich Bayrische Amtsgericht.

Herrje, muss ich jetzt Beispiele für Rechtsauslegungen
raussuchen, bei denen ein und derselbe Senat ein und desselben
Bundesgerichts im Laufe der Jahre die eigene Rechtsauffassung
um 180° gedreht hat?

Nein. Es reicht völlig, ein Urteil rauszusuchen, in dem DIESES
Urteil um 180° gedreht wurde.

Warten wir halt ab. laut Ludwig Thoma bleibt uns bei Einser-Juristen ja auch gar nichts anderes übrig.

Das Gericht hat klipp und klar meine Behauptung bestätigt und
Deine in Bausch und Bogen verworfen. Nimm’s gefälligst zu
Kenntnis und versuch Dich nicht rauszureden. Es geht hier
nicht um das Urteil (das ja in der Tat immer erst mal auf den
Einzelfall bezogen ist), sondern um die Darstellung einer
allgemeinen Rechtsauffassung. Das, was Konsens aller Gerichte
ist. Und was diametral anderes aussagt als Deine Behauptungen
hier im Thread.

Wenn alles so eindeutig wäre, würden sich doch nicht vor jeder
Urteilsverkündung zwei Juristen vor einem dritten Zanken
müssen oder?

Versuch’s zu verstehen, lies es nochmal: es ging um den
Nebensatz, dass über diesen Punkt überhaupt kein Zweifel
besteht. Und darüber hat sich auch keiner gestritten.

Deswegen musste das im Urteil auch extra nochmal betont werden?

Hör endlich auf, Dich rauszureden:
Du liegst komplett falsch!

Behauptungen werden durch Fettdruck auch nicht plausibler - aber Gerichte werden mitunter klüger. Dann sind sie in der Lage, Recht selbst sachgerecht auszulegen, statt nur nach Präzedenzfällen zu suchen.

Und nicht mal ein einziges Argument ist Dir übrig geblieben.

Doch: Es kam zu einem Unfall. Und ich habe diverse Beispiele angeführt, zu welchen haarsträubenden Rechtsfolgen es führen würde, wenn der Motorradfahrer nicht die Hauptschuld zugesprochen bekäme. Und Ursache des Unfalls war nun mal das Kolonnenspringen.

Aber ich würde verstehen, wenn Hobbybiker den Sachverhalt mit Blick durchs Helmvisier beurteilen.

smalbop

Plonk!
Hallo,

Es ist ja keineswegs so, dass alle Fahrzeuge in einer Kolonne
immer nur mit dem Mindestabstand zum Vordermann fahren.

Es wird wirklich immer lächerlicher. Diese Einschränkung hast Du genau gar nicht erwähnt. Und es tut auch nichts zur Sache.

Du hast Unrecht.

Nein. Es reicht völlig, ein Urteil rauszusuchen, in dem DIESES
Urteil um 180° gedreht wurde.

Warten wir halt ab.

Auf was? Dass Du doch ein Urteil findest, dass Deine abwegige Meinung unterstützt?

Du hast Unrecht.

Versuch’s zu verstehen, lies es nochmal: es ging um den
Nebensatz, dass über diesen Punkt überhaupt kein Zweifel
besteht. Und darüber hat sich auch keiner gestritten.

Deswegen musste das im Urteil auch extra nochmal betont
werden?

Lies es doch einfach.
Übrigens ändert das genau gar nichts an der Tatsache:

Du hast Unrecht.

Gruß
loderunner (für den diese ‚Diskussion‘ jetzt endgültig beendet ist)

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